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    HEIDELBERGER DRUCK: Top-Performer in 2014? (Seite 826)

    eröffnet am 01.02.11 17:10:07 von
    neuester Beitrag 29.04.24 20:02:47 von
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      Avatar
      schrieb am 18.07.14 14:38:01
      Beitrag Nr. 8.307 ()
      @tufkaz und stockcruncher

      Irgendwie habt Ihr beide recht!

      Das eine ist die rein rechtliche Sicht der Dinge, dass nämlich mit der Begebung von Aktien ein (normalerweise) unkündbares Kapital geflossen ist, dem entsprechende Rechte der Aktionäre entgegenstehen. Natürlich fließt beim Verkauf dieser Aktionärsrechte an einen neuen Aktionär der Gesellschaft kein neues Kapital zu.

      Das andere aber ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise, die ebenfalls nicht falsch ist. Schließlich bedient sich ein Unternehmer insbesondere dann der Börsennotierung, wenn er vom mehrmaligen "Anzapfen" des Kapitalmarktes ausgeht. Dann nämlich sieht die AG bzw. ihr Vorstand sehr wohl jeden Aktionär als Investoren, da insbesondere der, der heute aus Überzeugung (vorhandene) Aktien erwirbt, die Voraussetzung dafür ist, dass man morgen einen aufnahmebereiten Kapitalmarkt vorfindet, wenn man mal wieder fresh money braucht.

      Wäre dem nicht so, wäre es wesentlich sinnvoller das Kapital stets privat und nichtöffentlich zu akquirieren - ohne Börsennotierung und ohne all ihre Pflichten und Regulierungen.
      Avatar
      schrieb am 18.07.14 14:33:12
      Beitrag Nr. 8.306 ()
      So, ich bin mal für einen kleinen Zock bei 2,4€ eingestiegen. Solche sackschwachen Tage sind die schönsten Kauftage!
      Avatar
      schrieb am 18.07.14 14:13:04
      Beitrag Nr. 8.305 ()
      Zitat von StockCruncher: Schau mal im, Wirtschaftslexikon nach.


      Welches soll ich nehmen? Ist Gabler noch "die Bibel" oder hat sich das geändert? Ist schon so lange her bei mir :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.07.14 14:07:52
      Beitrag Nr. 8.304 ()
      Ja, ich sagte doch: Bei mir ist Hopfen und Malz verloren. Und vielen Dank nochmal für die Lehrstunde.
      Avatar
      schrieb am 18.07.14 14:01:49
      Beitrag Nr. 8.303 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.333.350 von tufkaz am 18.07.14 13:44:14Natürlich stellt es eine Einlage dar. Bei Gründung eines Unternehmens entsteht das Eigenkapital durch Bareinlagen oder Sacheinlagen. Eine ordentliche Kapitalerhöhung nennt man auch 'Kapitalerhöhung gegen Einlagen'. Schau mal im, Wirtschaftslexikon nach.

      Mir ging es lediglich drum zu erklären, daß nicht nur die Teilnehmer bei der Emission in ein Unternehmen investieren (oder einzahlen). Jeder Käufer am Sekundärmarkt investiert (und zahlt ein). Nur zahlt er halt nicht direkt ans Unternehmen, sondern der Kauf wird über eine Börse gesettled.

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      schrieb am 18.07.14 13:44:14
      Beitrag Nr. 8.302 ()
      Eine Aktie stellt keine Einlage dar, sondern verbrieft ein Besitzrecht. Vielleicht verwechselst du Anleihen und Aktien. Und ein Szenario zu beschreiben, in dem es keine Börse gibt, ist ziemlich sinnlos angesichts der Tatsache, dass es eine Börse gibt. Aber Danke für die Aufklärung, denn ich habe natürlich keine Ahnung und bei mir sind Hopfen und Malz wohl verloren.
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      Avatar
      schrieb am 18.07.14 13:28:42
      Beitrag Nr. 8.301 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.333.246 von Happyboersday am 18.07.14 13:24:32Lies erstmal was ich schreibe und dann nachdenken.

      Ich habe ein Szenario beschrieben in dem es keine Börse gibt um einen Sachverhalt zu verdeutlichen.

      Natürlich kann niemand von einer Kapitalgesellschaft seine Einlage zurückverlagen. Bei Dir ist aber wohl Hopfen und Malz verloren..
      Avatar
      schrieb am 18.07.14 13:24:32
      Beitrag Nr. 8.300 ()
      Zitat von StockCruncher: Du hat es immernoch nicht kapiert: Es geht nicht darum, wann zum ersten Mal das Geld fließt.


      2.) Gäbe es keine Börse würde der Investor zum Unternehmen hingehen und sagen: 'Ich möchte mein Geld zurück, inclusive Wertsteigerung'. Dem Unternehmen wird damit das Geld entzogen. Der neue Investor würde zum Unternehmen hingehen und sagen 'Ich möchte investieren, hier ist das Geld'.


      Meine Fresse, was für ein hanebüchener Schwachsinn: Hast Du schon mal was von Haftungskapital gehört?

      Müssen dann nicht börsennotierte Kapitalgesellschaften befürchten dass Ihnen von den Eigentümern Kapital entzogen wird?

      Wer Anteile einer Kapitalgesellschaft zeichnet, sei es GmbH oder AG, kann sein Geld nicht von der Gesellschaft zurückfordern!

      Im Übrigen ist das was Tufkaz schreibt zu 100% korrekt.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.07.14 13:01:25
      Beitrag Nr. 8.299 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.332.982 von StockCruncher am 18.07.14 12:39:15PS: HD Druck -4,5% (obwohl alle, die vor den Zahlen noch verkaufen wollten, es bereits getan haben..) :D
      Avatar
      schrieb am 18.07.14 12:39:15
      Beitrag Nr. 8.298 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.332.628 von tufkaz am 18.07.14 11:47:17Du hat es immernoch nicht kapiert: Es geht nicht darum, wann zum ersten Mal das Geld fließt.

      1.) Niemand investiert in ein Unternehmen, wenn es nicht die Möglichkeit gibt, sein Geld auch wieder zurückzubekommen (um es woanders zu investieren).
      2.) Gäbe es keine Börse würde der Investor zum Unternehmen hingehen und sagen: 'Ich möchte mein Geld zurück, inclusive Wertsteigerung'. Dem Unternehmen wird damit das Geld entzogen. Der neue Investor würde zum Unternehmen hingehen und sagen 'Ich möchte investieren, hier ist das Geld'.
      3.) Damit genau die komplizierte Einzelabwicklung unter 2.) nicht erfolgen muß, werden die Unternehmensanteile über die Börse fungibel gemacht, d.h. der Austausch findet statt, ohne die Ein./Auszahlungen über das Unternehmen. De facto findet aber genau das statt, was ich unter 2.) beschrieben habe: Der Verkäufer entzieht dem Unternehmen das Geld, der Käufer zahlt ein.

      Wenn Du es jetzt immernoch nicht kapiert hat, kann ich nicht weiterhelfen..
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