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    165-Euro-Job - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.11.12 19:50:45 von
    neuester Beitrag 29.11.12 09:33:34 von
    Beiträge: 22
    ID: 1.177.969
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      schrieb am 23.11.12 19:50:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe einen geregelten Job bei einer Firma 1. Eine andere Firma hat mir heute vorgeschlagen, eine Tätigkeit auf 165-Euro-Basis anzufangen. Die Firma 2 ist keine Konkurrenz zu Firma 1.

      Ich habe 2 Fragen:
      1) Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren?
      2) Muss ich von 165 Euro Steuern bezahlen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.11.12 20:11:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      1. ja, man braucht eine Erlaubnis (!) des Hauptarbeitgebers

      2. ja, außer Du schaffst in Griechenland
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.11.12 21:10:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.857.653 von nickelich am 23.11.12 20:11:101. ja

      2. Ich denke nein. Das wäre ein Minijob...und soweit ich weiß ist das Steuerfrei bis 400 Euro. Sicher bin ich mir jetzt allerdings nicht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.11.12 21:28:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die 165 € sind der höchst mögliche Hinzuverdienst für Arbeitslosengeld Empfänger und Vorruhständler vor Beginn Altersrente. Verdient man drüber wird ALG gekürzt.

      400 € ist der steuerfreie Hinzuverdienst für Angestellte und Altersrentner. Arbeitgeber zahlt Abgaben an die Bundesknappschaft. Das ist die Einzugszentrale. Macht der das, ist für dich alles Steuer- und Sozialabgabenfrei.

      Ab 2013 sollen die 400 €auf 450 € angehoben werden. Allerdings musst DU dann auch einen kleinen Beitrag in die Rentenkasse zahlen.

      Der Begriff 165 € Job ist für die dich also falsch. Du bist 400 € Jobber auch wenn du nur 100 € oder 375 € verdienst.
      Avatar
      schrieb am 23.11.12 21:34:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.857.882 von clandestinos am 23.11.12 21:10:10Was ist ein 'geregelter' Job? Ich nehme mal an, dass eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gemeint ist.

      Dann wäre EINE geringfügige Beschäftigung bis 400,00 EUR (ab 01.01.2013 vorauss. 450,00 EUR) möglich. Hierfür zahlt der Arbeitgeber pauschale Soz.versicherung und Steuer (2%) an die Knappschaft. Wobei es auch Arbeitgeber gibt, die diese 2% sparen wollen und die Vorlage einer Lohnsteuerkarte verlangen und die Steuer entsprechend der Steuerklasse (hier: 6!)abrechnen. Dann wäre dieses auch in der späteren Steuererklärung anzugeben und im Einzelfall auch noch nachzuversteuern.

      Die 165,00 EUR klingen irgendwie nach der Hinzuverdienstgrenze bei ALG I. Zufall oder wie kommt der Arbeitgeber gerade auf diesen Betrag?

      Sollte die erste Beschäftigung aber bereits eine geringfügige Beschäftigung sein, dürfen beide Beschäftigungen ZUSAMMEN nur 400,00 EUR betragen.

      Gruß

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      Avatar
      schrieb am 23.11.12 21:49:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von armer_schueler: Was ist ein 'geregelter' Job? Ich nehme mal an, dass eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gemeint ist.

      Dann wäre EINE geringfügige Beschäftigung bis 400,00 EUR (ab 01.01.2013 vorauss. 450,00 EUR) möglich. Hierfür zahlt der Arbeitgeber pauschale Soz.versicherung und Steuer (2%) an die Knappschaft. Wobei es auch Arbeitgeber gibt, die diese 2% sparen wollen und die Vorlage einer Lohnsteuerkarte verlangen und die Steuer entsprechend der Steuerklasse (hier: 6!)abrechnen. Dann wäre dieses auch in der späteren Steuererklärung anzugeben und im Einzelfall auch noch nachzuversteuern.

      Die 165,00 EUR klingen irgendwie nach der Hinzuverdienstgrenze bei ALG I. Zufall oder wie kommt der Arbeitgeber gerade auf diesen Betrag?

      Sollte die erste Beschäftigung aber bereits eine geringfügige Beschäftigung sein, dürfen beide Beschäftigungen ZUSAMMEN nur 400,00 EUR betragen.

      Gruß


      Hallo! Es handelt sich um eine mehr oder weniger um eine "Mädchen für alles Tätigkeit oder für kranke Menschen einspringen"-Beschäftigung. Meistens an Wochenenden so ca. 6 Stunden pro Monat. Warum der Arbeitgeber auf diesen Betrag kommt, weiß ich nicht. Wegen der Steuerbelastung habe ich den zweiten Arbeitgeber nicht gefragt. Ein Fehler?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.11.12 21:52:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.858.034 von drogenfahnder am 23.11.12 21:49:35Nachtrag: die erste Beschäftigung ist über 400-Euro-Basis und auch sozialversicherungspflichtig. Mir geht es darum, soll ich das Angebot annehmen oder ich zahle dann so viel Steuern, dass ich dann für umsonst arbeite?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.11.12 22:05:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.858.034 von drogenfahnder am 23.11.12 21:49:35ca. 6 Stunden pro Monat.

      wenn über 400 € dann der Lohn ?? Ist da noch eine Stelle frei ;) ?
      Avatar
      schrieb am 23.11.12 22:06:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.858.042 von drogenfahnder am 23.11.12 21:52:32guckst du hier und rechnest

      http://www.steuerberaten.de/do_it_yourself/rechner/lohn/inde…

      Es wäre dann die Steuerklasse 6 einzugeben
      Avatar
      schrieb am 23.11.12 22:12:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.858.042 von drogenfahnder am 23.11.12 21:52:32Zu 99,5% wird der Arbeitgeber diesen Quatsch mit der Steuerkarte schon nicht machen. Ich kenne aber schon ein paar wenige, die das so handhaben. Macht aber meistens eigentlich auch nur Sinn bei Schülern, Studenten, Rentern, wo keine Steuerlast anfällt. Nachfragen kann aber nicht schaden.

      Je nach Arbeitgeber wäre dieses auch noch eine Möglichkeit: http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbungsleiterpauschale
      Avatar
      schrieb am 23.11.12 22:17:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zitat von sausebraus2000: ca. 6 Stunden pro Monat.

      wenn über 400 € dann der Lohn ?? Ist da noch eine Stelle frei ;) ?


      Nene, so blöd sind die Arbeitgeber nicht... Ich arbeite Vollzeit bei einer Firma. Ich habe bloß einen Abschluß als Buchhalter nachgeholt. Jetzt sucht eine Immobilienfirma bei mir in der Stadt einen Buchhalter auf 165-Euro-Basis, nichts Ausergewöhnliches... Nur als Springer bei Krankheit oder so...Ich weiß nicht... Es war die Rede von 4-6 Stunden am Samstag oder gar nicht... Da muss bestimmt eine Falle sein. :D
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.11.12 22:37:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.858.118 von drogenfahnder am 23.11.12 22:17:02da es 4 Samstage gibt klingt dies mit dem Stundenlohn Lohn schon logischer.

      Ich denke mal das waren nicht 6 h pro Monat für über 400 €?

      Mit der Pauschalsteuer also keine Steuerklasse 6 lebst du ruhiger und das Geld ist 1:1 dir. Der AG muss allerdings die 30 % Abgaben Bundesknappschaft zahlen - und dies wollen die meistens nicht. Auch bei Steuerkl. 6 sind Sozialabgaben vom AG + AN zu zahlen. Allerdings weniger.

      "Böse" wird es erst dann wenn du ihm eine Rechnung schreiben sollst - dann hast du alles auf dem Hals mit der Steuer und die "Scheinselbständigkeit" schwebt über dir weil du nur 1 AG nebenbei hast.
      Avatar
      schrieb am 23.11.12 22:50:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zitat von sausebraus2000: da es 4 Samstage gibt klingt dies mit dem Stundenlohn Lohn schon logischer.

      Ich denke mal das waren nicht 6 h pro Monat für über 400 €?

      Mit der Pauschalsteuer also keine Steuerklasse 6 lebst du ruhiger und das Geld ist 1:1 dir. Der AG muss allerdings die 30 % Abgaben Bundesknappschaft zahlen - und dies wollen die meistens nicht. Auch bei Steuerkl. 6 sind Sozialabgaben vom AG + AN zu zahlen. Allerdings weniger.

      "Böse" wird es erst dann wenn du ihm eine Rechnung schreiben sollst - dann hast du alles auf dem Hals mit der Steuer und die "Scheinselbständigkeit" schwebt über dir weil du nur 1 AG nebenbei hast.


      Nene, eine Rechnung schreibe ich nicht. Allerdings habe ich auch ni.cht gefragt, ob es Steuerklasse 6 sein soll. Laut deiner Internetseite verdiene ich bloß 109,- Euro im Monat mit ungewissen Anzahl von Monatsstunden. Ist das die Falle?:D
      Avatar
      schrieb am 23.11.12 22:59:23
      Beitrag Nr. 14 ()
      Geht alles als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis verdienst du bis 400 € genau 1:1 ohne Abzüge.

      Der Lohnrechner ist nur für die Steuerklasse 6 (2. steuerpflichtiger Job nach dem Hauptjob). Man kann auch z. B. 5 weitere Jobs in Steuerklasse 6 haben.
      Avatar
      schrieb am 23.11.12 23:02:40
      Beitrag Nr. 15 ()
      Wenn du eine Ausbildung als Buchhalter gemacht hast müsste dies eigentlich alles in der Ausbildung gelehrt worden sein? Oder willst du mich/uns hier nur testen?

      Dann nur zu, geht auch alles mit Par. des EStG.......weiß bloß nicht ob ich nachts noch Lust (darauf) habe ;)
      Avatar
      schrieb am 23.11.12 23:05:02
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zitat von sausebraus2000: Geht alles als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis verdienst du bis 400 € genau 1:1 ohne Abzüge.

      Der Lohnrechner ist nur für die Steuerklasse 6 (2. steuerpflichtiger Job nach dem Hauptjob). Man kann auch z. B. 5 weitere Jobs in Steuerklasse 6 haben.


      Das ist ja die Frage, ob ich 165 Euro netto bekomme oder in die 6. Steuerklasse falle. Ich kann ja noch verhandeln, ob ich doof oder bescheuert bin!:D
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.11.12 23:11:16
      Beitrag Nr. 17 ()
      Zitat von sausebraus2000: Wenn du eine Ausbildung als Buchhalter gemacht hast müsste dies eigentlich alles in der Ausbildung gelehrt worden sein? Oder willst du mich/uns hier nur testen?

      Dann nur zu, geht auch alles mit Par. des EStG.......weiß bloß nicht ob ich nachts noch Lust (darauf) habe ;)


      Die Lohnsteuer wurde nur am Rande erwähnt, tja...
      Avatar
      schrieb am 23.11.12 23:11:17
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.858.251 von drogenfahnder am 23.11.12 23:05:02Der Begriff 165 € Basis deutet eindeutig auf ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis - also 1:1 für dich ohne Abzüge.

      Wenn keiner nach einer Steuerkarte (Karte gibt es aber nicht mehr - geht alles elekt. über ELStAM http://www.einfach-elstam.de/?gclid=CKb37LiN5rMCFUVZ3godil8A… ) fragt gilt o. g.
      Avatar
      schrieb am 24.11.12 01:26:59
      Beitrag Nr. 19 ()
      Die Stunde 100 € NETTO, alles andere ist die Mühe nicht wert
      Avatar
      schrieb am 25.11.12 13:49:24
      Beitrag Nr. 20 ()
      Zitat von sausebraus2000: Die 165 € sind der höchst mögliche Hinzuverdienst für Arbeitslosengeld Empfänger und Vorruhständler vor Beginn Altersrente. Verdient man drüber wird ALG gekürzt.

      400 € ist der steuerfreie Hinzuverdienst für Angestellte und Altersrentner. Arbeitgeber zahlt Abgaben an die Bundesknappschaft. Das ist die Einzugszentrale. Macht der das, ist für dich alles Steuer- und Sozialabgabenfrei.

      Ab 2013 sollen die 400 €auf 450 € angehoben werden. Allerdings musst DU dann auch einen kleinen Beitrag in die Rentenkasse zahlen.

      Der Begriff 165 € Job ist für die dich also falsch. Du bist 400 € Jobber auch wenn du nur 100 € oder 375 € verdienst.


      soweit alles perfekt. ab 2013 kann man aber dem abzug für die rentenkasse widersprechen, muss dies aber extra tun.
      Avatar
      schrieb am 25.11.12 15:10:41
      Beitrag Nr. 21 ()
      Zu der Frage, ob die Nebenbeschäftigung "erlaubt" ist, wird die Lektüre dieses Links empfohlen: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Neb…

      Ein pauschales Ja oder Nein ist nämlich definitiv falsch.
      Avatar
      schrieb am 29.11.12 09:33:34
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.857.563 von drogenfahnder am 23.11.12 19:50:45die 165 Euro sind den 400 EuoJobs gleichzusetzen. Und damit für dich Abgabenfrei. Wie es für den Arbeitgeber aussieht weiß ich nicht (mehr)


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