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    Trading mit Fremdkapital (Seite 4)

    eröffnet am 08.04.21 07:50:43 von
    neuester Beitrag 04.09.23 09:27:42 von
    Beiträge: 40
    ID: 1.346.077
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      schrieb am 09.04.21 15:46:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.748.224 von North-Trader am 09.04.21 07:38:32
      Zitat von North-Trader: Danke für die Infos.


      Auf die Frage wegen Selbständigkeit etc. Würde ich es so machen: Ich würde dafür erstmal kein Gewerbe anmelden. Das macht in diesem Stadium nach meiner Ansicht keinen Sinn.

      Wenn du das machen willst, einfach machen. Es ist nämlich völlig unklar, ob das überhaupt so gemacht wird, wie die das darstellen, ob du überhaupt Geld bekommen wirst und ob du überhaupt Gewinne erzielen wirst. Da sind so viele "wenns" und "abers" das ich einfach starten würde.

      Wenn du dann tatsächlich Geld bekommst, kannst du immer noch ein Gewerbe anmelden und auch rückwirkend. Für den Spaß würde ich auch keine GmbH oder ähnliches gründen, sondern das als Einzelperson auf deinen Namen deklarieren. Wenn Geld fließt, werden die von dir keine Rechnung haben wollen, sondern das wird ein automatischer Ablauf sein.

      Und erst wenn wirklich Geld fließt, würde ich dann zu einem Steuerberater gehen und dann mit diesem alles abklären.

      So würde ich es machen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.04.21 07:38:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.747.738 von bomike am 09.04.21 01:37:38Danke für die Infos.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.04.21 07:36:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.744.096 von Baldur74 am 08.04.21 19:17:41Soweit ich weiß zahlt man eine gewisse Gebühr. Je nachdem wie groß das Konto das man haben will sein soll.
      Man bekommt Regeln auferlegt nach denen man handeln muss.
      Woher das Geld kommt weiß ich nicht. Gehe aber davon aus, dass es sich durch nicht geschaffte Qualifizierungsprozesse anhäuft.
      23 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.04.21 01:37:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich hab nochmal nachgeschaut. Die Vermögensverwaltung die darauf basiert, das Einnahmen generiert werden durch die Gewinnbeteiligung, unterliegt der Umsatzsteuer. https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/442066/

      Wenn der Anbieter (dessen Konto gehandelt wird) in einem Drittstaat sitzt, sieht das anders aus. Da stecke ich nicht so tief drin, ich glaube es hängt auch davon ab, wie in diesem Land es steuerlich geregelt ist. Kann sein, das es in diesem Land für die Verwaltung gar keine Umsatzsteuer vorgesehen ist. Mit dem Reverse Charge Verfahren, sollte man aber aus dem Schneider sein.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.04.21 21:10:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.744.096 von Baldur74 am 08.04.21 19:17:41
      Zitat von Baldur74: Darf ich mal blöde fragen, wo und wie das geht?

      Ich habe geglaubt zu verstehen:
      > Man bekommt Geld von irgendwoher z.B. 100.000 EUR
      > man bekommt dann 80% des Trading-Gewinns als Provision ausgezahlt.

      Ist das so korrekt?

      Kommt das Geld von einer Bank oder Privatpersonen?


      Naja, gab hier schon genug Diskussionen zu dem Thema. Natürlich gibt Dir keiner echte 10.000,- € oder auch 100.000,- € zum Verzocken. Die "Fremdgeldtrader" dürfen "Demokonten" mit der Software der Anbieter traden. Die wenigen Trader, die unter den strengen Bedingungen erfolgreich sind, werden natürlich ihre Auszahlungen in Echt- und nicht in Spielgeld bekommen. Das wird dann von den Gebühren der anderen über 90 % der Trader gezahlt, die ihre "Probe-Challenge" nicht schaffen und dafür z.B. 1.500,- € gezahlt haben. Für die Betreiber scheint es ein gutes Geschäftmodell zu sein.

      Steuerlich relevant ist daher auch nur die ausgezahlte Provision. Trading mit fiktivem Geld ist ansonsten irrelevant, weder aus steuerlicher Sicht, noch ist es irgendwie ein Handeln für Dritte oder eine Vermögensverwaltung für andere o.ä. Diese ganzen bankenrechtlichen Probleme hat man dann nicht.

      Für die Betreiber sind nur die erfolglosen Trader interessant.

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      schrieb am 08.04.21 20:52:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      Reverse Charge wäre am einfachsten. Deutsche USt-ID vorlegen und der Kunde führt die Umsatzsteuer in Ausland ab. Ansonsten vermute ich mal, die Provisionen werden sich eher im Kleinunternehmer-Bereich bewegen.
      Avatar
      schrieb am 08.04.21 19:19:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Mit der Umsatzsteuer ist das nicht so einfach. Wenn er für andere Geld verwaltet ist das eine Dienstleistung. Und wenn ich Geld bekomme, weil ich eine positive Performance erzielt habe, bezieht sich diese Einnahme nicht auf den Umsatz oder die Vermittlung von Wertpapieren, sondern auf das daraus resultierende Ergebnis. Da wäre ich mir nicht sicher ob eine Steuerbefreiung nach §4 UStG greift.

      Auch würde wohl ein Reverse Charge Verfahren greifen, weil die Leistung in Deutschland erbracht wird, die Anbieter aber wohl im Ausland sitzen.

      Das Thema Umsatzsteuer ist hier nicht so "flockig" einfach... :)
      Avatar
      schrieb am 08.04.21 19:17:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Darf ich mal blöde fragen, wo und wie das geht?

      Ich habe geglaubt zu verstehen:
      > Man bekommt Geld von irgendwoher z.B. 100.000 EUR
      > man bekommt dann 80% des Trading-Gewinns als Provision ausgezahlt.

      Ist das so korrekt?

      Kommt das Geld von einer Bank oder Privatpersonen?
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      Avatar
      schrieb am 08.04.21 15:16:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.733.338 von North-Trader am 08.04.21 07:50:43
      Zitat von North-Trader: Moin,

      ich habe ein paar Fragen zum Fremdkapital. Es wird ja momentan oft angepriesen.

      Das Athens Steuern in dem Bereich ist mit völlig fremd. Von daher missing ganz unten abfangen.

      Soweit ich es weiß, werden die Gewinne 80/20 gesplittet und als Provision ausgezahlt.

      Ebenfalls habe ich gelesen, dass man dafür ein Gewerbe anmelden soll.

      Jetzt fangen bei mir die Fragen an.

      Welche Unternehmensform wählt man?
      Welche Steuern fallen an? Soweit ich es gelesen habe, zahlt man Umsatzsteuer auf die eingehenden Zahlungen.
      Wieviel % gehen bei einer Entnahme aus der eigenen Firma ab? Also wenn ich mir privat was auszahlen lassen möchte.
      Kann ich meinen PC in die Firma einfließen lassen und absetzen?


      Vielleicht ist ja auch jemand den Weg schon gegangen und kann über seine Erfahrungen berichten.

      Vielen Dank im Voraus.


      Die Gewinnaufteilung ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

      Unternehmensform ist dir überlassen. Personengesellschaft ist in der Handhabung sicher einfacher als eine Kapitalgesellschaft.

      Umsatzsteuer? Du verkaufst doch keine Waren oder Dienstleistungen. Du erhältst lediglich eine Provision bzw. Performance-Fee.

      Steuern: Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer in Summe ca. 30% bei einer Kapitalgesellschaft. Ausschüttungen an dich privat dann die Kapitalertragsteuer.

      Was du absetzen kannst, weiß ich nicht, da mal einem StB fragen und frage auch nach den laufenden Kosten, denn die wirst du ja durch das traden verdienen müssen.
      Avatar
      schrieb am 08.04.21 07:50:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Moin,

      ich habe ein paar Fragen zum Fremdkapital. Es wird ja momentan oft angepriesen.

      Das Athens Steuern in dem Bereich ist mit völlig fremd. Von daher missing ganz unten abfangen.

      Soweit ich es weiß, werden die Gewinne 80/20 gesplittet und als Provision ausgezahlt.

      Ebenfalls habe ich gelesen, dass man dafür ein Gewerbe anmelden soll.

      Jetzt fangen bei mir die Fragen an.

      Welche Unternehmensform wählt man?
      Welche Steuern fallen an? Soweit ich es gelesen habe, zahlt man Umsatzsteuer auf die eingehenden Zahlungen.
      Wieviel % gehen bei einer Entnahme aus der eigenen Firma ab? Also wenn ich mir privat was auszahlen lassen möchte.
      Kann ich meinen PC in die Firma einfließen lassen und absetzen?


      Vielleicht ist ja auch jemand den Weg schon gegangen und kann über seine Erfahrungen berichten.

      Vielen Dank im Voraus.
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