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    Abgeltungssteuer Gewinn- / Verlustverrechnung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.04.16 10:25:41 von
    neuester Beitrag 09.05.16 16:36:22 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.230.571
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      schrieb am 24.04.16 10:25:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe mein Anlagekonto bei degiro (also in den Niederlanden). Dadurch wird die Abgeltungssteuer ja nicht automatisch abgezogen.

      Da ich mich im Steuerrecht nicht auskenne, frage ich mich gerade, ob ich in meinem Fall auch noch die Abgeltungssteuer zahlen muss:

      Ich habe Aktie 1 mit ca. 1500 Euro Gewinn verkauft. Dann habe ich Aktie 2 (Ströer :( ) gekauft und fast direkt danach wieder mit 2000 Euro Verlust verkauft (genau den richtigen Tag für den Kauf erwischt). Beides in einem Kalenderjahr.

      Muss man dann trotzdem noch auf den Verkauf von Aktie 1 die Abgeltungssteuer bezahlen oder wird der Verlust den man mit Aktie 2 gemacht hat verrechnet?

      Danke im Voraus!!!
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.04.16 10:48:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.262.788 von joeblack2210 am 24.04.16 10:25:41also machst du eine Eink.St.-Erklärung und dort wird der Verlustvortrag von 500 Eur festgestellt...(meine pers. Meinung).
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.04.16 11:15:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.262.920 von Mani2014 am 24.04.16 10:48:54
      Weiß das jemand 100%ig sicher?
      Danke, ist auch meine Meinung, aber in unserem Steuerrecht, würde es mich auch nicht wundern, wenn es anders wäre.
      Weiß das jmd. 100%ig?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.04.16 13:17:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.263.088 von joeblack2210 am 24.04.16 11:15:58
      Zitat von joeblack2210: Weiß das jmd. 100%ig?


      Ein Steuerberater.

      Ich finde es schon merkwürdig, wenn jemand - nach eigener Aussage - ohne Ahnung vom Steuerrecht im Ausland Geld anlegt.

      Aber um Dene Frage trotzdem zu beantworten: Ja, wenn Du in einem Jahr Gewinne und Verluste realisierst, kannst Du diese gegenrechnen.

      Du mußt das sogar in Deiner Erklärung angeben, weil der Verlustvortrag von 500 Euro sonst nicht festgestellt wird.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.04.16 13:40:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.263.784 von JuliaPapa am 24.04.16 13:17:32aber MÜSSEN tut er`s trotzdem nicht
      1 Antwort

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      schrieb am 24.04.16 14:12:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.263.856 von oscarello am 24.04.16 13:40:04Sicher?

      Vermutlich MUSS er es nicht, aber er SOLLTE es machen. Gar nicht mal wegen der Verlustbescheinigung, sondern weil er ja am Anfang die Bankverbindung ins Ausland bestätigt (zumindest DAS muß er). Gibt er dann keine Erträge an, könnte das Finanzamt dumme Fragen stellen.

      Also muß er irgendwie doch.
      Avatar
      schrieb am 09.05.16 16:31:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      http://www.n-tv.de/ratgeber/Hoehere-Steuern-fuer-Sparer-arti…

      Sollte das kommen werde ich mich aus dem Aktiengeschäft komplett zurückziehen!

      Es reicht! Ich werde auf jedenfall AFD wählen! Diese fetten Säcke treiben Deutschland nach jahrelanger Misswirtschaft in den Ruin. Bargeldverbot wird kommen damit man jeden einfach so die Kohle vom Konto direkt abziehen kann - bei Bedarf um das System Europa am Leben zu halten.

      Ich kann es absolut verstehen das jeder versucht seine Schäfchen ins trockene zu bringen!

      Da fehlt nicht mehr viel und wir befinden uns im Komunismus

      Ich könnte nur noch kotzen! Einfach nur widerlich

      Wein Saufen und Wasser predigen.
      Avatar
      schrieb am 09.05.16 16:36:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      CDU hat fertig!!! SPD hat fertig!!! Dieser Einheitsparteibrei wird bei den nächsten Wahlen seine Quittung dafür bekommen. Da wird auch das Wahlthema Altersarmut nicht mehr nützen den genau diese Parteien haben das verurscht!

      Pfui Teufel! Armes Deutschland!


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