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    Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 556)

    eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
    neuester Beitrag 01.05.24 12:35:23 von
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      Avatar
      schrieb am 30.08.21 12:29:09
      Beitrag Nr. 27.780 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.185.259 von SquishyLady am 30.08.21 12:22:53Ich kenne jetzt nicht die aktuelle Leihgebühr bei LUS. Aber wenn die bei 5, 10 oder 15% des Kurses steht und die Aktie sinkt dann weitere 50%, machst Du jedenfalls weit mehr als 100% Profit auf den Einsatz.
      Lang & Schwarz | 73,30 €
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      Avatar
      schrieb am 30.08.21 12:28:09
      Beitrag Nr. 27.779 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.185.040 von TheInnerGame am 30.08.21 12:03:51
      Zitat von TheInnerGame:
      Zitat von sirmike: ...
      Das war ich. ;)


      Hallo sirmike,
      deinen Artikel habe ich gelesen. Mir gefällt die sachliche Einschätzung ohne Blick in die Glaskugel. An einer Stelle würde ich allerdings gerne bei dir nachfragen:

      Du zitierst folgenden Ausschnitt aus der Unternehmensmeldung:
      "Die steuerstrafrechtlichen Ermittlungen richten sich auch gegen verantwortliche Personen der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft wegen des Verdachts unrechtmäßiger Anrechnung bzw. Erstattung nicht gezahlter Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschläge bei Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag."

      In deiner späteren Argumentation gehst du dann aber unter anderem davon aus, dass das Finanzamt nicht annimmt, L&S hätte aktiv am Steuerbetrug mitgewirkt, da man sonst keinen Brief sondern direkt die Steuerfahndung ins Haus geschickt hätte.

      Diese Schlussfolgerung kann ich nicht richtig nachvollziehen, da ja L&S selbst von strafrechtlichen Ermittlungen gegen verantwortliche Personen spricht. In Deutschland gibt es ja eben kein Unternehmensstrafrecht. Wieso ist es nicht einfach möglich, dass das Finanzamt von aktiver Mitwirkung ausgeht und dennoch auf die Hausdurchsuchung verzichtet, weil man davon ausgeht, dass mit dem gewählten Verfahren ein ebenso hoher Informationsgewinn erzielt werden kann? Wäre die Haudurchsuchung, bei einem Verdacht der aktiven Mitwirkung, tatsächlich eine (rechtlich) zwingende Konsequenz oder ist das nur einen Vermutung von dir?

      Ich kenne mich mit dem Ablauf bei solchen Ermittlungen überhaupt nicht aus und bin deshalb - natürlich auch anderen Forenteilnehmern - für eine Erklärung dankbar.

      Stichwort Verdunklungsgefahr. Wenn die Steuerfahnung davon ausgeht, dass Straftaten begangen wurden und man diese (nur) anhand von Belegen nachvollziehen kann, dann wäre es doch mehr als fahrlässig, diese Belege nicht zu sichern, sondern den potenziell Beschuldigten die Möglichkeit zu geben, genau diese Belege zu entsorgen, oder? Nimm als Beispiel einfach mal die Vorgänge um Olaf Scholz und Tschentscher als damaliger Bürgermeister von HH bzw. Finanzsenator und die Vorgänge um die Warburg Bank. Es gab einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestages dazu und nun gibt es einen in der Hamburger Bürgerschaft. Und immer geht es um Erinnerungslücken, private Aufzeichnungen, Dokumente (mit oder ohne Anmerkungen). Und... es gilt immer die Unschuldsvermutung; d.h. die Staatsanwaltschaft und/oder die Steuerfahnder müssen beweisen, dass eine Straftat verübt wurde. Eine Vermutung reicht da nicht aus. Und wenn sich die Straftat am Ende nicht beweisen lässt, weil das eine oder andere Beweisstück fehlt, dann würde doch die Frage gestellt werden (müssen), ob nicht eine rechtzeitige Sicherung/Beschlagnahme sinnvoll(er) gewesen wäre.

      Ich kann mir kaum vorstellen, angesichts des hohen und zunehmenden öffentlichen Drucks, dass die Behörden jetzt noch allzu schonend vorgehen würden - sondern "mindestens angemessen".
      Lang & Schwarz | 73,40 €
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      Avatar
      schrieb am 30.08.21 12:22:53
      Beitrag Nr. 27.778 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.185.202 von Synercon am 30.08.21 12:17:14
      Zitat von Synercon: sorry, falsch und unüberlegt. Natürlich kommt da ein anderer Profit raus. Wesentlich höher, da Prämie/Leihkosten ja nicht 50% sind.
      VK70 EK35 -50% Kurs --> 100% Kursgewinn abzüglich Gebühren.
      Wie soll das dann (wesentlich) höher als 100% sein???
      Lang & Schwarz | 73,60 €
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      schrieb am 30.08.21 12:20:46
      Beitrag Nr. 27.777 ()
      Bei so kleinen Werten ist eher die Frage ob man Aktien zum Shorten geliehen bekommt. Das dürfte hier eher der Engpass sein.
      Lang & Schwarz | 73,10 €
      Avatar
      schrieb am 30.08.21 12:17:14
      Beitrag Nr. 27.776 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.185.175 von Synercon am 30.08.21 12:15:01sorry, falsch und unüberlegt. Natürlich kommt da ein anderer Profit raus. Wesentlich höher, da Prämie/Leihkosten ja nicht 50% sind.
      Lang & Schwarz | 73,00 €
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      schrieb am 30.08.21 12:15:01
      Beitrag Nr. 27.775 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.185.088 von SquishyLady am 30.08.21 12:07:3850% runtershorten reicht schon. Das sind dann knapp 100% Profit für die Shorts.
      Lang & Schwarz | 73,20 €
      13 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.08.21 12:12:19
      Beitrag Nr. 27.774 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.185.028 von Artagnan am 30.08.21 12:02:45Mein Vorschlag wäre: "Läuft bei uns" Ende der Adhoc ;)

      Zitat von Artagnan: Das Problem ist, was wollen denn die Herren jetzt sagen?
      Lang & Schwarz | 73,10 €
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      schrieb am 30.08.21 12:07:38
      Beitrag Nr. 27.773 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.185.043 von Kampfkater1969 am 30.08.21 12:04:04
      Zitat von Kampfkater1969: Auch der Ölpreis wurde ins Negative gezockt......
      Bitte Spot und Future unterscheiden! Danke!
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      schrieb am 30.08.21 12:04:04
      Beitrag Nr. 27.772 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.184.926 von Puschkin01 am 30.08.21 11:56:07Auch der Ölpreis wurde ins Negative gezockt......es ist wirklich alles möglich......ein negativer Aktienkurs, wenn die Aktionäre als Miteigentümer in die Haftung kommen....."linke Feingeister" hatten diese Gedanken schon.....mal sehen, ob ROT_ROT_GRÜN kommt und es auf die Spitze treibt......"Eigentum verpflichtet".......bis sogar Minus rauskommt......
      Lang & Schwarz | 73,50 €
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      schrieb am 30.08.21 12:03:51
      Beitrag Nr. 27.771 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.182.340 von sirmike am 30.08.21 07:58:42
      Zitat von sirmike:
      Zitat von moneymakerzzz: @all armin brack hat den case mal im Geldanlagereport heute beleuchtet. Falls jemand der hier liest mal ne nüchterne Einschätzung lesen will ;)

      Das war ich. ;)


      Hallo sirmike,
      deinen Artikel habe ich gelesen. Mir gefällt die sachliche Einschätzung ohne Blick in die Glaskugel. An einer Stelle würde ich allerdings gerne bei dir nachfragen:

      Du zitierst folgenden Ausschnitt aus der Unternehmensmeldung:
      "Die steuerstrafrechtlichen Ermittlungen richten sich auch gegen verantwortliche Personen der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft wegen des Verdachts unrechtmäßiger Anrechnung bzw. Erstattung nicht gezahlter Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschläge bei Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag."

      In deiner späteren Argumentation gehst du dann aber unter anderem davon aus, dass das Finanzamt nicht annimmt, L&S hätte aktiv am Steuerbetrug mitgewirkt, da man sonst keinen Brief sondern direkt die Steuerfahndung ins Haus geschickt hätte.

      Diese Schlussfolgerung kann ich nicht richtig nachvollziehen, da ja L&S selbst von strafrechtlichen Ermittlungen gegen verantwortliche Personen spricht. In Deutschland gibt es ja eben kein Unternehmensstrafrecht. Wieso ist es nicht einfach möglich, dass das Finanzamt von aktiver Mitwirkung ausgeht und dennoch auf die Hausdurchsuchung verzichtet, weil man davon ausgeht, dass mit dem gewählten Verfahren ein ebenso hoher Informationsgewinn erzielt werden kann? Wäre die Haudurchsuchung, bei einem Verdacht der aktiven Mitwirkung, tatsächlich eine (rechtlich) zwingende Konsequenz oder ist das nur einen Vermutung von dir?

      Ich kenne mich mit dem Ablauf bei solchen Ermittlungen überhaupt nicht aus und bin deshalb - natürlich auch anderen Forenteilnehmern - für eine Erklärung dankbar.
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