Aktienrecht --> Veröffentlichung von Ad-hoc Mitteilungen ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.06.16 12:40:56 von
neuester Beitrag 19.06.16 11:33:39 von
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Hallo zusammen,
da es hier bei Wkein eigenes Forum gibt fürs Aktienrecht stelle ich euch hier mal eine Frage:
Wie verhält es sich bei einer Aktiengesellschaft mit der Veröffentlichung von Ad-hoc Mitteilungen
und Quartalszahlen die dann auf der Homepage des Unternehmens zum Download bereitstehen,
und im nachhinein sowohl inhaltlich als auch in der Dateigröße/Dateidatum geändert werden/wurden !
(teilweise nach 4 Wochen einige auch nach einem noch längeren Zeitraum)
und dabei geht es nicht um Rechtschreibfehler die im Nachhinein geändert wurden !
ist diese Aktiengesellschaft bzw. der Vorstand nicht dazu verpflichtet diese Änderungen auch
Ad-hoc mitzuteilen ?
kennt sich hier jemand aus von euch ?
danke schon mal !
@elo
da es hier bei Wkein eigenes Forum gibt fürs Aktienrecht stelle ich euch hier mal eine Frage:
Wie verhält es sich bei einer Aktiengesellschaft mit der Veröffentlichung von Ad-hoc Mitteilungen
und Quartalszahlen die dann auf der Homepage des Unternehmens zum Download bereitstehen,
und im nachhinein sowohl inhaltlich als auch in der Dateigröße/Dateidatum geändert werden/wurden !
(teilweise nach 4 Wochen einige auch nach einem noch längeren Zeitraum)
und dabei geht es nicht um Rechtschreibfehler die im Nachhinein geändert wurden !
ist diese Aktiengesellschaft bzw. der Vorstand nicht dazu verpflichtet diese Änderungen auch
Ad-hoc mitzuteilen ?
kennt sich hier jemand aus von euch ?
danke schon mal !
@elo
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.644.743 von Mich@elo am 18.06.16 12:40:56ist diese Aktiengesellschaft bzw. der Vorstand nicht dazu verpflichtet diese Änderungen auch
Ad-hoc mitzuteilen ?
Doch.
Nennt sich dann "Korrektur der ad-hoc Mitteilung vom...."!
Ad-hoc mitzuteilen ?
Doch.
Nennt sich dann "Korrektur der ad-hoc Mitteilung vom...."!
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.644.743 von Mich@elo am 18.06.16 12:40:56Hier ist es genau beschrieben:
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/wpaiv/gesamt.…
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/wpaiv/gesamt.…
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.645.322 von Datteljongleur am 18.06.16 15:48:54Danke,
"Korrektur der ad-hoc Mitteilung vom...."!
und was ist wenn eine Aktiengesellschaft so etwas nicht meldet?
und den Aktionären im nachhinein ein Schaden dadurch entsteht.
in der pdf wird sich ja mehr oder weniger nur auf Insidergeschäfte bezogen.
@elo
"Korrektur der ad-hoc Mitteilung vom...."!
und was ist wenn eine Aktiengesellschaft so etwas nicht meldet?
und den Aktionären im nachhinein ein Schaden dadurch entsteht.
in der pdf wird sich ja mehr oder weniger nur auf Insidergeschäfte bezogen.
@elo
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.647.302 von Mich@elo am 19.06.16 09:56:53und was ist wenn eine Aktiengesellschaft so etwas nicht meldet?
und den Aktionären im nachhinein ein Schaden dadurch entsteht.
Erstmal an die BaFin wenden.
und den Aktionären im nachhinein ein Schaden dadurch entsteht.
Erstmal an die BaFin wenden.
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