Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 630)
eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
neuester Beitrag 26.04.24 10:07:14 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 69.143.195 von Ud0 am 25.08.21 09:58:39
Yepp, deshalb hatte ich ja gestern schon geschrieben, dass diese Größenordnung vor 8 Jahren noch echt problematisch, vielleicht sogar existenzbedrohend gewesen wäre. Heutzutage ist die Bilanzsumme, die Liquidität (insbesondere wenn man noch den Einlagensicherungsfonds bedenkt) und der operative Gewinn und Cashflow um ein Vielfaches höher. Daher geht es aktuell mehr um Vertrauensverlust als um echte fundamentale Risiken.
Zitat von Ud0: ich dachte immer nur ich bin Glücksritter mit sehr sehr viel Erfolg aber hier sind ja nur welche die sich aus Gespür und Vermutungen einkaufen nur weil der Kurs zurück gegangen ist.
Für mich sind die 61 Mio so viel Geld im vergleich zum Gewinn von damals........ ich hätte vor ein paar JAhren nicht mal einen Gedanken an einem Kauf gehabt.
Yepp, deshalb hatte ich ja gestern schon geschrieben, dass diese Größenordnung vor 8 Jahren noch echt problematisch, vielleicht sogar existenzbedrohend gewesen wäre. Heutzutage ist die Bilanzsumme, die Liquidität (insbesondere wenn man noch den Einlagensicherungsfonds bedenkt) und der operative Gewinn und Cashflow um ein Vielfaches höher. Daher geht es aktuell mehr um Vertrauensverlust als um echte fundamentale Risiken.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.143.327 von Fullhouse1 am 25.08.21 10:08:35Richtig, deswegen geht es auch m.E um ein anderes Thema.
Ich denke, es wird um die sog. steuerliche Haftung von L&S gehen. Insofern finde ich die Pressemitteilung von L&S missverständlich, die von Änderungsbescheiden spricht. Gemeint ist wahrscheinlich der befürchtete Erlass von Haftungsbescheiden.
Die eigene KapESt-Anrechnung von L&S könnte gemäß der BFH-Rspr nur wegen cum/Ex versagt werden, wenn L&S selber Leerkäufer war. Das kann ich mir aufgrund des Geschäftsmodells eigentlich nicht vorstellen.
Die Haftungstatbestände für „Nichtabführung der KapESt des Kunden im Falle eines Leerverkaufs“ und „unrichtige Ausstellung einer Steuerbescheinigung“ sollten nicht einschlägig sein, da L&S keine Depotbank ist. Oder irre ich mich da? Es bleibt daher mE alleine die mögliche steuerliche Haftung als Teilnehmer einer Steuerhinterziehung (von Kunden).
Ich denke, es wird um die sog. steuerliche Haftung von L&S gehen. Insofern finde ich die Pressemitteilung von L&S missverständlich, die von Änderungsbescheiden spricht. Gemeint ist wahrscheinlich der befürchtete Erlass von Haftungsbescheiden.
Die eigene KapESt-Anrechnung von L&S könnte gemäß der BFH-Rspr nur wegen cum/Ex versagt werden, wenn L&S selber Leerkäufer war. Das kann ich mir aufgrund des Geschäftsmodells eigentlich nicht vorstellen.
Die Haftungstatbestände für „Nichtabführung der KapESt des Kunden im Falle eines Leerverkaufs“ und „unrichtige Ausstellung einer Steuerbescheinigung“ sollten nicht einschlägig sein, da L&S keine Depotbank ist. Oder irre ich mich da? Es bleibt daher mE alleine die mögliche steuerliche Haftung als Teilnehmer einer Steuerhinterziehung (von Kunden).
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.143.210 von sirmike am 25.08.21 09:59:03Wenn man einen Erpresserbrief per Post verschickt, wirkt die Post bei der Erpressung zwar (ungewollt) mit, ist aber deswegen noch lange keim Mittäter im strafrechtlichen Sinne.
Mit Verlaub, dieser Vergleich hinkt aber gewaltig.
Wenn eine Bank mit Hilfe von Winkeladvokaten zu dem Ergebnis kommt, Cum-ex-Geschäfte seien legal und dann aktiv Kunden unterstützt, Mehrfacherstattungen zu erhalten, ist das etwas anderes als die Briefbeförderung ohne Kenntnis des Inhaltes.
Interessant in dem Zusammnehang die Begründung des BFH: wer keine Steuern gezahlt hat, kann auch keine Erstattung dafür erhalten. Da existiert von vornherein keine Gesetzeslücke.
Mit Verlaub, dieser Vergleich hinkt aber gewaltig.
Wenn eine Bank mit Hilfe von Winkeladvokaten zu dem Ergebnis kommt, Cum-ex-Geschäfte seien legal und dann aktiv Kunden unterstützt, Mehrfacherstattungen zu erhalten, ist das etwas anderes als die Briefbeförderung ohne Kenntnis des Inhaltes.
Interessant in dem Zusammnehang die Begründung des BFH: wer keine Steuern gezahlt hat, kann auch keine Erstattung dafür erhalten. Da existiert von vornherein keine Gesetzeslücke.
Bei den 61 Mio., für die man jetzt erstmal Vorsorge getroffen hat, handelt es sich doch letzten Endes um wegen der cum-ex-Geschichte unrechtmäßige Steuerrückerstattungen an die damaligen Kunden von LuS. D. h. doch, das diese Forderungen (die ja gemäß adHoc in einem Zwischenbericht (!) seitens LuS entgegen bisheriger Erkenntnisse nochmals in Zusammenhang mit der kürzlichen cumEx-Rechtssprechung geprüft werden sollen. Also letzten Endes richtet sich die Forderung ja dann an die Kundschaft. Das mit der Rückstellung "abzusichernde Risiko" ist also, das diese Kunden von damals diese möglicherweise bei der nun angestoßenen Neubewertung entstehende Forderung (die nach bisheriger Aufarbeitung von Lus nicht bestehen) nicht oder nicht zeitgerecht an LuS zurückzahlen - aus welchen Gründen auch immer. Also wenn es überhaupt offene Forderungen gibt (wie gesagt, wurde gemäß adHoc bereits zweimal verneint, zum Einen Im Einklang mit einer 2015 beanstandungsfrei abgeschlossenen Konzernbetriebsprüfung und zum Anderen nach Prüfung einer hinzugezogenen Steuerkanzlei. Das Finanzamt Düsseldorf muss das halt alles neu aufrollen, wegen des im Juli ergangenen BGH-Urteils.
Die Dividende für 2020 ist zudem nach meiner Lesart der adHoc also nicht in Gefahr, "lediglich" die für das 2021er-GJ kann nun nicht mehr belastbar prognostiziert werden bzw. fehlt da halt erstmal die nicht unerhebliche Rückstellung. Und die HV muss neu organisiert werden wegen diesem neuen TOP.
Jemand hat das ja hier schön vorgerechnet: fairer Kurs derzeit 110€.
Die Dividende für 2020 ist zudem nach meiner Lesart der adHoc also nicht in Gefahr, "lediglich" die für das 2021er-GJ kann nun nicht mehr belastbar prognostiziert werden bzw. fehlt da halt erstmal die nicht unerhebliche Rückstellung. Und die HV muss neu organisiert werden wegen diesem neuen TOP.
Jemand hat das ja hier schön vorgerechnet: fairer Kurs derzeit 110€.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.143.210 von sirmike am 25.08.21 09:59:03LuS ist ja kein Broker, erstellt also auch keine Abrechnungen. Die Vorwürfe müssen also mit dem Handelsplatz zu tun haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.143.231 von RealJoker am 25.08.21 10:01:04Jedenfalls nicht aus cum/ex, nur aus cum/cum. Weiß jemand, wie stark L&S in Wertpapierleihgeschäften involviert war?
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.143.033 von SquishyLady am 25.08.21 09:47:46Dann schau dir mal Treaty Shopping an, der Verkauf von Mantelgesellschaften mit exorbitanten Verlusten. Double irish with a dutch sandwich (war auch bis 2020 möglich) oder Zweckgesellschaften in Dallas... ist alles so lange legal wie es nicht illegal/ als unrichtig bewertet wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.143.171 von WerkstatteckeOtto am 25.08.21 09:57:05Habe übrigens auch gekauft
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.143.171 von WerkstatteckeOtto am 25.08.21 09:57:05Das würde bedeuten, es gäbe nie Unternehmen die durch neue trigger wachsen. Und zwar schnell und stark.
Tut mir leid aber die Argumente stehen auf Wachstumskurs.
Aber es ist gut das viele skeptisch sind, denn dann besteht noch Potential
Tut mir leid aber die Argumente stehen auf Wachstumskurs.
Aber es ist gut das viele skeptisch sind, denn dann besteht noch Potential
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.143.099 von Subvers am 25.08.21 09:51:49
Die Frage habe ich mir auch gestellt. Hierzu wurden keine Aussagen gemacht, man kann daher nur mutmaßen.
Zitat von Subvers: Kann man aus der Lage folgern, dass es das war oder könnte in einem späteren Rutsch noch die Jahre 2012-2016 drankommen?
Die Frage habe ich mir auch gestellt. Hierzu wurden keine Aussagen gemacht, man kann daher nur mutmaßen.
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