FinTech-Börsengang: Ferratum startet im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse - Aktie über | Diskussion im Forum
eröffnet am 20.02.15 08:57:08 von
neuester Beitrag 21.04.24 09:15:39 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 75.655.358 von 1erhart am 21.04.24 08:07:34Wer den Gesamtüberblick hat, wird mir zustimmen?
Wer seinen Steuersitz in der Schweiz hat, hat signifikante Vorteile in der Gesamtsteuerbelastung durch steuerpflichtige Einkommen aller Art, auch der Dividenden der Multitude....je nach Kanton sind es lächerliche ca. 15%.....bis zu ca. 25% im "gierigsten" Kanton.....da sind alle (!) Steuern drin, die Bundessteuer und die regionalen Kantonsteuern....die Verrechnungssteuer von 35% wird zu 100% im Rahmen der Steuerveranlagung erstattet, angerechnet.....
Wer seinen Steuersitz in Deutschland hat, und keine "Schacheltdividenden" bekommt oder "Spardosen-GmbH" hat, ist der Depp....hat weltweit die höchsten Steuerlasten zu tragen, wenn man alles ehrlich rechnet, Ebene seiner Firmenanteile und Ebene eigene Steuerlasten.
Deshalb hat ein Schweizer bei kommenden fetten Multitude-Dividenden gut lachen...über die deutschen Deppeles.......
Und wer in der Schweiz größere Anteile hält an der Multitude = weitere Steuernachlässe auf die schon niedrigen Steuersätze.
Schweizer Wähler halt im Median schlauer...und deshalb auch weit reicher als die deutschen Sparer und Malocher.
Wer seinen Steuersitz in der Schweiz hat, hat signifikante Vorteile in der Gesamtsteuerbelastung durch steuerpflichtige Einkommen aller Art, auch der Dividenden der Multitude....je nach Kanton sind es lächerliche ca. 15%.....bis zu ca. 25% im "gierigsten" Kanton.....da sind alle (!) Steuern drin, die Bundessteuer und die regionalen Kantonsteuern....die Verrechnungssteuer von 35% wird zu 100% im Rahmen der Steuerveranlagung erstattet, angerechnet.....
Wer seinen Steuersitz in Deutschland hat, und keine "Schacheltdividenden" bekommt oder "Spardosen-GmbH" hat, ist der Depp....hat weltweit die höchsten Steuerlasten zu tragen, wenn man alles ehrlich rechnet, Ebene seiner Firmenanteile und Ebene eigene Steuerlasten.
Deshalb hat ein Schweizer bei kommenden fetten Multitude-Dividenden gut lachen...über die deutschen Deppeles.......
Und wer in der Schweiz größere Anteile hält an der Multitude = weitere Steuernachlässe auf die schon niedrigen Steuersätze.
Schweizer Wähler halt im Median schlauer...und deshalb auch weit reicher als die deutschen Sparer und Malocher.
Man sollte erst einmal klären, ob es sich um Steuerberechnung handelt wenn das Depot in Deutschland liegt und nach deutschem Steuerrecht bearbeitet wird oder ob es sich wie hier oft geschrieben wird um Steuerausländer handelt, oder um Depot nach schweizer Steuerrecht handelt.
Und nur darüber sollte man sich anschliessend austauschen. Hier wird ja alles durcheinandergebracht, Deutsche Steuererechnung, Schweizer Steuerberechnung und dann auch noch Steuerausländer allgemein.
Und nur darüber sollte man sich anschliessend austauschen. Hier wird ja alles durcheinandergebracht, Deutsche Steuererechnung, Schweizer Steuerberechnung und dann auch noch Steuerausländer allgemein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.654.869 von K1K1 am 20.04.24 20:51:19Ich glaube entweder sprechen wir von verschiedenen Dingen oder du willst mich absichtlich falsch verstehen. Die ESTV wird ja wohl kaum einen höheren Steuersatz "anrechnen" wie du behauptest als der individuelle Steuersatz hergibt. Aber gib doch gern mal eine Quelle für deine Behauptung. Ich habe das jedenfalls noch nie erlebt.
Wie auch immer - wenn das dein Argument gegen ein Investment in Multitude ist und du dich damit schlecht behandelt fühlst - okay, gibt ja genügend Alternativen. Aber so zu tun, als träfe dies auf alle Aktionäre zu, ist schlichtweg falsch. Es ist lediglich deine deutsche Brille.
Wie auch immer - wenn das dein Argument gegen ein Investment in Multitude ist und du dich damit schlecht behandelt fühlst - okay, gibt ja genügend Alternativen. Aber so zu tun, als träfe dies auf alle Aktionäre zu, ist schlichtweg falsch. Es ist lediglich deine deutsche Brille.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.654.818 von lazy_invest am 20.04.24 20:21:25
nein
ja (aber um die geht es hier nicht)
... na merkst Du was? Dividenden unterliegen eben nämlich sehr wohl der Einkommensteuer (siehe mein vorheriges Posting).
Unter dem Strich somit also gleicher Nachsteuerertrag für in der Schweiz veranlagte - egal ob die Dividende aus D oder aus CH stammt.
Zitat von lazy_invest: Meinen ist nicht wissen und das kannst du relativ leicht googlen. Dividenden sind in der Schweiz per se steuerfrei für in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtige Personen
nein
Zitat von lazy_invest: (Kursgewinne übrigens auch!)
ja (aber um die geht es hier nicht)
Zitat von lazy_invest: - Dividenden zählen am Ende aber natürlich zum Einkommen und werden mit dem individuellen Steuersatz
... na merkst Du was? Dividenden unterliegen eben nämlich sehr wohl der Einkommensteuer (siehe mein vorheriges Posting).
Zitat von lazy_invest: und somit idR sehr niedrig indirekt besteuert. Die einbehalte Quellensteuer wird vollumfänglich im Rahmen der Steuererklärung gutgeschrieben.
Unter dem Strich somit also gleicher Nachsteuerertrag für in der Schweiz veranlagte - egal ob die Dividende aus D oder aus CH stammt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.654.584 von K1K1 am 20.04.24 18:52:10Meinen ist nicht wissen und das kannst du relativ leicht googlen. Dividenden sind in der Schweiz per se steuerfrei für in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtige Personen (Kursgewinne übrigens auch!) - Dividenden zählen am Ende aber natürlich zum Einkommen und werden mit dem individuellen Steuersatz und somit idR sehr niedrig indirekt besteuert. Die einbehalte Quellensteuer wird vollumfänglich im Rahmen der Steuererklärung gutgeschrieben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.654.500 von lazy_invest am 20.04.24 18:19:31
Ich meine auch das ist nicht zutreffend. Grundsätzlich: Einkommen aus Dividenden -um die es hier geht- werden in der Schweiz sehr wohl besteuert. Und die Versuche ausländische Einkommen zu diskriminieren sind m.E. gescheitert.
Der Unterschied zwischen Schweiz und Deutschland für Dividendenempfänger ist m.E. der, dass Freistellung von der Quellensteuer(Verrechnungssteuer) in der Schweiz NICHT möglich ist, während in Deutschland die Freistellung (natürlich unter entsprechenden Voraussetzungen) möglich ist. Die Freistellung ist für Aktionäre selbstverständlich günstiger.
Die bisherige Regelung für Dividenden aus Finnland mit ermäßigtem Quellensteuersatz war für Aktionäre ebenfalls günstiger als die Regelung mit den nun aus der Schweiz anstehenden Abzügen.
Zitat von lazy_invest: Auf was bitte anrechenbar? Es gibt keine Steuer auf Kapitalerträge in der Schweiz. Die Quellensteuer ist lediglich ein Durchlaufposten, um letzten Endes die Vermögen zu erheben, da es eine Vermögenssteuer gibt. Man erhält die Quellensteuer zu 100% wieder zurück im Laufe der Steuererklärung.
Ich meine auch das ist nicht zutreffend. Grundsätzlich: Einkommen aus Dividenden -um die es hier geht- werden in der Schweiz sehr wohl besteuert. Und die Versuche ausländische Einkommen zu diskriminieren sind m.E. gescheitert.
Der Unterschied zwischen Schweiz und Deutschland für Dividendenempfänger ist m.E. der, dass Freistellung von der Quellensteuer(Verrechnungssteuer) in der Schweiz NICHT möglich ist, während in Deutschland die Freistellung (natürlich unter entsprechenden Voraussetzungen) möglich ist. Die Freistellung ist für Aktionäre selbstverständlich günstiger.
Die bisherige Regelung für Dividenden aus Finnland mit ermäßigtem Quellensteuersatz war für Aktionäre ebenfalls günstiger als die Regelung mit den nun aus der Schweiz anstehenden Abzügen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.654.374 von K1K1 am 20.04.24 17:22:56
Auf was bitte anrechenbar? Es gibt keine Steuer auf Kapitalerträge in der Schweiz. Die Quellensteuer ist lediglich ein Durchlaufposten, um letzten Endes die Vermögen zu erheben, da es eine Vermögenssteuer gibt. Man erhält die Quellensteuer zu 100% wieder zurück im Laufe der Steuererklärung.
Zitat von K1K1:Zitat von lazy_invest: Nein, meines Wissens werden 15% von D einbehalten. Art. 10 Abs. 2 Buchstabe c DBA D-CH
Was den Handel angeht, hast du wohl Recht. Zum Glück gibt es ein paar Alternativen. Aber ja, wird Zeit, dass sich EU und die Schweiz da mal einigen
Diese 15% sind aber -soweit mir bekannt- in der Schweiz wie die 35% Schweizer Verrechnungssteuer anrechenbar.
Auf was bitte anrechenbar? Es gibt keine Steuer auf Kapitalerträge in der Schweiz. Die Quellensteuer ist lediglich ein Durchlaufposten, um letzten Endes die Vermögen zu erheben, da es eine Vermögenssteuer gibt. Man erhält die Quellensteuer zu 100% wieder zurück im Laufe der Steuererklärung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.654.284 von Kampfkater1969 am 20.04.24 17:10:55
Da habe ich leider andere (schlechte) Erfahrungen mit den Schweizern. Wie gesagt, mein längstes Warten waren 1 1/2 Jahre - und da musste ich auch noch nachhaken.
Und ganz grundsätzlich gibt es sicher Leute, denen dieser Verrechnungssteuer-Bürokratenkram Spaß macht - hier das dahinschicken, dann einen Bescheinigung von dort einholen, dann wieder ausfüllen und so weiter. Ich finde, dann doch lieber ohne diesen ganzen MIst... und die Schweiz wird ja immer weiter von der EU abgekoppelt und bei dem Versuch der kommenden reibungsloseren Abwicklung der Quellensteuern wahscheinlich nicht mitmachen. Insofern sehe ich hier in der Schweiz als Standort eigentlich nur Nachteile für uns Aktionäre.
Und mir vollkommen unverständlich ist übrigens auch die "Schnüffelei" der Schweizer - bspw. wann wurden die Aktien angeschafft und ähnliche Fragen, die doch eigentlich mit der Rückerstattung von Quellensteuer nichts zu tun haben (oder spielt das eine Rolle, ob ich nun die Aktien 5 oder 15 Jahre gehalten habe?).
Zitat von Kampfkater1969: Letztlich ist es aber so, dass die Finanzverwaltung der Schweiz bestens funktioniert.....anders als andere Länder...dort sind jahrelange Liegezeiten der Anträge die Regel....und zu oft kommt nie eine Erstattung.
Da habe ich leider andere (schlechte) Erfahrungen mit den Schweizern. Wie gesagt, mein längstes Warten waren 1 1/2 Jahre - und da musste ich auch noch nachhaken.
Und ganz grundsätzlich gibt es sicher Leute, denen dieser Verrechnungssteuer-Bürokratenkram Spaß macht - hier das dahinschicken, dann einen Bescheinigung von dort einholen, dann wieder ausfüllen und so weiter. Ich finde, dann doch lieber ohne diesen ganzen MIst... und die Schweiz wird ja immer weiter von der EU abgekoppelt und bei dem Versuch der kommenden reibungsloseren Abwicklung der Quellensteuern wahscheinlich nicht mitmachen. Insofern sehe ich hier in der Schweiz als Standort eigentlich nur Nachteile für uns Aktionäre.
Und mir vollkommen unverständlich ist übrigens auch die "Schnüffelei" der Schweizer - bspw. wann wurden die Aktien angeschafft und ähnliche Fragen, die doch eigentlich mit der Rückerstattung von Quellensteuer nichts zu tun haben (oder spielt das eine Rolle, ob ich nun die Aktien 5 oder 15 Jahre gehalten habe?).
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.654.179 von lazy_invest am 20.04.24 16:45:44
Diese 15% sind aber -soweit mir bekannt- in der Schweiz wie die 35% Schweizer Verrechnungssteuer anrechenbar.
Zitat von lazy_invest: Nein, meines Wissens werden 15% von D einbehalten. Art. 10 Abs. 2 Buchstabe c DBA D-CH
Was den Handel angeht, hast du wohl Recht. Zum Glück gibt es ein paar Alternativen. Aber ja, wird Zeit, dass sich EU und die Schweiz da mal einigen
Diese 15% sind aber -soweit mir bekannt- in der Schweiz wie die 35% Schweizer Verrechnungssteuer anrechenbar.
Wie sind eure Einschätzungen zur kommenden Dividende ab Auszahlung 2025? Stark steigend oder nicht der Rede wert?
Soweit ich es würdige......wird es auch 2025 nicht der HIT...da haben wir in Deutschland einige bessere Dividendenplayer
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