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    Aktuelle Meinungen zur IMW Immobilien SE? (Seite 8)

    eröffnet am 24.01.13 17:01:19 von
    neuester Beitrag 01.04.23 13:14:30 von
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      schrieb am 26.06.20 15:08:19
      Beitrag Nr. 815 ()
      Squeeze Out zu 20€
      Quelle: Bundesanzeiger

      IMW Immobilien SE
      Berlin
      ISIN DE 000 A0BVWY6 und DE 000 A0BVWZ3
      Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung


      Wir laden unsere Aktionäre zur außerordentlichen Hauptversammlung ein, die am Donnerstag, dem 6. August 2020, 11:00 Uhr, im Estrel Congress Center, Sonnenallee 225, 12057 Berlin, stattfindet.

      Hinweis:

      Soweit nachfolgend auf Normen des Aktiengesetzes bzw. des SE-Ausführungsgesetzes (SEAG) verwiesen wird, wird auf die Zitierung der Verweisungsnormen (Art. 9, Art. 53) aus der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) („SE-VO“) aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.


      Tagesordnung:

      Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der IMW Immobilien SE mit Sitz in Berlin auf die IMW Holding SE mit Sitz in Berlin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO i.V.m. § 327a ff. AktG

      Die IMW Holding SE mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 177506 („IMW Holding SE“), ist gegenwärtig unmittelbar mit insgesamt 16.310.626 auf den Namen lautenden Stückaktien am Grundkapital der IMW Immobilien SE beteiligt.

      Das Grundkapital der IMW Immobilien SE beträgt 16.466.666,00 Euro. Es ist eingeteilt in 16.466.666 auf den Namen lautende Stückaktien. Damit hält die IMW Holding SE mehr als 95 % des Grundkapitals der IMW Immobilien SE und ist deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz („AktG“).

      Die IMW Holding SE hat sich entschlossen, von der in §§ 327a ff. AktG geregelten Möglichkeit, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Hauptaktionär zu übertragen (sog. aktienrechtlicher Squeeze Out), Gebrauch zu machen. Mit Schreiben vom 5. November 2019 hat die IMW Holding SE das Verlangen an die IMW Immobilien SE gerichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Hauptversammlung der IMW Immobilien SE gemäß § 327a Abs. 1 AktG einen Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die IMW Holding SE als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung fassen kann. Mit Schreiben vom 18. Juni 2020 an die IMW Immobilien SE hat die IMW Holding SE ihr Verlangen konkretisiert und die Barabfindung auf 20,00 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie festgelegt.

      In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung vom 22. Juni 2020 hat die IMW Holding SE die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der von ihr festgesetzten Barabfindung erläutert und begründet (sog. Übertragungsbericht).

      Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die WollnyWP Unternehmensbewertung GmbH, Berlin, als dem durch das Landgericht Berlin ausgewählten und durch Beschluss vom 17. Dezember 2019 bestellten sachverständigen Prüfer für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung geprüft und bestätigt. Die WollnyWP Unternehmensbewertung GmbH, Berlin, hat hierüber am 18. Juni 2020 einen Prüfungsbericht gemäß § 327 c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattet.

      Zudem hat die IMW Holding SE der IMW Immobilien SE eine Gewährleistungserklärung der M.M. Warburg & Co (AG & Co.) KGaA, Hamburg gemäß § 327b Abs. 3 AktG übermittelt. Durch diese Erklärung übernimmt die M.M. Warburg & Co (AG & Co.) KGaA die Gewährleistung für die Verpflichtung der IMW Holding SE, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übertragenen Aktien der IMW Immobilien SE zu zahlen.

      Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:


      Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der IMW Immobilien SE mit Sitz in Berlin (Minderheitsaktionäre) werden gemäß Art. 9 SE-VO i.V.m §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin IMW Holding SE mit Sitz in Berlin zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von 20,00 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie der IMW Immobilien SE mit einem auf die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro auf die IMW Holding SE mit Sitz in Berlin als Hauptaktionärin der IMW Immobilien SE übertragen.

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre der IMW Immobilien SE berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich bis spätestens Donnerstag, dem 30. Juli 2020 (24:00 Uhr), bei der Gesellschaft angemeldet haben.

      Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 30. Juli 2020 (24:00 Uhr) entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen mit Wirkung vom Ablauf des Anmeldeschlusses bis zum Ende des Tages der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 30. Juli 2020. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.

      Die Anmeldung ist in Textform zu richten an:

      IMW Immobilien SE
      c/o Computershare Operations Center
      D-80249 München
      Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
      E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

      Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

      Stimmrechtsvertretung

      Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine Eintragung im Aktienregister und eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

      Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft grundsätzlich der Textform. Aktionäre können für die Bevollmächtigung den Vollmachtabschnitt auf der Rückseite der Eintrittskarte verwenden, die sie nach der Anmeldung erhalten. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht ausstellen.

      Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, sonstigen von § 135 Aktiengesetz erfassten Intermediären oder anderen diesen nach § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie für den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung oder des Widerrufs gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 Aktiengesetz. Die Aktionäre werden gebeten, die von den Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, sonstigen von § 135 Aktiengesetz erfassten Intermediären und anderen gleichgestellten Personen und Institutionen insofern gegebenenfalls vorgegebenen Regelungen zu beachten.

      Für die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten bietet die Gesellschaft an, dass die Aktionäre den Nachweis bis zum Ablauf der Hauptversammlung an folgende Adresse übermitteln:

      IMW Immobilien SE
      Frau Teresa Kühn
      Hausvogteiplatz 11 A
      D-10117 Berlin
      Telefax: +49 (0) 30 25461299
      E-Mail: aohv2020@imw-se.de

      Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

      Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch von der IMW Immobilien SE als Stimmrechtsvertreter benannte Mitarbeiter der Gesellschaft bei der Ausübung ihres Stimmrechts vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

      Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform erteilt werden. Dazu kann das Vollmacht- und Weisungsformular, welches mit der Eintrittskarte versendet wird, oder eine gesondert ausgestellte Vollmacht verwendet werden.

      In Textform erteilte Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen spätestens bis 5. August 2020 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft unter folgender Anschrift eingegangen sein:

      IMW Immobilien SE
      Frau Teresa Kühn
      Hausvogteiplatz 11 A
      D-10117 Berlin
      Telefax: +49 (0) 30 25461299
      E-Mail: aohv2020@imw-se.de

      Weitere Hinweise zum Vollmachtsverfahren finden sich auf der Ihnen übersandten Eintrittskarte sowie auf der genannten Internetseite der Gesellschaft.

      Anträge von Aktionären

      Etwaige Anträge (nebst Begründung) von Aktionären zur Hauptversammlung bitten wir ausschließlich zu richten an:

      IMW Immobilien SE
      Frau Teresa Kühn
      Hausvogteiplatz 11 A
      D-10117 Berlin
      Telefax: +49 (0) 30 25461299
      E-Mail: aohv2020@imw-se.de

      Unterlagen

      In den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Hausvogteiplatz 11 A, D-10117 Berlin, liegen seit Einberufung der Hauptversammlung aus:


      der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;


      die Jahresabschlüsse der IMW Immobilien SE für die Geschäftsjahre 2016/17, 2017/18 und 2018/19;


      der nach § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG von der IMW Holding SE als Hauptaktionärin erstattete schriftliche Bericht über die Voraussetzungen der Übertragung und die Angemessenheit der Barabfindung einschließlich der folgenden Anlagen:


      Verlangen der IMW Holding SE gem. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO i.V.m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG vom 5. November 2019


      Konkretisiertes Verlangen der IMW Holding SE gem. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO i.V.m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG vom 18. Juni 2020


      Gutachten der dhpg Dr. Harzem & Partner mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln vom 17. Juni 2020


      Beschluss des Landgerichts Berlin über die Bestellung des sachverständigen Prüfers vom 17. Dezember 2019


      Gewährleistungserklärung der M.M. Warburg & Co (AG & Co.) KGaA, Hamburg gem. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO i.V.m. § 327b Abs. 3 AktG vom 22. Juni 2020


      der Bericht des gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfers WollnyWP Unternehmensbewertung GmbH, Berlin gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO i.V.m. § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG in Verbindung mit § 293e AktG über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung vom 18. Juni 2020.

      Die genannten Unterlagen und eine aktuelle Fassung der Satzung der Gesellschaft sind zudem seit der Einberufung im Internet unter
      www.imw-se.de


      zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.

      Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit Zugänglichmachung der Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Den Aktionären werden gleichwohl auf Verlangen einmalig, unverzüglich und kostenlos Kopien der genannten Unterlagen per einfacher Post übersandt.

      INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ

      Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte), um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.

      Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht. Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO.

      Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
      datenschutz@imw-group.de


      oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

      IMW Immobilien SE
      Datenschutz
      Hausvogteiplatz 11 A
      D-10117 Berlin

      Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.

      Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

      IMW Immobilien SE
      Datenschutzbeauftragter
      Hausvogteiplatz 11 A
      D-10117 Berlin
      E-Mail: datenschutzbeauftragter@imw-se.de

      HINWEISE BETREFFEND DIE COVID-19 PANDEMIE

      Die Gesellschaft wird in Zusammenarbeit mit ihren Dienstleistern den Ablauf der außerordentlichen Hauptversammlung so organisieren, dass es den Beteiligten möglich sein wird, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung geltenden Kontaktbeschränkungen einzuhalten.

      Die Aktionäre werden nochmals auf die oben beschriebenen Möglichkeiten zur Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft hingewiesen, die sehr gerne genutzt werden können.



      Berlin, im Juni 2020

      IMW Immobilien SE

      Der Verwaltungsrat
      Avatar
      schrieb am 10.06.20 14:22:57
      Beitrag Nr. 814 ()
      Umsatz auf Valora
      15,40 € - 30 Stück am 10.06.2020 13:56:11

      Wie praktisch. Da haben sie ein paar Stücke günstig bekommen und konnten gleich den Kurs herunterziehen. Bezahlt haben sie ja durch die 10€ Gebühr am Ende 15,73€.
      IMW Immobilien | 15,40 €
      Avatar
      schrieb am 27.03.20 16:10:29
      Beitrag Nr. 813 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.153.916 von InsertName am 27.03.20 15:17:36Mit diesem Gesetz erhalten Mieter einen Freibrief, ihre Miete nicht zu zahlen. Natürlich kann man 2022 bzw. 2023 versuchen, diese einzuklagen. Die Frage ist nur, wie dann die Gesetzeslage ist und ob die betreffenden Mieter dann überhaupt in der Lage sind mehrere Monate Mietrückstand zu begleichen (Pfändungsfreigrenzen, etc.). Dass Vermieter im Gegenzug einfach Zins und Tilgung stoppen können und die Bank nichts machen kann, toppt diesen Wahnsinn!
      IMW Immobilien | 17,00 €
      Avatar
      schrieb am 27.03.20 15:17:36
      Beitrag Nr. 812 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.139.912 von Herbert H am 26.03.20 14:24:05
      Zitat von Herbert H:
      Zitat von Effektenkombinat: Es sieht so aus, als ob IMW den besten Verkaufszeitpunkt verpasst hat (wenn sie denn überhaupt verkaufen wollten)

      Ja, viele Berliner werden jetzt erst einmal die Einladung der Politik annehmen und gar keine Miete mehr zahlen ...


      Vielleicht hilft dieses Interview, die augenscheinlich vorhandenen Unklarheiten bezüglich der Corona-Notmaßnahmen für Mieter zu reduzieren: https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/corona-notmassnahm…
      IMW Immobilien | 17,00 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.03.20 14:24:05
      Beitrag Nr. 811 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.134.317 von Effektenkombinat am 26.03.20 08:05:05
      Zitat von Effektenkombinat: Es sieht so aus, als ob IMW den besten Verkaufszeitpunkt verpasst hat (wenn sie denn überhaupt verkaufen wollten)

      Ja, viele Berliner werden jetzt erst einmal die Einladung der Politik annehmen und gar keine Miete mehr zahlen ...
      IMW Immobilien | 17,00 €
      2 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 26.03.20 12:07:36
      Beitrag Nr. 810 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.134.317 von Effektenkombinat am 26.03.20 08:05:05Ja erschreckendes Missmanagement. Am schlimmsten dann die Weigerung den Bestand nicht in Wohneigentum aufzuteilen. Damit entwertet man ihn durch das kommende Seehofer/Lambrecht-Gesetz auch zukünftig. Viel Käufer bleiben da nicht mehr.

      Nach meiner Kenntis habe viele mittelgroße Bestandshalter schon vorsichtshalber letztes Jahr mit der Teilung begonnen.
      IMW Immobilien | 17,00 €
      Avatar
      schrieb am 26.03.20 08:05:05
      Beitrag Nr. 809 ()
      Es sieht so aus, als ob IMW den besten Verkaufszeitpunkt verpasst hat (wenn sie denn überhaupt verkaufen wollten)
      IMW Immobilien | 17,00 €
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.03.20 20:18:02
      Beitrag Nr. 808 ()
      Heute ist einiges im Immosektor passiert:

      Deutsche Wohnen kauft Geschäft von Isaria Wohnbau für etwa 17€ je Aktie

      und

      angekündigtes ÜA von Ado für Westgrund
      IMW Immobilien | 17,00 €
      Avatar
      schrieb am 24.03.20 14:59:16
      Beitrag Nr. 807 ()
      Umsatz auf Valora
      17,00 € - 1.305 Stück am 24.03.2020 13:32:18
      IMW Immobilien | 17,00 €
      Avatar
      schrieb am 13.03.20 12:54:37
      Beitrag Nr. 806 ()
      Umsatz auf Valora
      20,00 € - 500 Stück am 13.03.2020 09:24:57
      IMW Immobilien | 20,00 €
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