Günstiger umschulden und Vorfälligkeitsentschädigung zurück fordern - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.12.14 09:19:11 von
neuester Beitrag 17.12.14 16:34:41 von
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Es gab in den letzten Jahren mehrere Grundsatzurteile
zur Angemessenheit der sogenannten Vorfälligkeit, d.h.
den Bankgebühren für die vorzeitigen Ablösung von Krediten.
Dies ist angesichts der aktuell mit nur 1,x bis 2,x Prozent
historisch niedrigen Zinsen für alle Immobiliendarlehensnehmer
sehr interessant.
Mit Umschuldungen oder vorzeitiger Ablösung zu teurer
Altverträge kann man zehntausende Euro an Zinsen sparen.
Hat man bereits in letzter Zeit Vorfälligkeitsentschädigung
gezahlt, kann man ggf. sich davon einen Großteil zurück holen.
Stiftung Warentest, die Verbraucherzentralen und finanztip.de
haben zu Vorfälligkeitsentschädigungen sehr übersichtliche Seiten,
- ob und wie man seine teuren Altkredite kündigen kann
- was man an Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müsste und
- ob und wieviel man an bereits gezahlten
Vorfälligkeitsentschädigung zurück fordern kann.
Die nach meiner Meinung beste Infoseite hierfür
ist die Seite des nonprofi-Unternehmens Finanztip:
www.finanztip.de/ratgeber-baufinanzierung/vorfaelligkeitsent…
zur Angemessenheit der sogenannten Vorfälligkeit, d.h.
den Bankgebühren für die vorzeitigen Ablösung von Krediten.
Dies ist angesichts der aktuell mit nur 1,x bis 2,x Prozent
historisch niedrigen Zinsen für alle Immobiliendarlehensnehmer
sehr interessant.
Mit Umschuldungen oder vorzeitiger Ablösung zu teurer
Altverträge kann man zehntausende Euro an Zinsen sparen.
Hat man bereits in letzter Zeit Vorfälligkeitsentschädigung
gezahlt, kann man ggf. sich davon einen Großteil zurück holen.
Stiftung Warentest, die Verbraucherzentralen und finanztip.de
haben zu Vorfälligkeitsentschädigungen sehr übersichtliche Seiten,
- ob und wie man seine teuren Altkredite kündigen kann
- was man an Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müsste und
- ob und wieviel man an bereits gezahlten
Vorfälligkeitsentschädigung zurück fordern kann.
Die nach meiner Meinung beste Infoseite hierfür
ist die Seite des nonprofi-Unternehmens Finanztip:
www.finanztip.de/ratgeber-baufinanzierung/vorfaelligkeitsent…
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.581.219 von Merrill am 16.12.14 09:19:11Die Vorfälligkeitsentschädigung richtet sich nicht am momentanen Referenzkurs, sondern am Kurs laut Vertrag.
Rückforderungen bei Gericht einzuklagen sind unter Umständen wegen der Kosten nicht rentabel.
Am Besten schließt man Verträge ohne Vorfälligkeitsentschädigung und mit einer ordentlichen Sondertilgung ab. Es könnte ja sein, daß man seine Immobilie aus bestimmten Gründen zwischendurch verkaufen muß.
Die Vetragsdauer von 5 o. 10 Jahren muß in jedem Fall eingehalten werden. Nur bei einem evtl. Verkauf dazwischen fällt die Entschädigung eben nicht an.
Also Tilgungszinssatz 2% plus bis zu 10% der Kreditsumme per Anno als Sondertilgung. Und am Besten Eigenkapital von 30% beim Immobilienkauf. Dann ist das Objekt schneller bezahlt und man hat im Alter etwas davon.
Rückforderungen bei Gericht einzuklagen sind unter Umständen wegen der Kosten nicht rentabel.
Am Besten schließt man Verträge ohne Vorfälligkeitsentschädigung und mit einer ordentlichen Sondertilgung ab. Es könnte ja sein, daß man seine Immobilie aus bestimmten Gründen zwischendurch verkaufen muß.
Die Vetragsdauer von 5 o. 10 Jahren muß in jedem Fall eingehalten werden. Nur bei einem evtl. Verkauf dazwischen fällt die Entschädigung eben nicht an.
Also Tilgungszinssatz 2% plus bis zu 10% der Kreditsumme per Anno als Sondertilgung. Und am Besten Eigenkapital von 30% beim Immobilienkauf. Dann ist das Objekt schneller bezahlt und man hat im Alter etwas davon.
Es ging um mein Posting um zwei andere wichtige Punkte:
1) In der Vergangenheit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen
rechtlich korrekt (mittels Musterbrief) zurück zu fordern.
"Bei Gericht einklagen" ist aufgrund der eindeutigen
BGH-Rechtsprechung nicht nötig.
2) In Erfahrung bringen, ob und zu welchen Konditionen die
Umschuldung eines teuren Altvertrags mit 3 bis x Prozent
Darlehenszinsen auf derzeit 1,x bis 2,x Prozent
möglich ist. Und wie das rechtlich am einfachsten geht - und
was es mir an Einsparung bringt.
1) In der Vergangenheit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen
rechtlich korrekt (mittels Musterbrief) zurück zu fordern.
"Bei Gericht einklagen" ist aufgrund der eindeutigen
BGH-Rechtsprechung nicht nötig.
2) In Erfahrung bringen, ob und zu welchen Konditionen die
Umschuldung eines teuren Altvertrags mit 3 bis x Prozent
Darlehenszinsen auf derzeit 1,x bis 2,x Prozent
möglich ist. Und wie das rechtlich am einfachsten geht - und
was es mir an Einsparung bringt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.594.728 von Merrill am 17.12.14 13:56:45Das Immobiliendarlehen mit 2% oder gar 1% im ersten Rang möchte ich gerne mal sehen.
Auf Musterbriefe reagieren die Bank nicht. Zumindest haben die einen langen Atem und sehen Klagen gelassen entgegen.
Auf Musterbriefe reagieren die Bank nicht. Zumindest haben die einen langen Atem und sehen Klagen gelassen entgegen.
@bluechip56:
Wenn du "Immobiliendarlehen mit 2% oder gar 1% im ersten Rang" sehen möchtest,
musdt du 2 Euro für das Download der Übersicht von Finanztest investieren:
www.test.de/Baufinanzierung-Hypothekenzinsen-im-Vergleich-16…
An Position 1 "überregionale Anbieter" steht dort z.B. die DAB -Bank mit
1,70 % Effektivzins bei 10 Jahren Laufzeit,
2,09 % Effektivzins bei 15 Jahren Laufzeit und
2,38% Effektivzins bei 15 Jahren Laufzeit.
Ein Zinsunterschied von nur 0,5 Prozent für 100.000 Euro Darlehenssumme
macht in 15 Jahren einen Zinsunterschied von 10.000 Euro aus.
Wenn du "Immobiliendarlehen mit 2% oder gar 1% im ersten Rang" sehen möchtest,
musdt du 2 Euro für das Download der Übersicht von Finanztest investieren:
www.test.de/Baufinanzierung-Hypothekenzinsen-im-Vergleich-16…
An Position 1 "überregionale Anbieter" steht dort z.B. die DAB -Bank mit
1,70 % Effektivzins bei 10 Jahren Laufzeit,
2,09 % Effektivzins bei 15 Jahren Laufzeit und
2,38% Effektivzins bei 15 Jahren Laufzeit.
Ein Zinsunterschied von nur 0,5 Prozent für 100.000 Euro Darlehenssumme
macht in 15 Jahren einen Zinsunterschied von 10.000 Euro aus.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.596.267 von Merrill am 17.12.14 16:21:48Es kommt auf die Gesamtbeleihungshöhe an b.z.w auf den prozentualen Anteil der Gesammtsumme.
Frag doch mal an, unter welcher Voraussetzung man 1,7% auf 10 Jahre bekommt bei 2% Tilgung und 80% Beleihungshöhe plus 10% Sondertilgung der Darlehenssumme und Eintrag ersten Rang.
Frag doch mal an, unter welcher Voraussetzung man 1,7% auf 10 Jahre bekommt bei 2% Tilgung und 80% Beleihungshöhe plus 10% Sondertilgung der Darlehenssumme und Eintrag ersten Rang.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.596.369 von bluechip56 am 17.12.14 16:31:19Und ohne Vorfälligkeitsentschädigung bei einem vorzeitigen Verkauf.
Das müßte alles in einem optimalen Darlehen stehen.
Das müßte alles in einem optimalen Darlehen stehen.
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