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    In 10 Schritten schweizerische Quellensteuer am Beispiel von Novartis zurückfordern (Seite 17)

    eröffnet am 13.10.11 16:39:33 von
    neuester Beitrag 31.07.22 17:36:58 von
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      Avatar
      schrieb am 26.08.15 00:16:01
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.488.272 von Nimbus2004 am 25.08.15 22:59:37Danke, hört man gerne :-) So war es ja auch gedacht.

      mfg
      Steve!
      Avatar
      schrieb am 25.08.15 22:59:37
      Beitrag Nr. 69 ()
      Vor einer Woche hier noch nach Erfahrungen zur Bearbeitungsdauer des Antrages zur Steuererstattung gefragt, heute war sie auf meinem Konto gebucht.

      Macht in der Summe 4 Monate vom Absenden des Antrages in die Schweiz bis zur Gutschrift auf meinem Konto in Deutschland.

      Ein Dank an "Steveguied" für die gute Erklärung und grafische Darstellung des Formulars zur Erstattung der Quellensteuer.

      Viele Grüße
      Nimbus2004
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.08.15 10:33:43
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.430.303 von Nimbus2004 am 18.08.15 23:21:18Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs erledigt und die Bearbeitungsfrist kann je nach Eingangsmenge und Qualität der Anträge mehrere Monate dauern.

      http://www.estv.admin.ch/verrechnungssteuer/dienstleistungen…

      Du kannst durchaus mit 6 Monaten rechnen - aber es funktioniert.
      Avatar
      schrieb am 18.08.15 23:21:18
      Beitrag Nr. 67 ()
      Hallo zusammen,

      hat schon jemand die Quellensteuererstattung (Dividende von Nestle) auf seinem Konto bzw. Erfahrung wie lange die Bearbeitung dauert?
      Ich habe meinen Antrag Ende April auf Reisen geschickt und noch keine Rückmeldung oder Erstattung erhalten.

      Viele Grüße
      Nimbus2004
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.06.15 15:55:41
      Beitrag Nr. 66 ()
      Steuerfreie Ausschüttung aus "Gesellschaftsmitteln" für Österreicher:

      Massgeblich für die Ausschüttung ist das Kaufdatum. Liegt dieses vor dem 01.01.2011, dann bleiben diese erfolgten Ausschüttungen auch beim Verkauf steuerfrei.
      Lediglich bei einem Kaufdatum NACH dem 01.01.2011 senken solche Ausschüttungen den steuerlichen Anschaffungswert und es kommt daher bei einem Verkauf zur Belastung in Form der Kursgewinnsteuer. Diese errechnet sich aus dem Verkaufserlös abzüglich dem durch die steuerfreien Ausschüttungen reduzierten Kaufpreis.
      In Österreich z.B. auch relevant bei bEständen von CA-Immo, S-Immo, Immofinanz, etc.

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      schrieb am 18.05.15 00:11:40
      Beitrag Nr. 65 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.793.433 von lalin1972 am 17.05.15 17:31:49Hallo Leute,

      bei BB Biotech wurde nur der Devisenkurs in Euro verrechnet
      und eine Kapitalmaßnahmengebühr verrechnet
      Zurich insur (versicherung) nur der Devisenkurs
      Keine Quellensteuer keine KEST
      Ob das für alle Aktien gilt weiß ich nicht
      beim Verkauf wird dann die Dividende hinzugerechnet
      und in Österreich mit 25% besteuert.
      England und die Schweiz heben keine Quellensteuer ein
      Avatar
      schrieb am 17.05.15 20:14:45
      Beitrag Nr. 64 ()
      Bei Swiss Re oder Zurich kann man z.Z. nichts zurückfordern, bei Syngenta z.B. aber wohl, hier sind nach wie vor 35% Quellensteuer fällig.
      Avatar
      schrieb am 17.05.15 17:31:49
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.790.868 von pota8 am 16.05.15 19:18:23
      Zitat von pota8: Hallo Leute,
      was soll man zurückfordern wenn man nichts bezahlt hat.
      Die Dividende wird beim Verkauf der Aktie als Gewinn
      hinzugezählt und wir mit 25% KEST (in Österreich)
      besteuert.


      Interessant.
      Verräst Du uns, um welche Aktie(n) es sich handelt?
      Wahrscheinlich geht Österreich - im Gegensatz zu D. - davon aus, daß eine aus dem Kapital gezahlte Dividende eine Minderung der Anschaffungskosten darstellt. Ist in D. bei einigen Aktien auch der Fall (z.B. GEA). Dann wird die Dividende praktisch beim Verkauf der Aktie "nachversteuert", weil sich die Anschaffungskosten (fiktiv) gemindert haben.

      @happymuck:
      Wenn die Schweizer keine Quellensteuer einbehalten, kann man auch nichts zurückfordern - egal ob man in D. (oder sogar in Bayern) oder in A. wohnt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.05.15 08:14:58
      Beitrag Nr. 62 ()
      Mein Tipp : Zieh nach Bayern, dann kannst auch zurückfordern wie wir alle in D !
      Avatar
      schrieb am 16.05.15 19:18:23
      Beitrag Nr. 61 ()
      Hallo Leute,
      was soll man zurückfordern wenn man nichts bezahlt hat.
      Die Dividende wird beim Verkauf der Aktie als Gewinn
      hinzugezählt und wir mit 25% KEST (in Österreich)
      besteuert.
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