FinTech-Börsengang: Ferratum startet im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse - Aktie über (Seite 8) | Diskussion im Forum
eröffnet am 20.02.15 08:57:08 von
neuester Beitrag 21.04.24 09:15:39 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 75.118.629 von Locodiablo am 17.01.24 16:28:46
1) Bisher gibt es nur die Verlagerung nach Malta. Mehr kann ich nicht beurteilen.
2) M.E. entspricht die Sitzverlegung nicht einem "Permitted Relocation Event" im Sinne der Notes (s. bspw. 2021 Prospekt). Ansonsten könnten sie ja auch das Unternehmen nach Timbuktu verlgegen und die Schulden gleich ganz streichen... aber gut - wir werden ja sehen, ob sie eine Consent Abstimmung durchführen (müssen).
3) Nebenbei: wenn eine Verlegung in die Schweiz erfolgen sollte, dann schlägt bei Dividendenzahlungen die extrem hohe (und auch nicht teilanrechenbare) Schweizer Quellensteuer mit 35% zu. Ein weiterer Nachteil.
4) Interessante Frage für die nächste HV: Beratungskosten für die ganzen Umwandlungen. Schweigt sich das Transfer Protocol auch schön aus.
Zitat von Locodiablo:Zitat von K1K1: M.E. ergibt sich durch die bescheuerte Sitzverlagerung eine Verschlechterung der Minderheitsausschluss- und Schutzrechte.
Bin auch mal gespannt, wie das bei den Bonds ausgeht - die Insolvenzregelungen wären ja stark abweichend und als Gläubiger würde ich mir das bezahlen lassen.
M.E. eine äusserst unschöne Entwicklung.
2 Rückfragen hierzu:
1) Sprichst du bei der Verschlechterung von der Verlagerung nach Malta oder von der nachfolgend geplanten Verlagerung in die Schweiz?
2) Wie würden sich die Bedingungen für die Bondholder durch eine Verlagerung verändern? Und spricht du hier von dem bestehenden Bond, oder von ggf. neu zu emittierenden Bonds?
1) Bisher gibt es nur die Verlagerung nach Malta. Mehr kann ich nicht beurteilen.
2) M.E. entspricht die Sitzverlegung nicht einem "Permitted Relocation Event" im Sinne der Notes (s. bspw. 2021 Prospekt). Ansonsten könnten sie ja auch das Unternehmen nach Timbuktu verlgegen und die Schulden gleich ganz streichen... aber gut - wir werden ja sehen, ob sie eine Consent Abstimmung durchführen (müssen).
3) Nebenbei: wenn eine Verlegung in die Schweiz erfolgen sollte, dann schlägt bei Dividendenzahlungen die extrem hohe (und auch nicht teilanrechenbare) Schweizer Quellensteuer mit 35% zu. Ein weiterer Nachteil.
4) Interessante Frage für die nächste HV: Beratungskosten für die ganzen Umwandlungen. Schweigt sich das Transfer Protocol auch schön aus.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.116.190 von K1K1 am 17.01.24 11:31:45
2 Rückfragen hierzu:
1) Sprichst du bei der Verschlechterung von der Verlagerung nach Malta oder von der nachfolgend geplanten Verlagerung in die Schweiz?
2) Wie würden sich die Bedingungen für die Bondholder durch eine Verlagerung verändern? Und spricht du hier von dem bestehenden Bond, oder von ggf. neu zu emittierenden Bonds?
Zitat von K1K1: M.E. ergibt sich durch die bescheuerte Sitzverlagerung eine Verschlechterung der Minderheitsausschluss- und Schutzrechte.
Bin auch mal gespannt, wie das bei den Bonds ausgeht - die Insolvenzregelungen wären ja stark abweichend und als Gläubiger würde ich mir das bezahlen lassen.
M.E. eine äusserst unschöne Entwicklung.
2 Rückfragen hierzu:
1) Sprichst du bei der Verschlechterung von der Verlagerung nach Malta oder von der nachfolgend geplanten Verlagerung in die Schweiz?
2) Wie würden sich die Bedingungen für die Bondholder durch eine Verlagerung verändern? Und spricht du hier von dem bestehenden Bond, oder von ggf. neu zu emittierenden Bonds?
Link habe ich vergessen: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=c0…
M.E. ergibt sich durch die bescheuerte Sitzverlagerung eine Verschlechterung der Minderheitsausschluss- und Schutzrechte.
Bin auch mal gespannt, wie das bei den Bonds ausgeht - die Insolvenzregelungen wären ja stark abweichend und als Gläubiger würde ich mir das bezahlen lassen.
M.E. eine äusserst unschöne Entwicklung.
Bin auch mal gespannt, wie das bei den Bonds ausgeht - die Insolvenzregelungen wären ja stark abweichend und als Gläubiger würde ich mir das bezahlen lassen.
M.E. eine äusserst unschöne Entwicklung.
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https://research-hub.de/companies/Multitude%20SE#X
Alster-Research schreibt in einem kurzen Bericht zur Verlegung des Unternehmenssitzes, ohne dies irgendwie einzuordnen oder zu bewerten, dass Gründe eine Stärkung der Aktionärsrechte und bessere Handelbarkeit sein könnten. Ich hatte bei beidem bisher keinen Grund gesehen, dass diese derart steigernswert seien, sodass der enorme Aufwand und die Kosten gerechtfertigt seien.
Seht Ihr das ähnlich oder übersehe ich etwas?
Seht Ihr das ähnlich oder übersehe ich etwas?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.064.038 von K1K1 am 07.01.24 16:55:35Meines Wissens erbringt die SE lediglich die Holding-Funktion und erbringt keine Finanzdienstleistungen, welche von der FINMA zu prüfen wären. Die aufsichtsrechtliche Prüfungen müssten in den Tochtergesellschaften in den jeweiligen Ländern stattfinden. Aber ja, vielleicht kommt ja noch ein wenig mehr Transparenz.
Offtopic: Du hast schon recht, dass den Schaden die Volkswirtschaft zahlt. Dagegen erhält sie aber auch jahrelang einen grossen Nutzen (in der Schweiz leisten die Banken glaube ich ca. 10% des BIP jedes Jahr!). So lange das Verhältnis stimmt, kann eine Gesellschaft über die Jahre natürlich sehr profitieren, auch wenn kurzfristig negative Ereignisse auftreten. Selbstverständlich gibt es in diesen Situationen dann immer besonders grosses mediales und gesellschaftliches Echo (womit ich nicht sagen möchte, dass die Entwicklung gut sei und natürlich gibt es massive Fehlanreize durch die Systemrelevanz).
Ob die CS-Fusion am Ende eine Fehlentscheidung der FINMA war, kann man nur beurteilen, wenn man auch die Alternativen betrachtet. Die FINMA selbst hat dazu einiges geschrieben, z.B. hier: https://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentence…
Offtopic: Du hast schon recht, dass den Schaden die Volkswirtschaft zahlt. Dagegen erhält sie aber auch jahrelang einen grossen Nutzen (in der Schweiz leisten die Banken glaube ich ca. 10% des BIP jedes Jahr!). So lange das Verhältnis stimmt, kann eine Gesellschaft über die Jahre natürlich sehr profitieren, auch wenn kurzfristig negative Ereignisse auftreten. Selbstverständlich gibt es in diesen Situationen dann immer besonders grosses mediales und gesellschaftliches Echo (womit ich nicht sagen möchte, dass die Entwicklung gut sei und natürlich gibt es massive Fehlanreize durch die Systemrelevanz).
Ob die CS-Fusion am Ende eine Fehlentscheidung der FINMA war, kann man nur beurteilen, wenn man auch die Alternativen betrachtet. Die FINMA selbst hat dazu einiges geschrieben, z.B. hier: https://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentence…
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.063.345 von lazy_invest am 07.01.24 13:27:49
Von den Töchtern habe ich nicht gesprochen - es geht doch um die Verlegung der Holding soweit ich das verstehe - und für die wäre dann m.E. die FINMA zuständig. Ich lasse mich aber gerne korrigieren.
Sie haben ja auch im Verhältnis zur Größer ihrer Volkswirtschaft einen sehr grossen Finanzsektor. Man sollte die Quote zur Grösse des Finanzsektors ziehen und nicht zur Volkswirtschaft, sonst wirkt bei der Schweiz nämlich ziemlich viel "auffallend hoch" [/quote]
Ich denke das Verhältnis zur Größe der Volkswirtschaft ist schon wichtig, denn eine Schaden im Finanzsektor wird ja nicht nur vom Finanzsektor getragen, sondern -vereinfacht gesagt- von der Volkswirtschaft. Im übrigen ist es m.E. eine ziemliche Fehlleistung der FINMA, dass sie nunmehr ein noch größeres Einzelrisiko (UBS/CS) geschaffen hat. Dies hat allerdings nichts mit Multitude zu tun.
Ansonsten: Erst mal abwarten, wie sich Multitude nun erklärt. Ggf. ist auch nur die Kommunikation zu dem Thema unglücklich - aber das sollten sie transparent klären.
Zitat von lazy_invest:Zitat von K1K1: Kann man vermuten, dass da ggf. zu einer "gewogeneren" (Bank)aufsicht gewechselt wird? Malta und dann in die Schweiz, wo die Aufsicht im letzten Jahr ja ihr völliges Versagen zur Schau gestellt hat? Puh.
Wenn wir hier schon fleissig vermuten... vermute ich auch mal, dass die jeweilige Bankaufsicht für die im jeweiligen Land operativ tätige Tochter zuständig ist und die Sitzverlegung der Mutter hierfür überhaupt keine Rolle spielt. So ganz klar sind mir die Motive der Verlegung aber auch nicht.
Von den Töchtern habe ich nicht gesprochen - es geht doch um die Verlegung der Holding soweit ich das verstehe - und für die wäre dann m.E. die FINMA zuständig. Ich lasse mich aber gerne korrigieren.
Zitat von K1K1: Die Schweizer haben allerdings -insbesondere im Verhältnis zur Größer ihrer Volkswirtschaft- schon eine auffallend hohe Quote an "Problemfällen".
Sie haben ja auch im Verhältnis zur Größer ihrer Volkswirtschaft einen sehr grossen Finanzsektor. Man sollte die Quote zur Grösse des Finanzsektors ziehen und nicht zur Volkswirtschaft, sonst wirkt bei der Schweiz nämlich ziemlich viel "auffallend hoch" [/quote]
Ich denke das Verhältnis zur Größe der Volkswirtschaft ist schon wichtig, denn eine Schaden im Finanzsektor wird ja nicht nur vom Finanzsektor getragen, sondern -vereinfacht gesagt- von der Volkswirtschaft. Im übrigen ist es m.E. eine ziemliche Fehlleistung der FINMA, dass sie nunmehr ein noch größeres Einzelrisiko (UBS/CS) geschaffen hat. Dies hat allerdings nichts mit Multitude zu tun.
Ansonsten: Erst mal abwarten, wie sich Multitude nun erklärt. Ggf. ist auch nur die Kommunikation zu dem Thema unglücklich - aber das sollten sie transparent klären.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.056.181 von K1K1 am 05.01.24 14:05:29
Wenn wir hier schon fleissig vermuten... vermute ich auch mal, dass die jeweilige Bankaufsicht für die im jeweiligen Land operativ tätige Tochter zuständig ist und die Sitzverlegung der Mutter hierfür überhaupt keine Rolle spielt. So ganz klar sind mir die Motive der Verlegung aber auch nicht.
Sie haben ja auch im Verhältnis zur Größer ihrer Volkswirtschaft einen sehr grossen Finanzsektor. Man sollte die Quote zur Grösse des Finanzsektors ziehen und nicht zur Volkswirtschaft, sonst wirkt bei der Schweiz nämlich ziemlich viel "auffallend hoch"
Zitat von K1K1: Kann man vermuten, dass da ggf. zu einer "gewogeneren" (Bank)aufsicht gewechselt wird? Malta und dann in die Schweiz, wo die Aufsicht im letzten Jahr ja ihr völliges Versagen zur Schau gestellt hat? Puh.
Wenn wir hier schon fleissig vermuten... vermute ich auch mal, dass die jeweilige Bankaufsicht für die im jeweiligen Land operativ tätige Tochter zuständig ist und die Sitzverlegung der Mutter hierfür überhaupt keine Rolle spielt. So ganz klar sind mir die Motive der Verlegung aber auch nicht.
Zitat von K1K1: Die Schweizer haben allerdings -insbesondere im Verhältnis zur Größer ihrer Volkswirtschaft- schon eine auffallend hohe Quote an "Problemfällen".
Sie haben ja auch im Verhältnis zur Größer ihrer Volkswirtschaft einen sehr grossen Finanzsektor. Man sollte die Quote zur Grösse des Finanzsektors ziehen und nicht zur Volkswirtschaft, sonst wirkt bei der Schweiz nämlich ziemlich viel "auffallend hoch"
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.061.047 von K1K1 am 06.01.24 16:12:23Ich kann den Schritt bzgl. eines Wechsels des Unternehmenssitzes nicht einordnen.
Da ich aus dem bisherigen Umgang mit den Aktionären keine schlechten Erfahrungen gemacht habe, denke ich mir - man wird sich dabei schon etwas gedacht haben (was im Sinne der Aktionäre ist : ) ).
Ich denke nicht, dass man einen Wechsels des Unternehmenssitzes benötigt um Aktionäre aus dem Unternehmen zu drängen bzw billig abzuspeisen, wenn man es darauf abgesehen hat...
Da ich aus dem bisherigen Umgang mit den Aktionären keine schlechten Erfahrungen gemacht habe, denke ich mir - man wird sich dabei schon etwas gedacht haben (was im Sinne der Aktionäre ist : ) ).
Ich denke nicht, dass man einen Wechsels des Unternehmenssitzes benötigt um Aktionäre aus dem Unternehmen zu drängen bzw billig abzuspeisen, wenn man es darauf abgesehen hat...
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