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    Gute Aussichten trotz Krise KZ 800€ (Seite 2)

    eröffnet am 14.04.09 00:29:27 von
    neuester Beitrag 23.04.24 17:22:28 von
    Beiträge: 306
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      schrieb am 04.04.24 20:17:12
      Beitrag Nr. 296 ()
      Die 6,7 Mio. Euro für die KSB Management SE betreffen hauptsächlich die Vergütung, das ist soweit in Ordnung. Wobei auch dort der zusätzliche Auslagenersatz abseits des Vergütungsmodells hinterfragt werden müsste. Ansonsten werden die einzelnen Posten ja aufgeschlüsselt (nicht aber detailliert begründet). Ich würde da ein besonderes Fragezeichen hinter die Käufe von Vermögenswerten und Dienstleistungen von Tochtergesellschaften der Johannes und Jacob Klein GmbH setzen. Wenn es hierzu auf einer HV mal nähere Erläuterungen gab, gerne nennen. Grundsätzlich sollte ein SDAX-Konzern so etwas vermeiden. Und wenn nicht, dann eben deutlich detaillierter aufschlüsseln.

      Dass die Inanspruchnahme zur Befreiung von der Pflicht zur individualisierten Offenlegung der Vergütung der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans im Jahres- und Konzernabschluss "üblich in Deutschland" ist, sehe ich nicht. Oder worauf stützt sich diese These? Im DAX und MDAX gibt es kein Unternehmen, was so etwas macht. Im SDAX ist mir auch keines bekannt, ich lass mich aber gerne belehren, wenngleich es auf jeden Fall, wenn überhaupt, dann einzelne Ausnahmen sind. Einziges "größeres" Unternehmen, was ich kenne, ist Villeroy & Boch. Solch eine Überbleibsel aus alter Zeit, in der Corporate Governance noch keine große Rolle gespielt hat, findet man nur bei Nebenwerten, aber dort auch sehr selten.
      KSB Vz. | 612,00 €
      1 Antwort
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      schrieb am 04.04.24 19:35:20
      Beitrag Nr. 295 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.566.638 von catocencoris am 04.04.24 18:32:37Inanspruchnahme Befreiungsvorschriften siehe Geschäftsbericht 2023 auf S. 176

      diese Vorgehensweise ist üblich in Deutschland. Da ist KSB keine Ausnahme.
      KSB Vz. | 608,00 €
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      schrieb am 04.04.24 19:28:05
      Beitrag Nr. 294 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.566.638 von catocencoris am 04.04.24 18:32:37Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen:

      was ist an der von Dir reingestellten Aufstellung verdächtig oder undurchsichtig?

      Der Betrag der Transaktionen mit der Johannes und Jakob Klein GmbH in Höhe von 9 TEUR im Geschäftsjahr 2023 ist doch nur gering.
      KSB Vz. | 608,00 €
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      schrieb am 04.04.24 18:32:37
      Beitrag Nr. 293 ()
      Vergleich mit ABO Wind wie gesagt aufgrund der KGaA-Konstellation. Bei ABO Wind hat man musterhaft gesehen, wie der Markt KGaA-Rechtsformen einen erheblichen Bewertungsmalus auferlegt.

      Inanspruchnahme Befreiungsvorschriften siehe Geschäftsbericht 2023 auf S. 176.

      Ziele der Zusammensetzung und Kompetenzprofil sind im Vergleich zu den anderen Punkten Kleinigkeiten, okay. Es zeigt aber halt die grundsätzliche Haltung des Aufsichtsrats übliche Governance-Anforderungen am Markt einfach nicht nachkommen zu wollen oder zu können. Gerade weil es eher Kleinigkeiten sind, ist es umso kläglicher, dass diesen nicht nachgekommen wird.

      Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen:

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      schrieb am 04.04.24 17:41:26
      Beitrag Nr. 292 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.565.912 von catocencoris am 04.04.24 16:58:54undurchsichtige Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen

      was sollen gegenwärtig da für undurchsichtigen Geschäfte vorhanden sein?

      Das Volumen der Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen wird im Geschäftsbericht genannt.

      In der letztjährigen Hauptversammlung wurden diese Transaktionen als Antwort auf die Frage eines Anteilseigners zufriedenstellend erläutert.
      KSB Vz. | 612,00 €

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      schrieb am 04.04.24 17:29:54
      Beitrag Nr. 291 ()
      Was KSB mit ABO Wind zu tun hat weiß ich nicht.

      Der Aufsichtsrat ist transparent. Der Verwaltungsrat repräsentiert den Mehrheitsaktionär und braucht dies als solcher nicht zu sein.
      Selbstverständlich gibt es einen geprüften Vergütungsbericht und die Angabe der Gesamtvergütung des Vorstands (Geschäftsführende Direktoren) im Geschäftsbericht.

      Alles andere scheint mir auch Jahre zurück zu liegen bzw. ist für mich nicht nachvollziehbar.
      KSB Vz. | 612,00 €
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      schrieb am 04.04.24 17:26:57
      Beitrag Nr. 290 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.565.549 von catocencoris am 04.04.24 15:59:32AR keine Ziele der Zusammensetzung, kein Kompetenzprofil usw...

      welchen Investor interessiert denn so ein Quatsch?

      Offenlegungsbefreiungen

      was gibt es für Offenlegungsbefreiungen?
      KSB Vz. | 612,00 €
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      schrieb am 04.04.24 16:58:54
      Beitrag Nr. 289 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.565.822 von Merger-one am 04.04.24 16:50:31In Bezug auf die SE mit ihrem monistischen Führungssystem stimme ich dir zu, das ist eine deutsche Sicht – wenngleich berechtigt.

      Aber der Rest ist eine Katastrophe bei KSB, da gibt es nichts zu beschönigen. Rechtsform KGaA ("schönes" Bewertungsdesaster-Beispiel zuletzt ABO Wind), ein No-Go für viele Instis, ebenso die Struktur mit den Vorzugsaktien. Corporate Governance auch ganz praktisch katastrophal: Weigerung Ziele der Zusammensetzung, kein Kompetenzprofil, noch nicht einmal Veröffentlichung von Lebensläufen der Verwaltungsratsmitglieder, Offenlegungsbefreiung Vorstandsvergütung, Beraterhonorare für AR-Mitglieder, undurchsichtige Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen, Weigerung Aufschlüsselung Verwaltungskosten, keine nähere Erläuterung der Rechtsstreitigkeiten, obgleich diese sogar Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen in den letzten Jahren waren. ...nur mal ein paar Beispiele, man möchte da gar nicht groß weiter schürfen und auflisten. Erheblicher Bewertungsabschlag völlig verständlich.
      KSB Vz. | 612,00 €
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      schrieb am 04.04.24 16:50:31
      Beitrag Nr. 288 ()
      Ein typisch deutsches Argument. Dass dem nicht so ist, beweisen seit vielen Jahren vorzugsweise US Werte. Beispielhaft seien Alphabet und Meta Platform genannt, bei denen es sich ähnlich verhält.

      Letztlich ist die Konstruktion den Anlegern egal, da ein Mehrheitsaktionär sich ohnehin durchsetzen kann. Vielmehr kommt es auf das Verhalten des Großaktionärs an, welches sich seit einigen Jahren massiv gewandet hat. Vor 10 Jahres hätte ich den Großaktionär ebenfalls recht kritisch gesehen. Aber seit 2017 hat sich alles verändert. So ist der Vorstand sogar direkt auf die Aktienkursentwicklung inzentiviert. Prime Standard und SDAX haben die letzten Hürden beseitigt.

      Nicht auszuschließen ist eine Zusammenlegung der beiden Aktiengattungen und ein Aktiensplitt.
      KSB Vz. | 612,00 €
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      schrieb am 04.04.24 15:59:32
      Beitrag Nr. 287 ()
      Das niedrige Multiple wundert nicht bei der Corporate Governance: Rechtsform KGaA + SE, monistisches Führungssystem, stimmrechtslose Vorzugsaktien, Offenlegungsbefreiungen, Steueraffäre des Großaktionärs in der Vergangenheit, AR keine Ziele der Zusammensetzung, kein Kompetenzprofil usw... Mit solch einer strukturell mangelhaften Unternehmensführung wird das nichts mit einem angemessenen Multiple. Da fordert jeder größere Aktionär einen erheblichen Bewertungsabschlag, sofern man in solch ein Konstrukt überhaupt investiert.
      KSB Vz. | 612,00 €
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