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    zu teuer !

    eröffnet am 01.10.16 10:40:42 von
    neuester Beitrag 31.01.24 18:34:04 von
    Beiträge: 569
    ID: 1.239.135
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    ISIN: DE0006636681 · WKN: 663668 · Symbol: VQT
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      Avatar
      schrieb am 31.01.24 18:34:04
      Beitrag Nr. 569 ()
      va-Q-tec AG: Unternehmensvertrag im Handelsregister eingetragen
      30. Januar 2024 by Spruchverfahren Redaktion Leave a Comment

      Die Hauptversammlung der va-Q-tec AG hat am 29. August 2023 dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Fahrenheit AcquiCo GmbH zugestimmt. Der Beschluss wurde am 30. Januar 2024 in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht.

      https://www.spruchverfahren-direkt.de/?p=3839
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      schrieb am 23.01.24 20:10:42
      Beitrag Nr. 568 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.150.328 von sergiodq am 23.01.24 14:58:59ja kann alles sein, dann ist es aber schon eine frechheit, dass die abfindung dann in 2023 festgezurrt wird...
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      schrieb am 23.01.24 14:58:59
      Beitrag Nr. 567 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.150.169 von sergiodq am 23.01.24 14:24:42Bzw. in 2024 die Beherrschung und 2025 dann die Gewinnabführung eintragen lassen.
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      1 Antwort
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      schrieb am 23.01.24 14:24:42
      Beitrag Nr. 566 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.105.186 von Aktienduffy am 15.01.24 16:28:19
      Zitat von Aktienduffy: die brüder von EQT sind echt frech, wahrscheinlich wird der BGAV erst zu Jahresende eingetragen, um den zinslauf so spät wie möglich starten zu lassen....


      Ich glaube das hat einen ganz anderen, praktischen Hintergrund: Die ertragsteuerliche Organschaft soll erst ab 2025 begründet werden, da in 2024 ja erhebliche Vermögenswerte nach Schweden transferiert werden sollen und noch die Verlustvorträge genutzt werden können, die VQT aufgebaut hat. Das würde mit einem BGAV so ja nicht mehr gehen. Von daher werden sie das dann erst ab Januar 25 eintragen lassen.
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      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.01.24 16:28:19
      Beitrag Nr. 565 ()
      die brüder von EQT sind echt frech, wahrscheinlich wird der BGAV erst zu Jahresende eingetragen, um den zinslauf so spät wie möglich starten zu lassen....
      va-Q-tec | 24,05 €
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      schrieb am 23.11.23 14:17:09
      Beitrag Nr. 564 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.853.846 von sergiodq am 23.11.23 13:57:24
      Zitat von sergiodq: Nun wird aber viel konstruiert...😉


      Ja, ist unwahrscheinlich. Ich wollte das nur noch einmal in Erinnerung rufen, da hier ja schon über einen mögliche Kapitalisierung der Ausgleichszahlung nachgedacht wurde.
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      Avatar
      schrieb am 23.11.23 13:57:24
      Beitrag Nr. 563 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.853.696 von straßenköter am 23.11.23 13:31:06Nun wird aber viel konstruiert...😉
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      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.11.23 13:31:06
      Beitrag Nr. 562 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.851.506 von sergiodq am 23.11.23 07:46:11
      Zitat von sergiodq: Du sagst es ja schon selber: Abfindungszahlung steigt zusätzlich zur Ausgleichszahlung mit derzeit fast 3 % und ansteigend für nächstes Jahr. Die Relation bei VQT ist derzeit auch etwas günstiger als bei PVT. Zum Beispiel. Mit dem zweiten Absatz hast Du natürlich recht. Warten wir es ab. Meine Aussage ist ja nur: Aktuell kann man diese Titel mit floor und relativ sicherem Gewinn für die nächsten Jahre kaufen und hat noch die Spruchstelle als Trumpf und zusätzlich die operative Performance des Unternehmens. Das kann ja durchaus noch Wachstumspotenzial beinhalten und herauswachsen aus dem Gutachten. 😉


      Nur noch einmal der Hinweis, dass ein Floor aus dem BuG noch nicht existent ist, weil der Vertrag noch nicht im HR eingetragen ist. Der VWAP wäre zwar im Fall eines SO vorhanden, aber der könnte aber auch noch fallen.
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      schrieb am 23.11.23 07:54:26
      Beitrag Nr. 561 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.851.161 von trade20 am 23.11.23 00:56:11
      Zitat von trade20: Wie kommst du auf 5 Jahre. Wenn das Spruchverfahren in 2,5 Jahren beendet ist, dann ist Ende mit Floor

      Bei Kündigung kann man aber nochmals einreichen zu 21,8€ aber vermutlich ohne Zinsen ...

      5.6 Falls dieser Vertrag durch Kündigung der Fahrenheit AcquiCo oder va-Q-tec zu einem
      Zeitpunkt endet, zu dem die Frist gemäß Ziffer 5.2 dieses Vertrags für die Verpflichtung
      zum Erwerb der va-Q-tec-Aktien durch Fahrenheit AcquiCo gegen Abfindung nach
      Ziffer 5.1 dieses Vertrags abgelaufen ist, hat jeder zu diesem Zeitpunkt außenstehende
      Aktionär von va-Q-tec das Recht, seine va-Q-tec-Aktien, die er im Zeitpunkt der
      Beendigung dieses Vertrags hält, der Fahrenheit AcquiCo gegen Abfindung nach Ziffer 5.1
      dieses Vertrags anzubieten, und die Fahrenheit AcquiCo ist verpflichtet, die von dem
      außenstehenden Aktionär angebotenen va-Q-tec-Aktien gegen Abfindung nach Ziffer 5.1
      dieses Vertrags zu erwerben.
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      Avatar
      schrieb am 23.11.23 07:46:11
      Beitrag Nr. 560 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.850.984 von SquishyLady am 22.11.23 23:19:48Du sagst es ja schon selber: Abfindungszahlung steigt zusätzlich zur Ausgleichszahlung mit derzeit fast 3 % und ansteigend für nächstes Jahr. Die Relation bei VQT ist derzeit auch etwas günstiger als bei PVT. Zum Beispiel. Mit dem zweiten Absatz hast Du natürlich recht. Warten wir es ab. Meine Aussage ist ja nur: Aktuell kann man diese Titel mit floor und relativ sicherem Gewinn für die nächsten Jahre kaufen und hat noch die Spruchstelle als Trumpf und zusätzlich die operative Performance des Unternehmens. Das kann ja durchaus noch Wachstumspotenzial beinhalten und herauswachsen aus dem Gutachten. 😉
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