Wie geht es weiter bei Medion (Seite 4)
eröffnet am 02.02.15 16:22:46 von
neuester Beitrag 03.04.24 21:33:37 von
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Lg. Aussage meines Brokers gibt es nur eine Mitteilung im Bundesanzeiger, nicht jedoch in den „Wertpapiermitteilungen“. Insofern ist eine Einreichung noch nicht möglich.
Das ist nicht so einfach zu beurteilen
Mit der Beendigung des Spruchverfahrens endet auch zwei Monate später die Möglichkeit in den Beherrschungsvertrag einreichen zu können. Was dann passieren könnte, ist fallabhängig.Der Großaktionär könnte gar nichts machen. Die Möglichkeit in den Beherrschungsvertrag endet einfach. Dann dürfte der Kurs sich mehr und mehr an den fundamentalen Daten orientieren. Die Tendenz ist hier eher negativ. Allerdings bietet die hohe Ausgleichszahlung einen gewissen Schutz vor Kursverlusten.
Viele institutionelle Investoren werden jetzt nach Verfahrensende in den Beherrschungsvertrag einreichen, so dass es nicht unwahrscheinlich ist, dass ein Squeeze Out möglich werden könnte. Den würde es meines Erachtens aber nicht ohne vorherige Kündigung des Beherrschungsvertrages geben, weil die Kapitalisierung der Ausgleichszahlung eine hohe Abfindung ergeben würde. Das dumme für den Großaktionär wäre dabei allerdings, dass mit einer Kündigung noch einmal ein Einreichen in den Beherrschungsvertrag für zwei Monate möglich würde. Man muss kein Prophet sein, dass sehr viele Investoren diese Chancen nutzen würden, weil danach kein Schutzmechanismus mehr vorhanden wäre und eine Squeeze Out-Abfindung rein von den fundamentalen Daten abhängig wäre. Und hier geht die Tendenz derzeit ja in die falsche Richtung.
Ich will gar nicht bewerten, was am wahrscheinlichsten ist. Ich glaube nur, dass es nicht viele Alternativen zu den aufgezeigten Wegen gibt. Ich sehe aktuell kein Szenario, das nachhaltig zu einem höheren Kursniveau als aktuell führen könnte, es sei denn das Ergebnis steigt nachhaltig wieder auf historische Niveaus. Das würde ich für mich ausschließen.
Gibt es hier noch etwas zu verdienen oder lieber Finger weg?
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.842.289 von Aktienduffy am 12.05.23 19:57:35Das ist nicht arrogant. Vielen Dank.bei manchem dauert der Lernprozess länger und es ist nett, hilfreiche Kommentare hier zu lesen
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.842.181 von uuoc am 12.05.23 19:38:40bitte einfach den eintrag im bundesanzeiger lesen und auch verstehen, sorry wenn ich arrogant wirke, aber gefühlt schreibe ich (oder strassenköter oder ein anderer user, der sich bei dem zeugs auskennt) in jedem strukturmaßnahmen thread das gleiche...
Die Verpflichtung der LENOVO Germany Holding GmbH zum Erwerb der Aktien ist befristet. Die
Annahmefrist für das Abfindungsangebot endet vertragsgemäß zwei Monate nach dem Tag, an
dem die Eintragung des Bestehens des Unternehmensvertrags im Handelsregister der MEDION
AG nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist. Demnach endet die Annahmefrist am 13.
März 2012. Sollte ein Antrag auf Bestimmung des Ausgleichs oder der Barabfindung durch das
in § 2 des Spruchverfahrensgesetzes bestimmte Gericht gestellt werden, endet die Frist zwei
Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im
elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Für die Wahrung der Frist ist
ausreichend, dass die Erklärung zur Annahme des Abfindungsangebots innerhalb der Frist der
jeweiligen Depotbank zugeht.
Die Abfindung von € 13,00 je Aktie zuzüglich Zinsen (ggfs. nach Verrechnung von bereits
empfangenen Ausgleichszahlungen mit den Zinsen) wird den abgabebereiten Aktionären der
MEDION AG Zug um Zug gegen Übertragung ihrer Aktien zur Verfügung gestellt. Die
Veräußerung der Aktien im Rahmen des Abfindungsangebotes ist für die Aktionäre der MEDION
AG provisions- und spesenfrei.
Falls ein Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetzes eingeleitet wird und das Gericht
rechtskräftig einen höheren Ausgleich und/oder eine höhere Abfindung – als jeweils vertraglich
vereinbart – festsetzt, können auch die bereits abgefundenen Aktionäre der MEDION AG, eine
entsprechende Ergänzung der zwischenzeitlich erhaltenen Ausgleichszahlungen bzw. der
Barabfindung verlangen. Gleiches gilt, wenn sich die LENOVO Germany Holding GmbH
gegenüber einem Aktionär der MEDION AG in einem Vergleich zur Abwendung oder zur
Beendigung eines Spruchverfahrens zu einer Erhöhung des Ausgleichs und/oder der
Barabfindung verpflichtet.
Die Verpflichtung der LENOVO Germany Holding GmbH zum Erwerb der Aktien ist befristet. Die
Annahmefrist für das Abfindungsangebot endet vertragsgemäß zwei Monate nach dem Tag, an
dem die Eintragung des Bestehens des Unternehmensvertrags im Handelsregister der MEDION
AG nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist. Demnach endet die Annahmefrist am 13.
März 2012. Sollte ein Antrag auf Bestimmung des Ausgleichs oder der Barabfindung durch das
in § 2 des Spruchverfahrensgesetzes bestimmte Gericht gestellt werden, endet die Frist zwei
Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im
elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Für die Wahrung der Frist ist
ausreichend, dass die Erklärung zur Annahme des Abfindungsangebots innerhalb der Frist der
jeweiligen Depotbank zugeht.
Die Abfindung von € 13,00 je Aktie zuzüglich Zinsen (ggfs. nach Verrechnung von bereits
empfangenen Ausgleichszahlungen mit den Zinsen) wird den abgabebereiten Aktionären der
MEDION AG Zug um Zug gegen Übertragung ihrer Aktien zur Verfügung gestellt. Die
Veräußerung der Aktien im Rahmen des Abfindungsangebotes ist für die Aktionäre der MEDION
AG provisions- und spesenfrei.
Falls ein Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetzes eingeleitet wird und das Gericht
rechtskräftig einen höheren Ausgleich und/oder eine höhere Abfindung – als jeweils vertraglich
vereinbart – festsetzt, können auch die bereits abgefundenen Aktionäre der MEDION AG, eine
entsprechende Ergänzung der zwischenzeitlich erhaltenen Ausgleichszahlungen bzw. der
Barabfindung verlangen. Gleiches gilt, wenn sich die LENOVO Germany Holding GmbH
gegenüber einem Aktionär der MEDION AG in einem Vergleich zur Abwendung oder zur
Beendigung eines Spruchverfahrens zu einer Erhöhung des Ausgleichs und/oder der
Barabfindung verpflichtet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.842.235 von Aktienduffy am 12.05.23 19:45:13Top, herzlichen Dank für die ausführliche Erklärung
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.841.773 von Nazghul3001 am 12.05.23 18:35:05du kannst jetzt bis zum 12.7. zu 13 plus aufgelaufener zinsen (5% über basiszins seit 1.4.2022), also aktuell 13,71 andienen, die andienung ist eine "rolling corporate action" seit beginn des BGAV, das gibt jetzt fast 10 jahre lang im wochenrhytmus, idR ist mittwoch der cutoff und am freitag der folgewoche ist die abfindung da.
der BGAV bleibt bestehen, aber nach dem 12.7. ist dieser andienungsfloor weg und du bist dann den marktkräften ausgesetzt und es kommt in weiterer folge darauf an, wie sich lenovo verhält. die ausgleichszahlung gibt es nach wie vor.
Sollte lenovo den BGAV kündigen, muss man sich ansehen (steht im BGAV), ob dann das andienungsrecht nochmals auflebt, wenn ja, kann man aber nur mehr zu 13 andienen ohne aufgelaufener zinsen.
Sollte Lenovo ein Delisting machen, gibts ein neues Plichtangebot, der Preis des Pflichtangebots ist der höchste Vorerwerbspreis der letzten 12 monate bzw. der volumsgewichtete 6 Monatsschnitt.
Sollte Lenovo einen Squeeze Out machen, ist der Abfindung entweder der volumsgewichtete 3 Monatsschnitt, der Ertragswert nach einem neuen IDWS1 Gutachten oder falls der BGAV nicht vorher gekündigt wird die kapitalisierung der ausgleichszahlung.
die bestätigten 13 EUR abfindung aus dem BGAV haben bestenfalls symbolische wirkung...
der BGAV bleibt bestehen, aber nach dem 12.7. ist dieser andienungsfloor weg und du bist dann den marktkräften ausgesetzt und es kommt in weiterer folge darauf an, wie sich lenovo verhält. die ausgleichszahlung gibt es nach wie vor.
Sollte lenovo den BGAV kündigen, muss man sich ansehen (steht im BGAV), ob dann das andienungsrecht nochmals auflebt, wenn ja, kann man aber nur mehr zu 13 andienen ohne aufgelaufener zinsen.
Sollte Lenovo ein Delisting machen, gibts ein neues Plichtangebot, der Preis des Pflichtangebots ist der höchste Vorerwerbspreis der letzten 12 monate bzw. der volumsgewichtete 6 Monatsschnitt.
Sollte Lenovo einen Squeeze Out machen, ist der Abfindung entweder der volumsgewichtete 3 Monatsschnitt, der Ertragswert nach einem neuen IDWS1 Gutachten oder falls der BGAV nicht vorher gekündigt wird die kapitalisierung der ausgleichszahlung.
die bestätigten 13 EUR abfindung aus dem BGAV haben bestenfalls symbolische wirkung...
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.841.527 von Aktienduffy am 12.05.23 18:08:36Bekommt man denn tatsächlich noch eine Ausschüttung? Der letzte Dividendentermin war in 11/22. wenn man jetzt andient, könnte es doch evtl nur die 13€ geben??
Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger scheint ja heute erfolgt zu sein. Ich habe nur das dazu im Aktiengesetz gefunden (4. Abschnitt §305):
Wie funktioniert das dann überhaupt mit dem Andienen? Müsste da was vom Broker kommen? Was bedeutet das denn genau, wenn man nicht andienen würde? Der BGAV wurde ja nicht gekündigt. Solange müsste ja Garantiedividende gezahlt werden und wenn Lenovo die restlichen Aktien per Squeeze-out übernehmen will oder den BGAV kündigt, müssten sie ja ein erneutes Angebot machen eine angemessene Summe zu zahlen, was wohl die vom Gericht festgelegten 13€ wären? Der Anteil an der Garantiedividende, der inzwischen aufgelaufen ist, müsste ja dann auch dazukommen.
(4) 1Die Verpflichtung zum Erwerb der Aktien kann befristet werden. 2Die Frist endet frühestens zwei Monate nach dem Tage, an dem die Eintragung des Bestehens des Vertrags im Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist. 3Ist ein Antrag auf Bestimmung des Ausgleichs oder der Abfindung durch das in § 2 des Spruchverfahrensgesetzes bestimmte Gericht gestellt worden, so endet die Frist frühestens zwei Monate nach dem Tage, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist.
Wie funktioniert das dann überhaupt mit dem Andienen? Müsste da was vom Broker kommen? Was bedeutet das denn genau, wenn man nicht andienen würde? Der BGAV wurde ja nicht gekündigt. Solange müsste ja Garantiedividende gezahlt werden und wenn Lenovo die restlichen Aktien per Squeeze-out übernehmen will oder den BGAV kündigt, müssten sie ja ein erneutes Angebot machen eine angemessene Summe zu zahlen, was wohl die vom Gericht festgelegten 13€ wären? Der Anteil an der Garantiedividende, der inzwischen aufgelaufen ist, müsste ja dann auch dazukommen.
ja mir ist es schleierhaft, dass da auf kampf in der region 13,5 verkauft wird...
wenn ich sowieso in dieser position festgesessen bin mit diesen stückzahlen werd ich wohl über die modalitäten bescheid gewusst haben und wieso man jetzt nicht in etwa 2 wochen zeit hat um via andienung aktuell 13,71 zu lukrieren ist mir echt ein rätsel...
wenn ich sowieso in dieser position festgesessen bin mit diesen stückzahlen werd ich wohl über die modalitäten bescheid gewusst haben und wieso man jetzt nicht in etwa 2 wochen zeit hat um via andienung aktuell 13,71 zu lukrieren ist mir echt ein rätsel...
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