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    Negativer "Veräußerungsgewinn" wird nicht von Bank als Verlust angerechnet - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.09.16 09:23:47 von
    neuester Beitrag 09.09.16 11:35:12 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.238.163
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      Avatar
      schrieb am 09.09.16 09:23:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen.
      Leider ist mir kein besserer Titel eingefallen.

      Ich hab folgendes Problem und hoffe mir kann jemand weiterhelfen, weil ich mich bei dem Thema Steuern noch nicht ganz so gut auskenne:

      Ich habe diese Woche zwei Wertpapiere mit praktisch Totalverlust verkauft.
      Bei einem hab ich nach Abzug der Transaktionsgebühren noch ca. 2€ raus bekommen, was dann auch ganz normal in meinen "Verlusttopf" (heißt bei mir Gewinne/Verluste Sonstige (Verrechnungssaldo)) ging.
      Bei dem anderen Papier hab ich jedoch weniger raus bekommen, als ich für den hab Verkauf zahlen müssen. Sprich hab dort praktisch über 100% Verlust gemacht.
      Dies wird mir jedoch nicht als Verlust angerechnet.

      Macht überhaupt gar keinen Sinn, aber hab gestern mit einer Bank telefoniert und die meinten das wäre zwar ärgerlich, aber gesetzlich nun mal so geregelt, dass sie das nicht so ausweisen dürfen und dass ich das selbst machen müsse.
      Jetzt die frage...wie und wo kann ich den Verlust in meiner Steuererklärung geltend machen?

      Viele Grüße
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.09.16 11:33:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.241.969 von Kanyel am 09.09.16 09:23:47
      Zitat von Kanyel: Ich hab folgendes Problem und hoffe mir kann jemand weiterhelfen, weil ich mich bei dem Thema Steuern noch nicht ganz so gut auskenne:

      Ich habe diese Woche zwei Wertpapiere mit praktisch Totalverlust verkauft.
      Bei einem hab ich nach Abzug der Transaktionsgebühren noch ca. 2€ raus bekommen, was dann auch ganz normal in meinen "Verlusttopf" (heißt bei mir Gewinne/Verluste Sonstige (Verrechnungssaldo)) ging.
      Bei dem anderen Papier hab ich jedoch weniger raus bekommen, als ich für den hab Verkauf zahlen müssen. Sprich hab dort praktisch über 100% Verlust gemacht.
      Dies wird mir jedoch nicht als Verlust angerechnet.

      Jetzt die frage...wie und wo kann ich den Verlust in meiner Steuererklärung geltend machen?


      Es entspricht der Verwaltungsauffassung, dass ein Verlust nur dann steuerlich relevant ist, wenn bei ordnungsgemäßer Gebührenberechnung der Bank ein Erlös > Null gutgeschrieben wird. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, diese Verwaltungsauffassung anzuwenden.

      In der Erklärung muss die Steuerbescheinigung der betreffenden Bank mit eingereicht werden, es muss angekreuzt werden "Überprüfung Steuereinbehalt" und (mittels Anlage) muss der Verlust berechnet werden und dann in der Korrekturspalte von den Kapitalerträgen lt. Steuerbescheinigung abgesetzt werden. Wenn der Verlust höher ist als die bescheinigten Kapitalerträge muss man ggfs. weitere Steuerbescheinigungen einreichen oder es wird für den überschießenden Teil ein Verlust festgestellt (WENN das Finanzamt den Verlust anerkennt).

      Derzeit sind zu dieser Problematik bereits Verfahren anhängig, wenn die Berücksichtigung des Verlustes vom Finanzamt versagt wird (wovon derzeit auszugehen ist), muss man Einspruch einlegen und auf die anhängigen Verfahren verweisen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 09.09.16 11:35:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort :)


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