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    Eindeutige Kreditnehmereinheiten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.01.11 15:22:27 von
    neuester Beitrag 15.01.11 23:05:34 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.162.784
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      Avatar
      schrieb am 14.01.11 15:22:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich wollte mal nachfragen, ob sich hier jemand mit Kreditnehmereinheiten auskennt.

      Und zwar wollte ich wissen, welche von den folgenden Beziehungen sicher bedeuten, dass die Unternehmen oder Personen einer KNE zuzuordnen sind.

      Ehepartner(in)
      Gesellschafter GbR
      Gesellschafter OHG
      Komplementär KGaA
      Komplementär zur KG
      Konsortialführer
      Konsorte
      Mehrheitsaktionär AG
      Mehrheitsgesellschafter GmbH
      Mehrheitsgenosse e.G
      Mehrheitskommanditist KGaA
      Mehrheitskommanditist KG
      Stiller Gesellschafter
      Strohmann
      Referenzschuldner
      Person mit Organzugehörigkeit §15 KWG
      Elternteil
      Konkursverwalter
      Nachlaßpfleger
      Pfleger
      Testamentsvollstrecker
      Vergleichsverwalter
      Vormund
      Partner(in) einer eheähnlichen Gemeinschaft

      Dabei würde ich gerne die haben, die definitiv einer KNE zugehörig sein.
      Die wo ich sicher dazuzählen würde habe ich fett markiert.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.01.11 18:36:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.863.430 von ManuBu am 14.01.11 15:22:27Hausaufgaben ?

      Kleiner Tipp - eine Aufzählung von Berufen oder Berufungen ohne Information in Bezug auf die Beziehung der jeweiligen natürlichen und juristischen Personen kann Dir keine Antwort liefern :rolleyes:

      § 19 KWG ist hilfreich :keks:
      Avatar
      schrieb am 15.01.11 23:05:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nein, keine Hausaufgaben und nein, eine Aufzählung von Berufen oder Berufungen ist nur bei einigen Beziehungen notwendig jedoch bei weitem nicht bei allen.

      Ich habe die Antworten zu meiner Frage eigentlich auch schon, möchte jedoch sicher gehen und wollte mich in dem Forum vergewissern, ob ich richtig liege.
      Daher sind solche Antworten wie deine nicht wirklich hilfreich.

      Zumal ich den §19 so gut wie in und auswendig kenne.

      Über konstruktive Antworten meiner Thema Frage würde ich mich also nach wie vor freuen.


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