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    Frage: Kapitalrückfluss Verkustzuweisungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.03.14 18:00:41 von
    neuester Beitrag 12.03.14 20:48:07 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 12.03.14 18:00:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich beschäftige mich grade mit geschlossenen Fonds und habe eine Verständnis-Frage an euch:

      In den Leistungsbilanzen und Prognoserechnungen der Emissionshäuser finden sich zu den einzelnen Fonds immer die Werte für die (Gesamt-)Kapitalrückflüsse die sich von den Auszahlungen/Ausschüttungen unterscheiden.

      Bedeutet Gesamtkapitalrückfluss immer die Rendite NACH Steuern inkl. etwaigen Verlustzuweisungen (bei älteren Fonds)?

      Beispiel: Ein Schiffsfonds, aufgelegt 1995, erzielte nach Liquidation einen Kapitalrückfluss von 300% für den Anleger.
      Sind in diesen 300% bereits die gesparten Steuern durch Verlustzuweisungen enthalten?

      Danke für eure Hilfe
      Avatar
      schrieb am 12.03.14 20:48:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      In der Regel ja, man kann aber natürlich auch die reinen Zuflüsse durch Ausschütungen angeben. Entscheidend ist ja auch die Rendite, da wird gerne IRR angegeben.
      http://de.wikipedia.org/wiki/Interner_Zinsfu%C3%9F

      Naja, heute spielt das ja keine so große Rolle mehr mit den Verlustzuweisungen bzw die Fonds sind so strukturiert, dass sie stattdessen erstmal steuerfreie Ausschüttungen machen und die Verluste intern verrechnen. Inwieweit die Ausschüttungen steuerfrei bleiben, spielt natürlich schon eine Rolle, einer der Haupteffekte beim Fondskauf dürfte heutzutage die Vertagung der Erträge (ins Pensionsalter) sein.


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