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Neuste Beiträge aus: Insolvenz Süddeutscher Aktienclub

Diskussionsstatistik
eröffnet am 29.11.11 18:31:54
von
neuster Beitrag 05.02.12 12:38:59
von

Anzahl Beiträge: 13
Aufrufe gesamt: 3.219
Aufrufe heute: 3
Diskussionsnr.: 1.170.715
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Beliebteste Beiträge
Ansicht
Avatar
schrieb am 05.02.12 12:38:59
Beitrag Nr.13 
(42.701.450)
Antwort
Zitat
Hallo,

habe dazu eine interessante Antwort auf der Homepage "Frag einen Anwalt" gefunden. Was meinen die anderen Geschädigten dazu ?

http://www.frag-einen-anwalt.de/Bereicherungsrechtlicher-Erstattungsanspruch-__f166548.html

Gruß

T.R.
Avatar
schrieb am 05.01.12 07:26:38
Beitrag Nr.12 
(42.552.201)
Antwort
Zitat
Hallo zusammen,
ich sitze (leider) auch im selben Boot.

Auch bei mir werden so gut 40% der damaligen Einlagesumme vom Insolvenzverwalter noch mal nachgefordert.

Hat von euch jmd. schon einen Experten diesbezüglich kontaktiert?

Was ist denn z.B. mit dieser Story:
http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/meldungen/M683-S%FCddeutscher-Aktienclub-%28SDAC%29---Unser-Experte-gibt-B%F6rse-Online-Auskunft-.php

Ich hab ehrlich gesagt nicht wirklich Ahnung, an wen ich mich wenden soll.
Avatar
schrieb am 01.01.12 11:59:40
Beitrag Nr.11 
(42.536.796)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.522.504 von ruttelbar am 27.12.11 09:39:27sehr guter beitrag. Bin genau wie sie in der gleichen situation.

verjährung nach 3 J.

bardtke müsste haften für Falsch....

gerne Kontaktaufnahme gemeinsame interessengemeinschaft etc.
Avatar
schrieb am 27.12.11 09:39:27
Beitrag Nr.10 
(42.522.504)
Antwort
Zitat
hallo zusammen,

ich bin auch ein geschädigter des sdac. habe damals 2008 meine mitgliedschaft gekündigt und hatte einen wertverlust von 50%. jetzt habe ich eine nachzahlungsforderung vom insolvenzverwalter bekommen in höhe von 41% meiner damaligen einlage. mein ververlust würde demnach dann 91% betragen. ic würde mich gerne mit weiter geschädigten personen unterhalten.
Avatar
schrieb am 21.12.11 15:22:26
Beitrag Nr.9 
(42.509.043)
Antwort
Zitat
Insolvenz Süddeutscher Aktienclub

Mich würde mal interessieren ob es hier im Forum Anleger gibt gegenüber denen ein bereicherungsrechtlichen Erstattungsanspruch durch den Insolvenzverwalter ausgesprochen wurde.

Wie ist dann die weitere vorgehensweise, denn m.E. ist die Kohle durch den Verkauf der Anteile zum damals ermittelten Preis völlig zu Recht ausgezahlt worden. Wo ist hier die Rechtsgrundlage?

Für falsch gestellte Verkaufspreise kann kein Anleger was – möglicherweise hätte der Anleger bei richtigen Preisen ja zu einem ganz anderen Zeitpunkt verkauft.
Avatar
schrieb am 30.11.11 11:32:10
Beitrag Nr.8 
(42.418.107)
Antwort
Zitat
http://www.graumarktinfo.de/gm/aktuell/vorgericht/:Sueddeuts…
http://www.gomopa.net/Finanzforum/wer-kennt-was-meint-ihr-da…

Wer da noch keine eigenen Anwalt hat, sollte sich einen suchen. Wenn die Trader Mist gebaut haben und mit dem Geld auf und davon sind, dann dürften doch eigentlich die Auszahlungen an die Mitglieder, als es noch lief nicht wirklich zurückgefordert werden.
Avatar
schrieb am 30.11.11 10:58:25
Beitrag Nr.7 
(42.417.908)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.415.210 von stx1 am 29.11.11 18:31:54Wieso zur Unrecht?

Kann es sein das der Verwalter nur Kohle sehen will?
Avatar
schrieb am 30.11.11 10:58:02
Beitrag Nr.6 
(42.417.906)
Antwort
Zitat
Meine Information sollte nicht falsch verstanden werden. Hier sollen z.B. auch Anleger, die 2007 weniger ausgezahlt bekommen haben als sie eingezahlt haben, also also durch den Club bereits Verluste erlitten haben, nochmal an den Insolvenzverwalter bezahlen. Wer noch Gewinne zu verzeichnen hatte, muß mit höheren Rückforderungen rechnen.
Das Insolvenzverfahren wurde übrigens wesentlich später am 18.01.2010 eröffnet.
Avatar
schrieb am 30.11.11 10:11:05
Beitrag Nr.5 
(42.417.631)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.415.210 von stx1 am 29.11.11 18:31:54da kommt man sich doch einfach verkackeiert vor. von beiden seiten, insolvenz wie clubmanagment.
Avatar
schrieb am 29.11.11 20:07:54
Beitrag Nr.4 
(42.415.747)
Antwort
Zitat
§ 195
Regelmäßige Verjährungsfrist

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

§ 197
Dreißigjährige Verjährungsfrist

(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. Herausgabeansprüche aus Eigentum, anderen dinglichen Rechten, den §§ 2018, 2130 und 2362 sowie die Ansprüche, die der Geltendmachung der Herausgabeansprüche dienen,
2. (weggefallen),
3. rechtskräftig festgestellte Ansprüche,
4. Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden,
5. Ansprüche, die durch die im Insolvenzverfahren erfolgte Feststellung vollstreckbar geworden sind, und
6. Ansprüche auf Erstattung der Kosten der Zwangsvollstreckung.

(2) Soweit Ansprüche nach Absatz 1 Nr. 3 bis 5 künftig fällig werdende regelmäßig wiederkehrende Leistungen zum Inhalt haben, tritt an die Stelle der Verjährungsfrist von 30 Jahren die regelmäßige Verjährungsfrist.
Avatar
schrieb am 29.11.11 19:24:36
Beitrag Nr.3 
(42.415.465)
Antwort
Zitat
Verjährung?
Avatar
schrieb am 29.11.11 18:59:07
Beitrag Nr.2 
(42.415.350)
Antwort
Zitat
wurde auch Zeit!
Avatar
schrieb am 29.11.11 18:31:54
Beitrag Nr.1 
(42.415.210)
Antwort
Zitat
Insolvenz Süddeutscher Aktienclub

Ausgeschiedene ehemalige Mitglieder sollen nach über 4 Jahren Auszahlung zurückzahlen

Der Insolvenzverwalter hat an ehemalige Mitglieder die im Juni 2007 ausgeschieden sind und ihre Anteile sich haben auszahlen lassen, einen bereicherungsrechtlichen Erstattungsanspruch auf anteilige Rückzahlung des ausgezahlten Betrages verschickt, da die Auszahlung zu Unrecht erfolgt sein soll.

[ Seite: 12neuster Beitrag ]

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