Verlustvortrag von vor 2008 - einige Fragen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.12.13 03:04:12 von
neuester Beitrag 25.01.14 00:19:34 von
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Hallo,
ich habe ein paar Fragen zum Verlustvortrag nach § 23 EStG, die ich trotz Bemühen der Suche hier nicht klären konnte... inzwischen blicke ich gar nicht mehr durch und wäre für ein paar Tipps sehr dankbar:
1. Ich habe einen Verlustvortrag von rund 3000 Euro, der aus 2008 stammt und Jahr für Jahr mitgeschleppt wurde. Leider habe ich trotz entsprechender Gewinne nie die 1=Ja in KAP Zeile 59 oder 60 (was ist da eigentlich der Unterschied?) gesetzt. Ist die relevant oder müsste ich sonst noch was ankreuzen?
2. Was bedeutet jetzt das Enddatum 2013? Bezieht sich das auf die StErkl. 2013, die ich in 2014 mache oder heißt das, dass ich bis Ende 2013 den Topf in der Steuererklärung (also der für spätestens 2012) hätte aufbrauchen müssen? Anders gefragt: Bringt's was, wenn ich jetzt noch ein paar Papiere mit Gewinn verkaufe?
3. Was verkaufe ich dann genau? Doch Fonds, die ich ab 2009 erworben habe. Richtig?
4. Sehe ich irgendwo, ob ich die Verluste mit Gewinnen nur aus Aktien- oder nur aus Renten-Geschäften bzw. sonstiges verwenden kann? Oder gibt es da keine getrennten Töpfe? Fonds fallen da ja sicher auch drunter, oder?
5. Verhalten sich die Verluste zu den Gewinnen 1:1 oder dreht sich's dabei um die Steuer, also muss ich für das "Aufbrauchen" von 3000 Euro Verlust den vierfachen Betrag an Gewinnen haben (wg. Abgeltungssteuer 25%)?
6. Und noch eine Verständnisfrage: Was ist der Unterschied zu den Verlusttöpfen, die die Banken führen? Sind die nicht auch genau dafür da?
Danke für Eure Tipps - und Entschuldigung, wenn die Fragen vielleicht auf den einen oder anderen etwas laienhaft wirken mögen... ich bin kein Steuerexperte und habe, wie beschrieben, sogar versäumt, entsprechendes anzukreuzen, weil's mir mein Steuerprogramm nicht vermittelt hat. ;-(
ich habe ein paar Fragen zum Verlustvortrag nach § 23 EStG, die ich trotz Bemühen der Suche hier nicht klären konnte... inzwischen blicke ich gar nicht mehr durch und wäre für ein paar Tipps sehr dankbar:
1. Ich habe einen Verlustvortrag von rund 3000 Euro, der aus 2008 stammt und Jahr für Jahr mitgeschleppt wurde. Leider habe ich trotz entsprechender Gewinne nie die 1=Ja in KAP Zeile 59 oder 60 (was ist da eigentlich der Unterschied?) gesetzt. Ist die relevant oder müsste ich sonst noch was ankreuzen?
2. Was bedeutet jetzt das Enddatum 2013? Bezieht sich das auf die StErkl. 2013, die ich in 2014 mache oder heißt das, dass ich bis Ende 2013 den Topf in der Steuererklärung (also der für spätestens 2012) hätte aufbrauchen müssen? Anders gefragt: Bringt's was, wenn ich jetzt noch ein paar Papiere mit Gewinn verkaufe?
3. Was verkaufe ich dann genau? Doch Fonds, die ich ab 2009 erworben habe. Richtig?
4. Sehe ich irgendwo, ob ich die Verluste mit Gewinnen nur aus Aktien- oder nur aus Renten-Geschäften bzw. sonstiges verwenden kann? Oder gibt es da keine getrennten Töpfe? Fonds fallen da ja sicher auch drunter, oder?
5. Verhalten sich die Verluste zu den Gewinnen 1:1 oder dreht sich's dabei um die Steuer, also muss ich für das "Aufbrauchen" von 3000 Euro Verlust den vierfachen Betrag an Gewinnen haben (wg. Abgeltungssteuer 25%)?
6. Und noch eine Verständnisfrage: Was ist der Unterschied zu den Verlusttöpfen, die die Banken führen? Sind die nicht auch genau dafür da?
Danke für Eure Tipps - und Entschuldigung, wenn die Fragen vielleicht auf den einen oder anderen etwas laienhaft wirken mögen... ich bin kein Steuerexperte und habe, wie beschrieben, sogar versäumt, entsprechendes anzukreuzen, weil's mir mein Steuerprogramm nicht vermittelt hat. ;-(
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.087.206 von lakrizza88 am 20.12.13 03:04:12Guckst Du Beitrag Wertpapierforum!
Gruß
Taxadvisor
Gruß
Taxadvisor
Hallo,
ich habe einen Verlustvortrag aus $23 ESTG in bis zum 31.12.08 anzuwendeten Fassung. Im Jahr 2013 habe ich Kapitalerträge (Gewinn) aus einer privaten fondsgebundenen Rentenversicherung gemacht.
Kann ich den Gewinn mit den Verlusten verrechnen lassen?
Viele Grüße
MrsW
ich habe einen Verlustvortrag aus $23 ESTG in bis zum 31.12.08 anzuwendeten Fassung. Im Jahr 2013 habe ich Kapitalerträge (Gewinn) aus einer privaten fondsgebundenen Rentenversicherung gemacht.
Kann ich den Gewinn mit den Verlusten verrechnen lassen?
Viele Grüße
MrsW
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