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    Fehlerhafte Verlustverrechnung zw. Aktien und Zertifikaten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.06.14 12:03:00 von
    neuester Beitrag 17.06.14 06:59:55 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 16.06.14 12:03:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      mein Online-Broker (flatex) scheint mir im aktuellen Jahr einen Fehler bei der Verrechnung von Verlusten gemacht zu haben.

      Konkret: Die Verluste aus der Veräußerung von Aktien (Verluste iHv etwa 2500€; Erwerb m.E. nach 01.01.2009) wurden mit Gewinnen (iHv von etwa 5000€) aus der Veräußerung von Zertifikaten verrechnet.

      Ich persönlich finde das ja wirklich toll, denn die Instrumente die ich handele, haben sich mittlerweile in Richtung Zertifikate verlagert. Die Verluste aus Aktien hätte ich womöglich eine halbe Ewigkeit vor mir hergeschoben, bevor der Verlustvortrag abgebaut worden wäre.

      Die Verrechnung scheint nach aktueller Rechtslage aber keineswegs erlaubt zu sein.

      Meine Frage:
      1.) Muss ich damit rechnen, dass der Broker nächstes Jahr den Fehler bei der Steuerbescheinigung korrigiert, und mein Konto plötzlich mit ca. 660€ belastet? (Das ist der Betrag, der unerwartet meinem Konto aus der Verrechnung des Verlustet gutgeschrieben wurde) Entsprechend hätte ich für ein knappes Jahr einfach nur einen vorrübergehenden Liquiditätszuwachs.

      2.) Hypothetisches Szenario: Aus eigener Unkenntnis möchte ich planen, den !womöglich! fehlerhaften Steuerbescheid meines Brokers Glauben zu schenken. Da ich in der Steuererklärung die Trades nicht aufführen muss, würde die Sache auch beim FA abgeknickt werden. Erblickt ihr in diesem hypothetischen Szenario vielleicht noch einen Denkfehler?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.06.14 13:53:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      zuerst würde ich doch mal klären, ob es wirklich ein Fehler ist, daher mal ein paar Fragen:
      - gab es vielleicht vorher in dem Jahr Aktiengewinne, die mit sonstigen Verlusten verrechnet wurde?
      - welche Aktien waren das genau? (WKN, ISIN)

      Zu deinen Fragen:
      1) Ja, damit musst du rechnen, und damit wohl zwangsläufig dein Konto immer im Auge behalten. Fraglich ist auch immer, mit welchem Valuta eine solche Korrektur erfolgen darf (im schlimmsten Fall war das Konto dann mehrere Monate im Minus).
      2) Naja, eigentlich ist es ja deine Steuererklärung, daher musst du imho auch Fehler zu deinen Lasten korrigieren. Andererseits liegt seit der Abgeltungsteuer die Steuerverantwortung bei den Banken.
      Dass du aber den Fehler überhaupt erkannt hast wird man dir vielleicht nicht nachweisen können (außer man kann dir diesen Thread hier persönlich zuordnen:-).

      Erklärst du die Kapitalerträge denn überhaupt? Wenn ja: Mit welchen Anträgen?

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 16.06.14 14:48:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi reckoner,
      vielen Dank für Deinen Kommentar.

      Im Jahr 2014 gab es keine Gewinne aus Aktien (keine Bezugsrechte, keine Verkäufe o.Ä.) Lediglich eine kleine Dividende, die aber eh in einen anderen Topf wandert.

      Die Aktie ist eine aus dem DAX30 gewesen, die Zertifikate-Trades hatten aber alle ein anderes Underlying.

      Bisher habe ich immer die Anlage KAP mit ausgefüllt... für das Jahr 2014 werde ich das aber sowieso nicht mehr machen (Früher etliche Konten gehabt, für die ich den Aufwand des FSA-Managements gespart hab).

      Unabhängig davon, ob ich KAP ausfülle... einzelne Trades werden ja in der Steuerbescheinigung des Brokers eh nicht aufgeführt. Und so lange ich nicht eine Nachprüfung der vom Broker ermittelten Steuerlast durch das Finanzamt veranlasse, dürfte theoretisch ja nichts passieren.

      Dachte ja, diese fälschliche Verrechnung durch meinen Broker würde ihm selbst schnell auffallen. Allerdings sind jetzt schon Wochen vergangen, ohne dass eine Korrekturbuchung erfolgte.

      VG
      Fibonacci
      Avatar
      schrieb am 16.06.14 22:43:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      OK, wenn es eine DAX-Aktie war, dann fällt alles ala "ausländische Aktien, die eigentlich keine sind" flach. Es scheint dann wirklich falsch zu sein (ich hab' da auch so meine Erfahrungen mit flatex;-).

      Ob du sowas aber von dir aus korrigieren musst möchte ich nicht abschließend einschätzen, wie ich oben schon andeutete gibt es Argumente dafür und dagegen.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 17.06.14 06:59:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.157.844 von Fibonacci-Retr am 16.06.14 12:03:00Welche Zufälle es gibt. Hatte gestern ein langes Telefongespräch mit einem Herrn von einer meiner Banken wegen falscher Steuerberechnung bzw. falschem Verlusttopf da ich ab einem bestimmten Zeitpunkt laut meiner Berechnung feststellte daß die Steuerverrechnung im Topf Sonstige nicht stimmen konnte.

      Es ging bei mir eigentlich nicht um Aktien dachte ich. Nachdem ich diesen Thread heute morgen gelesen habe nahm ich mir meine Unterlagen zur Hand und stellte effektiv dasselbe fest.

      Allerdings waren es bei mir 2 amerikanische Aktien bei denen der Verlust in den Topf Sonstige gewandert sind. Da ich zu diesem Zeitpunkt meinen Freistellungsbetrag noch nicht aufgebracht hatte ist mir dieses damals nicht aufgefallen da es ja dadurch zu keiner Steuererstattung kam und damit erst Monate später erkannt hatte daß irgendetwas nicht stimmen konnte.

      Man lernt nie aus und muß anscheinend in der heutigen Zeit den Steuerprüfer für seine Hausbank machen.

      Warum das Ganze auch bei DAX30 Aktien passieren kann ist mir ehrlich gesagt schleierhaft.


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