Cash.Life und die grosse Steuerwette (Seite 2)
eröffnet am 19.09.19 09:53:24 von
neuester Beitrag 15.11.22 18:18:59 von
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Leider sind Vorerwerbe bei Squeeze-Outs unbeachtlich. Das gilt umso mehr für Vorerwerbe von Minderheitsaktionären, die teuer gekauft haben.
Du kannst die Höhe der Abfindung in einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüfen lassen. Dass das einige Aktionäre machen werden, ist mehr als sicher. Sollte das Gericht die Abfindung erhöhen, bekommst du im Regelfall automatisch die Erhöhung gutgeschrieben. Leider dauert das recht lange und in letzter Zeit scheinen die Gerichte relativ geizig zu sein, wenn es darum geht, eine höhere Abfindung festzulegen.
Du kannst die Höhe der Abfindung in einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüfen lassen. Dass das einige Aktionäre machen werden, ist mehr als sicher. Sollte das Gericht die Abfindung erhöhen, bekommst du im Regelfall automatisch die Erhöhung gutgeschrieben. Leider dauert das recht lange und in letzter Zeit scheinen die Gerichte relativ geizig zu sein, wenn es darum geht, eine höhere Abfindung festzulegen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.005.191 von sical am 18.07.22 20:34:10Danke für die Info. Dies ist meiner Meinung nach zu niedrig, da ich zum Teil um die 3 Euro je Aktie gezahlt habe. Die Ausschüttungen dürften durch die höheren Zinserträge in den kommenden Jahren deutlich steigen. Gibt es eine (ggf. erfahrene) Gruppe die sich mit solchen Squeeze Out Preisen auskennt die ggf. Interesse daran haben sich dafür einzusetzen. Ich brauche das Geld nicht schnell und habe Zeit wenn jemand die Ansprüche durchsetzen möchte. Einfach hier per pn melden.
Preis für Squeeze Out auf 1,80 € festgelegt
http://mobile.dgap.de/dgap/News/adhoc/konkretisierung-des-ue…
http://mobile.dgap.de/dgap/News/adhoc/konkretisierung-des-ue…
cash.life AG: ectus 80. AG erwirbt Mehrheitsbeteiligung und stellt Verlangen auf Ausschluss von Minderheitsaktionären
cash.life AG / Schlagwort(e): Sonstiges
cash.life AG: ectus 80. AG erwirbt Mehrheitsbeteiligung und stellt Verlangen auf Ausschluss von Minderheitsaktionären
17.03.2022 / 15:43 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
ectus 80. AG erwirbt Mehrheitsbeteiligung und stellt Verlangen auf Ausschluss von Minderheitsaktionären
Berlin, 17. März 2022: Dem Vorstand der cash.life AG wurde in einem heute eingegangenen Schreiben mitgeteilt, dass die ectus 80. AG, Berlin, nunmehr 7.872.392 auf den Inhaber lautende Stückaktien der cash.life AG hält. Dies entspricht einem Anteil von ca. 91,75 % am Grundkapital der cash.life AG. Alleinige Aktionärin der ectus 80. AG ist die Policen Direkt GmbH, Frankfurt am Main.
Dem Vorstand der cash.life AG ist heute ferner das förmliche Verlangen der ectus 80. AG nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG übermittelt worden, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der cash.life AG auf die ectus 80. AG in deren Eigenschaft als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der cash.life AG auf die ectus 80. AG durch Aufnahme (sogenannter verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der cash.life AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der cash.life AG auf die ectus 80. AG beschließen zu lassen. Der Verschmelzungsvertrag wird eine Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG enthalten, wonach im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der cash.life AG als übertragendem Rechtsträger erfolgen soll. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die ectus 80. AG den Minderheitsaktionären der cash.life AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die ectus 80. AG zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.
Der Vorstand - dgap.17032022
cash.life AG: Großaktionär Augur Financial Holding verkauft seine Beteiligung an der cash.life AG an Policen Direkt
cash.life AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Verkauf
cash.life AG: Großaktionär Augur Financial Holding verkauft seine Beteiligung an der cash.life AG an Policen Direkt
14.03.2022 / 15:58 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Großaktionär Augur Financial Holding verkauft seine Beteiligung an der cash.life AG an Policen Direkt
Berlin, 14. März 2022: Der Vorstand der cash.life AG wurde in einem heute, 14. März 2022, eingegangenen Schreiben darüber informiert, dass die Augur Financial Holding Vier GmbH & Co. KG und die ectus 80. AG, deren alleinige Aktionärin die Policen Direkt GmbH ist, am heutigen Tag einen Vertrag über den Verkauf sämtlicher von der Augur Financial Holding Vier GmbH & Co. KG an der cash.life AG gehaltenen Aktien (die einem Anteil am Grundkapital der cash.life AG von ca. 91,75 % entsprechen) abgeschlossen haben und dass die Übertragung der betreffenden Aktien erst mit Kaufpreiszahlung erfolge.
Dem Vorstand der cash.life AG wurden heute zudem Amtsniederlegungserklärungen der beiden Aufsichtsratsmitglieder Skrzypek und Dittrich vorgelegt, in denen diese die Niederlegung ihrer Ämter mit sofortiger Wirkung erklärt haben. Dem Vorstand wurde in diesem Zusammenhang heute ebenfalls mitgeteilt, dass Verkäufer und Erwerber anregen, dass der Vorstand der cash.life AG die gerichtliche Ergänzung des Aufsichtsrats beantragt und dafür Herrn Sebastian Siebert und Herrn Max Ahlers zur Bestellung vorschlägt.
Der Vorstand der cash.life AG wurde am heutigen Tage ebenfalls schriftlich darüber informiert, dass der Vorstand des Erwerbers, ectus 80. AG, plane, die cash.life AG (als übertragende Gesellschaft) auf ectus 80. AG (als übernehmende Gesellschaft) zu verschmelzen und von den Regelungen des § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG Gebrauch zu machen und an den Vorstand der cash.life AG das Verlangen zu richten, die Hauptversammlung der cash.life AG innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der cash.life AG auf die ectus 80. AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (sogenannter verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out).
Der Vorstand
cash.life AG / Schlagwort(e): Sonstiges
cash.life AG: ectus 80. AG erwirbt Mehrheitsbeteiligung und stellt Verlangen auf Ausschluss von Minderheitsaktionären
17.03.2022 / 15:43 CET/CEST
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ectus 80. AG erwirbt Mehrheitsbeteiligung und stellt Verlangen auf Ausschluss von Minderheitsaktionären
Berlin, 17. März 2022: Dem Vorstand der cash.life AG wurde in einem heute eingegangenen Schreiben mitgeteilt, dass die ectus 80. AG, Berlin, nunmehr 7.872.392 auf den Inhaber lautende Stückaktien der cash.life AG hält. Dies entspricht einem Anteil von ca. 91,75 % am Grundkapital der cash.life AG. Alleinige Aktionärin der ectus 80. AG ist die Policen Direkt GmbH, Frankfurt am Main.
Dem Vorstand der cash.life AG ist heute ferner das förmliche Verlangen der ectus 80. AG nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG übermittelt worden, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der cash.life AG auf die ectus 80. AG in deren Eigenschaft als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der cash.life AG auf die ectus 80. AG durch Aufnahme (sogenannter verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der cash.life AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der cash.life AG auf die ectus 80. AG beschließen zu lassen. Der Verschmelzungsvertrag wird eine Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG enthalten, wonach im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der cash.life AG als übertragendem Rechtsträger erfolgen soll. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die ectus 80. AG den Minderheitsaktionären der cash.life AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die ectus 80. AG zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.
Der Vorstand - dgap.17032022
cash.life AG: Großaktionär Augur Financial Holding verkauft seine Beteiligung an der cash.life AG an Policen Direkt
cash.life AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Verkauf
cash.life AG: Großaktionär Augur Financial Holding verkauft seine Beteiligung an der cash.life AG an Policen Direkt
14.03.2022 / 15:58 CET/CEST
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Großaktionär Augur Financial Holding verkauft seine Beteiligung an der cash.life AG an Policen Direkt
Berlin, 14. März 2022: Der Vorstand der cash.life AG wurde in einem heute, 14. März 2022, eingegangenen Schreiben darüber informiert, dass die Augur Financial Holding Vier GmbH & Co. KG und die ectus 80. AG, deren alleinige Aktionärin die Policen Direkt GmbH ist, am heutigen Tag einen Vertrag über den Verkauf sämtlicher von der Augur Financial Holding Vier GmbH & Co. KG an der cash.life AG gehaltenen Aktien (die einem Anteil am Grundkapital der cash.life AG von ca. 91,75 % entsprechen) abgeschlossen haben und dass die Übertragung der betreffenden Aktien erst mit Kaufpreiszahlung erfolge.
Dem Vorstand der cash.life AG wurden heute zudem Amtsniederlegungserklärungen der beiden Aufsichtsratsmitglieder Skrzypek und Dittrich vorgelegt, in denen diese die Niederlegung ihrer Ämter mit sofortiger Wirkung erklärt haben. Dem Vorstand wurde in diesem Zusammenhang heute ebenfalls mitgeteilt, dass Verkäufer und Erwerber anregen, dass der Vorstand der cash.life AG die gerichtliche Ergänzung des Aufsichtsrats beantragt und dafür Herrn Sebastian Siebert und Herrn Max Ahlers zur Bestellung vorschlägt.
Der Vorstand der cash.life AG wurde am heutigen Tage ebenfalls schriftlich darüber informiert, dass der Vorstand des Erwerbers, ectus 80. AG, plane, die cash.life AG (als übertragende Gesellschaft) auf ectus 80. AG (als übernehmende Gesellschaft) zu verschmelzen und von den Regelungen des § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG Gebrauch zu machen und an den Vorstand der cash.life AG das Verlangen zu richten, die Hauptversammlung der cash.life AG innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der cash.life AG auf die ectus 80. AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (sogenannter verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out).
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.117.333 von Frostbaer0815 am 08.05.21 22:34:37Auch Du hast Recht:
Sogar erstaunlich viel an operativem Neugeschäft. Hätte ich nicht gedacht. Dazu noch etwas Einmalertrag aus Steuern. Auf jeden Fall kein Cash Burner.
27.05.2021 / 06:56 CET/CEST
Die cash.life AG meldet vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2020
- Vorläufige Zahlen 2020 liegen über den Erwartungen
- Jahresüberschuss für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 voraussichtlich von 1,6 Millionen Euro
- Dadurch voraussichtlich Steigerung des Eigenkapitals auf über 18 Millionen Euro
- Steigerung des Ankaufsvolumens an Lebensversicherungspolicen im Berichtszeitraum auf über 10 Millionen Euro (Vorjahr: 3,6 Millionen Euro)
Berlin, 27. Mai 2021: Die vorläufigen Zahlen der cash.life AG für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 liegen über den Erwartungen.
Der Jahresüberschuss beträgt voraussichtlich 1,6 Millionen Euro. Aufgrund des Obsiegens vor dem Bundesfinanzhof wurden der cash.life AG in 2020 Gerichts- und Beratungskosten von zirka 1,7 Millionen Euro erstattet. Das Eigenkapital zum 31.12.2020 steigt infolge des Jahresüberschusses voraussichtlich auf über 18 Millionen Euro (31.12.2019: 16,7 Millionen Euro).
Das Ankaufsvolumen an Lebensversicherungspolicen im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 konnte voraussichtlich von 3,6 Millionen Euro auf über zehn Millionen Euro gesteigert und somit mehr als verdoppelt werden.
Der Handelsbestand, also das Volumen an selbst gehaltenen Lebensversicherungspolicen, beträgt zum 31.12.2020 dadurch voraussichtlich rund 17,4 Millionen Euro (31.12.2019: 7,6 Millionen Euro) und konnte somit ebenfalls mehr als verdoppelt werden.
Die finalen Zahlen werden mit dem Jahresabschluss nach dessen Feststellung voraussichtlich im Juni veröffentlicht.
Der Vorstand
Sogar erstaunlich viel an operativem Neugeschäft. Hätte ich nicht gedacht. Dazu noch etwas Einmalertrag aus Steuern. Auf jeden Fall kein Cash Burner.
Ja, könnte durchaus sein. Ich vermute aber, dass es leider nur beim Versuch blieb.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.095.904 von Istanbul am 07.05.21 08:40:21Ist doch mehr als ein Börsenmantel, oder? Wenn ich recht gelesen habe ist man seit einigen Quartalen wieder dabei, das operative Geschäft anzuschieben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.047.648 von DOBY am 17.06.20 15:29:21Da hatteste also Recht. Immerhin wird nun der Börsenmantel verwertet. Der Weg dazu über eine Auktion ist auch mal ganz interessant.
Großaktionär Augur Financial Holding startet Bieterverfahren über Verkauf seiner Beteiligung an der cash.life AG
Berlin, 29. April 2021:
Der Vorstand der cash.life. AG wurde in einem heute, 29. April 2021, eingegangenen Schreiben darüber informiert, dass der Verwaltungsrat der Augur Financial Holding IV S.A., der alleinigen Kommanditistin der Augur Financial Holding Vier GmbH & Co. KG, entschieden hat, in ein strukturelles Bieterverfahren für die Veräußerung der 91,8-prozentigen Beteiligung an der cash.life AG einzutreten.
Berlin, 29. April 2021:
Der Vorstand der cash.life. AG wurde in einem heute, 29. April 2021, eingegangenen Schreiben darüber informiert, dass der Verwaltungsrat der Augur Financial Holding IV S.A., der alleinigen Kommanditistin der Augur Financial Holding Vier GmbH & Co. KG, entschieden hat, in ein strukturelles Bieterverfahren für die Veräußerung der 91,8-prozentigen Beteiligung an der cash.life AG einzutreten.
Großaktionär Augur Financial Holding startet Bieterverfahren über Verkauf seiner Beteiligung an der cash.life AG
Berlin, 29. April 2021:
Der Vorstand der cash.life. AG wurde in einem heute, 29. April 2021, eingegangenen Schreiben darüber informiert, dass der Verwaltungsrat der Augur Financial Holding IV S.A., der alleinigen Kommanditistin der Augur Financial Holding Vier GmbH & Co. KG, entschieden hat, in ein strukturelles Bieterverfahren für die Veräußerung der 91,8-prozentigen Beteiligung an der cash.life AG einzutreten.
Berlin, 29. April 2021:
Der Vorstand der cash.life. AG wurde in einem heute, 29. April 2021, eingegangenen Schreiben darüber informiert, dass der Verwaltungsrat der Augur Financial Holding IV S.A., der alleinigen Kommanditistin der Augur Financial Holding Vier GmbH & Co. KG, entschieden hat, in ein strukturelles Bieterverfahren für die Veräußerung der 91,8-prozentigen Beteiligung an der cash.life AG einzutreten.