Frage an Experten: Eintrag in Handelsregister nötig - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.09.16 09:56:38 von
neuester Beitrag 01.09.16 11:45:12 von
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Ich habe zwei Fragen an die Spezialisten.
Es ist der Fonds H&P "Project Carrier I" vererbt worden. Nach Einreichung des Erbscheins bei der H&P Treuhand wurde bestätigt, dass der Kommanditanteil übertragen wurde.
Jetzt wird noch eine notariell beglaubigte Registervollmacht verlangt, um die Umtragung ins Handelsregister vorzunehmen.
Dieser Vorgang würde einige Hundert Euro kosten.
Ist diese Umtragung im Handelsregister tatsächlich nötig?
Was würde passieren, falls der Erbe die Umtragung nicht vornehmen würde?
Vielen Dank!
Es ist der Fonds H&P "Project Carrier I" vererbt worden. Nach Einreichung des Erbscheins bei der H&P Treuhand wurde bestätigt, dass der Kommanditanteil übertragen wurde.
Jetzt wird noch eine notariell beglaubigte Registervollmacht verlangt, um die Umtragung ins Handelsregister vorzunehmen.
Dieser Vorgang würde einige Hundert Euro kosten.
Ist diese Umtragung im Handelsregister tatsächlich nötig?
Was würde passieren, falls der Erbe die Umtragung nicht vornehmen würde?
Vielen Dank!
Du bist nun Kommanditist. der HR-Eintrag ist Pflicht. Guck mal § 162 HGB
Da der Erblasser ja offensichtlich im HR eingetragen war muss dieser Eintrag korrigiert werden. Ähnlich wie das Grundbuch bei Immobilien.
Evtl. kannst Du ja auch die Beteiligung zukünftig über den Treuhandkommanditisten eintragen lassen (bei Auflösung des Fonds kein Austrag aus dem HR mehr nötig), aber jetzt muss umgetragen werden: entweder auf Dich oder den Treuhänder. Kosten fallen also in jedem Fall an.
Evtl. kannst Du ja auch die Beteiligung zukünftig über den Treuhandkommanditisten eintragen lassen (bei Auflösung des Fonds kein Austrag aus dem HR mehr nötig), aber jetzt muss umgetragen werden: entweder auf Dich oder den Treuhänder. Kosten fallen also in jedem Fall an.
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