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    Geldverbrennende Rentenversicherung - Kündigen oder Freistellen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.03.15 13:19:55 von
    neuester Beitrag 02.04.15 20:43:32 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.210.343
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      schrieb am 29.03.15 13:19:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Forumsgemeinde,

      ich habe 2001 eine fondsgebunde Rentenversicherung abgeschlossen. Vor kurzem habe ich ein wenig recherchiert und herausgefunden, dass von meinen monatlichen Beiträgen von z.Zt. 120€ nur 98€ in die Fondsanlage fließen. Die Differenz von 22€ sind die Versicherungskosten; ca. 30-40% davon sind Kosten für eine Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit.

      Für mich steht fest, dass ich die Versicherung nicht weiter besparen werde. Da die Versicherung steuerfrei abgeschlossen wurde, möchte ich sie ungern kündigen und damit auf den Steuervorteil verzichten.

      Mein Plan ist es jetzt, die Versicherung beitragsfrei zu stellen, damit sich das Guthaben steuerfrei weiterentwickeln kann. Zum Rentenbeginn werde ich mir die Fondsanteile übertragen lassen und darauf einen Auszahlungsplan aufbauen. Die freiwerdenden Versicherungsbeiträge plane ich in einen ETF Sparplan auf den MSCI World zu investieren. Später soll auch darauf ein Auszahlungsplan begründet werden.

      Die jährlichen Verwaltungsgebühren für die Freistellung belaufen sich auf 2,25 Promille des zum Freistellungszeitpunkts vorhanden Guthabens. Das sind aktuell knapp 40€.


      Was haltet ihr davon?

      Herzlichen Dank,
      Nipsild
      Avatar
      schrieb am 29.03.15 13:56:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Na ja es hängt auch davon ab von wie groß der Steuervorteil ist... wenn er groß ist, dann würde ich noch abwarten wie sich die Sache entwickeln... aber wenn er nicht all zu groß ist, dann dann würde ich schon abwiegen ob sich der Verlust von 264 Euro pro Jahr bei der Fondsanlage lohnen würde...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.03.15 15:39:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wie lange sollte die Versicherung denn insgesamt laufen?
      Offenbar ist eine Dynamik vereinbart?
      Sonst wären ja bisher kaum Fondserträge entstanden (13 Jahre x 1.200 Euro Beitrag und jetzt 18.000 Euro Vermögen)?

      Wie wird das steuerlich behandelt, wenn die Fonsanteile am Ende übertragen werden. Bleiben die Erträge auch künftig steuerfrei (soweit Altbestand vor Abgeltungssteuer 2009) oder unterliegen dann künftige Gewinne während des Auszahlungsplans der Abgeltungssteuer (vermutlich ja)? Vielleicht kommt auch die Verrentung in Betracht? Diese ist 2001 vermutlich mit einem hohen Garantiezins / Rentenfaktor kalkuliert worden, den man heute nicht mehr zugesagt bekäme.

      Die 264 Euro für Versicherung & Garantie beinhalten natürlich auch die Versicherung eines gewissen Schlusskapitals / Todesfallleistung / Rentengarantie. Wie sind da die Beträge? Steht das im Verhältnis zu den noch zu erbringenden Fondsanschaffungen falls keine Freistellung erfolgt? (Die ursprünglich geplante Restlaufzeit war wie lange?)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.03.15 15:43:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,
      ich vermute hier geht einiges durcheinander. Eine Rentenversicherung ist nun mal kein
      Fondssparplan! Du hast noch 25Jahre ??? Bis zur Rente , da ist ein Anteil Versicherung gegen Berufsunfähigkeit doch nicht verkehrt? oder weißt Du was Dir
      morgen passieren kann ?? und die Steuervorteile sind uU auch nicht ohne.
      Am besten nochmal mit einem neutralen Experten durchrechen und lieber zusätzlich
      monatlich was ansparen und woanders investieren, auch wenn es nur 50 € oder so sind.

      Ohne Gewähr...
      nur so meine Meinung

      Aussetzung ist sonst sicherlich besser als Kündigung, sehe ich auch so..

      Aber nur im Notfall...


      Quando
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.03.15 21:27:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      ca. 30-40% davon sind Kosten für eine Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit.

      man beachte, dass ist keine BU Rente sondern nur eine simple Beitragsbefreiung. Man "spart" die monatl. 120 € Beitrag und die Versicherung läuft bei BU weiter.

      Das wäre das Erste was ich aus dem Vertrag raunehmen würde.

      Kann man im Fall der BU den Beitrag nicht mehr bezahlen kann man alles Beitragsfrei stellen oder ggf. je nach schlimmer die BU auch das Geld nehmen.....

      Zudem dürfte der Kursgewinn der letzten 10 Jahr die Kosten /Einbehalt mehr als weg gemacht haben?
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 29.03.15 21:37:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Rentenversicherung kann einem Fondssparplan durchaus überlegen sein, sogar bei derzeitigen Bedingungen für Neuabschlüsse, Steuerfreiheit der Erträge bei Verrentung oder halber Steuersatz bei 12 Jahren Laufzeit und Endalter 62. Aber wenn man das gleich für 30 Jahre macht und dann noch mit BU bepackt, frisst die Versicherung natürlich einen Teil der Beiträge. Man kann dann schon auch die Kündigung erwägen, zumal das ja bei fondsgebundenen Versicherungen nicht so ist, dass man da große Schlussüberschüsse verschenkt. Man muss natürlich genau überlegen.
      Avatar
      schrieb am 30.03.15 20:08:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.449.890 von Quando am 29.03.15 15:43:05
      Zitat von Quando: Hallo,
      ich vermute hier geht einiges durcheinander. Eine Rentenversicherung ist nun mal kein
      Fondssparplan! Du hast noch 25Jahre ??? Bis zur Rente , da ist ein Anteil Versicherung gegen Berufsunfähigkeit doch nicht verkehrt? oder weißt Du was Dir
      morgen passieren kann ??

      ...

      Quando


      Ja, noch 25 Jahre bis zur Rente. In der Rentenversicherung ist keine BU mit drin. Es ist eine Beitragsbefreiung (die Versicherung zahlt ab diesem Zeitpunkt die Beiträge weiter) bei voller Erwerbsunfähigkeit, nicht bei Berufsunfähigkeit.

      Aufgrund meiner persönlichen Situation, macht diese Absicherung für mich Null Sinn, sonder verursacht nur Kosten.
      Avatar
      schrieb am 30.03.15 20:10:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.451.069 von sausebraus2000 am 29.03.15 21:27:53
      Zitat von sausebraus2000: man beachte, dass ist keine BU Rente sondern nur eine simple Beitragsbefreiung. Man "spart" die monatl. 120 € Beitrag und die Versicherung läuft bei BU weiter.

      Das wäre das Erste was ich aus dem Vertrag raunehmen würde.



      Würde ich auch gerne, geht aber nicht :(
      Avatar
      schrieb am 30.03.15 20:17:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.449.563 von dansk_krone am 29.03.15 13:56:05
      Zitat von dansk_krone: Na ja es hängt auch davon ab von wie groß der Steuervorteil ist... wenn er groß ist, dann würde ich noch abwarten wie sich die Sache entwickeln... aber wenn er nicht all zu groß ist, dann dann würde ich schon abwiegen ob sich der Verlust von 264 Euro pro Jahr bei der Fondsanlage lohnen würde...


      Ich fahre insgesamt ca. 2000€ besser, wenn ich die 120€ ab jetzt in einen Sparplan investieren würde anstatt in die Rentenversicherung. Trotz Abgeltungssteuer, bei gleicher angenommener jährlicher Wertsteigerung.

      Darüber hinaus bin ich mit einem Fondssparplan deutlich felxibler in der Beitragsgestaltung, habe eine deutlich breiteres Spektrum an Fonds zur Auswahl (zB auch ETFs) und meine Fondsanteile sind dann auch echtes Sondervermögen für mich und nicht nur für die Versicherung.
      Avatar
      schrieb am 30.03.15 20:48:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.449.881 von honigbaer am 29.03.15 15:39:56
      Zitat von honigbaer: Wie lange sollte die Versicherung denn insgesamt laufen?
      Offenbar ist eine Dynamik vereinbart?
      Sonst wären ja bisher kaum Fondserträge entstanden (13 Jahre x 1.200 Euro Beitrag und jetzt 18.000 Euro Vermögen)?

      Wie wird das steuerlich behandelt, wenn die Fonsanteile am Ende übertragen werden. Bleiben die Erträge auch künftig steuerfrei (soweit Altbestand vor Abgeltungssteuer 2009) oder unterliegen dann künftige Gewinne während des Auszahlungsplans der Abgeltungssteuer (vermutlich ja)? Vielleicht kommt auch die Verrentung in Betracht? Diese ist 2001 vermutlich mit einem hohen Garantiezins / Rentenfaktor kalkuliert worden, den man heute nicht mehr zugesagt bekäme.

      Die 264 Euro für Versicherung & Garantie beinhalten natürlich auch die Versicherung eines gewissen Schlusskapitals / Todesfallleistung / Rentengarantie. Wie sind da die Beträge? Steht das im Verhältnis zu den noch zu erbringenden Fondsanschaffungen falls keine Freistellung erfolgt? (Die ursprünglich geplante Restlaufzeit war wie lange?)


      Ja, es wurde eine Dynamik vereinbart. Die Versicherung läuft noch bis Januar 2041, die Beitragszahlungsdauer endet 5 Jahre früher. Die Rentengarantie beträgt 8 Jahre, die Todesfallleistung entspricht der Summe der gezahlten Beiträge. Der Rentenfaktor beträgt 49,70€ je 10.000€ bis zur Höchstgrenze der doppelten Versicherungssumme. Das scheint mir relativ hoch zu sein? Das sind das tatsächlich 6% Rendite auf die 10000€ oder habe ich da einen Denkfehler?

      Verrentung kommt aber für mich nicht in Betracht, da ich mir eine höhere Rendite bei einem Fondsauszahlungsplan verspreche. Zudem möchte ich flexibel bleiben, was die Rentenhöhe betrifft und auch weiterhin Zugriff auf mein angespartes Kapital haben.

      Steuerlich verhält sich so, dass nach dem Übertrag der Fondsanteile in mein Depot auf anfallende Gewinne Abgeltungssteuer gezahlt werden muss. Da aber in der Anfangsphase des Auszahlungsplans kaum Gewinne vorhanden sind, ist die steuerliche Belastung relativ gering.
      Avatar
      schrieb am 30.03.15 22:02:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      Es sind zwar fast 6% / 600 Euro was jährlich auf die 10.000 Euro Guthaben ausgezahlt würde, aber das Kapital bleibt ja nicht erhalten und die Rente ist nur 8 Jahre garantiert. Die Rendite ist entsprechend niedriger, denn die Rente beinhaltet ja auch den Kapitalverzehr. (Heute ist wohl etwa 4,0 Rentenfaktor bei Rentenbeginn mit 61 und 5,0 bei Rentenbeginn mit 71 üblich.)

      Ich würde den ursprünglichen Plan der Beitragsfreistellung befürworten. Die 2,25 Promille sind noch vertretbar und auf die lange Zeit wird der Steuervorteil nennenswert sein, so dass sich eine Kündigung nicht lohnt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.03.15 22:34:09
      Beitrag Nr. 12 ()
      Meines Erachtens nach ist hier wieder mal alles ziemlich platt argumentiert und die Entscheidung nicht unbedingt gut getroffen.
      1. Die Steuerfreiheit ist über die lange Laufzeit einiges wert!
      2. De facto sind 120.- € monatlich noch keine vollwertige ALtersversorgung, egal ob angestellt, selbst#ndig oder verbeamtet - also eher darüber nachdenken mehr zu machen wenn möglich
      3.Die Beitragsbefreiung bei BU ist auch einiges wert, der Vertrag wird ja während der BU weiterhin durch die Gesellschaft bespart - so ist zumindest ein Teil der Altersvorsorge gesichert - ersetzt natürlich nicht die eigentliche BU - muß also im Kontext gesehen werdem.
      4. Der Rentenfaktor nichts wert??? was machst du dann z.B. in der heutigen Niedrigzinsphase, wenn du für die Lebzeit (Ende ungewiss) eine Auszahlung in mindestens gleichbleibender Höhe aus einem Auszahlplan ziehen willst (eigentlich wäre ja sogar ein steigende Rente erforderlich).
      5. Kenne das Produkt natürlich nicht, aber eine gewisse Auswahl an Fonds wird doch dein Vertrag auch bieten?! Und normalerweise läuft der Tausch von einem Fonds in den anderen in einer Police kostenfrei und vor allem auch steuerfrei ab.
      6. Flexibilität gibt es doch auch! Verrentung oder Auszahlung oder Übertragung der Fondsanteile, Rentengarantiezeiten können ggfs. verändert werden, eine Todesfallabsicherung kann ggfs. reduziert werden usw.

      Ein Teil der Kosten kommt ggfls. über die Überschüsse (ja, auch bei einer fondsgebundenen LV) wieder zurück

      Also alles in allem würde ich es mir an deiner Stelle noch einmal ganz gründlich überlegen, solch einen Vertrag aufgrund kurzfristiger Kostenvorteile zu stornieren oder beitragsfrei zu stellen
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.03.15 22:36:01
      Beitrag Nr. 13 ()
      Meines Erachtens nach ist hier wieder mal alles ziemlich platt argumentiert und die Entscheidung nicht unbedingt gut getroffen.
      1. Die Steuerfreiheit ist über die lange Laufzeit einiges wert!
      2. De facto sind 120.- € monatlich noch keine vollwertige ALtersversorgung, egal ob angestellt, selbst#ndig oder verbeamtet - also eher darüber nachdenken mehr zu machen wenn möglich
      3.Die Beitragsbefreiung bei BU ist auch einiges wert, der Vertrag wird ja während der BU weiterhin durch die Gesellschaft bespart - so ist zumindest ein Teil der Altersvorsorge gesichert - ersetzt natürlich nicht die eigentliche BU - muß also im Kontext gesehen werdem.
      4. Der Rentenfaktor nichts wert??? was machst du dann z.B. in der heutigen Niedrigzinsphase, wenn du für die Lebzeit (Ende ungewiss) eine Auszahlung in mindestens gleichbleibender Höhe aus einem Auszahlplan ziehen willst (eigentlich wäre ja sogar ein steigende Rente erforderlich).
      5. Kenne das Produkt natürlich nicht, aber eine gewisse Auswahl an Fonds wird doch dein Vertrag auch bieten?! Und normalerweise läuft der Tausch von einem Fonds in den anderen in einer Police kostenfrei und vor allem auch steuerfrei ab.
      6. Flexibilität gibt es doch auch! Verrentung oder Auszahlung oder Übertragung der Fondsanteile, Rentengarantiezeiten können ggfs. verändert werden, eine Todesfallabsicherung kann ggfs. reduziert werden usw.

      Ein Teil der Kosten kommt ggfls. über die Überschüsse (ja, auch bei einer fondsgebundenen LV) wieder zurück

      Also alles in allem würde ich es mir an deiner Stelle noch einmal ganz gründlich überlegen, solch einen Vertrag aufgrund kurzfristiger Kostenvorteile zu stornieren oder beitragsfrei zu stellen
      Avatar
      schrieb am 02.04.15 20:39:10
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.469.777 von Besserwisser1234 am 31.03.15 22:34:09Hallo Besserwisser. Danke für deinen Beitrag. Meine Überlegungen habe ich zu deinen Punkten dazugeschrieben.

      1. Die Steuerfreiheit ist über die lange Laufzeit einiges wert!

      -> Ja, das stimmt. Aber: Ich habe bei gleicher Wertentwicklung, trotz Abgeltungssteuer, mehr Kapital angespart, wenn ich die 120€ in einen Fonds-Sparplan anlege. (Im Vergleich zu den 98€, die jetzt in der RV in die Anlage gehen)

      2. De facto sind 120.- € monatlich noch keine vollwertige ALtersversorgung, egal ob angestellt, selbst#ndig oder verbeamtet - also eher darüber nachdenken mehr zu machen wenn möglich

      -> Ja, das ist auch mein Ziel. Ich werde da bis an die Grenze des für mich machbaren gehen.

      3.Die Beitragsbefreiung bei BU ist auch einiges wert, der Vertrag wird ja während der BU weiterhin durch die Gesellschaft bespart - so ist zumindest ein Teil der Altersvorsorge gesichert - ersetzt natürlich nicht die eigentliche BU - muß also im Kontext gesehen werdem.

      -> Es ist keine Beitragsbefreiung bei BU, sondern nur bei voller Erwerbsunfähigkeit!
      Leider bringt mir die Weiterzahlung der Beiträge nichts, da ich im Fall von Erwerbsunfähigkeit nur eine sehr niedrige gesetzliche Rente erhalten würde - unterhalb der Grundsicherung - und meine private Rente auf die Grundsicherung angerechnet werden würde.

      4. Der Rentenfaktor nichts wert??? was machst du dann z.B. in der heutigen Niedrigzinsphase, wenn du für die Lebzeit (Ende ungewiss) eine Auszahlung in mindestens gleichbleibender Höhe aus einem Auszahlplan ziehen willst (eigentlich wäre ja sogar ein steigende Rente erforderlich).

      -> Fondsauszahlungsplan mit Kapitalerhalt (Stichwort - ewige Rente)

      5. Kenne das Produkt natürlich nicht, aber eine gewisse Auswahl an Fonds wird doch dein Vertrag auch bieten?! Und normalerweise läuft der Tausch von einem Fonds in den anderen in einer Police kostenfrei und vor allem auch steuerfrei ab.

      -> Ja, ich habe auch vor, diese Möglichkeiten für das bereits angesparte Guthaben fleißig zu nutzen ^^

      6. Flexibilität gibt es doch auch! Verrentung oder Auszahlung oder Übertragung der Fondsanteile, Rentengarantiezeiten können ggfs. verändert werden, eine Todesfallabsicherung kann ggfs. reduziert werden usw.

      -> Ja, das stimmt. Ich habe mehr auf die Anpassung der Beitragshöhe während der Ansparphase und die Anpassung der Rentenhöhe während der Rentenphase abgezielt. Außerdem, und dass ist mir ebenfalls sehr wichtig, möchte ich jederzeit Zugriff auf mein Kapital haben. Das kann mir die Rentenversicherung nicht bieten. Sobald ich dort eine Rente beziehe, gehört das Geld der Versicherung.

      7.Also alles in allem würde ich es mir an deiner Stelle noch einmal ganz gründlich überlegen, ....[/quote]

      -> Genau, deshalb bin ich dir auch dankbar, dass du dich kritisch geäußert hast.
      Avatar
      schrieb am 02.04.15 20:43:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.459.652 von honigbaer am 30.03.15 22:02:27
      Zitat von honigbaer: Es sind zwar fast 6% / 600 Euro was jährlich auf die 10.000 Euro Guthaben ausgezahlt würde, aber das Kapital bleibt ja nicht erhalten und die Rente ist nur 8 Jahre garantiert. Die Rendite ist entsprechend niedriger, denn die Rente beinhaltet ja auch den Kapitalverzehr. (Heute ist wohl etwa 4,0 Rentenfaktor bei Rentenbeginn mit 61 und 5,0 bei Rentenbeginn mit 71 üblich.)
      ....


      Danke, das macht Sinn. Denkfehler aufgeklärt!


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