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    Lehrer missbraucht Schülerin und darf weiter unterrichten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.09.10 11:54:39 von
    neuester Beitrag 13.01.12 12:37:33 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.159.907
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      schrieb am 14.09.10 11:54:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      In Niedersachsen wurde ein Lehrer wegen sexuellen Missbrauchs eines 14-jährigen Mädchens zu einer Geldstrafe verurteilt und NICHT aus dem Schuldienst entlassen. Stattdessen wird der Lehrer nun an einer 70 km entfernten Schule eingesetzt werden. Die neue Schulleitung weiß nur ganz allgemein von der Notwendigkeit der Versetzung Bescheid. Ein detaillierter Bericht im Führungszeugnis wurde demzufolge für nicht notwenig gehalten.

      Quelle: http://www.abendblatt.de/region/norddeutschland/article16308…

      Ich finde das unglaublich!!!
      Dem Artikel zufolge hat der Lehrer auch nicht nur eine "gebotene Distanz" überschritten, sondern das Mädchen sexuell missbraucht. Was bitte darf sich ein Lehrer noch erlauben, ehe man ihn suspenidert??? Als ob alles vergessen wäre, darf der Lehrer nun einfach an einer neuen Schule lehren und die Schulleitung wurde nicht einmal darüber informiert, wer der neue Kollege eigentlich ist.
      Wer entscheidet so etwas eigentlich? Sicherlich niemand, der selbst Kinder hat.
      Avatar
      schrieb am 14.09.10 12:21:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wirklich heftig

      :eek::mad:
      Avatar
      schrieb am 14.09.10 12:39:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wegen Missbrauchs verurteilter Lehrer darf unterrichten
      http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,717234,00.h…

      Hat sich Lehrer beim Ministerium freigekauft?
      http://www.bild.de/BILD/regional/hannover/aktuell/2010/09/14…

      Kinderschänder darf Lehrer sein
      http://www.n-tv.de/panorama/Kinderschaender-darf-Lehrer-sein…

      Vorschlag: dem Lehrer umgehend kündigen. Dann kann er sich ja woanders bewerben. Wenn er dann irgendwo einen Job mit Kindern bekommen sollte, dann hat es eine Razzia bei denen zu geben, die ihn eingestellt haben (denn ein dringender Verdacht ist damit definitiv gegeben) - null Problemo, verurteilt wird nur vor Gerichten wegen begangener Straftaten (lieber auf Nr. Sicher gehen - Kontrolle und Vorsicht sind nicht verkehrt). Ach ja und wenn der Lehrer nicht umgehend entlassen wird, dann kann man ja schon mal bei den Beteiligten mit den Razzien anfangen. (imho)


      Bundesregierung stärkt Schutz von Kindern (30. April 2010)
      Die Bundesregierung macht Ernst im Kampf gegen sexuellen Missbrauch: Ab dem 1. Mai muss jeder, der mit Minderjährigen arbeitet, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Auch geringfügige Strafen sind dort erfasst. ... http://www.stern.de/politik/deutschland/erweitertes-fuehrung…
      Avatar
      schrieb am 14.09.10 16:09:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielleicht hat er sich ja heldenhaft aber vergeblich gegen seine Vergewaltigung gewehrt.
      Avatar
      schrieb am 16.09.10 10:50:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Sieht so aus, als dürfte der Lehrer nun doch nicht mehr weiterunterrichten. Es wird stattdessen geprüft, ob er in der Verwaltung eingesetzt werden kann.

      http://www.welt.de/die-welt/regionales/article9670050/Lehrer…

      Schon dreist, dass ihm nun auch noch eine neue Position gesucht wird, während andere verzweifelt nach einer Anstellung suchen.

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      schrieb am 02.10.10 09:55:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Eben wie bei der Kirche.

      Kinderschänder werden woanders eingesetzt und
      bekommen selbstverständlich dort wieder eine
      Kindergruppe zur Betreuung.

      Und WEITERMACHEN heisst es für die Täter,
      während deren Opfer schauen können, wie sie
      WEITERKOMMEN.

      Ist dies vielleicht der Grund, warum bereits 3/4
      unserer Bevölkerung das Vertrauen in die Justiz
      verloren haben?
      Avatar
      schrieb am 24.10.10 09:57:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Pädophile Lehrer dürfen weiter unterrichten (21.10.2010)

      ... Bei zwei Lehrern, die in den Sendungen zuvor beim Sex-Treff mit Kindern gezeigt wurden, ist dagegen bislang nichts geschehen.

      Zwar lieferte „Tatort Internet” die Klarnamen und alle Chatprotokolle nach der Sendung an das LKA München zur Weitergabe in die Justizbehörden in Berlin und Brandenburg (beide Lehrer sind nach eigenen Angaben im Raum Berlin an öffentlichen Schulen beschäftigt).

      Doch von Ermittlungen wollen weder das Landeskriminalamt Berlin noch die Staatsanwaltschaft in Potsdam oder die Schulbehörden des Landes Brandenburg etwas wissen.

      Mit anderen Worten: Nach den Herbstferien nächste Woche werden „Lehramt4” und „Rainbowxxx” wieder auf Kinder losgelassen!

      Nicht zu vergessen: Der eine wollte die kleine „Sarah (gerade 14)” mit einem befreundeten Pärchen ins Hotelbett locken. Der andere brachte zum Treff mit „Carlos (13)” Gummihandschuhe und Gleitcreme zum „Fisten” mit. http://www.bild.de/BILD/politik/2010/10/21/tatort-internet-p…
      Avatar
      schrieb am 12.01.12 08:55:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      Gericht spricht Lehrer nach Sex mit Schülerin frei
      ... 22-mal hatten ein 32 Jahre alter Lehrer und seine 14-jährige Schülerin sexuellen Verkehr - auch in Schulräumen, und nachdem der Lehrer sich offenbar über Monate gezielt an das Mädchen herangemacht hatte. ...

      ... Der verheiratete Pädagoge hatte die 14-Jährige mehrfach dazu gedrängt, die Liaison geheim zu halten, berichtete die "Rhein-Zeitung". ...

      ... Die Neuntklässlerin habe zwar außerhalb des Unterrichts einen Tanzkurs besucht, den der Lehrer leitete, und sei von ihm vertretungsweise unter anderem im Fach Katholische Religion unterrichtet worden. Doch ein Obhutsverhältnis lasse sich daraus nicht herleiten, entschied das Gericht. Dass das Mädchen dem Lehrer während der Busfahrt nach Hamburg anvertraut gewesen sein dürfte, sei "irrelevant", weil es zum ersten Sex erst Monate später gekommen war. ... http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,808611,00.html

      Die Schülerin zur Geheimhaltung zu nötigen, halte ich nicht gerade für ein gutes Zeichen. Gegen die Richter und den Lehrer soll gründlich ermittelt werden und wenn die Schülerin nicht geistig und psychisch topfit war, soll der Lehrer aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden (unabhängig von den Ergebnissen der Ermittlungen, wobei die vielleicht praktischerweise genau dazu führen).

      Ich halte es ja durchaus für möglich, dass ein Lehrer in so einem Fall straffrei bleiben kann aber dazu muss der Lehrer supergut und die Schülerin topfit sein, d.h. es darf keine Ausnutzung sozialer Not vorliegen und beide müssen erstklassig verliebt sein.

      Was ist in Deutschland nur los, dass so ein Urteil nicht sofort Staats- und Verfassungsschutz auf Trab bringen? Da stimmt doch ganz grob was nicht. (alles imho)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.01.12 09:58:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.582.604 von HeWhoEnjoysGravity am 12.01.12 08:55:12"Fach Katholische Religion"

      Er hat's doch nur gemacht wie seine Auftraggeber. :keks:
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 12:37:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Verbeamtung gestoppt: Lehrer unter Islamismus-Verdacht
      http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,808799,00.html

      Wie viele Lehrer gibt es wohl, die Kinderpornos gucken? Tausende oder eher Zehntausende?

      Aber ein Gläubiger, der angeblich auch mal "radikal gefärbte Texte" verfasst haben soll, kriegt Ärger. Unfassbar.

      Ich vermute, dass dieser Moslem gut ist und Beamter werden darf - das soll noch mal geprüft werden. (alles imho)


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