Darf ein Unternehmen auf sich selbst einen Put kaufen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.02.14 16:01:36 von
neuester Beitrag 17.02.14 12:43:28 von
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Liebe Forum-Gemeinde,
darf ein Unternehmen auf sich selbst einen Put kaufen? Sozusagen als Absicherung falls es ihm zukünftig schlecht geht.
Falls es dies nicht darf, darf dann ein anderes Unternehmen "B" diese Puts halten und den realisierten Optionsgewinn Unternehmen "A" auszahlen? (Unternehmen "A" müsste dann bspw. eine Art Versicherungsgebühr (= über die Zeit umgelegte Optionsprämie) Unternehmen "B" zahlen, damit dieses die Option kaufen kann)
Vielen Dank für eure Antworten,
Viele Grüße
Hube
darf ein Unternehmen auf sich selbst einen Put kaufen? Sozusagen als Absicherung falls es ihm zukünftig schlecht geht.
Falls es dies nicht darf, darf dann ein anderes Unternehmen "B" diese Puts halten und den realisierten Optionsgewinn Unternehmen "A" auszahlen? (Unternehmen "A" müsste dann bspw. eine Art Versicherungsgebühr (= über die Zeit umgelegte Optionsprämie) Unternehmen "B" zahlen, damit dieses die Option kaufen kann)
Vielen Dank für eure Antworten,
Viele Grüße
Hube
Hallo,
da bisher keine Antworten kamen, rate ich einfach mal:
Das wäre ja ein tolles Geschäftsmodell: man kauft in großem Stil Puts auf sich selbst. Anschließend leakt man die Information über diesen Kauf an die Öffentlichkeit und verdient aufgrund des daraufhin einsetzenden Aktienverfalls gut an den Puts. Das wäre dann ein Fall für die BaFin und für einen entsprechenden Skandal. Höchstwahrscheinlich würde sich die Geschäftsführung damit des Insider-Handels strafbar machen.
Aus Compliance-Gründen und wegen der hohen Reputationsrisiken dürften solche Geschäfte für ordentliche (und mithin für alle an Terminbörsen gelistete Unternehmen) undenkbar sein.
Viele Grüße
Drakes
da bisher keine Antworten kamen, rate ich einfach mal:
Das wäre ja ein tolles Geschäftsmodell: man kauft in großem Stil Puts auf sich selbst. Anschließend leakt man die Information über diesen Kauf an die Öffentlichkeit und verdient aufgrund des daraufhin einsetzenden Aktienverfalls gut an den Puts. Das wäre dann ein Fall für die BaFin und für einen entsprechenden Skandal. Höchstwahrscheinlich würde sich die Geschäftsführung damit des Insider-Handels strafbar machen.
Aus Compliance-Gründen und wegen der hohen Reputationsrisiken dürften solche Geschäfte für ordentliche (und mithin für alle an Terminbörsen gelistete Unternehmen) undenkbar sein.
Viele Grüße
Drakes
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