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    East Africa Metals IncAktie WKN: A1T79H | Symbol: EA1 (Seite 126)

    eröffnet am 03.08.16 11:07:08 von
    neuester Beitrag 26.02.24 15:18:28 von
    Beiträge: 4.948
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      schrieb am 09.02.19 13:24:12
      Beitrag Nr. 3.698 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.831.703 von trader1506 am 09.02.19 13:00:50Das Problem das hier Niemwolf hat ist dass er krampfhaft nach einem Haar in der Suppe sucht. Aus welchen Gründen auch immer. Falls er hier investiert ist hat er vermutlich panische Angst davor dass dieser Deal doch nicht so zustande kommt. Wie schon gesagt, dahingehend können wir meiner Ansicht nach ganz beruhigt sein. Trader, du hast vollkommen recht, das ist eine ganz normale Vorgehensweise. Ich weiß nicht was manche hier erwarten bzw. herbeireden wollen. Und sollte entgegen aller Vernunft dieser Deal doch platzen, dann hätte EAM noch einige andere sehr gute Optionen. Soviel dazu.
      Wie schon gesagt, freuen wir uns einfach über diese Entwicklung.
      Klar ist natürlich auch dass die Nicht-Investierten bzw. die EAM-Gegner hier verzweifelt alles mögliche (er-)finden um das hier noch schlecht zu reden.
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      schrieb am 09.02.19 13:00:50
      Beitrag Nr. 3.697 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.831.577 von niemwolf am 09.02.19 12:35:37Was ist denn euer Problem mit dem LOI... wenn ihr sonst bei Aldi an der Kasse sitzt kennt ihr das natürlich nicht. Ist aber ganz übliches Vorgehen im Rahmen eines Vertragsabschlusses...
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.02.19 12:35:37
      Beitrag Nr. 3.696 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.831.274 von Goldbarren999 am 09.02.19 11:42:35
      Wie oben bereits dargestellt, ist das Wesensmerkmal eines LoI, dass er eine reine Absichtserklärung darstellt, die keine Bindungswirkung entfaltet. Der LoI ist also von einem Vorvertrag zu unterscheiden, der die Parteien zum Abschluss des Hauptvertrages verpflichtet.

      https://www.it-recht-kanzlei.de/letter-of-intent.html
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      Avatar
      schrieb am 09.02.19 12:34:27
      Beitrag Nr. 3.695 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.831.427 von Haude am 09.02.19 12:12:12Ja diese News wird im Kurs deutlich werden. Aber anders als du das wohl meinst.
      Avatar
      schrieb am 09.02.19 12:29:37
      Beitrag Nr. 3.694 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.831.274 von Goldbarren999 am 09.02.19 11:42:35
      Der Letter of Intent ist ein vorvertragliches rechtsgeschäftliches Handeln


      Was davon zu halten ist, hast ja bei LW gesehen.

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      schrieb am 09.02.19 12:29:04
      Beitrag Nr. 3.693 ()
      Muss wohl auch durch Hauptversammlung genehmigt werden
      Avatar
      schrieb am 09.02.19 12:27:52
      Beitrag Nr. 3.692 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.831.427 von Haude am 09.02.19 12:12:12Im Kurs?
      Wird wahrscheinlich deiner Ansicht nach auf Null fallen am Montag...
      Avatar
      schrieb am 09.02.19 12:12:12
      Beitrag Nr. 3.691 ()
      Damit verliert EAM mehr als die Hälfte ihres Gewinns nach steuern.
      Das wird im Kurs deutlich werden
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      Avatar
      schrieb am 09.02.19 11:42:35
      Beitrag Nr. 3.690 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.831.181 von niemwolf am 09.02.19 11:26:18Richtig. Letztendlich ist die Finanzierung mit LW gescheitert, da LW das BOD übernehmen wollte, und damit die Richtlinienkompetenz. Damit haben sie den MOU faktisch gebrochen. Sowas Dummes würde man wohl nur machen, wenn man keine andere Alternativen hätte. EAM hat nun eine Alternative gefunden.

      Schauen wir wie sich das entwickelt. EAM ist nun m.E. auf einem sehr guten Weg.
      Natürlich können Verhandlungen in jedem Stadium scheitern, mit diesem binding LOI manifestieren beide Parteien ihre feste Absicht zu einem Vertrag zu kommen.

      Letter of Intent - unverzichtbar bei Großprojekten
      https://www.computerwoche.de/a/letter-of-intent-unverzichtba…
      Wirkungen des Letter of Intent
      Dabei ist zu beachten, dass ein Letter of Intent eine erhebliche faktische Bindungswirkung erzeugt, und zwar unabhängig von der im Einzelfall ausgestalteten rechtlichen Verbindlichkeit. Denn erfahrungsgemäß berufen sich die Beteiligten im Laufe der weiteren Verhandlungen auf den Inhalt des Letter of Intent und nehmen diesen als Maßstab für die Beurteilung des Verhaltens der jeweils anderen Seite.

      Auch wenn sich aus einem Letter of Intent regelmäßig nicht der Anspruch auf den tatsächlichen Abschluss des angestrebten Vertrages herleiten lässt, entsteht bereits aus der faktischen Bindungswirkung ein Vertrauensschutz für die jeweils andere Partei. Daher können sich die Beteiligten auf einseitigem Wege nicht ohne Weiteres wieder von dem Letter of Intent lösen. Der Letter of Intent ist ein vorvertragliches rechtsgeschäftliches Handeln und kann unter Umständen eine Haftung aus Verschulden bei Vertragsabschluss in Verbindung mit einer entsprechenden Schadensersatzverpflichtung auslösen.

      Vorsichtige Anwendung empfehlenswert
      Deshalb kann nur dringend angeraten werden, bei der Ausformulierung eines Letter of Intent mit größter Sorgfalt zu arbeiten. Denn es kommt immer darauf an, wie der jeweilige Empfänger den Letter of Intent verstehen musste und durfte. Eventuelle Ungenauigkeiten bei der Formulierung können deshalb ohne Weiteres bestimmte Rechtspflichten auslösen, obwohl der Verfasser des Letter of Intent dies gar nicht beabsichtigt hat.

      Dem Letter of Intent stehen einige andere Rechtsformen vergleichsweise nahe, so dass sich im Einzelfall die entsprechende Abgrenzung recht schwierig gestalten kann.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.02.19 11:42:25
      Beitrag Nr. 3.689 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.830.929 von niemwolf am 09.02.19 10:41:12Schauen wir mal, was unsere größter EAM Kritiker Donnerpower sagt. Der muss ja bald wach werden:)
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