Ein neuer Chines kommt: Powerland (Seite 5)
eröffnet am 07.04.11 08:54:58 von
neuester Beitrag 06.03.23 17:28:00 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 54.224.296 von honigbaer am 02.02.17 16:12:17
Ich meinte eigentlich handelsregister.de.
Jetzt wird wieder alles angezeigt. Vorhin kam so eine Mitteilung, nach der man denken konnte, dass Powerland den Sitz verlegt hätte.
Zitat von honigbaer: Auf unternehmensregister.de ist doch alles OK?
Nur seit Ende 2015 keine adhocs oder Veränderungen.
Oder was meinst Du mit Handelsregister?
Ich meinte eigentlich handelsregister.de.
Jetzt wird wieder alles angezeigt. Vorhin kam so eine Mitteilung, nach der man denken konnte, dass Powerland den Sitz verlegt hätte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.222.598 von straßenköter am 02.02.17 13:23:35Auf unternehmensregister.de ist doch alles OK?
Nur seit Ende 2015 keine adhocs oder Veränderungen.
Oder was meinst Du mit Handelsregister?
Nur seit Ende 2015 keine adhocs oder Veränderungen.
Oder was meinst Du mit Handelsregister?
Wenn man versucht Powerland im Handelsregister aufzurufen, kommt eine mir nicht verständliche Mitteilung. Hat einer eine Ahnung, was das zu bedeuten hat. Ist das nur ein technisches Problem?
Sehr geehrter Herr,
die BaFin überwacht die Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. WpHG von Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind. Ausgenommen hiervon ist die Überwachung der Pflicht zur Offenlegung der Jahres- und Konzernabschlüsse von Emittenten mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Dies betrifft auch die Powerland AG. Hier ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) die zuständige Behörde.
Da nach den mir vorliegenden Informationen seit Ende 2015 keine Wertpapiere der Powerland AG mehr zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, unterliegt das Unternehmen nicht mehr der Überwachung durch die BaFin. Hiervon unabhängig ist die Überwachung durch das BfJ. Diese kann möglicherweise noch gegeben sein. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_V…
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hinweisgeberstelle
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Dreizehnmorgenweg 44-48
D-53175 Bonn
die BaFin überwacht die Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. WpHG von Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind. Ausgenommen hiervon ist die Überwachung der Pflicht zur Offenlegung der Jahres- und Konzernabschlüsse von Emittenten mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Dies betrifft auch die Powerland AG. Hier ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) die zuständige Behörde.
Da nach den mir vorliegenden Informationen seit Ende 2015 keine Wertpapiere der Powerland AG mehr zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, unterliegt das Unternehmen nicht mehr der Überwachung durch die BaFin. Hiervon unabhängig ist die Überwachung durch das BfJ. Diese kann möglicherweise noch gegeben sein. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_V…
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hinweisgeberstelle
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Dreizehnmorgenweg 44-48
D-53175 Bonn
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.098.888 von straßenköter am 17.01.17 09:15:31Danke für die Info! Wie schon fast erwartet ist die Bafin-Anwort wenig ermutigend. Ich warte immer noch auf eine schriftliche Antwort ...
Der_Analyst
Der_Analyst
Antwort Bafin
Ich werde die Angelegenheit prüfen. Ich bitte bereits jetzt um Ihr Verständnis, dass ich Sie weder über das Ergebnis meiner Prüfung noch über mein weiteres Vorgehen informieren darf. Das Gesetz verpflichtet mich zur Verschwiegenheit.
Ihr Schreiben wird unter Beachtung des Datenschutzes elektronisch erfasst und bearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.978.234 von straßenköter am 30.12.16 12:20:23Nein, leider nicht.
Der_Analyst
Der_Analyst
Sehr gut. Hast Du eine Ahnung, wann frühst möglich mit einem Ergebnis zu rechnen ist?
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.971.400 von straßenköter am 29.12.16 12:09:44Meine Beschwerde geht heute schriftlich an die BaFin raus.
Der_Analyst
Der_Analyst
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.971.328 von Der_Analyst am 29.12.16 11:58:50Auf der Seite habe ich ewig nach einer Kontaktmailadresse gesucht. Am Ende habe ich irgendwo folgende Emailadresse gefunden: hinweisgeberstelle@bafin.de