checkAd

    NV-Bescheinigung ausnutzen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.12.13 18:39:57 von
    neuester Beitrag 19.12.13 14:58:39 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.189.540
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.703
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 18:39:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich bin Student und habe für dieses Jahr eine NV-Bescheinigung vorliegen.

      Ich habe dieses Jahr Gehälter in Höhe von knapp 2000€ erhalten (Hiwi+Provisionen aus Werbeeinnahmen) und habe somit knapp 5000€, die ich steuerfrei verdienen darf.

      Im Sommer habe ich bereits einen Aktiengewinn in Höhe von 2500 realisiert + einen Verlust von -400.

      Insgesamt liegen meine drzeitigen Aktiengewinne bei zusätzlich 8000€. Ich bin aber langfristig investiert und möchte nicht verkaufen, trotzdem meinen NV ausnutzen.

      Darf ich einfach dieses Jahr für ca. 2900€ einen Teil schnell verkaufen und ein paar Minuten später ("sofort") neu kaufen?

      Dann würde ich nach meinem Verständnis keine großen Gewinne ins nächste Jahr mitnehmen und müsste im folgenden Jahr auch geringere Steuern zahlen.

      Geht diese Kalkulation auf?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 22:36:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.066.770 von credo_x am 17.12.13 18:39:57Nur zur Info: Wie kommst du auf 2.900,00 EUR?
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 22:39:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Erst einmal eine Bemerkung, die auf keinen Fall ein Vorwurf sein soll. Du möchtest nicht die NV-Besch ausnutzen, sondern die steuerlichen Freibeträge im Jahr 2013. Damit wir nicht aneinander vorbeireden, schreibe ich deine Angaben auf, wie ich sie verstehe.

      Du hast in 2013 € 5.000,- steuer- und sozialabgabenfrei eingenommen. Du hast in 2013 Aktiengewinne von € 2.100,- eingenommen. Du könntest noch Aktiengewinne von € 8.000,- realisieren. Du willst den Einkaufskurs (EK) deiner Aktien im Depot hochtreiben.

      Steuerfrei sind in 2013: Existenzminimum (8.300,-) plus Sparerpauschbetrag (801,-) plus Krankenkasse (1.200,- ?) plus Kfz-Haftpflicht (149,- ?) zusammen 10.450,- . Sicherheitshalber nimmst du nur 10.000,- ein.

      Du realisierst also noch in 2013 Aktiengewinne von 2.900,- und kaufst diese Aktien zu einem ähnlichen Kurs zurück (darfst du). So hast du den EK hochgetrieben. Irgendwann sparst du beim Verkauf dieser Aktien hoffentlich Abgeltungssteuer (ca 750,-). Die doppelten Ordergebühren (Verkauf und Kauf ca ?) hast du allerdings draufgezahlt.
      Avatar
      schrieb am 18.12.13 01:01:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      sorry, habe mich unklar ausgedrückt.

      also 5000€ sind der ungefähre verfügbare Restbetrag, nach Abzug der Gehälter von 2000€.
      Bin vom Existentminimum von knapp 7000€ ausgegangen.

      Okay. Also dann: (8300+800)-2000-2500=4600€.

      Also Gewinne bis 4600€ sind dann gänzlich Kap.St.-frei?
      25% hiervon wären immerhin 1150€. In dem Sinne kann ich die knapp 15€ pro Transaktion locker verkraften. Ich gehe jetzt auch von keinen erheblichen Kursschwankungen aus.

      Jetzt ergeben sich aber andere Fragen:

      Meines Wissens nach dürfen NV-Bescheinigung und Sparerpauschbetrag nicht addiert werden. Bin ich da falsch informiert? Oder gilt das nur für das aktuelle Jahr, sodass sich der Rest dann zurückfordern ließe?

      Darf ich die Krankenkasse wirklich mit 1200€ hinzurechnen? Ich bezahle derzeit KK-Beiträge (ca. 80€ pro Monat), aber dass diese Beiträge auf das Existenzminimum draufgeschlagen werden dürfen, ist mir auch neu.

      Ein Auto habe ich nicht, das Geld lege ich lieber an.

      Es wird nächstes Jahr das erste Mal sein, dass ich meine Steueerklärung selber ausfüllen werden. Bisher war ich bei meinen Eltern drin, weil ich bis Mitte dieses Jahres noch Kindergeld erhalten habe.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.12.13 08:41:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      credo x,
      der realisierte Aktiengewinn eines Jahres sind sämtliche Gewinnverkäufe abzüglich der Verlustverkäufe. Bei dir bis jetzt 2.500,- minus 400,- gleich 2.100,- . Einen (mehrere) Verkauf willst du ja noch tätigen. Dessen Gewinn kommt dann noch dazu. Ganz sicher sind noch zusätzlich 5.000,- Gewinn abgeltungssteuerfrei.

      Naja, die Krankenkasse wird nicht zum Existenzminimum dazugezählt, wird aber vom Einkommen abgezogen. So wie der Sparerpauschbetrag von den Kapitalerträgen abgezogen wird. Man kann also ein entsprechend höheres Einkommen haben und trotzdem nur 8.300,- zu versteuerndes (!) Einkommen haben.

      Deine Bemerkung „NVB …................ Rest dann zurückfordern ...“ verstehe ich nicht. Deine Depotbank behält wegen der NVB keine Abgeltungssteuer ein, auch wenn deine Kapitalerträge über 8.300,- steigen. Hast du der Bank die NVB noch nicht vorgelegt, und die Bank hat Abgst einbehalten?

      Die Auswirkung auf das Kindergeld kenne ich nicht. Möglicherweise wird Kindergeld ganz oder teilweise zurückgefordert, wenn das Einkommen des Kindes einen gewissen Betrag übersteigt. Dieser Betrag könnte deutlich unter 8.300,- liegen.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,2170EUR +3,33 %
      Unfassbare Studie – LPT-Therapie bewahrt Patient vor dem Tod!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 18.12.13 08:47:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.069.044 von credo_x am 18.12.13 01:01:38Warum Steuererklärung abgeben wenn du eine NV-Bescheinigung hast. Das ist ja der Sinn dieser Bescheinigung da du ja NULL Steuern bezahlst.

      Nur wenn sich etwas grundlegend ändern würde bist du verpflichtet es zu melden und die NV-Bescheinigung ist dann Schnee von gestern.
      Avatar
      schrieb am 18.12.13 10:03:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      wenn das zu versteuernde Einkommen
      unter Grundfreibetrag (bei ledigen 8130)
      dann NV-Bescheinigung
      Hinweis: Bei der Berechnung des zu verst.Einkommens
      werden Zinsen und realisierte Kursgewinne mit
      einberechnet.
      Avatar
      schrieb am 18.12.13 10:39:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      ja, der Grundfreibetrag in 2013 beträgt 8.130,- . Wo ich von 8.300,- gesprochen habe, gehört also 8.130,- hin.
      Avatar
      schrieb am 19.12.13 14:58:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      vielen Dank!
      Ihr habt mir geholfen.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      NV-Bescheinigung ausnutzen