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    Fehlerhafte Abgeltungssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.02.15 21:51:15 von
    neuester Beitrag 10.02.15 12:05:57 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.207.301
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      Avatar
      schrieb am 07.02.15 21:51:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      Kaufpreis Aktie €10,00.

      Es wird eine Kapitalherabsetzung genehmigt und ein Betrag in Höhe von €4,00 an die Aktionäre ausgezahlt.

      Diese Auszahlung reduziert den Einstandskurs auf €6,00.

      Verkaufspreis der Aktie €8,00

      Somit hat der Aktionär €2,00 Gewinn gemacht und müsste Abgeltungssteuer zahlen.

      Die Bank macht bei der Abrechnung einen Fehler und geht von einem Einstand in Höhe von €10,00 aus und bestätigt dem Aktionär einen Verlust in Höhe von €2,00!!!!!

      Wie lange hat die Bank die Möglichkeit Ihren Fehler zu korrigieren??


      Es grüßt Dagobert Bull
      13 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.02.15 07:37:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.009.946 von Dagobert Bull am 07.02.15 21:51:15Wie wurden denn die 4,00 € Zahlung verrchnet?
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.02.15 09:23:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.010.894 von 1erhart am 08.02.15 07:37:39Hallo 1erhart,

      die €4,00 wurden in voller Höhe dem Konto gutgeschrieben.

      Es grüßt Dagobert Bull
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.02.15 09:38:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.011.101 von Dagobert Bull am 08.02.15 09:23:52Freistellungauftrag schon weg ???

      Verlustvortrag im Topf Sonstiges ???

      Kaufzeitpunkt der Aktie ???

      Welche Aktie betrifft es ???

      Zur Frage wie lange die Banken korrigieren können weiß ich nicht genau, aber ich hatte schon des Öfteren Nachzahlungen was Steuer betrifft für das Vorjahr, erst im Januar wieder.
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.02.15 10:11:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.011.164 von 1erhart am 08.02.15 09:38:52Hallo 1erhart,

      es gab keinen Freistellungsauftrag und keinen weiteren Verlusttopf.

      Es handelt sich um die Aktie A1X3WX die im Jahr 2013 zu 5,20 gekauft wurde und im Jahr 2014 zu 4,20 verkauft wurde.

      Die Zahlung in Höhe von €2,00 aus der Kapitalherabsetzung wurde im März gutgeschrieben als "Dividende" ohne Einfluss auf die Verlusttöpfe.

      Es grüßt Dagobert Bull
      9 Antworten

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      schrieb am 08.02.15 10:20:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.011.374 von Dagobert Bull am 08.02.15 10:11:12Dann bin ich jetzt momentan überfragt. Hatte allerdings auch schon solche Fälle bei Gratisaktien bei denen der Einstandspreis nicht herabgesetzt wurde usw.

      Vielleicht mailst du den user "Taxadvisor" mal an, der gibt dir bestimmt Auskunft. Der username bürgt für Qualität
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.02.15 10:45:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.011.434 von 1erhart am 08.02.15 10:20:15Hallo 1erhart,

      das werde ich machen. Danke.:keks:

      Es grüßt Dagobert Bull
      Avatar
      schrieb am 08.02.15 18:07:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.011.434 von 1erhart am 08.02.15 10:20:15
      Zitat von 1erhart: Vielleicht mailst du den user "Taxadvisor" mal an, der gibt dir bestimmt Auskunft.


      Für 2014 dürfte eine Korrektur nur bis 31.01.2015 erfolgen. Danach müsste die Korrektur im lfd. Jahr als steuerliche Korrektur eingebucht werden.

      Wurde der Kauf vor oder nach der Zusammenlegung getätigt? Wurden die Abrechnungen storniert bzw. neu abgerechnet? Bist Du sicher dass kein Freibetrag, Verlusttopf oder QuSt-Topf verrechnet wurde?

      Gruß
      Taxadvisor
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.02.15 21:42:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.013.867 von Taxadvisor am 08.02.15 18:07:54Hallo Taxadvisor,

      die Aktie wurde nach der Zusammenlegung gekauft.

      Anfang 2015 wurden die Verkäufe storniert und neue Abrechnungen mit entsprechenden richtigen Steuerberechnungen erstellt ABER im Verrechnungstopf wurden die Erträge als VERLUST eingebucht.

      Es grüßt Dagobert Bull
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.02.15 09:12:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.015.133 von Dagobert Bull am 08.02.15 21:42:43
      Zitat von Dagobert Bull: Anfang 2015 wurden die Verkäufe storniert und neue Abrechnungen mit entsprechenden richtigen Steuerberechnungen erstellt ABER im Verrechnungstopf wurden die Erträge als VERLUST eingebucht.


      Das heißt die Abrechnung weist jetzt (lt. Beispiel) einen Gewinn von 2 mit Steuerabzug aus? Für welches Jahr erfolgten die Korrekturen?

      Gruß
      Taxadvisor
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.02.15 09:21:44
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.016.585 von Taxadvisor am 09.02.15 09:12:27Hallo Taxadvisor,

      a.) Ja

      b.) Korrektur erfolgte für 2014.

      Es grüßt Dagobert Bull
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.02.15 06:56:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.016.678 von Dagobert Bull am 09.02.15 09:21:44Hallo,

      Danke für Eure Informationen.

      Ich habe gestern eine neue Storno-Abrechnung bekommen und der Fehler wurde berichtigt.

      Es grüßt Dagobert Bull
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.02.15 07:18:41
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.024.868 von Dagobert Bull am 10.02.15 06:56:21
      Dann ist das Thema erledigt, kann man von der Favoritenliste streichen ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.02.15 12:05:57
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.024.925 von 1erhart am 10.02.15 07:18:41Hallo 1erhart,

      ja, das Thema ist erledigt -DANKE.

      Es grüßt Dagobert Bull


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