CCP Scharfes zur WM (Seite 2)
eröffnet am 11.06.10 19:37:29 von
neuester Beitrag 23.04.24 19:00:29 von
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CCP AG und Veg of Lund AB
Nach dem Bericht des AR wurde die Kartoffelmilch-Vertriebsvereinbarung mit der schwedischen Gesellschaft „Veg of Lund AB“ abgeschlossen. Quelle: ccp.ag (.pdf)Hier ist die Meldung zur CCP: news.cision.com
Die sind mit ISIN SE0013281979 börsennotiert und ein Pennystock. Bin mal gespannt wann ich den ersten "DUG potato drink" sehe und wie der schmeckt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.606.987 von iggoperator am 03.04.23 17:18:02Was kostet das neue Geschäft? Lizenzen, ... ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.601.407 von Straßenkoeter am 02.04.23 19:13:29Kartoffeln haben glaube ich keine Allergene. Gegen Soja und Madeln sind Leute allergisch. Hafer hat wahrscheinlich als Getreide Gluten, da haben ja auch viele Leute mittlerweile was gegen.
Im Prinzip wenig Entschädigung für die Aufgabe des Geschäfts. Nun neues Terrain Kartoffelmilch. Erbsenmilch, Hafermilch, Sojamilch, Mandelmilch, Kuhmilch. Gibt es doch schon in allen Varianten.
Zumindest Die Bilanz zum 31.12.2021 sieht für mich solide(Eigenkapital 2.038.302,34 und kaum Verbindlichkeiten) aus. Die potentiellen 660.000€ Abfindung kommen doch oben drauf oder? Eine große Frage ist: Was passiert mit der Substanz?
Hmm, 2,12 zu 3,96€ momentan bei Valora. 660.000€ Abfindung bei 750.000 Aktien, also 88 Cent pro Aktie. Was bleibt sonst noch übrig wenn das Kirschpaprika-Geschäft weg ist?
zur Katoffelmilch und Vertrieb in Deutschland siehe nachfolgende Meldung von Anfang März
https://www.t-online.de/leben/essen-und-trinken/vegane-ernae…
https://www.t-online.de/leben/essen-und-trinken/vegane-ernae…
Das neue Geschäft soll wohl Kartoffelmilch werden. Wenn man bedenkt wie hoch Hafermilch Produzenten bewertet wurden, vielleicht gar nicht so schlecht
Moin die Einladung zu HV 2023 ist draußen
https://www.ccp.ag/images/pdf/2023/Einladung-zur-Hauptversam…
"Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Hauptversammlung am 14.02.2023 geschlossenen Aufhebungsvertrag mit
der Global Agricultural Product Procurement Limited (nachfolgend: GAPP Ltd.) zuzustimmen.
Am 16.09.0215 schlossen die CCP AG und GAPP Ltd. einen Exklusivlieferungsvertrag. Hiernach wurde der CCP AG das Alleinbezugs- und -Vertriebsrecht für bestimmte land-
wirtschaftliche Erzeugnisse von GAPP Ltd. für die EU, die Schweiz und Norwegen eingeräumt. Die Vertragsparteien haben sich nunmehr am 14.02.2023 geeinigt den Exklusiv-
lieferungsvertrag aufzuheben. Die Aufhebung steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Hauptversammlung und soll zum 31.03.2024 in Kraft treten.
Der wesentliche Inhalt des Aufhebungsvertrages wird wie folgt angegeben:
Als Gegenleistung für die Vertragsaufhebung zahlt die GAPP Ltd. an die CCP AG eine Entschädigung in Höhe von 660.000 EUR, zahlbar in drei Raten je 220.000 EUR. Die erste
Rate wird fünf Arbeitstage nach der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages fällig. Die zweite Rate ist spätestens am 30.09.2023 zur Zahlung fällig. Die dritte Rate ist spätestens am
Tag des Inkrafttretens der Aufhebungsvereinbarung zur Zahlung fällig. Der Exklusivlieferungsvertrag endet mit dem Datum des Inkrafttretens der Aufhebungsvereinbarung. Nach
der Erfüllung der Zahlungserfüllung sind alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Exklusivlieferungsvertrag der Parteien erloschen. Für den Zeitraum zwischen Vertragsschluss
und Inkrafttreten haben sich die Parteien auf Übergangsregelungen für die Abwicklung der laufenden Produktionssaison 2023 geeinigt. Damit einhergeht eine Bekanntgabe des
Kundenstammes an die GAPP Ltd.
In der wirtschaftlichen Konsequenz bedeutet der Aufhebungsvertrag die Aufgabe des bisherigen Geschäftsbereichs der CCP AG."
Ist damit nicht das operative Geschäft komplett weg?
https://www.ccp.ag/images/pdf/2023/Einladung-zur-Hauptversam…
"Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Hauptversammlung am 14.02.2023 geschlossenen Aufhebungsvertrag mit
der Global Agricultural Product Procurement Limited (nachfolgend: GAPP Ltd.) zuzustimmen.
Am 16.09.0215 schlossen die CCP AG und GAPP Ltd. einen Exklusivlieferungsvertrag. Hiernach wurde der CCP AG das Alleinbezugs- und -Vertriebsrecht für bestimmte land-
wirtschaftliche Erzeugnisse von GAPP Ltd. für die EU, die Schweiz und Norwegen eingeräumt. Die Vertragsparteien haben sich nunmehr am 14.02.2023 geeinigt den Exklusiv-
lieferungsvertrag aufzuheben. Die Aufhebung steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Hauptversammlung und soll zum 31.03.2024 in Kraft treten.
Der wesentliche Inhalt des Aufhebungsvertrages wird wie folgt angegeben:
Als Gegenleistung für die Vertragsaufhebung zahlt die GAPP Ltd. an die CCP AG eine Entschädigung in Höhe von 660.000 EUR, zahlbar in drei Raten je 220.000 EUR. Die erste
Rate wird fünf Arbeitstage nach der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages fällig. Die zweite Rate ist spätestens am 30.09.2023 zur Zahlung fällig. Die dritte Rate ist spätestens am
Tag des Inkrafttretens der Aufhebungsvereinbarung zur Zahlung fällig. Der Exklusivlieferungsvertrag endet mit dem Datum des Inkrafttretens der Aufhebungsvereinbarung. Nach
der Erfüllung der Zahlungserfüllung sind alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Exklusivlieferungsvertrag der Parteien erloschen. Für den Zeitraum zwischen Vertragsschluss
und Inkrafttreten haben sich die Parteien auf Übergangsregelungen für die Abwicklung der laufenden Produktionssaison 2023 geeinigt. Damit einhergeht eine Bekanntgabe des
Kundenstammes an die GAPP Ltd.
In der wirtschaftlichen Konsequenz bedeutet der Aufhebungsvertrag die Aufgabe des bisherigen Geschäftsbereichs der CCP AG."
Ist damit nicht das operative Geschäft komplett weg?
von eingen Tagen gab es mal wieder Umsatz auf Valora
Letzter gehand. Kurs
4,50 € - 400 Stück am 08.03.2023 11:37:19
Letzter gehand. Kurs
4,50 € - 400 Stück am 08.03.2023 11:37:19