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    Verlust aus Spitzenverwertung Solarworld - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.04.14 15:08:54 von
    neuester Beitrag 21.04.14 17:16:38 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.193.674
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      schrieb am 21.04.14 15:08:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe 2012 Solarworld Aktien gekauft. Der Kursverlauf seitdem dürfte allgemein bekannt sein. :(

      Im Januar 2014 hat Solarworld eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis 150 zu 1 durchgeführt; d. h. für 150 alte Aktien (WKN 510840) wurde 1 neue Aktie (WKN A1YCMM) eingebucht. Zum Spitzenausgleich wurden außerdem sog. Teilrechte (WKN A1YCNU) eingebucht; in meinem Fall 0,22 (entsprechend 33 alten Aktien).

      Im Februar hat die Bank die Teilrechte "verwertet" und meinem Konto ca. 7 € gutgeschrieben. Aufgrund der deutlich höheren Anschaffungskosten in 2012 ergibt sich ein Verlust, den die Bank in den Verlusttopf "Sonstige" eingestellt hat und nicht wie von mir erwartet in den Verlusttopf "Aktien". Infolge dieser Einstufung wurde seitdem bei Dividendenzahlungen keine Abgeltungsteuer einbehalten.

      Ist die Einstufung als "sonstiger" Verlust richtig?
      1 Antwort
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      schrieb am 21.04.14 17:16:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.851.844 von SkipBoe am 21.04.14 15:08:54Ja, das ist richtig.

      Die Frage wurde auch bei der Kapitalerhöhung der CoBa gestellt, es ging darum welcher Steuertopf angesprochen wird wenn man die Bezugsrechte verkauft. Viele dachten es wäre der Aktientopf aber letztendlich wurde über sonstige abgerechnet.

      Ein Saldo im VVT sonstige ist auf jeden Fall vielseitiger verwertbar als einer im VVT Aktien. Ich denke man geht aus Gründen der Vereinfachung so vor und kommt uns an dieser Stelle ein wenig entgegen. Klagen wird dagegen keiner, zumindest fällt mir kein plausibler Grund ein.

      Tatsächlich könnte der Grund die Klassifizierung des Wertpapiers sein. Eine Spitzenregulierung ist nunmal keine Aktie sondern ein kurzfristiges existierendes Finanzinstrument und weist eher den Charakter eines Derivats auf da ein kurzfristiger Weisungstermin einzuhalten ist. Ich gehe zumindest davon aus, daß es die Wahl zwischen Verkauf von Bruchteilen und Zukauf auf eine ganze Aktie gegeben hat.


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