checkAd

    Wikifolio als anzeigepflichtige/ genehmigungspflichtige Nebenbeschäftigung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.05.16 16:15:46 von
    neuester Beitrag 21.03.17 07:28:54 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.232.560
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 890
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 29.05.16 16:15:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebe Foren-Gemeinde,

      vor wenigen Tagen bin ich auf die Social Trading-Plattform Wikifolio gestoßen und bin vom grundsätzlichen Konzept durchaus angetan, wobei für mich sowohl die Trader- als auch die Anleger-Perspektive von Interesse sind.

      Ich selbst befinde mich in einem Angestelltenverhältnis bei einem Asset Manager, der selbst nicht als Emittent von Zertifikaten auftritt. Für die Anleger-Perspektive sehe ich für mich bzgl. Wikifolio wenig Compliance-relevante Bedenken (auf der Restricted List habe ich jedenfalls noch nie ein Wikifolio-Zertifikat gesehen ;) ), als potenzieller Trader bin ich mir aber unsicher, ob hier ggf. nicht der Tatbestand einer anzeigepflichtigen Nebentätigkeit meinem Arbeitgeber ggü. erfüllt sein könnte. Ich maße mir wahrlich nicht an, dass ich in Zukunft Tausende von Euros an Anlegergeld für meine Investmentideen begeistern kann, aber a) bestünde zumindest die theoretische Möglichkeit und b) gibt es sicherlich den ein oder anderen wikifolio Top-Trader in diesem Forum, der sich mit exakt dieser Problematik bereits einmal befasst haben muss, sofern sich hier nicht nur selbstständige Trader tummeln sollten.

      Neben den gängigen Kriterien einer Nebenbeschäftigung, die Google so auswirft (Nebentätigkeit darf Leistung im Hauptjob nicht beeinflussen, Arbeitgeber darf keine Konkurrenz gemacht werden, regelmäßige Arbeitszeit darf Normalarbeitszeit des Hauptberufs nicht um mehr als 20% überschreiten etc., Krankheit und Urlaub darf nicht zur Nebenbeschäftigung genutzt werden, etc.) habe ich bislang nur wenig Antworten gefunden, inwiefern die Eigenschaft als "Wikifolio-Trader" eine Nebenbeschäftigung darstellt.

      Die einzige mir vorliegende Quelle ist ein Interview mit Hartmut T. Renz und Paul Bernd Wittnebel zum Thema "Der bestehende Rechtsrahmen birgt wirksame Eingriffmöglichkeiten" in der Börsenzeitung, in dem Herr Renz die Frage nach der Nebentätigkeit nach meinem Verständnis mit einem klaren "Ja" beantwortet bzw. sogar darauf eingeht, dass der Arbeitgeber die Trading-Aktivität auf Wikifolio unter bestimmten Umständen verbieten kann. Da ich aber stark vermute, dass sich ein Großteil der auf wikifolio tätigen Trader in einem normalen Anstellungsverhältnis bei Banken oder Asset Managern befinden, passt dies für mich irgendwie nicht so richtig zusammen.

      Daher meine Frage(n): Gibt es hier im Forum ggf. entsprechende Erfahrungen einzelner Trader? Beurteilt ihr die Tätigkeit als Wikifolio-Trader als genehmigungspflichtige "Nebentätigkeit" und habt diese auch eurem Arbeitgeber gegenüber kommuniziert oder interpretiert ihr eure Tätigkeit als Social Trader eher als Hobby? Oder wird es in dem Moment vom Hobby zur Nebentätigkeit, in dem man potenziell die ersten Performance-Prämien generiert?

      Vielen Dank für jedwede Antwort zu dieser Thematik & Schönen Sonntag! :lick:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.03.17 07:28:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.497.709 von SmartBeta am 29.05.16 16:15:46Ich sehe das auch so, dass das Führen eines investierbaren wikifolios in den meisten Fällen eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit darstellt. Das bloße Anlegen und Publizieren eines wikifolios dürfte ja als Hobby einzustufen sein, weil eine Außenwirkung fehlt. Sobald das investierbar wird ist das natürlich anders. Die Genehmigung sollte aus Wertbewerbsverbotsgründen eigentlich kein Problem sein, wenn der Arbeitgeber nicht selbst als Zertifikateemittent auftritt.

      Bei Intraday-Handelsstrategien kann ich kann mir aber schon vorstellen, dass der Arbeitgeber das trotzdem untersagt, wenn Bedenken bestehen, dass während der Arbeitszeit betriebliche Ressourcen (Internet) genutzt werden.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Wikifolio als anzeigepflichtige/ genehmigungspflichtige Nebenbeschäftigung?