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    Worldwide Healthcare Trust PLC Registered Shares LS -,25 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.07.14 16:08:31 von
    neuester Beitrag 10.07.14 11:22:51 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.196.014
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      schrieb am 02.07.14 16:08:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe eine Frage an die Steuerexperten:

      Anfang September 2013 kaufte ich den Worldwide Healthcare Trust mit der WKN 936263 an der Londoner Börse. Das Papier, welches das Wort "share" beinhaltet, wird börsentäglich gehandelt.

      http://www.comdirect.de/inf/aktien/detail/uebersicht.html?ID…

      Vor wenigen Wochen habe ich den gesamten Bestand mit gut 15 % Gewinn verkauft. Nun ging ich davon aus, daß auf diese 15 % Gewinn in Höhe von knapp € 204,-- 25 % Abgeltungssteuer zu bezahlen sind. Pustekuchen. Als Steuerbemessungsgrundlage wurden nicht die € 204,-- sondern über € 568,70 verwendet. Dies wiederum bedeutet, daß der abgeführte Steueranteil viel höher ist als bei € 204.

      Auf Nachfrage bei meiner Bank erhielt ich folgende Auskunft:

      Statement Steuerabteilung:
      Bei der WKN 936263 die Ihr Kunde per 09.09.2013 gekauft hat handelt es sich um einen intransparenten Fonds gem. Investmentsteuergesetz. Genauer gesagt handelt es sich bei dem Fonds um einen closed-end Fonds. Bei einem closed-end Fund handelt es sich um einen Anlagefonds in Gesellschaftsform einer AG mit fixem Kapital. Es besteht nicht die Verpflichtung, die ausgegebenen Anteilsscheine zurück-zunehmen und es besteht kein auf dem inneren Wert beruhender Ausgabe- und Rücknahmepreis. Aus steuerrechtlicher Sicht ist nicht der Aktiencharakter sondern der Fondscharakter (Risikomischung) bestimmend und die Besteuerung erfolgt analog eines intransparenten Fonds.
      Nach geltendem Recht sind die Fondsgesellschaften verpflichtet, bestimmte Angaben, wie z. B. die Zusammensetzung der Ausschüttung, zu ihren Fonds zu veröffentlichen. Sofern keine Veröffentlichung dieser Angaben durch die Fondsgesellschaft erfolgt bzw. diese nur teilweise bekannt gegeben werden, führt dies bei inländischen sowie ausländischen Fonds zur sogenannten Intransparenz des Fonds.

      Zur Ermittlung der Steuerbasisbeträge wird der Ertrag, den der Fonds erwirtschaftet und gemeldet hat, herangezogen. Da der von Ihnen angefragte Fonds, wie bereits erläutert, keine Informationen diesbezüglich meldet, wird ein entsprechender Ersatzwert herangezogen.

      Das bedeutet zum einen, dass bei den Anteilseignern - neben gegebenenfalls erhaltenen Ausschüttungen - 70 % des Mehrbetrags zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis, mindestens jedoch 6 % des letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreises, als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des Paragraphen 6 des Investmentsteuergesetzes (§ 6 InvStG) anzusetzen sind. Zum anderen sind zur Bemessung der Kapitalertragsteuer (KESt) auf etwaige Ausschüttungen dieses Fonds 25 % des Kapitalertrages im Sinne § 7 Abs. 1 Nr. 2 InvStG anzusetzen.

      Bei vorhandenem Freistellungsauftrag erfolgt kein Abzug der KESt auf den freigestellten Betrag.
      Hier in Zahlen anhand des Verkaufs St. 99 Anteile:
      Der Kunde hat für diese Anteile per 09.09.2013 € 1.343,78 bezahlt und jetzt € 1.547,78 erhalten = € 204,00
      Dazu kommt der Akkumulierte Mehrbetrag - aktuell € 4,278655910 gemindert um den Akku-Mehrbetrag bei Kauf € 1,029285630 = € 3,24937028 x 99 = € 321,69 + € 43,01 Zwischengewinn
      + Diff.besteuerung € 204,00 = € 568,70 Steuerbemessungsgrundlage


      Die Abrechnungen sind vor diesem Hintergrund korrekt erfolgt. Für weitergehende Informationen kann der Kunde sich gern an seinen Steuerberater oder an das für ihn zuständige Finanzamt wenden.

      --------------------------------------------------------------

      Unter dem nachfolgenden Link gibt es u.a. den Jahresbericht 2014:

      http://www.frostrow.com/clients/worldwide-healthcare-trust-p…


      Hat einer von Euch schon ähnliche Erfahrungen gemacht ? Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

      Grüsse, pmodds
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.07.14 20:55:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.248.202 von pmodds am 02.07.14 16:08:31Das ist korrekt abgerechnet worden. Bei intransparenten Fonds werden 6% des Jahresendwertes bzw. anteilig 6% des Veräußerungserlöses der Besteuerung zugrunde gelegt, dass sieht das InvStG so vor. Allerdings kann der Veräußerungsgewinn um diese EUR 321,69 und die EUR 43,01 gemindert werden. Da die Bank dies nicht automatisch gemacht hat, muss die Korrektur über die StErkl. erfolgen.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.07.14 11:22:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.286.418 von Taxadvisor am 09.07.14 20:55:19Danke Dir....,besser spät als gar nicht.

      Grüsse, pmodds


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