schrieb am 05.02.12 12:38:59
Hallo,
habe dazu eine interessante Antwort auf der Homepage "Frag einen
Anwalt" gefunden. Was meinen die anderen Geschädigten dazu ?
http://www.frag-einen-anwalt.de/Bereicherungsrechtlicher-Erstattungsanspruch-__f166548.html
Gruß
T.R.
schrieb am 05.01.12 07:26:38
Hallo zusammen,
ich sitze (leider) auch im selben Boot.
Auch bei mir werden so gut 40% der damaligen Einlagesumme vom
Insolvenzverwalter noch mal nachgefordert.
Hat von euch jmd. schon einen Experten diesbezüglich
kontaktiert?
Was ist denn z.B. mit dieser Story:
http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/meldungen/M683-S%FCddeutscher-Aktienclub-%28SDAC%29---Unser-Experte-gibt-B%F6rse-Online-Auskunft-.php
Ich hab ehrlich gesagt nicht wirklich Ahnung, an wen ich mich
wenden soll.
schrieb am 01.01.12 11:59:40
Antwort auf Beitrag Nr.:
42.522.504 von ruttelbar am 27.12.11
09:39:27sehr guter beitrag. Bin genau wie sie in der
gleichen situation.
verjährung nach 3 J.
bardtke müsste haften für Falsch....
gerne Kontaktaufnahme gemeinsame interessengemeinschaft etc.
schrieb am 27.12.11 09:39:27
hallo zusammen,
ich bin auch ein geschädigter des sdac. habe damals 2008 meine
mitgliedschaft gekündigt und hatte einen wertverlust von 50%. jetzt
habe ich eine nachzahlungsforderung vom insolvenzverwalter bekommen
in höhe von 41% meiner damaligen einlage. mein ververlust würde
demnach dann 91% betragen. ic würde mich gerne mit weiter
geschädigten personen unterhalten.
schrieb am 21.12.11 15:22:26
Insolvenz Süddeutscher Aktienclub
Mich würde mal interessieren ob es hier im Forum Anleger gibt
gegenüber denen ein bereicherungsrechtlichen Erstattungsanspruch
durch den Insolvenzverwalter ausgesprochen wurde.
Wie ist dann die weitere vorgehensweise, denn m.E. ist die Kohle
durch den Verkauf der Anteile zum damals ermittelten Preis völlig
zu Recht ausgezahlt worden. Wo ist hier die Rechtsgrundlage?
Für falsch gestellte Verkaufspreise kann kein Anleger was –
möglicherweise hätte der Anleger bei richtigen Preisen ja zu einem
ganz anderen Zeitpunkt verkauft.
schrieb am 30.11.11 11:32:10
http://www.graumarktinfo.de/gm/aktuell/vorgericht/:Sueddeuts…
http://www.gomopa.net/Finanzforum/wer-kennt-was-meint-ihr-da…
Wer da noch keine eigenen Anwalt hat, sollte sich einen suchen.
Wenn die Trader Mist gebaut haben und mit dem Geld auf und davon
sind, dann dürften doch eigentlich die Auszahlungen an die
Mitglieder, als es noch lief nicht wirklich zurückgefordert werden.
schrieb am 30.11.11 10:58:25
Antwort auf Beitrag Nr.:
42.415.210 von stx1 am 29.11.11
18:31:54Wieso zur Unrecht?
Kann es sein das der Verwalter nur Kohle sehen will?
schrieb am 30.11.11 10:58:02
Meine Information sollte nicht falsch verstanden werden. Hier
sollen z.B. auch Anleger, die 2007 weniger ausgezahlt bekommen
haben als sie eingezahlt haben, also also durch den Club bereits
Verluste erlitten haben, nochmal an den Insolvenzverwalter
bezahlen. Wer noch Gewinne zu verzeichnen hatte, muß mit höheren
Rückforderungen rechnen.
Das Insolvenzverfahren wurde übrigens wesentlich später am
18.01.2010 eröffnet.
schrieb am 30.11.11 10:11:05
Antwort auf Beitrag Nr.:
42.415.210 von stx1 am 29.11.11
18:31:54da kommt man sich doch einfach verkackeiert vor.
von beiden seiten, insolvenz wie clubmanagment.
schrieb am 29.11.11 20:07:54
§ 195
Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
§ 197
Dreißigjährige Verjährungsfrist
(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt
ist,
1. Herausgabeansprüche aus Eigentum, anderen dinglichen Rechten,
den §§ 2018, 2130 und 2362 sowie die Ansprüche, die der
Geltendmachung der Herausgabeansprüche dienen,
2. (weggefallen),
3. rechtskräftig festgestellte Ansprüche,
4. Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren
Urkunden,
5. Ansprüche, die durch die im Insolvenzverfahren erfolgte
Feststellung vollstreckbar geworden sind, und
6. Ansprüche auf Erstattung der Kosten der Zwangsvollstreckung.
(2) Soweit Ansprüche nach Absatz 1 Nr. 3 bis 5 künftig fällig
werdende regelmäßig wiederkehrende Leistungen zum Inhalt haben,
tritt an die Stelle der Verjährungsfrist von 30 Jahren die
regelmäßige Verjährungsfrist.
schrieb am 29.11.11 18:31:54
Insolvenz Süddeutscher Aktienclub
Ausgeschiedene ehemalige Mitglieder sollen nach über 4 Jahren
Auszahlung zurückzahlen
Der Insolvenzverwalter hat an ehemalige Mitglieder die im Juni 2007
ausgeschieden sind und ihre Anteile sich haben auszahlen lassen,
einen bereicherungsrechtlichen Erstattungsanspruch auf anteilige
Rückzahlung des ausgezahlten Betrages verschickt, da die Auszahlung
zu Unrecht erfolgt sein soll.
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