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    AFD- würdet ihr sie wählen ?

    eröffnet am 16.04.13 08:36:21 von
    neuester Beitrag 07.05.24 23:52:52 von
    Beiträge: 222.041
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      schrieb am 07.05.24 23:52:52
      Beitrag Nr. 222.041 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.748.167 von Fuenfvorzwoelf am 07.05.24 23:36:17"Das Nachrichten-Magazin steht seit über 75 Jahren für investigativen Journalismus. Der SPIEGEL-Journalismus zeichnet sich durch gründliche Recherche und verläss­liche Qualität aus. "

      Ein AfDler darf nicht mal sagen, was im Spiegel steht und 12 Mio Reichweite haben soll. Kann keiner sich ausdenken!
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      schrieb am 07.05.24 23:36:17
      Beitrag Nr. 222.040 ()
      https://www.spiegel.de/panorama/zeitgeschichte/nuernberger-p… "Warum ruft so ein Obernazi in dem Moment so eine Losung, wenn sie nicht gängig in diesem Kontext ist? Das ist aus einem Spiegel-Artikel von 2007 und wird doch wohl kaum einem Neonazi unbekannt sein, mit welchen Worten Keitel da starb?"

      Ist ja drollig. Auch der Spiegel benutzte die verbotene Losung, das hätte nie passieren dürfen. Es war Stefan Kuzmany m.W. Ist er verurteilt worden?
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      Avatar
      schrieb am 07.05.24 22:44:51
      Beitrag Nr. 222.039 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.747.654 von Turbocharlotte1 am 07.05.24 21:53:45Wir sind nicht per Du.

      Und ich habe ja, im Gegensatz zu Ihnen, eben nicht geschwurbelt, sondern klar Stellung genommen und Aussagen belegt. Sie hingegen belegen gar nichts.

      Höcke war demnach bekannt, dass er ein verfassungsfeindliches Kennzeichen verwendete - Urteil von 2006 https://openjur.de/u/110702.html, bekannte Listen verfassungsfeindlicher Kennzeichen, wiederholte Hinweise dazu des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (ich könnte dazu von 2014 und von 2021 entsprechende Berichte verlinken), der gescheiterte Versuch des AfD-Kandidaten Boehme, das verfassungsfeindliche Kennzeichen im Wahlkampf zu verwenden von 2017. Und genau darum geht es juristisch: ist es ein verfassungsfeindliches Kennzeichen, wird es so verwendet und müsste das der Täter wissen - bei Höcke, der sich erwiesenermaßen seit mehr als 14 Jahren in Neonazikreisen bewegt, wäre es kaum zu glauben, dass er hier kein verfassungsfeindliches Kennzeichen verwenden wollte.

      Der Satz "Alles für Deutschland" taucht immer wieder im Nazikontext auf. Zum Beispiel hier als "General Franz Böhme: .,Alles für Deutschland! Alles für unseren Führer!" " auf Seite 62. https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd…

      Dass man für die SA-Losung vor Gericht landen kann, dürfte in der gesamten Nazi-Szene bekannt sein: "Bereits 18-jährig wurde Sascha Krolzig wegen einer an die Losung der SA angelehnten Rede – „Alles für Deutschland“ – zu einer sechsmonatigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Es folgten weitere Vorstrafen wegen Beleidigung, Volksverhetzung, Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte." Die Tat wurde 2005 begangen. https://www.belltower.news/die-rechte-funktionaer-sascha-kro…

      Es ist auch bekannt, wenn man sich mit NS-Devotionalitäten beschäftigt, also zum beispiel Ehrendolchen als Sammlerstücke, dass man immer wieder diese Losung findet und von NS-Sammlern gesucht wird. Beispiel: "SA Ehrendolch Modell 1933 aptiert auf Modell 1938 mit Damastklinge.
      (...) Die Klinge aus echtem Damaststahl, auf der Vorderseite das Motto "Alles für Deutschland" erhöht, die Vergoldung gut erhalten, an den beiden Enden mit Eichenlaubverzierung. (...) https://www.weitze.net/militaria/SA_34.html

      Dass also auf SA-Blankwaffen dieser Spruch gefunden werden kann, ist kein Geheimnis.

      Bekannt ist die Losung auch von der Hinrichtung von Nazi-Tätern nach den Nürnberger Prozessen: "So lange will man mit dem Fortgang der Prozedur nicht warten und führt währenddessen bereits Wilhelm Keitel, den Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, zum zweiten Galgen. Er ruft "Alles für Deutschland", bevor die Falltür, auf der er steht, entriegelt wird." https://www.spiegel.de/panorama/zeitgeschichte/nuernberger-p… Warum ruft so ein Obernazi in dem Moment so eine Losung, wenn sie nicht gängig in diesem Kontext ist? Das ist aus einem Spiegel-Artikel von 2007 und wird doch wohl kaum einem Neonazi unbekannt sein, mit welchen Worten Keitel da starb?

      Auch innerhalb der NPD war die Losung bekannt und wurde verwendet - hier 2008 auf einem NPD-Parteitag: "Und als am Sonntag die Vize-Vorsitzende der HNG ihr Grußwort an den Parteitag entbot (dieser Verein kümmert sich mit Päckchen und Briefpatenschaften um "nationale politische Gefangene" in den "Systemkerker" und betreut auch den Polizistenmörder Kay Diesner), da brandete mehrfach begeisterter Applaus durch den Saal. Am lautesten, als sie sich am Ende mit dem SA-Gruß "Nichts für uns, alles für Deutschland!" verabschiedete. https://www.zeit.de/online/2008/22/npd-parteitag-sonntag/sei…

      Und natürlich gibt es nicht nur ein Urteil von 2006 zu der SA-Lsoung, sondern auch andere, etwa hier von 2005: "Seine Rede beendete er mit den Worten: "Nichts für uns, alles für Deutschland! Ein Volk, ein Reich, ein Glaube!"" Der Angeklagte in diesem Fall wurde zu einem Jahr Haft verurteilt. https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/do…

      Wenn also in der Weltwoche jemand behauptet, es gäbe doch keine Quellen für diese SA-Losung, weil er selbst das in zwei Werken nicht gefunden hätte, ist das kein Argument und auch nicht glaubhaft - hier werden wir offensichtlich von einem Weltwoche-Schreiberling belogen, denn in Wahrheit findet man zahlreiche Hinweise auf die Losung als verwendet im NS-Bereich, dabei auch innerhalb der SA. Und verfassungswidrig ist die Losung, weil es JETZT ein Erkennungszeichen für Nazis ist mit Verweis auf die Verwendung als Losung, insbesondere bei der SA, was etwa die bekannten Ehrendolche der SA belegen. Wesentlich ist dabei, dass Neonazis das aktuell wissen und so verwenden - darum geht es ja bei einem verfassungsfeindlichen Kennzeichen, dass es als solches erkannt und verwendet wird.
      Avatar
      schrieb am 07.05.24 22:10:44
      Beitrag Nr. 222.038 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.747.099 von Turbocharlotte1 am 07.05.24 20:15:15
      Zitat von Turbocharlotte1:
      Zitat von for4zim: Die Weltwoche halte ich für ein Lügenblatt:
      "Der Wahlspruch der SA lautete: „Alles für Deutschland“. Die Verwendung dieser Parole in einer Versammlung oder in der Öffentlichkeit ist heute nach dem Recht Deutschlands strafbar als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB).
      https://de.wikipedia.org/wiki/Sturmabteilung#Fahnenkult_und_…

      Siehe auch: https://www.bige.bayern.de/infos_zu_extremismus/rechtsextrem…

      Wenn etwas mit Verweis auf die Weltwoche begründet wird, dürfte es falsch sein - es ist ein Blatt der Rechtspopulisten und Verschwörungstheoretiker und keine seriöse Quelle.


      was für ein Unsinn
      anscheinend bist Du außerstande, Dich argumentativ mit dem Inhalt des Artikels erfolgreich zu messen ... das wäre überzeugend, gelänge Dir das

      VG


      War er schon immer ….:laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.05.24 21:53:45
      Beitrag Nr. 222.037 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.747.573 von for4zim am 07.05.24 21:38:37Du schwurbelst.

      Argument des Verfassers des Artikels ist es, dass es zu dieser Frage, ob es "eine Losung der SA" war

      - exakt eine Gerichtsentscheidung gibt (OLG Hamm),
      - dieses 2 Behauptungen aufstellt, ohne diese in seiner Entscheidung zu begründen (= Behauptung ohne Beleg)
      - und sich alle anderen darauf beziehen und diese Entscheidung, also die "Behauptung ohne Beleg" als "Beleg" anführen

      Um dem Verfasser des Artikels inhaltlich zu begegnen, müsstest Du vorbringen, woraus sich inhaltlich ergibt, dass es eine "Losung der SA" war, die alle kennen (müssten)

      VG
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      Avatar
      schrieb am 07.05.24 21:53:01
      Beitrag Nr. 222.036 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.747.477 von for4zim am 07.05.24 21:19:07
      Zitat von for4zim:
      Zitat von Turbocharlotte1: ...

      was für ein Unsinn
      anscheinend bist Du außerstande, Dich argumentativ mit dem Inhalt des Artikels erfolgreich zu messen ... das wäre überzeugend, gelänge Dir das

      VG

      Ich sehe jetzt nicht, dass Sie irgendetwas auf argumentativer Ebene leisten.

      Faktum 1 ist: Die Losung "Alles für Deutschland" wird allgemein als solche der Sturmabteilung anerkannt. Seit 2006 liegt dazu ein einschlägiges Gerichtsurteil vor, das jedem Rechtsextremisten klar macht: wenn ich der Szene zeigen will, dass ich bis zur letzten Konsequenz Nazi-Positionen vertrete, kann ich das mit so einer strafbewehrten Losung zeigen. Rechtsextremisten haben zahlreiche Losungen und Codes, mit denen sie sich gegenseitig erkennen und die verschiedene Abstufungen der Gefährlichkeit haben, also entsprechend Mut und Entschlossenheit ausdrücken können.
      Faktum 2 ist, dass Höcke unmöglich entgangen sein kann, dass die Losung strafbewehrt ist, weil schon 2017 ein AfD-Bundestagsabgeordneter damit Schwierigkeiten bekommen hatte. So etwas spricht sich in eienr Partei herum: "Der AfD-Bundestagskandidat Ulrich Oehme (53) hing im Wahlkreis Erzgebirge II Plakate mit dem Satz "Alles für Deutschland" auf. Diese frühere Losung der SA (Sturmabteilung im Dritten Reich) ist in Deutschland verboten." https://www.tag24.de/nachrichten/regionales/sachsen/erzgebir… (12.09.2017)

      Dazu eine Beobachtung: Rechtsradikale versuchen immer wieder, sich Freiräume für ihre Losungen und Symbole zu erstreiten. Zum Beispiel auszuloten, wie man eine bekannte Losung so verbreiten kann, dass es gerade nicht strafbewehrt ist. Gerne mit dem Hinweis, dass sie nicht gewusst hätten, dass das auch Nazis benutzt hätten, und da sie das nicht wissen konnten, kann man das auch nicht bestrafen. Ist allerdings oft unglaubwürdig. Diese Haltung, zu unterlaufen, dass es verbotene Nazi-Kennzeichen gibt, zeigen im obigen Beispiel ja auch Oehme und seine Sekretärin. Gerade jemandem wie Höcke, der schon 2010 mit Nazis marschierte, braucht man nicht zu glauben, dass er "versehentlich" Nazi-Kennzeichen verwendet. Das ist alles bedacht und kalkuliert. "2010 machte Höcke bei einer Neonazi-Demonstration in Dresden mit, Anlass war der 65. Jahrestag der Bombenangriffe auf die Stadt. Ein Video auf Youtube zeigt, wie er die Faust in den Himmel reckt und mit der Menge «Wir wollen marschieren» ruft." https://www.nzz.ch/international/hoeckes-bullerbue-ld.132602… (Den Artikel sollte man ganz durchlesen.)



      "Ich sehe jetzt nicht, dass Sie irgendetwas auf argumentativer Ebene leisten."

      Aber schwurbeln kann er... der AfD-"Beauftragte"...
      Avatar
      schrieb am 07.05.24 21:38:37
      Beitrag Nr. 222.035 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.747.507 von Turbocharlotte1 am 07.05.24 21:23:31Das "Argument" des Artikels im rechtspopulistischen Blättchen Weltwoche ist, dass der Autor angeblich in zwei Quellen die SA-Losung nicht gefunden hätte und dies "nur" in einem Gerichtsurteil als bekannt vorausgesetzt würde ohne weitere Quellenangabe. Das ist aber gar kein Argument. Gegenstand der Strafbarkeit ist doch, dass Menschen anhand der Losung erkennen können, dass dieses ein verfassungsfeindliches Kennzeichen ist. Genau dazu liefere ich die Argumente: wenn es ein einschlägiges Urteil von 2006 dazu gibt, dann sollte auch damals schon, aber erst recht danach jedem ambitionierten Rechstextremisten bekannt sein, dass er mit dieser SA-Losung seine verfassungsfeindliche Gesinnung vor Gesinnungsgenossen ausdrücken kann. Und wenn 2017 ein AfD-Bundestagskandidat über diese Losung im Wahlkampf stolpert und das in der Partei bekannt wird, wird man einem Höcke, der schon vor AfD-Zeiten mit Neonazis zusammen war, bestimmt nicht abnehmen können, dass er noch nie davon gehört habe.

      Und all das wollen Sie jetzt wegschwurbeln. Ich habe meine Aussagen aber belegt, die Quellen können Sie nachlesen.

      Nach wie vor verteidigen Sie hier eine rechtsextremistische Partei und rechtsextremistische Positionen.
      zuletzt bearbeitet am 07.05.24 21:39:21
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.05.24 21:23:31
      Beitrag Nr. 222.034 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.747.477 von for4zim am 07.05.24 21:19:07
      Zitat von for4zim:
      Zitat von Turbocharlotte1: ...

      was für ein Unsinn
      anscheinend bist Du außerstande, Dich argumentativ mit dem Inhalt des Artikels erfolgreich zu messen ... das wäre überzeugend, gelänge Dir das

      VG

      Ich sehe jetzt nicht, dass Sie irgendetwas auf argumentativer Ebene leisten.

      Faktum 1 ist: Die Losung "Alles für Deutschland" wird allgemein als solche der Sturmabteilung anerkannt. Seit 2006 liegt dazu ein einschlägiges Gerichtsurteil vor, das jedem Rechtsextremisten klar macht: wenn ich der Szene zeigen will, dass ich bis zur letzten Konsequenz Nazi-Positionen vertrete, kann ich das mit so einer strafbewehrten Losung zeigen. Rechtsextremisten haben zahlreiche Losungen und Codes, mit denen sie sich gegenseitig erkennen und die verschiedene Abstufungen der Gefährlichkeit haben, also entsprechend Mut und Entschlossenheit ausdrücken können.
      Faktum 2 ist, dass Höcke unmöglich entgangen sein kann, dass die Losung strafbewehrt ist, weil schon 2017 ein AfD-Bundestagsabgeordneter damit Schwierigkeiten bekommen hatte. So etwas spricht sich in eienr Partei herum: "Der AfD-Bundestagskandidat Ulrich Oehme (53) hing im Wahlkreis Erzgebirge II Plakate mit dem Satz "Alles für Deutschland" auf. Diese frühere Losung der SA (Sturmabteilung im Dritten Reich) ist in Deutschland verboten." https://www.tag24.de/nachrichten/regionales/sachsen/erzgebir… (12.09.2017)

      Dazu eine Beobachtung: Rechtsradikale versuchen immer wieder, sich Freiräume für ihre Losungen und Symbole zu erstreiten. Zum Beispiel auszulosten, wie man eine bekannte Losung so verbreiten kann, dass es gerade nicht strafbewehrt ist. Gerne mit dem Hinweis, dass sie nicht gewusst hätten, dass das auch Nazis benutzt hätten, und da sie das nicht wissen konnten, kann man das auch nicht bestrafen. Ist allerdings oft unglaubwürdig. Diese Haltung, zu unterlaufen, dass es verbotene Nazi-Kennzeichen gibt, zeigen im obigen Beispiel ja auch Oehme und seine Sekretärin. Gerade jemandem wie Höcke, der schon 2010 mit Nazis marschierte, braucht man nicht zu glauben, dass er "versehentlich" Nazi-Kennzeichen verwendet. Das ist alles bedacht und kalkuliert. "2010 machte Höcke bei einer Neonazi-Demonstration in Dresden mit, Anlass war der 65. Jahrestag der Bombenangriffe auf die Stadt. Ein Video auf Youtube zeigt, wie er die Faust in den Himmel reckt und mit der Menge «Wir wollen marschieren» ruft." https://www.nzz.ch/international/hoeckes-bullerbue-ld.132602… (Den Artikel sollte man ganz durchlesen.)


      Was hat das mit dem Artikel in der Weltwoche zu tun? :confused: Nichts.

      Empfehlung: Lies Dir einfach den Artikel durch und antworte dann darauf.

      VG
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.05.24 21:19:07
      Beitrag Nr. 222.033 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.747.099 von Turbocharlotte1 am 07.05.24 20:15:15
      Zitat von Turbocharlotte1:
      Zitat von for4zim: Die Weltwoche halte ich für ein Lügenblatt:
      "Der Wahlspruch der SA lautete: „Alles für Deutschland“. Die Verwendung dieser Parole in einer Versammlung oder in der Öffentlichkeit ist heute nach dem Recht Deutschlands strafbar als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB).
      https://de.wikipedia.org/wiki/Sturmabteilung#Fahnenkult_und_…

      Siehe auch: https://www.bige.bayern.de/infos_zu_extremismus/rechtsextrem…

      Wenn etwas mit Verweis auf die Weltwoche begründet wird, dürfte es falsch sein - es ist ein Blatt der Rechtspopulisten und Verschwörungstheoretiker und keine seriöse Quelle.


      was für ein Unsinn
      anscheinend bist Du außerstande, Dich argumentativ mit dem Inhalt des Artikels erfolgreich zu messen ... das wäre überzeugend, gelänge Dir das

      VG

      Ich sehe jetzt nicht, dass Sie irgendetwas auf argumentativer Ebene leisten.

      Faktum 1 ist: Die Losung "Alles für Deutschland" wird allgemein als solche der Sturmabteilung anerkannt. Seit 2006 liegt dazu ein einschlägiges Gerichtsurteil vor, das jedem Rechtsextremisten klar macht: wenn ich der Szene zeigen will, dass ich bis zur letzten Konsequenz Nazi-Positionen vertrete, kann ich das mit so einer strafbewehrten Losung zeigen. Rechtsextremisten haben zahlreiche Losungen und Codes, mit denen sie sich gegenseitig erkennen und die verschiedene Abstufungen der Gefährlichkeit haben, also entsprechend Mut und Entschlossenheit ausdrücken können.
      Faktum 2 ist, dass Höcke unmöglich entgangen sein kann, dass die Losung strafbewehrt ist, weil schon 2017 ein AfD-Bundestagsabgeordneter damit Schwierigkeiten bekommen hatte. So etwas spricht sich in eienr Partei herum: "Der AfD-Bundestagskandidat Ulrich Oehme (53) hing im Wahlkreis Erzgebirge II Plakate mit dem Satz "Alles für Deutschland" auf. Diese frühere Losung der SA (Sturmabteilung im Dritten Reich) ist in Deutschland verboten." https://www.tag24.de/nachrichten/regionales/sachsen/erzgebir… (12.09.2017)

      Dazu eine Beobachtung: Rechtsradikale versuchen immer wieder, sich Freiräume für ihre Losungen und Symbole zu erstreiten. Zum Beispiel auszuloten, wie man eine bekannte Losung so verbreiten kann, dass es gerade nicht strafbewehrt ist. Gerne mit dem Hinweis, dass sie nicht gewusst hätten, dass das auch Nazis benutzt hätten, und da sie das nicht wissen konnten, kann man das auch nicht bestrafen. Ist allerdings oft unglaubwürdig. Diese Haltung, zu unterlaufen, dass es verbotene Nazi-Kennzeichen gibt, zeigen im obigen Beispiel ja auch Oehme und seine Sekretärin. Gerade jemandem wie Höcke, der schon 2010 mit Nazis marschierte, braucht man nicht zu glauben, dass er "versehentlich" Nazi-Kennzeichen verwendet. Das ist alles bedacht und kalkuliert. "2010 machte Höcke bei einer Neonazi-Demonstration in Dresden mit, Anlass war der 65. Jahrestag der Bombenangriffe auf die Stadt. Ein Video auf Youtube zeigt, wie er die Faust in den Himmel reckt und mit der Menge «Wir wollen marschieren» ruft." https://www.nzz.ch/international/hoeckes-bullerbue-ld.132602… (Den Artikel sollte man ganz durchlesen.)
      zuletzt bearbeitet am 07.05.24 21:20:46
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      Avatar
      schrieb am 07.05.24 21:08:09
      Beitrag Nr. 222.032 ()
      Ich selbst wähle die AfD und das aus voller Überzeugung und ich wünsche mir sehr eine Frau Dr. Weidel als zukünftige Bundeskanzlerin
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