Worldwide Healthcare Trust PLC Registered Shares LS -,25 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.07.14 16:08:31 von
neuester Beitrag 10.07.14 11:22:51 von
neuester Beitrag 10.07.14 11:22:51 von
Beiträge: 3
ID: 1.196.014
ID: 1.196.014
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 1.681
Gesamt: 1.681
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
gestern 22:39 | 159 | |
gestern 23:38 | 99 | |
gestern 23:30 | 91 | |
vor 47 Minuten | 80 | |
gestern 20:51 | 78 | |
gestern 23:06 | 72 | |
gestern 22:56 | 62 | |
gestern 23:07 | 59 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.735,00 | +1,25 | 209 | |||
2. | 3. | 0,2100 | +8,53 | 102 | |||
3. | 2. | 0,3100 | -67,71 | 100 | |||
4. | 4. | 171,97 | -1,57 | 62 | |||
5. | 5. | 2,7700 | +9,92 | 54 | |||
6. | 7. | 6,6570 | +0,14 | 39 | |||
7. | 6. | 0,1645 | -5,46 | 38 | |||
8. | 10. | 2.347,80 | +0,07 | 33 |
Hallo,
ich habe eine Frage an die Steuerexperten:
Anfang September 2013 kaufte ich den Worldwide Healthcare Trust mit der WKN 936263 an der Londoner Börse. Das Papier, welches das Wort "share" beinhaltet, wird börsentäglich gehandelt.
http://www.comdirect.de/inf/aktien/detail/uebersicht.html?ID…
Vor wenigen Wochen habe ich den gesamten Bestand mit gut 15 % Gewinn verkauft. Nun ging ich davon aus, daß auf diese 15 % Gewinn in Höhe von knapp € 204,-- 25 % Abgeltungssteuer zu bezahlen sind. Pustekuchen. Als Steuerbemessungsgrundlage wurden nicht die € 204,-- sondern über € 568,70 verwendet. Dies wiederum bedeutet, daß der abgeführte Steueranteil viel höher ist als bei € 204.
Auf Nachfrage bei meiner Bank erhielt ich folgende Auskunft:
Statement Steuerabteilung:
Bei der WKN 936263 die Ihr Kunde per 09.09.2013 gekauft hat handelt es sich um einen intransparenten Fonds gem. Investmentsteuergesetz. Genauer gesagt handelt es sich bei dem Fonds um einen closed-end Fonds. Bei einem closed-end Fund handelt es sich um einen Anlagefonds in Gesellschaftsform einer AG mit fixem Kapital. Es besteht nicht die Verpflichtung, die ausgegebenen Anteilsscheine zurück-zunehmen und es besteht kein auf dem inneren Wert beruhender Ausgabe- und Rücknahmepreis. Aus steuerrechtlicher Sicht ist nicht der Aktiencharakter sondern der Fondscharakter (Risikomischung) bestimmend und die Besteuerung erfolgt analog eines intransparenten Fonds.
Nach geltendem Recht sind die Fondsgesellschaften verpflichtet, bestimmte Angaben, wie z. B. die Zusammensetzung der Ausschüttung, zu ihren Fonds zu veröffentlichen. Sofern keine Veröffentlichung dieser Angaben durch die Fondsgesellschaft erfolgt bzw. diese nur teilweise bekannt gegeben werden, führt dies bei inländischen sowie ausländischen Fonds zur sogenannten Intransparenz des Fonds.
Zur Ermittlung der Steuerbasisbeträge wird der Ertrag, den der Fonds erwirtschaftet und gemeldet hat, herangezogen. Da der von Ihnen angefragte Fonds, wie bereits erläutert, keine Informationen diesbezüglich meldet, wird ein entsprechender Ersatzwert herangezogen.
Das bedeutet zum einen, dass bei den Anteilseignern - neben gegebenenfalls erhaltenen Ausschüttungen - 70 % des Mehrbetrags zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis, mindestens jedoch 6 % des letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreises, als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des Paragraphen 6 des Investmentsteuergesetzes (§ 6 InvStG) anzusetzen sind. Zum anderen sind zur Bemessung der Kapitalertragsteuer (KESt) auf etwaige Ausschüttungen dieses Fonds 25 % des Kapitalertrages im Sinne § 7 Abs. 1 Nr. 2 InvStG anzusetzen.
Bei vorhandenem Freistellungsauftrag erfolgt kein Abzug der KESt auf den freigestellten Betrag.
Hier in Zahlen anhand des Verkaufs St. 99 Anteile:
Der Kunde hat für diese Anteile per 09.09.2013 € 1.343,78 bezahlt und jetzt € 1.547,78 erhalten = € 204,00
Dazu kommt der Akkumulierte Mehrbetrag - aktuell € 4,278655910 gemindert um den Akku-Mehrbetrag bei Kauf € 1,029285630 = € 3,24937028 x 99 = € 321,69 + € 43,01 Zwischengewinn
+ Diff.besteuerung € 204,00 = € 568,70 Steuerbemessungsgrundlage
Die Abrechnungen sind vor diesem Hintergrund korrekt erfolgt. Für weitergehende Informationen kann der Kunde sich gern an seinen Steuerberater oder an das für ihn zuständige Finanzamt wenden.
--------------------------------------------------------------
Unter dem nachfolgenden Link gibt es u.a. den Jahresbericht 2014:
http://www.frostrow.com/clients/worldwide-healthcare-trust-p…
Hat einer von Euch schon ähnliche Erfahrungen gemacht ? Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Grüsse, pmodds
ich habe eine Frage an die Steuerexperten:
Anfang September 2013 kaufte ich den Worldwide Healthcare Trust mit der WKN 936263 an der Londoner Börse. Das Papier, welches das Wort "share" beinhaltet, wird börsentäglich gehandelt.
http://www.comdirect.de/inf/aktien/detail/uebersicht.html?ID…
Vor wenigen Wochen habe ich den gesamten Bestand mit gut 15 % Gewinn verkauft. Nun ging ich davon aus, daß auf diese 15 % Gewinn in Höhe von knapp € 204,-- 25 % Abgeltungssteuer zu bezahlen sind. Pustekuchen. Als Steuerbemessungsgrundlage wurden nicht die € 204,-- sondern über € 568,70 verwendet. Dies wiederum bedeutet, daß der abgeführte Steueranteil viel höher ist als bei € 204.
Auf Nachfrage bei meiner Bank erhielt ich folgende Auskunft:
Statement Steuerabteilung:
Bei der WKN 936263 die Ihr Kunde per 09.09.2013 gekauft hat handelt es sich um einen intransparenten Fonds gem. Investmentsteuergesetz. Genauer gesagt handelt es sich bei dem Fonds um einen closed-end Fonds. Bei einem closed-end Fund handelt es sich um einen Anlagefonds in Gesellschaftsform einer AG mit fixem Kapital. Es besteht nicht die Verpflichtung, die ausgegebenen Anteilsscheine zurück-zunehmen und es besteht kein auf dem inneren Wert beruhender Ausgabe- und Rücknahmepreis. Aus steuerrechtlicher Sicht ist nicht der Aktiencharakter sondern der Fondscharakter (Risikomischung) bestimmend und die Besteuerung erfolgt analog eines intransparenten Fonds.
Nach geltendem Recht sind die Fondsgesellschaften verpflichtet, bestimmte Angaben, wie z. B. die Zusammensetzung der Ausschüttung, zu ihren Fonds zu veröffentlichen. Sofern keine Veröffentlichung dieser Angaben durch die Fondsgesellschaft erfolgt bzw. diese nur teilweise bekannt gegeben werden, führt dies bei inländischen sowie ausländischen Fonds zur sogenannten Intransparenz des Fonds.
Zur Ermittlung der Steuerbasisbeträge wird der Ertrag, den der Fonds erwirtschaftet und gemeldet hat, herangezogen. Da der von Ihnen angefragte Fonds, wie bereits erläutert, keine Informationen diesbezüglich meldet, wird ein entsprechender Ersatzwert herangezogen.
Das bedeutet zum einen, dass bei den Anteilseignern - neben gegebenenfalls erhaltenen Ausschüttungen - 70 % des Mehrbetrags zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis, mindestens jedoch 6 % des letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreises, als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des Paragraphen 6 des Investmentsteuergesetzes (§ 6 InvStG) anzusetzen sind. Zum anderen sind zur Bemessung der Kapitalertragsteuer (KESt) auf etwaige Ausschüttungen dieses Fonds 25 % des Kapitalertrages im Sinne § 7 Abs. 1 Nr. 2 InvStG anzusetzen.
Bei vorhandenem Freistellungsauftrag erfolgt kein Abzug der KESt auf den freigestellten Betrag.
Hier in Zahlen anhand des Verkaufs St. 99 Anteile:
Der Kunde hat für diese Anteile per 09.09.2013 € 1.343,78 bezahlt und jetzt € 1.547,78 erhalten = € 204,00
Dazu kommt der Akkumulierte Mehrbetrag - aktuell € 4,278655910 gemindert um den Akku-Mehrbetrag bei Kauf € 1,029285630 = € 3,24937028 x 99 = € 321,69 + € 43,01 Zwischengewinn
+ Diff.besteuerung € 204,00 = € 568,70 Steuerbemessungsgrundlage
Die Abrechnungen sind vor diesem Hintergrund korrekt erfolgt. Für weitergehende Informationen kann der Kunde sich gern an seinen Steuerberater oder an das für ihn zuständige Finanzamt wenden.
--------------------------------------------------------------
Unter dem nachfolgenden Link gibt es u.a. den Jahresbericht 2014:
http://www.frostrow.com/clients/worldwide-healthcare-trust-p…
Hat einer von Euch schon ähnliche Erfahrungen gemacht ? Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Grüsse, pmodds
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.248.202 von pmodds am 02.07.14 16:08:31Das ist korrekt abgerechnet worden. Bei intransparenten Fonds werden 6% des Jahresendwertes bzw. anteilig 6% des Veräußerungserlöses der Besteuerung zugrunde gelegt, dass sieht das InvStG so vor. Allerdings kann der Veräußerungsgewinn um diese EUR 321,69 und die EUR 43,01 gemindert werden. Da die Bank dies nicht automatisch gemacht hat, muss die Korrektur über die StErkl. erfolgen.
Gruß
Taxadvisor
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.286.418 von Taxadvisor am 09.07.14 20:55:19Danke Dir....,besser spät als gar nicht.
Grüsse, pmodds
Grüsse, pmodds
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
209 | ||
102 | ||
100 | ||
61 | ||
54 | ||
39 | ||
38 | ||
34 | ||
33 | ||
28 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
28 | ||
28 | ||
25 | ||
24 | ||
16 | ||
14 | ||
12 | ||
10 | ||
10 | ||
9 |