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    HP Aktiensplit doch nicht steuerfrei ! Was tun? (Seite 30)

    eröffnet am 17.11.15 17:10:55 von
    neuester Beitrag 27.04.23 16:06:50 von
    Beiträge: 575
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      Avatar
      schrieb am 28.07.16 17:07:59
      Beitrag Nr. 285 ()
      Conrgy Aktie
      Hallo an alle Aktionäre,
      kann jemand über den Stand der Conergy Aktie WKN A1KRCK sagen?

      Vielen Dank
      hpreini
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.07.16 10:01:49
      Beitrag Nr. 284 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.812.700 von Frog123 am 12.07.16 09:33:57
      Zitat von Frog123: Gibt es hierzu ein Aktenzeichen / Bezugsnr oder Ansprechpartner, um Bezug zu nehmen?
      Ist irgendwo im Internet auf den Seiten des BMF ersichtlich, dass ein Vorgang in Prüfung ist oder kommt die Info nur vom hier im Forum bereits abgedruckten Schriftverkehr mit dem Bürgerreferat (Frau Helten)?


      Hallo Frog123,

      leider nicht - Conny Schneider vom HPE Seperation Management hakt beim BMF regelmässig nach und schickt updates, die ich hier auch poste.
      Anfang Mai war der Fall bei der OFD Karsruhe / 0721 9262509 zur Prüfung.
      Wie packtus treffend erwähnte warten wir auf die "himmliche" Llösung mit einer Heilung dieser Ungerechtigkeit durch die Superdemokaraten.

      Als kleiner Trost: Steuerrückzahlungen werden ab einem Jahr mit 6% verzinst - davon muss man aber 26% KeST abziehen:laugh:
      Grüße
      hpz
      Avatar
      schrieb am 12.07.16 09:33:57
      Beitrag Nr. 283 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.806.169 von Hpz am 11.07.16 13:19:53Hallo HPZ,
      vielen Dank für den Hinweis.
      Mein Bescheid enthält nur den Hinweis "Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 AO teilweise vorläufig."
      Rücksprache mit dem Finanzamt hat ergeben, dass der Zuständige Sachbearbeiter sich den Fall ohne weiteres nicht noch mal ansieht und von mir daher Einspruch eingelegt werden muss.

      Frage zu "Prüfung des BMF zur HP Versteuerung ja noch nicht abgeschlossen ist":

      Gibt es hierzu ein Aktenzeichen / Bezugsnr oder Ansprechpartner, um Bezug zu nehmen?
      Ist irgendwo im Internet auf den Seiten des BMF ersichtlich, dass ein Vorgang in Prüfung ist oder kommt die Info nur vom hier im Forum bereits abgedruckten Schriftverkehr mit dem Bürgerreferat (Frau Helten)?

      viele Grüße,
      Frog123
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.07.16 13:19:53
      Beitrag Nr. 282 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.801.300 von Frog123 am 10.07.16 10:48:09Hallo Frog123,

      auf Ihrem Steuerbescheid müsste eigentlich folgender Hinweis sein:

      "Der Bescheid ergeht nach §164 Abs. 1AO unter Vorbehalt der Nachprüfung, da die Beurteilung über die Versteuerung der HP Aktien noch nicht abschließend beurteilt werden kann. Einen Einspruch bedarf es nicht. Eine Änderung der Einkommensteuerbescheids erfolgt dann von Amtswegen"

      So kenne ich es zumindest von den bisher bekannten Steuerbescheiden.

      Falls dies nicht der Fall ist, würde ich Ihren Sachbearbeiter darauf hinweisen, dass die Prüfung des BMF zur HP Versteuerung ja noch nicht abgeschlossen ist und somit ja auch kein finaler Steuerbescheid erstellt werden kann.

      Grüße
      hpz
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.07.16 10:48:09
      Beitrag Nr. 281 ()
      Hallo HP Split Betroffene,
      ich habe letzte Woche meinen Steuerbescheid erhalten. Leider ohne Erstattung der von meiner Bank abgeführten KESt bedingt durch den HP Split.

      In der Steuererklärung habe ich alle Beträge, wie auf den Steuerbescheinigungen ausgewiesen angegeben, sowie eine Günstigerprüfung und Prüfung für bestimmte Kapitalerträge angegeben. Zudem habe ich der Steuerklärung ein separates Schreiben mit dem Hinweis und Antrag auf Prüfung auf die meines Erachtens zu unrecht eingezogene KESt den HP Split betreffend angefügt. Ebenso habe ich darauf hingewiesen, dass beim BMF durch Kontaktaufnahme von HP (Conny Schneider) ein entsprechender Vorgang zur Prüfung in Bearbeitung sein müsste. Steuerbescheinigungen, sowie eine separate Auflistung mit der durch den HP Split abgeführte KESt meiner Bank hatte ich der Steuererklärung beigefügt.

      Es gab lediglich den Steuerbescheid. Eine Antwort oder Hinweise auf den Antrag zur Prüfung der KESt durch HP Split gab es nicht.

      Jetzt bleibt nur Einspruch gegen den (vorläufigen) Steuerbescheid einzulegen.

      laut Posting: Hpz schrieb am 29.04.16 19:12:26 Beitrag Nr. 261 (52.312.411)
      empfiehlt die Kanzlei Baker & McKenzie, diesem Steuerbescheid unter Hinweis auf die laufende Prüfung zu widersprechen und das “Ruhen des Einspruchsverfahrens“ gemäß § 363 Abgabenordnung zu beantragen.

      laut Posting: Hpz schrieb am 26.11.15 11:33:48 Beitrag Nr. 46 (51.180.966)
      Falls die Finanzverwaltung – wie zu erwarten ist – die Abgeltungsteuer nicht zurückzahlt, sollte man Einspruch und Ruhen des Verfahrens beantragen, siehe Mustereinspruch. (Bund der Steuerzahler)

      Ich habe dazu ein paar Fragen und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

      Fragen:
      1.) Auf welche laufende Prüfung kann ich hinweisen? Sprich gibt es hierzu eine Bezugsnr. oder Aktenzeichen etc? Oder kann ich nur allgemein verweisen?
      2.) Gibt es ein Musterschreiben? Oder ist das Musterschreiben vom BdSt verwendbar?


      Grüße Frog123
      3 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 05.07.16 20:54:25
      Beitrag Nr. 280 ()
      Aktuelles zur BMF Entscheidung HP-Spin-Off und Spin-Merge mit CSC Ende Mai 2017
      Nachdem mancher User uns leider nicht die Infos bereitgestellt hat, welches Finanzamt keine Abgeltungssteuer einbehielt und warum, hier was Neues von HP. Sieht aber auch nicht besser aus.

      Hallo Herr XXX,

      noch gibt es keine Neuigkeiten bezüglich der finalen Entscheidung des BMF zur HP Separation. Wir haben weder Einfluss auf das Ergebnis, noch auf die Geschwindigkeit der Bearbeitung seitens der Behörden. Sobald wir vom Ergebnis der steuerrechtlichen Prüfung durch die zuständige Finanzbehörde Kenntnis erlangen, werden wir Sie entsprechend informieren.

      Die neue Ankündigung des Spin-Merge mit CSC Ende Mai ist steuerrechtlich anders zu betrachten als die HP Separation. Auch hier sind wir mit den Behörden in Kontakt und werden Sie informieren, sobald es Klarheit für die Aktionäre gibt.

      Viele Grüße
      Conny Schneider
      Separation Management Office

      Telefon +49 7031 450 2327 | Mobil +49 151 1475 1323 | conny.schneider@hpe.com
      Hewlett-Packard GmbH | Herrenberger Strasse 140 | 71034 Böblingen | www.hpe.com
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.07.16 18:54:44
      Beitrag Nr. 279 ()
      Liebe Forumnutzer,

      hier herrscht ja momentan himmliche Ruhe! Es ist ja auch eigentlich alles geklagt und wir warten nun schon einige Monate auf die "himmliche" Llösung mit einer Heilung dieser Ungerechtigkeit durch die Superdemokaraten bzw. bürokraten in der Berliner Wilhelmstr. Doch wenn die Hoffnung mal nicht trügt!
      Ich habe neue Infomationen besser gesagt eine Hiobsbotschaft für Euch. Da hatte doch mal jemand gefrage, was aus dem EBAY-Spin-Off geworden ist? Gut vergleichbar mit unserem Spin-Off. Das stand in der aktuellen "Börse-Online"26/2016 folgende aktuelle Ansicht der Finanzverwaltung:
      die zugeteilten"Paypal" Aktien stellen eine steuerpflichtige Sachausschüttung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. mit dem Schreiben des BMF vom 31.1.1014 Tz 113 dar.
      Na dann gute Nacht und Wiedersehen vor Gericht.
      Gruß Packus
      Avatar
      schrieb am 23.06.16 19:29:23
      Beitrag Nr. 278 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.131.672 von Taxadvisor am 06.04.16 17:41:43
      Hallo DiamondDog
      Vielen Dank für die gute Nachricht. Ich möchte gerne an die Frage von hpz eine Frage anschließen:
      Könnten sie die kurze Erläuterung des Sachverhalts, das Sie für das FA erstellt habehier veröffentlichen? Natürlich neutralisiert.

      Viele Grüße,
      Hugo50
      Avatar
      schrieb am 21.06.16 11:55:14
      Beitrag Nr. 277 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.648.691 von DiamondDog am 19.06.16 15:06:32Hallo DiamondDog,

      das ist ja mal ne gute Nachricht.
      Ich denke, wenn ein FInanzamt so entschieden hat sollten die anderen Finanzämter eigentlich gleich entscheiden.
      Welches FInanzamt ist für Sie zuständig?

      Grüße
      hpz

      Zitat von DiamondDog: HP Aktiensplitt Steuer
      Ich habe diese Woche meine Steuererklärung für 2015 bekommen. Die Bearbeitung dauerte dieses Jahr nicht lange, dies hat mich sehr angenehm überrascht. Auch musste ich für den HP Aktiensplitt keine Kapitalertragssteuern nachzahlen.

      Bei mir hat sich folgender Ablauf ergeben:
      Die Steuer vom HP Splitt hatte ich mir von der Comdirect letztes Jahr gleich wieder zurückgeholt.
      In der Jahressteuerbescheinigung der Comdirect war dieser Betrag vom HP Splitt aber noch in der Zeile 7 (Höhe der Kapitalerträge) enthalten. Darauf habe ich dann in der Steuererklärung in der Anlage KAP die Kapitalerträge um diesen Betrag korrigiert (zweite Spalte).
      In einer kurzen Erläuterung habe ich dann nochmal den Sachverhalt aus meiner Sicht geschildert und der Steuererklärung beigefügt.
      In meiner Steuererklärung ist dann auch nur der korrigierte Betrag zur Berechnung der Kapitalertragssteuer herangezogen worden.

      viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 21.06.16 11:53:41
      Beitrag Nr. 276 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.633.844 von HPSplit am 16.06.16 19:16:44
      Zitat von HPSplit: [261][/Hallo hpz.

      Ich möchte gerne diese Nachricht von HPE Conny Schneider gegenüber meinem Finanzamt zitieren.
      Wo finde ich das Original bei HP?
      Vielen Dank

      von HPSplit


      Sorry für die späte Antwort.
      Die Email von Conny Schneider ist hier zu finden:
      https://www.dropbox.com/sh/t7rcd4y13yelvin/AABMOQ-zvj910H470…

      dort dann unter HP Infos.

      Grüße
      hpz
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      HP Aktiensplit doch nicht steuerfrei ! Was tun?