HP Aktiensplit doch nicht steuerfrei ! Was tun? (Seite 31)
eröffnet am 17.11.15 17:10:55 von
neuester Beitrag 27.04.23 16:06:50 von
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DiamondDog,
sieh da, sieh da. Ein Finanzbeamter kann auch ohne Weisung von ganz oben gegen das WM-Orakel entscheiden. Wenn das noch mehr machen, kann sich das träge BMF eine Erklärung sparen.
sieh da, sieh da. Ein Finanzbeamter kann auch ohne Weisung von ganz oben gegen das WM-Orakel entscheiden. Wenn das noch mehr machen, kann sich das träge BMF eine Erklärung sparen.
HP Aktiensplitt Steuer
Ich habe diese Woche meine Steuererklärung für 2015 bekommen. Die Bearbeitung dauerte dieses Jahr nicht lange, dies hat mich sehr angenehm überrascht. Auch musste ich für den HP Aktiensplitt keine Kapitalertragssteuern nachzahlen.
Bei mir hat sich folgender Ablauf ergeben:
Die Steuer vom HP Splitt hatte ich mir von der Comdirect letztes Jahr gleich wieder zurückgeholt.
In der Jahressteuerbescheinigung der Comdirect war dieser Betrag vom HP Splitt aber noch in der Zeile 7 (Höhe der Kapitalerträge) enthalten. Darauf habe ich dann in der Steuererklärung in der Anlage KAP die Kapitalerträge um diesen Betrag korrigiert (zweite Spalte).
In einer kurzen Erläuterung habe ich dann nochmal den Sachverhalt aus meiner Sicht geschildert und der Steuererklärung beigefügt.
In meiner Steuererklärung ist dann auch nur der korrigierte Betrag zur Berechnung der Kapitalertragssteuer herangezogen worden.
viele Grüße
Ich habe diese Woche meine Steuererklärung für 2015 bekommen. Die Bearbeitung dauerte dieses Jahr nicht lange, dies hat mich sehr angenehm überrascht. Auch musste ich für den HP Aktiensplitt keine Kapitalertragssteuern nachzahlen.
Bei mir hat sich folgender Ablauf ergeben:
Die Steuer vom HP Splitt hatte ich mir von der Comdirect letztes Jahr gleich wieder zurückgeholt.
In der Jahressteuerbescheinigung der Comdirect war dieser Betrag vom HP Splitt aber noch in der Zeile 7 (Höhe der Kapitalerträge) enthalten. Darauf habe ich dann in der Steuererklärung in der Anlage KAP die Kapitalerträge um diesen Betrag korrigiert (zweite Spalte).
In einer kurzen Erläuterung habe ich dann nochmal den Sachverhalt aus meiner Sicht geschildert und der Steuererklärung beigefügt.
In meiner Steuererklärung ist dann auch nur der korrigierte Betrag zur Berechnung der Kapitalertragssteuer herangezogen worden.
viele Grüße
HP Aktiensplit – Kapitalertragssteuer für Depots in Deutschland
[261][/Hallo hpz.Ich möchte gerne diese Nachricht von HPE Conny Schneider gegenüber meinem Finanzamt zitieren.
Wo finde ich das Original bei HP?
Vielen Dank
von HPSplit
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.501.423 von Hpz am 30.05.16 12:01:02
Hallo hpz,
vielen Dank für Deine Regerge über den erneuten HP-Split. Schöne Bescherung von diesem Sa***Laden. Dadurch stehen wir wieder mit dem Rücken zur Wand mit der richtigen Entscheidung, verkaufen oder warten.
Frage: Wie kann man denn die KA-Ertragsteuer bei der Steuererklärung 2015 vom FA zurückerstattet bekommen, wenn doch noch kein Urteil vom BMF vorliegt ? Das FA weiß doch gar nichts damit anzufangen. Ich reiche die Steuererklärung 2015 erst ein, wenn von BMF eine Entscheidung vorliegt.
Viele Grüße,
Octopus747
Zitat von Hpz: Hallo HP Split Betroffene,
letzte Woche hat HPE erneut einen 50/50 Split von HPE in HPE und CSC noch in 2016 angekündigt:
https://www.hpe.com/us/en/newsroom/news-archive/press-releas…
http://www.investopedia.com/articles/markets/052516/hpe-beat…
Die Entflechtung ist wie bereits bei HPQ als "steuerfrei" (in USA) angekündigt.
Wie geht Ihr vor:
- HPE Aktien vor dem Split verkaufen?
Dann wird aber vermutlich die Rückabwicklung der Versteuerung des HPQ Splits noch schwieriger, da ja erstmal auch der Gewinn auf die HPE Aktie verteuert wird der bei Anschaffung vor 2009 eigentlich steuerfrei wäre.
- Auf eine Klärung des BMF des HPQ bis zum Split von HPE hoffen und darauf vertrauen, dass auch der HPE Split dann auch in Deutschland steuerfrei ist.
Hat jemand bereits erfolgreich den HPQ Split in der Steuererklärung 2015 deklariert und die Steuer rückerstattet bekommen?
Grüße
hpz
Hallo hpz,
vielen Dank für Deine Regerge über den erneuten HP-Split. Schöne Bescherung von diesem Sa***Laden. Dadurch stehen wir wieder mit dem Rücken zur Wand mit der richtigen Entscheidung, verkaufen oder warten.
Frage: Wie kann man denn die KA-Ertragsteuer bei der Steuererklärung 2015 vom FA zurückerstattet bekommen, wenn doch noch kein Urteil vom BMF vorliegt ? Das FA weiß doch gar nichts damit anzufangen. Ich reiche die Steuererklärung 2015 erst ein, wenn von BMF eine Entscheidung vorliegt.
Viele Grüße,
Octopus747
Erneuter Split von HPE in HPE und CSC
Hallo HP Split Betroffene,letzte Woche hat HPE erneut einen 50/50 Split von HPE in HPE und CSC noch in 2016 angekündigt:
https://www.hpe.com/us/en/newsroom/news-archive/press-releas…
http://www.investopedia.com/articles/markets/052516/hpe-beat…
Die Entflechtung ist wie bereits bei HPQ als "steuerfrei" (in USA) angekündigt.
Wie geht Ihr vor:
- HPE Aktien vor dem Split verkaufen?
Dann wird aber vermutlich die Rückabwicklung der Versteuerung des HPQ Splits noch schwieriger, da ja erstmal auch der Gewinn auf die HPE Aktie verteuert wird der bei Anschaffung vor 2009 eigentlich steuerfrei wäre.
- Auf eine Klärung des BMF des HPQ bis zum Split von HPE hoffen und darauf vertrauen, dass auch der HPE Split dann auch in Deutschland steuerfrei ist.
Hat jemand bereits erfolgreich den HPQ Split in der Steuererklärung 2015 deklariert und die Steuer rückerstattet bekommen?
Grüße
hpz
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und mache auch das erste Mal eine Steuererklärung - was das Ganze leider nicht einfacher macht. Ich habe das gleiche Problem, wie ihr alle hier... Aber leider keine Ahnung wie ich das angeben soll?!
Meine Bank (Sparkasse) hatte sich damals auf Nachfrage auch sehr zurückgehalten und gesagt, ich müsse das über die Steuererklärung angeben. Hatte damals gedacht, dass vielleicht rechtzeitig etwas von HP kommuniziert wird, aber die letzte Kommunikation stammt von Ende April (wurde auch hier gepostet). Bin jetzt leider ziemlich knapp dran und etwas planlos.
Gebe ich einfach einen höheren Kapitalertrag als Korrektur an (höher um die Summe, die abgezogen wurde) und erkläre nebenan den Sachverhalt? Eine andere Option erschließt sich mir nicht, aber ich dachte ich frage mal...
Freue mich über jede Hilfe
ich bin neu hier und mache auch das erste Mal eine Steuererklärung - was das Ganze leider nicht einfacher macht. Ich habe das gleiche Problem, wie ihr alle hier... Aber leider keine Ahnung wie ich das angeben soll?!
Meine Bank (Sparkasse) hatte sich damals auf Nachfrage auch sehr zurückgehalten und gesagt, ich müsse das über die Steuererklärung angeben. Hatte damals gedacht, dass vielleicht rechtzeitig etwas von HP kommuniziert wird, aber die letzte Kommunikation stammt von Ende April (wurde auch hier gepostet). Bin jetzt leider ziemlich knapp dran und etwas planlos.
Gebe ich einfach einen höheren Kapitalertrag als Korrektur an (höher um die Summe, die abgezogen wurde) und erkläre nebenan den Sachverhalt? Eine andere Option erschließt sich mir nicht, aber ich dachte ich frage mal...
Freue mich über jede Hilfe
Hallo,
ich interpretiere den Zusatz als Erklärungspflicht (ähnlich wie beispielsweise eine Ersatzbemessungsgrundlage, oder der Hinweis auf thesaurierende Fonds).
Da steht ja auch quasi ausdrücklich "auf Wunsch des Kunden". Praktisch bedeutet das, dass es wie bei einem Depot im Ausland abgewickelt wurde - und da ist man auch ja erklärungspflichtig.
Und die Steuer ist nun mal eine Bringschuld, einfach auf das Finanzamt warten geht imho nicht.
>>>Und das würde aber auch bedeuten, dass ich den korrigierten Kapitalertrag in Zeile 7, mit entsprechender Erläuterung, angeben sollte, oder?
Ja, würde ich so machen.
Stefan
ich interpretiere den Zusatz als Erklärungspflicht (ähnlich wie beispielsweise eine Ersatzbemessungsgrundlage, oder der Hinweis auf thesaurierende Fonds).
Da steht ja auch quasi ausdrücklich "auf Wunsch des Kunden". Praktisch bedeutet das, dass es wie bei einem Depot im Ausland abgewickelt wurde - und da ist man auch ja erklärungspflichtig.
Und die Steuer ist nun mal eine Bringschuld, einfach auf das Finanzamt warten geht imho nicht.
>>>Und das würde aber auch bedeuten, dass ich den korrigierten Kapitalertrag in Zeile 7, mit entsprechender Erläuterung, angeben sollte, oder?
Ja, würde ich so machen.
Stefan
bee 125,
wozu willst du überhaupt Anlage KAP ausfüllen? Du findest doch die nach Einspruch abgeführte Abgsteuer richtig und willst keine Erstattung (mehr) haben (keine Günstiger-Prüfung).
Die Coba hat Meldung ans FA gemacht. Soll sich doch das FA bei dir melden, wenn es unbedingt die falsche Steuer von dir noch haben will.
wozu willst du überhaupt Anlage KAP ausfüllen? Du findest doch die nach Einspruch abgeführte Abgsteuer richtig und willst keine Erstattung (mehr) haben (keine Günstiger-Prüfung).
Die Coba hat Meldung ans FA gemacht. Soll sich doch das FA bei dir melden, wenn es unbedingt die falsche Steuer von dir noch haben will.
Hallo Stefan,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Ich habe mir die Steuerbescheinigung nochmals angesehen - ganz unten steht:
(genau, im Ertrag enthalten, Steuer ohne den Spin-Off-Ertrag)
'In der Summe der ausgewiesenen Höhe der Kapitalerträge sind Erträge enthalten, für die die Steuerabzugsbeträge mangels Bereitstellung durch den Kunden nicht abgeführt werden konnten (§44 Abs. 1 S. 7 EStG). Es wurde daher eine Meldung gemäß §44 Abs. 1 S. 8 EStG durchgeführt.'
Mit dieser Meldung ist wahrscheinlich die von der Bank an mein FA gemeint, oder?
Und das würde aber auch bedeuten, dass ich den korrigierten Kapitalertrag in Zeile 7, mit entsprechender Erläuterung, angeben sollte, oder?
Danke!
Bettina
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Ich habe mir die Steuerbescheinigung nochmals angesehen - ganz unten steht:
(genau, im Ertrag enthalten, Steuer ohne den Spin-Off-Ertrag)
'In der Summe der ausgewiesenen Höhe der Kapitalerträge sind Erträge enthalten, für die die Steuerabzugsbeträge mangels Bereitstellung durch den Kunden nicht abgeführt werden konnten (§44 Abs. 1 S. 7 EStG). Es wurde daher eine Meldung gemäß §44 Abs. 1 S. 8 EStG durchgeführt.'
Mit dieser Meldung ist wahrscheinlich die von der Bank an mein FA gemeint, oder?
Und das würde aber auch bedeuten, dass ich den korrigierten Kapitalertrag in Zeile 7, mit entsprechender Erläuterung, angeben sollte, oder?
Danke!
Bettina
Hallo bee_125,
also im Betrag enthalten, in der Steuer aber nicht, richtig?
Steht denn noch etwas Besonderes auf der Steuerbescheinigung? Sowas wie die nicht versteuerten Thesaurierungen meine ich.
Wenn da etwas steht, dann bist du wahrscheinlich verpflichtet zu erklären. Ich würde dann den Betrag in Zeile 7 entsprechend korrigieren (in der Spalte daneben) und den Sachverhalt separat erläutern. Und dabei vorsorglich zusichern, dass ich später beim Verkauf die Steuer ggf. nachentrichten werde (ich hab' nämlich keine Ahnung, ob die Bank das dann macht).
Wenn die Bank aber nichts weiter zum Thema geschrieben hat, dann ist davon auszugehen, dass entsprechend umgebucht wurde (sprich: der gespeicherte Kaufwert verringert - ähnlich wie das bei steuerfreien Dividenden geschieht).
Stefan
also im Betrag enthalten, in der Steuer aber nicht, richtig?
Steht denn noch etwas Besonderes auf der Steuerbescheinigung? Sowas wie die nicht versteuerten Thesaurierungen meine ich.
Wenn da etwas steht, dann bist du wahrscheinlich verpflichtet zu erklären. Ich würde dann den Betrag in Zeile 7 entsprechend korrigieren (in der Spalte daneben) und den Sachverhalt separat erläutern. Und dabei vorsorglich zusichern, dass ich später beim Verkauf die Steuer ggf. nachentrichten werde (ich hab' nämlich keine Ahnung, ob die Bank das dann macht).
Wenn die Bank aber nichts weiter zum Thema geschrieben hat, dann ist davon auszugehen, dass entsprechend umgebucht wurde (sprich: der gespeicherte Kaufwert verringert - ähnlich wie das bei steuerfreien Dividenden geschieht).
Stefan