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    Lynx/Steuern..FA akzeptiert die PDF nicht? Erfahrungen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.10.12 16:52:45 von
    neuester Beitrag 24.01.13 21:23:14 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.177.541
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      Avatar
      schrieb am 31.10.12 16:52:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,


      ich habe im letzten Jahr mit Lynx keine Trades durchgeführt. Es wurden von zeit zu zeit nur mal kleinere Positionen verkauft um RT Gebühren usw. zu decken. Dadurch entstand auf einer Position ein realisierter Verlust.

      Die Gewinne von meinem 2. Broker habe ich nun gegen die Verluste auf Lynx gerechnet. Soweit so gut.

      Da Lynx keine Steuerbescheinigung ausstellt, habe ich wie jedes Jahr die entsprechende PDF mit der Auflistung der relevanten Daten an das FA geschickt. Im letzten und davor ist es übrigens ohne Probleme anerkannt worden.

      Im aktuellen Bescheid schreibt das Finanzamt, dass wegen fehlender Steuerbescheinigung (lynx) die Verluste nicht angerechnet werden.

      Nun meine Frage:

      Kennt sich jemand damit aus, hat das jemand schon mal selbst erlebt und erledigen können?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.10.12 17:06:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.771.265 von stargold123 am 31.10.12 16:52:45soo ein Anruf beim Broker hat die hoffentlich Antwort gebracht. Damit sich keiner die Mühe umsonst macht oder eventuell jemand das gleiche Problem bekommt, habe ich die Antwort nun selbst gefunden.

      1. das Activity Statement komplett ausdrucken.
      (nicht nur in bestimmten Stücken .... Trades + Zusammenfassung usw.)

      2. den Vermerk das das Konto in London geführt wird etwas hervorheben und zusätzlich in einem Einspruchschreiben wiederholen.
      Avatar
      schrieb am 31.10.12 18:33:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      So läufts auch ohne Probleme mit der Erklärung bei IB-Trades.
      Einfach die Gesamtübersicht und die komplette Tradeliste ausdrucken und hinschicken, sowie übersichtlich erklären.
      Dazu alle Angaben zum Account und dem Broker, sowie den Hinweis, dass man im Zweifelsfall auch gern persönlich vorbei kommt und die die Onlinearchivierung über den Accountzugang präsentieren würde.
      Avatar
      schrieb am 31.10.12 21:36:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      ...genau wie bei allen Brokern die in London oder sonstwo sitzen (IG, CMC, ...)

      Gruß Bernecker1977
      Avatar
      schrieb am 01.11.12 14:29:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.771.265 von stargold123 am 31.10.12 16:52:45Hallo,

      ich handele auch über Lynx. Allerdings verkaufe ich nur Aktienoptionen, so dass eigentlich immer nur Gewinne anfallen. Ich reiche auch die Unterlagen von Lynx ein, allerdings nur, um noch die Kaptitalertragsteuer im Rahmen der Steuererklärung zu zahlen. Mache alles über einen Steuerberater. Der sagte mir, solange man nur Steuern zahlen muss, ist es kein Problem. Verluste könnte ich allerdings nur erklären, wenn ich eine Steuerbescheinigung vorweisen kann, und die hat man bei Lynx ja nicht. Ist mir allerdings schleierhaft, warum die das nicht hinkriegen. Die reden sich damit heraus, dass das Konto in England geführt wird. Am besten, du fragst mal direkt bei denen nach. Vermutlich sagen Sie aber, zu Steuerangelegenheiten können Sie sich nicht äußern.

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      schrieb am 01.11.12 15:40:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von Rocko1237: Hallo,

      Verluste könnte ich allerdings nur erklären, wenn ich eine Steuerbescheinigung vorweisen kann, und die hat man bei Lynx ja nicht. Ist mir allerdings schleierhaft, warum die das nicht hinkriegen.


      Die Lynx KANN und DARF keine Steuerbescheinigung ausstellen.

      Dein Steuerberater ist aber offensichtlich auch nicht sattelfest in der Besteuerung der Kapitalanlage. Für inländische Verluste benötigst Du zur Geltendmachung eine Verlustbescheinigung (Beantragung bis 15.12.), bei Auslandsdepots gibt es die nicht, da können und werden die Verluste mit Excel-Tabelle, Einzelbelegen etc. geltend gemacht.

      Die Auslandsdepots haben zudem dabei den Vorteil, dass bankintern keine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten stattfindet. Damit stehen die Gewinne in voller Höhe zur Altverlustverrechnung zur Verfügung und die Neuverluste werden festgeschrieben.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.01.13 20:37:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Neues von der FA Front.

      gab eine Rückmeldung des FA. Ich muss der Dame das Activity Statement erklären und musste ihr eine Begriffserklärung von Lynx schicken.

      Wenn Sie es nicht versteht, schaue ich weiter. Sollte Sie wegen Zitat " ich weis nicht wie ich Ihre Steuererklärung bearbeiten soll" nicht weiter kommen, geht es wohl einige Gehaltsstufen höher.
      Avatar
      schrieb am 24.01.13 21:23:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.775.219 von Taxadvisor am 01.11.12 15:40:26Dein Steuerberater ist aber offensichtlich auch nicht sattelfest in der Besteuerung der Kapitalanlage. Für inländische Verluste benötigst Du zur Geltendmachung eine Verlustbescheinigung (Beantragung bis 15.12.), bei Auslandsdepots gibt es die nicht, da können und werden die Verluste mit Excel-Tabelle, Einzelbelegen etc. geltend gemacht.

      Die Auslandsdepots haben zudem dabei den Vorteil, dass bankintern keine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten stattfindet. Damit stehen die Gewinne in voller Höhe zur Altverlustverrechnung zur Verfügung und die Neuverluste werden festgeschrieben.



      Diesen Beitrag/Info kann ich uneingeschränkt nur zustimmen. Hier ist der Steuerberater das Problem und nicht das Finanzamt.
      Was nach wie vor aber Rätsel aufgibt ist die Bearbeitungszeit der Erklärung beim FA.
      Im April abgegeben und im November war der Bescheid im Briefkasten.
      8 Monate Bearbeitungszeit! Ein Spezialsachbearbeiter wäre notwendig um die Unterlagen zu prüfen, obwohl diese --quasi-- Mundgerecht eingereicht wurden um 100 € Rückerstattung zu bekommen.


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