Viromed Medical -- ehem. Fonterelli SPAC 2 AG ISIN DE000A3MQR65
eröffnet am 06.05.22 18:53:43 von
neuester Beitrag 22.04.24 19:26:34 von
neuester Beitrag 22.04.24 19:26:34 von
Beiträge: 1.119
ID: 1.360.043
ID: 1.360.043
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 72.516
Gesamt: 72.516
Aktive User: 0
ISIN: DE000A3MQR65 · WKN: A3MQR6 · Symbol: Q11
2,3000
EUR
-2,54 %
-0,0600 EUR
Letzter Kurs 26.04.24 Düsseldorf
Meistbewertete Beiträge
Datum | Beiträge | Bewertungen |
---|---|---|
22.04.24 | ||
22.04.24 | ||
22.04.24 | ||
22.04.24 | ||
22.04.24 |
Datum | Beiträge | Bewertungen |
---|---|---|
17.04.24 | ||
17.04.24 | ||
17.04.24 | ||
19.04.24 | ||
22.04.24 |
Werte aus der Branche Gesundheitswesen
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
4,9700 | +324,79 | |
1,7800 | +36,92 | |
13,760 | +22,53 | |
0,6577 | +19,36 | |
218,06 | +18,89 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
7,8900 | -14,15 | |
0,5925 | -15,36 | |
0,6835 | -20,53 | |
3,9200 | -23,14 | |
0,6100 | -51,20 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
!
Dieser Beitrag wurde von SelfMODus moderiert. Grund: Schreiben Sie bitte Diskussionsbeiträge zum Thema des Threads, bleiben Sie bitte sachlich und unterlassen Sie Beschäftigungen mit/zu anderen Usern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.662.688 von SquishyLady am 22.04.24 18:01:23Das wurde am 3.3.2023 mit in eine klar Adhoc-pflichtige Meldung hineingepackt.
Am 05.01.2024 wurde der Wegfall dann in einer News mitgeteilt. Offenbar war die rechtliche Einschätzung der Rechtsberatung, das dieser Vorgang mit nur 6 Mio. Euro allein nicht ausreichend für eine Adhoc war.
Am 05.01.2024 wurde der Wegfall dann in einer News mitgeteilt. Offenbar war die rechtliche Einschätzung der Rechtsberatung, das dieser Vorgang mit nur 6 Mio. Euro allein nicht ausreichend für eine Adhoc war.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.662.628 von rabajatis am 22.04.24 17:55:00Es wurde mal kommuniziert, dass deren Meldungen ausschliesslich von zuständigen Anwälten für das Kapitalmarkt - Finanzrecht aufgesetzt werden und ebenfalls veröffentlicht werden.
Bis 02 Mai 2024 ist wohl der Drops mit der Studie gelutscht - wird gemunkelt, laut anstehenden Sitzungen.
Bis 02 Mai 2024 ist wohl der Drops mit der Studie gelutscht - wird gemunkelt, laut anstehenden Sitzungen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.025.223 von SquishyLady am 28.12.23 18:19:43
Warum wurde denn der Wegfall der Eventualität eigentlich nicht per adhoc gemeldet?
Zitat von SquishyLady:Zitat von heinrich22: Als ich die angeschrieben habe, meinten die , da gibt es keine eventuell anfallende Eventualität mehr.
Das wäre dann wohl adhoc-pflichtig oder gelogen.
Warum wurde denn der Wegfall der Eventualität eigentlich nicht per adhoc gemeldet?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.662.478 von SquishyLady am 22.04.24 17:33:06Bilanzgewinn hat das Dir schon geschrieben. Warum weiss Du das denn nicht selbst als jemand der soviel hier auf WO schreibt? Man kann nicht jede veraltete Meinung richtig stellen. Die MAR gitl bereits 10 Jahre. Die Viromed Medical AG lässt sich - siehe Mitteilungen hier im Thread aus der Unternehmensleitung - rechtlich beraten und wiegt genau ab, was als Adhoc veröffentlich werden kann (oder muss) und was als News veröffentlicht werden kann oder muss / sollte.
Mir sind aber auch Fälle bekannt, wo Freiverkehrswerte dieses sorgfältige Vorgehen nicht machen. Bzw. wo man wesentliche Dinge gar nicht erfährt oder bestenfalls später aus einer Recherche.
Mir sind aber auch Fälle bekannt, wo Freiverkehrswerte dieses sorgfältige Vorgehen nicht machen. Bzw. wo man wesentliche Dinge gar nicht erfährt oder bestenfalls später aus einer Recherche.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.662.553 von Bilanzgewinn am 22.04.24 17:47:07
Herzlichen Dank! Endlich wurde das mal abschließend geklärt.
Dann wundere ich mich weiterhin über bisher unterlassene Meldungen mancher Vorkommnisse.
Zitat von Bilanzgewinn: Die deutschen Freiverkehre gelten als MTF.
Herzlichen Dank! Endlich wurde das mal abschließend geklärt.
Dann wundere ich mich weiterhin über bisher unterlassene Meldungen mancher Vorkommnisse.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.662.478 von SquishyLady am 22.04.24 17:33:06Zum Thema Freiverkehr und Art 17 MAR
Die Pflicht zur Veröffentlichung von Insiderinformationen gilt gemäß Art. 17 Abs. 1 Unterabs. 3 MAR für alle Emittenten, die für ihre Finanzinstrumente eine Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt in einem Mitgliedstaat beantragt oder genehmigt haben, bzw. im Falle von Instrumenten, die nur auf einem multilateralen (MTF) oder organisierten Handelssystem (OTF) gehandelt werden, für Emittenten, die für ihre Finanzinstrumente eine Zulassung zum Handel auf einem multilateralen oder organisierten Handelssystem in einem Mitgliedstaat erhalten haben oder die für ihre Finanzinstrumente eine Zulassung zum Handel auf einem multilateralen Handelssystem in einem Mitgliedstaat beantragt haben.
Die Zustimmung zum Handel bzw. dessen Genehmigung beinhaltet dabei mehr als ein bloßes zur Kenntnisnehmen.1 Der Emittent muss wissentlich und willentlich dem Handel zugestimmt haben, entweder
weil er selbst einen Antrag auf Zulassung/Einbeziehung seiner Finanzinstrumente zum Handel an einem MTF oder OTF gestellt hat,
weil er einen Dritten beauftragt hat, einen Antrag auf Zulassung/Einbeziehung zum Handel am MTF/OTF zu stellen, oder
weil er die Zulassung/Einbeziehung seiner Finanzinstrumente zum Handel an einem MTF/OTF durch einen Dritten genehmigt hat.
Der Begriff MTF (Multilateral Trading Facility) bedeutet multilaterales Handelssystem und meint ein System oder einen Mechanismus, der die Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten innerhalb des Systems in einer Weise zusammenbringt, die zu einem Vertrag über den Kauf dieser Finanzinstrumente führt (Art. 3 Abs. 1 Nr. 7 MAR, Art. 4 Abs. 1 Nr. 22 Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II), § 2 Abs. 8 Nr. 8 WpHG). Der Betrieb eines MTF ist erlaubnispflichtig (§ 32 i. V. m. § 1 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b) Kreditwesengesetz (KWG)). Der Begriff OTF (Organised Trading Facility) bedeutet organisiertes Handelssystem und meint ein multilaterales System, bei dem es sich nicht um einen geregelten Markt oder ein MTF handelt und das die Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf und Verkauf von Schuldverschreibungen, strukturierten Finanzprodukten, Emissionszertifikaten oder Derivaten innerhalb des Systems auf eine Weise zusammenführt, die zu einem Vertrag über den Kauf dieser Finanzinstrumente führt (Art. 3 Abs. 1 Nr. 8 MAR, Art. 4 Abs. 1 Nr. 23 Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II), § 2 Abs. 8 Nr. 9 WpHG). Auch der Betrieb eines OTF ist erlaubnispflichtig (§ 32 i. V. m. § 1 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. d) KWG).2
Die deutschen Freiverkehre gelten als MTF.
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Emittentenle…
Die Pflicht zur Veröffentlichung von Insiderinformationen gilt gemäß Art. 17 Abs. 1 Unterabs. 3 MAR für alle Emittenten, die für ihre Finanzinstrumente eine Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt in einem Mitgliedstaat beantragt oder genehmigt haben, bzw. im Falle von Instrumenten, die nur auf einem multilateralen (MTF) oder organisierten Handelssystem (OTF) gehandelt werden, für Emittenten, die für ihre Finanzinstrumente eine Zulassung zum Handel auf einem multilateralen oder organisierten Handelssystem in einem Mitgliedstaat erhalten haben oder die für ihre Finanzinstrumente eine Zulassung zum Handel auf einem multilateralen Handelssystem in einem Mitgliedstaat beantragt haben.
Die Zustimmung zum Handel bzw. dessen Genehmigung beinhaltet dabei mehr als ein bloßes zur Kenntnisnehmen.1 Der Emittent muss wissentlich und willentlich dem Handel zugestimmt haben, entweder
weil er selbst einen Antrag auf Zulassung/Einbeziehung seiner Finanzinstrumente zum Handel an einem MTF oder OTF gestellt hat,
weil er einen Dritten beauftragt hat, einen Antrag auf Zulassung/Einbeziehung zum Handel am MTF/OTF zu stellen, oder
weil er die Zulassung/Einbeziehung seiner Finanzinstrumente zum Handel an einem MTF/OTF durch einen Dritten genehmigt hat.
Der Begriff MTF (Multilateral Trading Facility) bedeutet multilaterales Handelssystem und meint ein System oder einen Mechanismus, der die Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten innerhalb des Systems in einer Weise zusammenbringt, die zu einem Vertrag über den Kauf dieser Finanzinstrumente führt (Art. 3 Abs. 1 Nr. 7 MAR, Art. 4 Abs. 1 Nr. 22 Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II), § 2 Abs. 8 Nr. 8 WpHG). Der Betrieb eines MTF ist erlaubnispflichtig (§ 32 i. V. m. § 1 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b) Kreditwesengesetz (KWG)). Der Begriff OTF (Organised Trading Facility) bedeutet organisiertes Handelssystem und meint ein multilaterales System, bei dem es sich nicht um einen geregelten Markt oder ein MTF handelt und das die Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf und Verkauf von Schuldverschreibungen, strukturierten Finanzprodukten, Emissionszertifikaten oder Derivaten innerhalb des Systems auf eine Weise zusammenführt, die zu einem Vertrag über den Kauf dieser Finanzinstrumente führt (Art. 3 Abs. 1 Nr. 8 MAR, Art. 4 Abs. 1 Nr. 23 Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II), § 2 Abs. 8 Nr. 9 WpHG). Auch der Betrieb eines OTF ist erlaubnispflichtig (§ 32 i. V. m. § 1 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. d) KWG).2
Die deutschen Freiverkehre gelten als MTF.
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Emittentenle…
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.028.307 von tillsunrise am 29.12.23 13:45:29
@rabajatis
Warum ignorierst Du diesmal, dass es sich um den Freiverkehr handelt?
Zitat von tillsunrise: Hey Rabajatis
Wie vermutet/befürchtet liegt die Antwort in den anderen Regeln des Freiverkehrs
Die Adhoc Pflicht besteht am geregelten Markt und im organisierten Handel. Aber nicht im Freiverkehr.
"Der Freiverkehr ist kein organisierter Markt i.S.v. § 2 Abs. 5 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz). Die Basis für die Einbeziehung von Wertpapieren in den Freiverkehr bilden die Freiverkehrsrichtlinien der Deutsche Börse AG. Es gibt nur wenige formale Einbeziehungsvoraussetzungen und keine Folgepflichten für den Emittenten."
https://deutsche-boerse.com/dbg-de/unternehmen/wissen/boerse…
@rabajatis
Warum ignorierst Du diesmal, dass es sich um den Freiverkehr handelt?
Nach der Adhoc-Meldung - ja vorgeschrieben bei wesentlichen Ereignissen einer börsennotierten Firma - kommt jetzt auch noch eine News-Meldung mit weiteren Details:
https://www.ariva.de/news/eqs-news-viromed-medical-ag-erreic…
o Es wird von 77 Kliniken in Deutschland geschrieben, die das Produkt anwenden werden. Auf der Standort-Seit von Corius sind nur 70 Standorte aufgelistet - aber incl. A, CH und NL
o Plasma Care® by Viromed ist der Benchmark in Deutschland
o Es wird von einer Signalwirkung in der Wundbehandlung geschrieben, der die weitere Marktdurchdringung beschleunigt. Es wird die Erwartung geäußert, das weitere Kliniken und Versorgungseinrichtungen dem Vorbild der CORIUS Gruppe folgen werden
o Und von einem "echten Meilenstein für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens"
Für bereits Investierte ein ganz toller Börsentag denke ich. Bleibt aber weiter die Frage, wann der G-BA (endlich) den nächsten Schritt macht.
https://www.ariva.de/news/eqs-news-viromed-medical-ag-erreic…
o Es wird von 77 Kliniken in Deutschland geschrieben, die das Produkt anwenden werden. Auf der Standort-Seit von Corius sind nur 70 Standorte aufgelistet - aber incl. A, CH und NL
o Plasma Care® by Viromed ist der Benchmark in Deutschland
o Es wird von einer Signalwirkung in der Wundbehandlung geschrieben, der die weitere Marktdurchdringung beschleunigt. Es wird die Erwartung geäußert, das weitere Kliniken und Versorgungseinrichtungen dem Vorbild der CORIUS Gruppe folgen werden
o Und von einem "echten Meilenstein für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens"
Für bereits Investierte ein ganz toller Börsentag denke ich. Bleibt aber weiter die Frage, wann der G-BA (endlich) den nächsten Schritt macht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.662.112 von rabajatis am 22.04.24 16:48:28
Ok, ich formuliere um.
Weshalb STEIGT die Aktie nicht bei den erhöhten Umsätzen und notiert nahe Tagestief wenn doch die Meldung so sensationell ist?
"Wenn man das gewusst hätte" dann wäre was gewesen?
Zitat von rabajatis: ? Es gibt bis jetzt heute um ca. 16:30 Uhr in diesem wohl eher noch unter "Geheimfavorit" laufenden Titel über 100.000 Euro Börsenumsatz und ca. 40 Transaktionen. Das ist doch nicht nichts oder keiner.
Ok, ich formuliere um.
Weshalb STEIGT die Aktie nicht bei den erhöhten Umsätzen und notiert nahe Tagestief wenn doch die Meldung so sensationell ist?
Zitat von SquishyLady:Zitat von rabajatis: ...
Tja ... DAS war dann wohl als eine Art Vorankündigung der heutigen Hammer-Mitteilung zu sehen. Wenn man das gewusst hätte.
Was hätte man dann???
Deutlich mehr bezahlt als 2,58€ so wie jetzt in DUS gerade?
"Wenn man das gewusst hätte" dann wäre was gewesen?
26.04.24 · EQS Group AG · Viromed Medical |
26.04.24 · EQS Group AG · Viromed Medical |
26.04.24 · EQS Group AG · Viromed Medical |
26.04.24 · EQS Group AG · Viromed Medical |
22.04.24 · 4investors · Viromed Medical |
22.04.24 · EQS Group AG · Viromed Medical |
22.04.24 · EQS Group AG · Viromed Medical |
22.04.24 · EQS Group AG · Viromed Medical |
22.04.24 · EQS Group AG · Viromed Medical |
17.04.24 · 4investors · Viromed Medical |
Zeit | Titel |
---|---|
21.01.24 |