Aurelius- Einstiegssignal! (Seite 86)
eröffnet am 09.03.10 20:18:31 von
neuester Beitrag 22.04.24 23:18:33 von
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freue mich hier dabei dein zu dürfen
sehr interessante , lebendige Zeitgeschichte
was da ggfs. aufgedeckt wird mit der Zeit
Steuerfragen, Usw
gute Nacht für heute
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Steuerfragen, Usw
gute Nacht für heute
hier der Bericht von SdK zur gestrigen HV
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.520.057 von deepvalue am 21.09.23 17:59:13"und damit regelmäßig eine Stärkung des Eigenkapitals zu erreichen oder neue Investorenkreise zu erschließen."
Das Wörtchen "oder" könnte hier leider der Knackpunkt sein.
Auf den Aspekt der neuen Investorenkreise haben sie ja gesten massiv gepocht. Zitat: "hohe strategische Verlinkung" möglich und "hohes strategisches Interesse" vorhanden.
Das Wörtchen "oder" könnte hier leider der Knackpunkt sein.
Auf den Aspekt der neuen Investorenkreise haben sie ja gesten massiv gepocht. Zitat: "hohe strategische Verlinkung" möglich und "hohes strategisches Interesse" vorhanden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.519.880 von Yolobi78 am 21.09.23 17:31:25
Interessant ist die Passage bzgl. Stärkung des Eigenkapitals. Gegen diesen Passus wurde eindeutig verstoßen, da die Aktien deutlich unter NAV/Buchwert anteiliges Eigenkapital verkauft wurden. Ich hoffe, dass sich hier Schadensersatzansprüche vor Gericht durchsetzen könnten. Dann müßte der gute Vorstand ca. 30 Mio. zahlen...... (gibt hoffentlich eine D&O, sonst kann man Herrn Täubl nur raten möglichst alles an seine Frau zu übertragen und sich nicht scheiden zu lassen....).
Nur meine Meinung. Irrtum vorbehalten.
Zitat von Yolobi78: Interessant wird es Übrigens wenn man sich die Begründung zur Veräußerungsermächtigung auf S. 17 der Einladung zur HV 2022 anschaut. Dort wird wörtlich ausgeführt:n und durch eine marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Wiederverkaufspreis zu erzielen und damit regelmäßig eine Stärkung des Eigenkapitals zu erreichen oder neue Investorenkreise zu erschließen."[/u]
Interessant ist die Passage bzgl. Stärkung des Eigenkapitals. Gegen diesen Passus wurde eindeutig verstoßen, da die Aktien deutlich unter NAV/Buchwert anteiliges Eigenkapital verkauft wurden. Ich hoffe, dass sich hier Schadensersatzansprüche vor Gericht durchsetzen könnten. Dann müßte der gute Vorstand ca. 30 Mio. zahlen...... (gibt hoffentlich eine D&O, sonst kann man Herrn Täubl nur raten möglichst alles an seine Frau zu übertragen und sich nicht scheiden zu lassen....).
Nur meine Meinung. Irrtum vorbehalten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.519.895 von hareck am 21.09.23 17:35:14Obwohl, in der Einladung 23 steht es ja:
Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien wie folgt zu verwenden:
aa) Die persönlich haftende Gesellschafterin kann die erworbenen eigenen Aktien über die Börse
oder mittels eines Angebots an alle Aktionäre veräußern.
bb) Die persönlich haftende Gesellschafterin kann die Aktien im vereinfachten Verfahren ohne
Herabsetzung des Grundkapitals einziehen, so dass sich durch die Einziehung der Anteil der
übrigen Aktien am Grundkapital erhöht, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung
eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist zur Anpassung der Aktienzahl in der Satzung ermächtigt.
https://aurelius-group.com/site/assets/files/9752/01_aureliu…
Das heißt, ein außerbörslicher Verkauf in dieser Art wäre tatsächlich nicht mehr möglich, aber Aurelius kann die Aktien nächstes Mal über die Börse verkaufen.
Eine der vielen kleinen gestrigen Halbwahrheiten und Spitzfindigkeiten.
Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien wie folgt zu verwenden:
aa) Die persönlich haftende Gesellschafterin kann die erworbenen eigenen Aktien über die Börse
oder mittels eines Angebots an alle Aktionäre veräußern.
bb) Die persönlich haftende Gesellschafterin kann die Aktien im vereinfachten Verfahren ohne
Herabsetzung des Grundkapitals einziehen, so dass sich durch die Einziehung der Anteil der
übrigen Aktien am Grundkapital erhöht, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung
eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist zur Anpassung der Aktienzahl in der Satzung ermächtigt.
https://aurelius-group.com/site/assets/files/9752/01_aureliu…
Das heißt, ein außerbörslicher Verkauf in dieser Art wäre tatsächlich nicht mehr möglich, aber Aurelius kann die Aktien nächstes Mal über die Börse verkaufen.
Eine der vielen kleinen gestrigen Halbwahrheiten und Spitzfindigkeiten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.517.909 von buylow_sellhigh am 21.09.23 13:14:10
Das wird nur noch was, wenn der Streubesitz auf der nächsten HV stärker vertreten und mehrheitsfähig ist.
Ich denke, einige Aktionäre werden jetzt langsam kapieren, dass das kein Selbstläufer ist und man sich auch mal ein bisschen engagieren muss. Die werden nächstes Mal hoffentlich teilnehmen und abstimmen.
Andere werden sicherlich zwischenzeitlich verkaufen.
Auf der Käuferseite sehe ich a) Aurelius selbst über das ARP und b) größere, spezialisierte "aktivistische" Anleger, die die nötigen Ressourcen und Nerven haben, um die Geschichte hier bis zum Ende durchzustehen.
Letztere wären vermutlich das Beste, was uns passieren kann, obwohl auch diese Variante natürlich nicht ganz risikofrei ist.
Aurelius hat auf der HV gesagt, dass ein Weiterverkauf rückgekaufter Aktien, wie er im August stattgefunden hat, nach den Regeln des neuen ARP nicht mehr möglich wäre, da jetzt das Bezugsrecht nicht mehr ausgeschlossen ist (wenn ich mich richtig erinnere). Das wäre schon mal gut.
Kann aber noch keine Infos dazu finden.
Zitat von buylow_sellhigh: Mit dieser Strategie und mit den beiden CxO’s wird das nichts mehr, für die Aktionäre. (meine Meinung.)
Das wird nur noch was, wenn der Streubesitz auf der nächsten HV stärker vertreten und mehrheitsfähig ist.
Ich denke, einige Aktionäre werden jetzt langsam kapieren, dass das kein Selbstläufer ist und man sich auch mal ein bisschen engagieren muss. Die werden nächstes Mal hoffentlich teilnehmen und abstimmen.
Andere werden sicherlich zwischenzeitlich verkaufen.
Auf der Käuferseite sehe ich a) Aurelius selbst über das ARP und b) größere, spezialisierte "aktivistische" Anleger, die die nötigen Ressourcen und Nerven haben, um die Geschichte hier bis zum Ende durchzustehen.
Letztere wären vermutlich das Beste, was uns passieren kann, obwohl auch diese Variante natürlich nicht ganz risikofrei ist.
Aurelius hat auf der HV gesagt, dass ein Weiterverkauf rückgekaufter Aktien, wie er im August stattgefunden hat, nach den Regeln des neuen ARP nicht mehr möglich wäre, da jetzt das Bezugsrecht nicht mehr ausgeschlossen ist (wenn ich mich richtig erinnere). Das wäre schon mal gut.
Kann aber noch keine Infos dazu finden.
Interessant wird es Übrigens wenn man sich die Begründung zur Veräußerungsermächtigung auf S. 17 der Einladung zur HV 2022 anschaut. Dort wird wörtlich ausgeführt:
"Die erworbenen eigenen Aktien sollen von der persönlich haftenden Gesellschafterin auch gegen Bar- leistung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Dritte veräußert werden können, sofern der Veräußerungspreis je Aktie den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Mit dieser Ermächtigung wird von der in §§ 278 Abs. 3, 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zugelassenen Möglichkeit des vereinfach- ten Bezugsrechtsausschlusses Gebrauch gemacht. Dadurch wird die persönlich haftende Gesellschafterin in die Lage versetzt, schnell und flexibel die Chancen günstiger Börsensituationen zu nutzen und durch eine marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Wiederverkaufspreis zu erzielen und damit regelmäßig eine Stärkung des Eigenkapitals zu erreichen oder neue Investorenkreise zu erschließen." Hervorhebungen von mir.
Was unter "günstiger Börsensituation" zu verstehen ist, wissen wir jetzt. Allerdings war die intendierte Zielsetzung des Beschlusses ganz klar, einen möglichst hohen Wiederverkaufspreis zu erzielen... Ich habe Übrigens auch Zweifel, ob der Verkauf nach Einstellung des Xetra Handels überhaupt noch von der Ermächtigung gedeckt ist. Im Zeitpunkt des Beschlusses 2022 war das Unternehmen noch im m:access. Börsenpreis bezieht sich m.E. auch darauf ebenso wie für das Rückkaufprogramm, das im Übrigen wegen Einstellung des Xetra Handels ausgesetzt wurde.
"Die erworbenen eigenen Aktien sollen von der persönlich haftenden Gesellschafterin auch gegen Bar- leistung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Dritte veräußert werden können, sofern der Veräußerungspreis je Aktie den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Mit dieser Ermächtigung wird von der in §§ 278 Abs. 3, 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zugelassenen Möglichkeit des vereinfach- ten Bezugsrechtsausschlusses Gebrauch gemacht. Dadurch wird die persönlich haftende Gesellschafterin in die Lage versetzt, schnell und flexibel die Chancen günstiger Börsensituationen zu nutzen und durch eine marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Wiederverkaufspreis zu erzielen und damit regelmäßig eine Stärkung des Eigenkapitals zu erreichen oder neue Investorenkreise zu erschließen." Hervorhebungen von mir.
Was unter "günstiger Börsensituation" zu verstehen ist, wissen wir jetzt. Allerdings war die intendierte Zielsetzung des Beschlusses ganz klar, einen möglichst hohen Wiederverkaufspreis zu erzielen... Ich habe Übrigens auch Zweifel, ob der Verkauf nach Einstellung des Xetra Handels überhaupt noch von der Ermächtigung gedeckt ist. Im Zeitpunkt des Beschlusses 2022 war das Unternehmen noch im m:access. Börsenpreis bezieht sich m.E. auch darauf ebenso wie für das Rückkaufprogramm, das im Übrigen wegen Einstellung des Xetra Handels ausgesetzt wurde.
Der Vorstand hat jedenfalls die Maske fallen gelassen und seine hässliche Fraze gezeigt. Das kann man durchaus positiv sehen.
- Es könnten sich mehr Aktionäre des Streubesitz zukünftig solidarisieren.
- er könnte zu bereits gemachten möglicherweise justziablen Fehlern, weitere machen.
- aktivistische Investoren könnten Lunte gerochen haben. Frei nach WB soll man den € für 'nen halben kaufen, hier bekommt man ihn für den 1/4. Noch!
- Es könnten sich mehr Aktionäre des Streubesitz zukünftig solidarisieren.
- er könnte zu bereits gemachten möglicherweise justziablen Fehlern, weitere machen.
- aktivistische Investoren könnten Lunte gerochen haben. Frei nach WB soll man den € für 'nen halben kaufen, hier bekommt man ihn für den 1/4. Noch!
jetzt wird alles gut. DER AKTIONÄR empfiehlt Verkauf. https://www.deraktionaer.de/artikel/aktien/aurelius-ernuecht…
Es kann nur noch hochgehen...
Es kann nur noch hochgehen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.519.667 von twisterfriend am 21.09.23 17:05:21Deswegen fage ich ja wie die Entscheidung um Mitternacht zustande kam. Wenn das nicht mit einer rationalen Begründung unterlegt wird, dann war es dieses Niveau. Aber auch ohne Trotzreaktion ist es ein Affront gegen die Aktionäre, ein bewusstes Zeichen, das muß den Herren doch klar gewesen sein. Also was sollte das? Wir werden es noch erfahren.
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