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    Erleben wir gerade einen Staatsstreich - oder steht Angela Merkel wirklich über dem Grundgesetz?! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.10.15 23:20:10 von
    neuester Beitrag 08.10.15 22:45:42 von
    Beiträge: 6
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      schrieb am 04.10.15 23:20:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Zunächst einmal möchte ich bekennen, das ich immer noch ziemlich fassungslos verfolge, was sich in den letzten Wochen in unserem Land abspielt.
      Und das ich immer noch dabei bin, das ganze gedanklich zu ordnen und einzusortieren.

      Insofern kann ich in diesem Thread hier wenig Antworten bieten, sondern werde einmal mehr primär Fragen aufwerfen.

      Beginnen möchte ich aber mit einem Faktum!
      Das ist unser Grundgesetz, und das was es zur Asylproblematik besagt:

      Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
      Art 16a

      (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
      (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.


      Das ist soweit eigentlich sehr klar formuliert. Niemand, der aus Österreich einreist, kann sich demnach auf das deutsche Asylrecht berufen!

      In der Konsequenz des GG müsste man also jeden Flüchtling an der österreichischen Grenze abweisen.

      Dem entgegen steht - korrigiert mich bitte, wenn ich da etwas übersehe! - m.W. einzig die Aussage von Angela Merkel, keine Syrer zurückschicken zu wollen.

      Das wirft einige Fragen auf:

      Mit welchem Recht kann sich Angela Merkel hier über die klaren Regelungen im Grundgesetz hinwegsetzen?
      Worauf kann sie sich dabei juristisch berufen?

      Und was sagt sie damit wirklich aus? Und was meint sie damit?

      Fakt ist, seither werden nicht nur - was ja immerhin, unter der noch nachzuweisenden Prämisse Angela Merkel stünde über dem Grundgesetz, nach dieser Aussage plausibel wäre - hunderttausende Syrer nach Deutschland weitergereicht.
      Wie man erwarten kann, gilt dasselbe für jeden, der behauptet, Syrer zu sein.

      Aber warum gilt dasselbe auch für - sich offen so ausweisende - Iraker, für Afghanen, für Pakistaner?
      Sie alle werden seither einfach über mehrere sichere EU-Länder nach Deutschland weitergeleitet!

      Und Deuschland nimmt das einfach so hin!

      Wie ist das zu erklären?
      Also auch unter der Prämisse, Angela Merkel stünde über dem Grundgesetz, selbst dann kann ihre Aussage man würde Syrer nicht zurückschicken das doch nicht rechtfertigen!

      Was erleben wir also derzeit?
      Ist das "vorauseilender Gehorsam"?
      Geht man davon aus, wenn Angela Merkel über dem Grundgesetz stehen sollte, und außerdem keine Syrer zurückschicken will, dann will sie vermutlich auch keine Iraker, Afghanen, und Pakistaner zurückschicken?
      Und setzt das deshalb einfach so um?

      Oder wir erklärt Ihr Euch das ganze, was hier gerade passiert?
      Und wie ordnet Ihr es juristisch ein?
      Avatar
      schrieb am 05.10.15 01:06:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Mit welchem Recht kann sich Angela Merkel hier über die klaren Regelungen im Grundgesetz hinwegsetzen?
      Worauf kann sie sich dabei juristisch berufen?

      Wahrscheinlich auf Notstand aus Unfähigkeit. Verfassungsschutz und Bundesverfassungsgericht gehören vermutlich auch nur noch zur Schwarz-Roten Demokratie-Folklore.

      Die gesamte Regierung müsste eigentlich geschlossen zurücktreten und das Parteiensystem so reformiert werden, dass die Verursacher von Schäden an Recht und Vermögen der Bürger auch mal im Bau landen, anstatt mit Rundum-Zwangsfürsorge auf dem nächsten hochdotierten Pseudoposten.

      Bei der VW-Story hängt die Regierung mit dem Bundesumweltamt doch auch mit drinne, denn das die Testwerte nicht korrekt und bis zu viermal höher sind wußte man auch dort..nur war anscheinend niemand daran interessiert, den Betrug zu stoppen. Hauptsache scheinen die gutdotierten Pseudoposten und beiderseitige Günstlingswirtschaft zu sein. Gefühlt kriminell.
      Avatar
      schrieb am 05.10.15 01:55:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 05.10.15 09:50:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Habt ihr die letzten Jahre verpasst? Es ist doch mittlerweile an der Tagesordnung sich an nichts mehr zu halten, selbst ein geschriebenes Gesetzt stellt kein Hindernis dar.

      Dass mir ja keiner jammert, der diese Sche... gewählt hat!!!
      Avatar
      schrieb am 05.10.15 19:59:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      "oder steht Angela Merkel wirklich über dem Grundgesetz?!"

      Jeder steht über dem Grundgesetz.
      Kann mich nicht daran erinnnern, daß das GG jemals in einer Volksabstimmung beschlossen worden wäre. Aber der Michel unterwirft sich ja jedem, der nur genügend anmaßend auftritt.

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      schrieb am 08.10.15 22:45:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      Man sollte in diesem Zusammenhang auch noch mal an einen anderen Artikel des Grundgesetzes erinnern.

      Viele der Neuankömmlinge verstoßen nämlich gegen Recht und Gesetz, reisen illegal ein!

      Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
      Art 20
      ...
      (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
      (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


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