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    HP Aktiensplit doch nicht steuerfrei ! Was tun? (Seite 28)

    eröffnet am 17.11.15 17:10:55 von
    neuester Beitrag 27.04.23 16:06:50 von
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      schrieb am 02.10.16 14:53:00
      Beitrag Nr. 305 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.389.587 von Maddin87 am 01.10.16 13:29:53
      Zitat von Maddin87: Hallo Zusammen,

      Daher habe ich meine Steuererklärung für das Jahr 2015 bereits gemacht und wollte diese beim FA abgeben. Allerdings wird auf meiner Steuerbescheinigung der Bank nicht hingewiesen, dass es einen Splitt gab und mir dafür Steuer zusätzlich abgezogen wurden.Bei Abgabe der Steuererklärung wollte ich ein Schreiben beilegen, die diese unangenehme Situation erläutert.

      Gibt es dazu hier schon Musterschreiben an das FA oder kann mir jemand dazu ein vorgefertigten Text geben?

      Ich Danke euch für die Unterstützung.

      Gruß
      Martin



      Hallo Martin,

      dieselbe Situation mit der Abgabe der Steuererklärung 2015 hatte ich auch. Ich hatte sie vor 6 Wochen abgegeben, ohne vorerst einen Hinweis auf den HP Split zu geben. Lediglich führte ich die Steuereinnahme durch den Bescheid von der Bank auf und die abgeführte Steuer. Durch diese Aktion ist also lt. Abgeltungssteuer keine Steuer mehr fällig.

      Nun warte ich ab, bis ich Bescheid vom FA bekomme, dürfte die nächsten Tage sein. Dann lege ich Widerspruch im Wege des Rechtsbehelfsverfahrens gegen die nicht rechtens abgeführte Abgeltungssteuer der Bank an das FA ein.

      Diesem Einspruch lege ich ein "Paket" mit sämtlichen Schreiben von der Bank, vom Betriebsstättenfinanzamt BBN, von HP, von der OFD-Karlsruhe, WM, BMF, Baker & Mc Kenzie usw. bei. Damit sind sie erst mal beschäftigt und ich (wir) hoffen, dass die Oberfinanzdirektion Karlsruhe endlich mit dem HP-Separation Split Urteil auf die Potte kommt. Bis dann ...

      Viele Grüße,
      Octopus747
      13 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.10.16 13:29:53
      Beitrag Nr. 304 ()
      Hallo Zusammen,

      als erstes wollte ich mich bei allen Beteiligten für die zahlreichen Tipps und Kommentare bedanken.

      wie alle hier bin auch ich von diesem Skandal betroffen.
      Ich habe viele Wochen versuch das Thema hier zu begleiten.
      Ich habe es schon versuch mich mit dieser Thematik auseinander zu setzten. Leider ohne Erfolg.
      Das Thema ist anscheinend für mich zu komplex. Darum bitte ich euch nochmal um Hilfe und Verständnis.

      Ich habe bereits Anspruch bei meiner Bank eingelegt. Auf die Antwort warte ich noch. Aber was draus wird, wissen wir alle schon.

      Daher habe ich meine Steuererklärung für das Jahr 2015 bereits gemacht und wollte diese beim FA abgeben. Allerdings wird auf meiner Steuerbescheinigung der Bank nicht hingewiesen, dass es einen Splitt gab und mir dafür Steuer zusätzlich abgezogen wurden.Bei Abgabe der Steuererklärung wollte ich ein Schreiben beilegen, die diese unangenehme Situation erläutert.

      Gibt es dazu hier schon Musterschreiben an das FA oder kann mir jemand dazu ein vorgefertigten Text geben?

      Ich Danke euch für die Unterstützung.

      Gruß

      Martin
      14 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.09.16 15:14:36
      Beitrag Nr. 303 ()
      Wäre es nun nicht langsam an der Zeit eine Untätigkeitsklage gegen das Finanzamt oder OFD Karlsruhe einzureichen? Ich sprach mit meinem Steuerberater darüber - er wird dies nun vorbereiten und durchführen...vielleicht kommt mehr fahrt rein, wenn sich noch Mitgeschädigte anschließen....
      Avatar
      schrieb am 26.09.16 17:43:47
      Beitrag Nr. 302 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.253.351 von Octopus747 am 11.09.16 12:00:53
      Hallo Octopus747
      Danke für die Antwort. Hoffentlich hat Conny Schneider VOR dem split -merge eine verbindliche Antwort vom FA über die steuerliche Behandlung.

      Dein Kommentar zum Verkauf Vor dem split -merge wäre aus meiner Sicht richtig, wenn das aktuelle Datum für die steuerliche Behandlung gilt, da dann die Aktien weg sind. Ich gehe aber davon aus , dass der Depotzustand am split Datum gilt. Wissen tue ich es allerdings nicht.
      Avatar
      schrieb am 15.09.16 10:32:23
      Beitrag Nr. 301 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.253.351 von Octopus747 am 11.09.16 12:00:53http://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/Al…

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      schrieb am 11.09.16 12:00:53
      Beitrag Nr. 300 ()
      Hallo Hugo50,

      meine Info von HP ist vom 04.07.2016, darin heißt es:

      Die neue Ankündigung des Spin-Merge mit CSC Ende Mai ist steuerrechtlich anders zu betrachten als die HP Separation. Auch hier sind wir mit den Behörden in Kontakt und werden Sie informieren, sobald es Klarheit für die Aktionäre gibt.

      Viele Grüße
      Conny Schneider
      Separation Management Office

      Telefon +49 7031 450 2327 | Mobil +49 151 1475 1323 | conny.schneider@hpe.com
      Hewlett-Packard GmbH | Herrenberger Strasse 140 | 71034 Böblingen | www.hpe.com

      P.S. Kann es sein, wenn Du die HPE Aktien jetzt verkaufst, dann Du keine Berechtigung mehr hast für eine Rückzahlung der Kapital Ertragsteuer aus dem HP Split HPQ/HPE, sollte die OFD Karlsruhe zu unseren Gunsten entscheiden. Denn in Deinem Portfolio wären keine HPE mehr drin. Oder sehe ich das falsch ? Auch ich sehe mich gezwungen vor dem Merge CSC/HPE den Krempel vorher rauszuschmeißen :mad:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.09.16 11:38:21
      Beitrag Nr. 299 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.770.337 von Octopus747 am 05.07.16 20:54:25Hat jemand Info über de erneuten Split/ Merger von HPE/ CSC? Mich interessiert hauptsächlich, wann das stattfindet. Ich möchte nicht nochmal die. Sch..... erleben wie beim HP Split. Ich verkaufe daher meine Aktien von HP rechtzeitig.
      Avatar
      schrieb am 06.09.16 12:17:45
      Beitrag Nr. 298 ()
      Hallo,
      habe aufgrund der noch offenen Entscheidung der OFD nach Rücksprache mit dem "örtlichen" Finanzamt Einspruch gegen meinen Steuerbescheid erhoben in welchen die Problematik nicht behandelt wurde obwohl ich schon Einspruch gegen die Besteuerung kurz nach dem Splitting eingelegt hatte. Aber ich seh es optimistisch:-), wollte aber hier mal fragen ob der persönliche "Schaden" sich eigentlich nicht "nur" auf einen zeitweiligen Nichtzugriff auf das persönliche Vermögen in Höhe der KEsT und der von den jeweiligen Banken bei Überziehung des Kontos erhobenen Zinzen reduziert wenn in der Folge mit Aktienhandel Gewinn gemacht wird.
      Also ca. 28EUR war die HP Wert; dann zwei Firmen mit jeweils ca.14EUR; eine Hälfte mit KEst besteuert bei der anderen Hälfte 14EUR Verlust eingetragen; wenn ich jetzt die nicht mit KEsT belegten Aktien zu 14EUR verkaufe sollte doch dann ein Verlust von 14EUR/Aktie anrechenbar sein (wobei dann dieser in Höhe der KEsT greift); dass ganze würde sich bis auf die Verzugszinzen bei ggf. erfolgter Kontoüberziehung, den zeitweisen Entzug des Kapitals reduzieren unter der Voraussetzung es gelingt mir irgendwann mal wieder gegenrechenbaren Gewinn zu machen.
      Frage an Euch: ist das so richtig oder habe ich ein Denkfehler?
      Avatar
      schrieb am 29.08.16 22:43:29
      Beitrag Nr. 297 ()
      Hallo,

      und ob es 2018 noch 6% seien werden ist auch fraglich, das Thema wird gerade diskutiert (und zwar weil der Zins nicht mehr angemessen ist, EZB sei dank).

      Außerdem wären die Zinsen natürlich steuerpflichtig.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 29.08.16 11:00:16
      Beitrag Nr. 296 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.154.687 von Octopus747 am 28.08.16 17:17:07
      Zitat von Octopus747: (Wie war das noch ? wenn nach 1 Jahr noch keine Entscheidung vom BMF gefallen ist, gibts bei einer Rückzahlung der Abschlagsteuer 6% Verzugszinsen dazu, abzüglich Steuer) Na dann, bis zum November 2016 ist nicht mehr weit :lick:


      Die Verzinsung beginnt erst ab dem 01.04.2018, verzinst wird nur der ESt-Betrag, Solz (und ggfs. KiSt) werden nicht verzinst.

      Gruß
      Taxadvisor
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      HP Aktiensplit doch nicht steuerfrei ! Was tun?