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    IFM Immobilien: unbekannte und unterschätzte Immobilienaktie? (Seite 3)

    eröffnet am 08.04.10 21:42:12 von
    neuester Beitrag 19.04.24 10:18:37 von
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      schrieb am 28.03.20 08:26:55
      Beitrag Nr. 146 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.158.059 von Andrija am 27.03.20 21:33:09es sollen doch 3,15 Euro ausgeschüttet werden


      Zitat:
      "Der aus der Herabsetzung insgesamt gewonnene Betrag (EUR 51.394.276,49) soll in Höhe eines Teilbetrags von EUR 30.006.896,85 zur Ausschüttung an die Aktionäre verwendet werden. Auf die einzelne Aktie entfällt ein auszahlbarer Betrag in Höhe von EUR 3,15 je Aktie (in der Annahme, dass Aktien in einer Anzahl, die der derzeitigen Gesamtaktienzahl entspricht, zum Erhalt der Ausschüttung berechtigt sind). Der verbleibende Betrag (EUR 21.387.379,64) soll in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingestellt werden."
      Avatar
      schrieb am 27.03.20 21:33:09
      Beitrag Nr. 145 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.155.815 von Muckelius am 27.03.20 17:53:59Verstehst Du das?

      Erst eine Umwandlung der Rücklage in EK (kein Problem), dann aber eine Kapitalherabsetzung die zu keiner Ausschüttung führt?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.03.20 17:53:59
      Beitrag Nr. 144 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.518.877 von Andrija am 29.01.20 12:16:18Nachtrag

      am 16.03. wurde nachfolgende Tagesordnung der kommenden Hauptversammlung im Bundesanzeiger veröffentlicht:

      (Augenmerk auf TOP 5)

      IFM IMMOBILIEN AG
      Heidelberg
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
      am Donnerstag, den 23. April 2020, um 11:00 Uhr,
      im Marriott Hotel, Vangerowstraße 16, 69115 Heidelberg, Raum Franz Kafka, stattfindenden
      ordentlichen Hauptversammlung
      der Gesellschaft ein (Einlass ab 10:00 Uhr).

      Die Hauptversammlung hat die folgende
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019

      Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der IFM Immobilien AG für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 gebilligt und damit nach den aktienrechtlichen Vorschriften festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher nicht erforderlich.
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der IFM Immobilien AG in dem Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019, der sich auf EUR 169.454,93 beläuft, in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem einzigen im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 amtierenden Mitglied des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
      5.

      Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und eine ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals und hiermit verbundene Satzungsänderungen

      Die Gesellschaft verfügt über eine Kapitalrücklage in Höhe von EUR 23.846.876,39. Diese setzt sich in voller Höhe aus Kapitalrücklagen im Sinne von § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HGB zusammen und unterliegt daher der besonderen Kapitalbindung gemäß § 150 AktG. Zusammen mit dem Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 38.025.999,00 besteht somit ein gebundenes Kapital in Höhe von insgesamt EUR 61.872.875,39. Ein gebundenes Kapital in dieser Höhe ist für die Gesellschaft und ihre weitere Entwicklung nicht erforderlich. Daher soll die besondere Bindung der Kapitalrücklage unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben werden. Hieraus ergibt sich ein Erhöhungsbetrag von EUR 22.894.276,49.

      Hierzu bedarf es aus Rechtsgründen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, die mit einer sich unmittelbar anschließenden Kapitalherabsetzung in Höhe desselben Betrags verbunden wird. Darüber hinaus soll das Grundkapital weitergehend auf den Betrag von EUR 9.525.999,00 herabgesetzt werden. Der aus der Herabsetzung insgesamt gewonnene Betrag (EUR 51.394.276,49) soll in Höhe eines Teilbetrags von EUR 30.006.896,85 zur Ausschüttung an die Aktionäre verwendet werden. Auf die einzelne Aktie entfällt ein auszahlbarer Betrag in Höhe von EUR 3,15 je Aktie (in der Annahme, dass Aktien in einer Anzahl, die der derzeitigen Gesamtaktienzahl entspricht, zum Erhalt der Ausschüttung berechtigt sind). Der verbleibende Betrag (EUR 21.387.379,64) soll in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingestellt werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
      „5.1

      Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
      a)

      Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den Vorschriften über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) von EUR 38.025.999,00 um EUR 22.894.276,49 auf EUR 60.920.275,49 erhöht, indem die Kapitalrücklagen der Gesellschaft in Höhe von EUR 22.894.276,49 in Grundkapital umgewandelt werden. Die Kapitalerhöhung erfolgt ohne Ausgabe neuer Aktien. Durch die Kapitalerhöhung erhöht sich der anteilige auf die einzelne Aktie entfallende Anteil am Grundkapital entsprechend (von rd. EUR 3,99 je Aktie auf rd. EUR 6,40 je Aktie).
      b)

      Der Kapitalerhöhung wird die Bilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 zugrunde gelegt. Diese ist mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers der Gesellschaft, der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, versehen.
      c)

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung zu bestimmen.
      d)

      Ziffer 4 Abs. (1) der Satzung der Gesellschaft wird mit der Eintragung des vorstehenden Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals in das Handelsregister geändert und erhält die folgende Fassung:
      „(1)

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 60.920.275,49 (in Worten: Sechzig Millionen neunhundertzwanzigtausendzweihundertfünfundsiebzig Euro und neunundvierzig Cent).“
      5.2

      Ordentliche Kapitalherabsetzung
      a )

      Das aufgrund des vorstehenden Beschlusses zu Punkt 5.1 erhöhte Grundkapital der Gesellschaft wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) von EUR 60.920.275,49 um EUR 51.394.276,49 auf EUR 9.525.999,00 herabgesetzt, und zwar in Höhe eines Teilbetrags von EUR 30.006.896,85 zum Zwecke der Auszahlung dieses Teils des Grundkapitals an die Aktionäre und in Höhe des verbleibenden Betrags in Höhe von EUR 21.387.379,64 zum Zwecke der Einstellung in die Kapitalrücklage als andere Zuzahlung im Sinne von § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Die Herabsetzung erfolgt ohne eine Zusammenlegung von Aktien. Durch die Herabsetzung verringert sich der anteilige auf die einzelne Aktie entfallende Anteil am Grundkapital entsprechend (auf EUR 1,00 je Aktie).
      b )

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung zu bestimmen.
      c )

      Ziffer 4 Abs. (1) der Satzung der Gesellschaft wird mit der Eintragung des vorstehenden Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals in das Handelsregister geändert und erhält die folgende Fassung:
      „(1)

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 9.525.999,00 (in Worten: Euro neun Millionen fünfhundertfünfundzwanzigtausend neunhundertneunundneunzig Euro)."
      5.3

      Der Vorstand wird angewiesen, den Beschluss zu vorstehendem Punkt 5.1 nur gemeinsam mit dem Beschluss zu vorstehendem Punkt 5.2 zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden und darauf hinzuwirken, dass der Beschluss zu vorstehendem Punkt 5.2 unmittelbar nach dem Beschluss zu vorstehendem Punkt 5.1 in das Handelsregister eingetragen wird.“
      6.

      Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

      Unbeschadet des Umstands, dass die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB gemäß § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB keiner allgemeinen gesetzlichen Prüfungspflicht unterliegt, schlägt der Aufsichtsrat vor, Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.

      Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist davon abhängig, dass sich die Aktionäre vor der Versammlung unter Nachweis ihrer Berechtigung unter der nachfolgend angegebenen Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse rechtzeitig angemeldet haben:

      IFM Immobilien AG
      c/o Better Orange IR & HV AG
      Haidelweg 48
      81241 München
      Deutschland
      Telefax: +49 (0) 89 889 690 633
      E-Mail: anmeldung@better-orange.de

      Als ein solcher Nachweis genügt ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den Beginn des 2. April 2020 (0:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum Ablauf des 16. April 2020 (24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), zugehen.

      Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, nach Maßgabe der jeweils einschlägigen Bestimmungen ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich.

      Gegenanträge von Aktionären in der Zeit vor der Hauptversammlung, die gemäß § 126 AktG zugänglich gemacht werden sollen, sind an die nachstehende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:

      IFM Immobilien AG
      c/o Better Orange IR & HV AG
      Haidelweg 48
      81241 München
      Deutschland
      Telefax: +49 (0) 89 889 690 655
      E-Mail: ifm@better-orange.de

      Gegenanträge von Aktionären werden auf der Homepage der IFM Immobilien AG unter
      http://ifm.ag/de/hauptversammlung.html


      veröffentlicht.

      Datenschutzrechtlicher Hinweis

      Die IFM Immobilien AG verarbeitet als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten von Aktionären und ihren Bevollmächtigten, um diesen die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Datenverarbeitung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen der DSGVO, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Aktiengesetz (AktG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Betroffenen erhalten sie unter:
      http://ifm.ag/de/hauptversammlung.html



      Heidelberg, März 2020

      IFM Immobilien AG

      Der Vorstand
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.01.20 12:16:18
      Beitrag Nr. 143 ()
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.10.19 12:44:31
      Beitrag Nr. 142 ()
      https://www.immobilienmanager.de/aew-erwirbt-wiesbadener-pal…

      AEW erwirbt "Wiesbadener Palais" von IFM Immobilien
      Langfristige Ankermieter sind das Hessische Ministerium sowie die HRA Pharma Deutschland.

      AEW hat das kürzlich aufwendig sanierte „Wiesbadener Palais“ am Kureck im Zentrum der hessischen Landeshauptstadt für ein deutsches Versorgungswerk erworben. Der Kaufvertrag über das repräsentative Büro- und Geschäftsgebäude mit einer Fläche von 4.700 Quadratmetern und 53 Kfz-Stellplätzen wurde mit der Norsk Deutschland AG als Vertreter der Eigentümergesellschaft IFM Immobilien AG unterzeichnet.

      Seit März 2017 wurde das fünfstöckige Gebäude auf einen hochwertigen, modernen Standard gebracht. Langfristige Ankermieter sind das Hessische Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung sowie die HRA Pharma Deutschland. Mit dem Einzug des Ministeriums Anfang 2020 sind sämtliche Büroflächen des Gebäudes belegt.

      Das 1907 erbaute Gebäude verkörpert mit seiner prachtvollen Architektur und seinem denkmalgeschützten Fassadenbild das historische Herzstück des Kureck-Areals. Es befindet sich in unmittelbarer Nähe der Hessischen Staatskanzlei. Auf dem Gelände der ehemaligen Hauptverwaltung der R+V-Versicherung entstehen insgesamt 14 Gebäude mit über 40.000 Quadratmetern zeitgemäßer Wohn- und Gewerbeflächen, darunter ein Adina-Hotel und ein exklusiver Wohnturm mit 22 Etagen. Das Gesamtprojekt soll bis 2022 abgeschlossen sein.

      Auf Seiten des Käufers beriet Greenberg Traurig, IFM Immobilien AG wurde durch Waldeck Rechtsanwälte begleitet.

      27.09.2019


      Der Kaufpreis wäre spannend. Auf der IFM-Internetseite natürlich wieder nichts vorhanden.

      Darüber hinaus firmiert ja alles unter Kureck. Eine genaue Aufteilung welche Projekte da noch in der Pipeline sind wäre gut zu wissen.

      Lt. IFM-IR läuft zumindest noch ein Hotelbau:
      IFM Immobilien AG startet Adina-Hotelprojekt am KURECK
      Die IFM Immobilien AG beginnt im Juni mit den Baugrubenarbeiten für einen Hotelkomplex am Wiesbadener KURECK. Auf dem exponierten Areal in zentraler Innenstadtlage der hessischen Landeshauptstadt, das die NORSK Deutschland AG für die Eigentümerin IFM Immobilien AG entwickelt, wird bis Anfang 2021 ein 4-Sterne-Haus mit 126 Zimmern für die australische Hotelkette Adina, eine Marke der TFE Hotel-Gruppe, errichtet.



      Ansonsten firmiert die IFM ja nur noch als Eigentümer und die Projektarbeit wird durch den Hauptaktionäre abgewickelt. Von den Margen dürften wir also nichts mehr haben.

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      Avatar
      schrieb am 06.09.19 16:30:24
      Beitrag Nr. 141 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.408.373 von Andrija am 04.09.19 12:57:41die steuerfreie Dividende hat nichts mit einer Kapitalherabsetzung zu tun. Diese müsste- sofern beschlossen- erst im Handelsregister eingetragen werden. Nach 6 Monaten kann man dann an die Aktionäre ausschütten.

      Die an uns gezahlte steuerfreie Dividende verdanken wie dem steuerlichen Einlagen konnte. Anbei die Dividendenbekanntmachung aus dem Bundesanzeiger:

      IFM IMMOBILIEN AG
      Heidelberg
      ISIN DE 000A0JDU97
      WKN A0JDU9
      Dividendenbekanntmachung
      und Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Die ordentliche Hauptversammlung der IFM IMMOBILIEN AG vom 29. August 2019 hat beschlossen, den Bilanzgewinn der IFM Immobilien AG in dem Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 in Höhe von EUR 12.110.517,72 wie folgt zu verwenden:
      a) Ausschüttung an die Aktionäre
      durch Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR 1,22
      je dividendenberechtigter Stückaktie
      (insgesamt 9.525.999 dividendenberechtigte Stückaktien) EUR 11.621.718,78
      b) Gewinnvortrag EUR 488.798,94
      Bilanzgewinn EUR 12.110.517,72

      Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 3. September 2019 über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute. Hauptzahlstelle ist die Quirin Privatbank AG, Berlin.

      Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto i.S.d. § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Regelfall nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden.



      Heidelberg, im August 2019

      IFM Immobilien AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 04.09.19 12:57:41
      Beitrag Nr. 140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.087.015 von Andrija am 23.07.19 13:48:39War denn nun jemad auf der HV und kann berichten?

      Die Dividende ist eingetroffen. Komischerweise scheint es gelungen zu sein, diese steuerfrei auszuschütten. Weiß da jemand mehr? In der Tagesordnung stand dazu nichts. Ist ja dann entgegen der Tagesordnung eine Kapitalherabsetzung?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.07.19 13:48:39
      Beitrag Nr. 139 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.080.361 von Andrija am 22.07.19 17:33:38Leider bleibt völlig unklar inwieweit das Kureck Einfluss auf das Ergebnis hatte. Da der Gewinn gefallen ist, vermutlich gar nicht?

      Da nun der Gewinnvortrag, warum auch immer, vollständig abgeräumt wird, bleibt die Hoffnung, dass im nächsten Jahr das Kureck sich so rentiert, dass weiter orderntlich ausgeschütet werden kann.

      Sollte jemand zur HV gehen, wäre die obligatorische Frage nach dem aktuellen NAV zu stellen. Wäre schön, wenn die hier im Board genannt werden könnte.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.07.19 17:33:38
      Beitrag Nr. 138 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.080.178 von Muckelius am 22.07.19 17:14:09Dann hat sich das Warten offenbar doch noch gelohnt. Nun will wohl auch der Großaktionär Kasse machen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.07.19 17:14:09
      Beitrag Nr. 137 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.036.042 von Andrija am 16.07.19 14:03:40heute wurde die Tagesordnung der kommenden Hauptversammlung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

      Dividendenausschüttung von 1,22 Euro pro Aktie (fast der gesammte Bilanzgewinn) wird vorgeschlagen.

      Unterlagen sid auch auf der Homepage zu finten, unter:

      http://ifm.ag/de/hauptversammlung.html
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