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    Grundfreibetrag aufbrauchen – wie ist das bei ausländischen Dividenden mit der Quellensteuer?

    eröffnet am 14.06.22 03:04:37 von
    neuester Beitrag 18.06.22 11:29:11 von
    Beiträge: 8
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      schrieb am 18.06.22 11:29:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.807.449 von alzwo am 18.06.22 09:38:46Ja bei 10000 wäre eine NV natürlich eher logisch. Da es aber ja eine ausreichende Begründung mit Zahlen dafür benötigt könnte auch bei 10000 das Finanzamt Probleme machen. Die wissen ja auch dass es ganau so gut dann auch das Doppelte und mehr ausmachen kann was an Kapitalerträgen kommen wird.

      Ich bin vom Eingangsposting ausgegangen, deshalb mein Beitrag wegen den 40000.
      Avatar
      schrieb am 18.06.22 09:38:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      1erhart,
      „Eine NV-Bescheinigung wirst du aber bei einer Ausschüttung von 40000 unter Garantie nicht bekommen.“

      Ja, deshalb hatte ich das Beispiel auf € 10.000,- und sonst nix geändert.

      Wie honigbaer würde ich als deutscher Geringverdiener ausländische Quellensteuer vermeiden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.06.22 07:26:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      Meine Meinung dazu:

      1. Vom deutschen Staat kannst du nur die deutsche Abgeltungssteuer zurückerhalten.

      2. Ausländische Quellensteuer kannst du dir nur aus dem entsprechenden Land erhalten. Hier aber nur den Betrag/Steuersatz der in diesem Fall die 15% überschreitet.

      Beispiel für 2: Norwegen hat 25% Quellensteuer, 15% davon anrechenbar und die restlichen 10% kannst du dir aus Norwegen zurückholen.

      @alzwo Eine NV-Bescheinigung wirst du aber bei einer Ausschüttung von 40000 unter Garantie nicht bekommen. Ich hatte bei meinen Schwiegereltern dasselbe Problem. Solange sie zu 2. waren war alles klar, seit meine Schwiegermutter alleine ist geht nichts mehr und das bei einem Betrag weit unter 40000 Euro.
      Avatar
      schrieb am 17.06.22 17:56:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Um welche luxemburgische Aktie geht es denn?

      Die Quellensteuer der einzelnen Länder für Aktien und Anleihen kann man der BZSt Liste entnehmen. Bei Luxemburg steht 0/15%, also wird von Luxemburg offenbar gar nicht immer 15% Quellensteuer einbehalten.
      https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Kapitalertraege/Auslae…

      Wenn 15% einbehalten werden, sind diese 15% auf die Steuerschuld anrechenbar.
      Ist die Anrechnung nicht möglich, da aufgrund des Grundfreubetrags keine inländische Steuer anfällt, käme eine Erstattung von Luxemburg in Betracht, aber die ist vermutlich aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens nicht möglich und die luxemburgische Quelle wird auch die deutsche Nicht-Veranlagungsbescheinigung nicht beachten.

      Aber vielleicht ist es auch anders, bin kein Experte.

      Wieso nicht den Freibetrag besser mit inländischen Ausschüttungen nutzen?
      Avatar
      schrieb am 16.06.22 09:27:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Immo-Fan,
      anscheinend hast du eine ungenaue Vorstellung vom Grundfreibetrag (= steuerfreies Existenzminimum). Es gibt keine Erstattung von ca € 10.000,- gezahlter Steuer, sondern ein zu versteuerndes Einkommen von ca 10.000,- ist steuerfrei.

      Ändern wir mal dein Beispiel. Dein Verwandter hat € 10.000,- Dividenden aus Luxemburg erhalten. Davon wurden € 1.500,- an Luxemburg abgeführt, € 1.000,- plus Soli an Deutschland. Über eine Steuererklärung mit Günstiger-Prüfung kann dein Verwandter eine Steuererstattung von € 1.000,- plus Soli erhalten. Wer erstattet die luxemburgische Steuer? Die ist wohl verloren, bestimmt aber umständlich zurückzuholen.

      Denk mal nach über eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung. Die beantragt dein Verwandter bei seinem persönlichen FA und gibt sie dann seiner Depotbank. Mindestens die deutsche Steuer plus Soli wird von der Depotbank dann nicht mehr einbehalten. Außerdem erspart sich dein Verwandter eine jährliche Steuererklärung. Kann sein, daß die Depotbank dann sogar in diesem Jahr schon gezahlte Abgsteuer erstattet.

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      schrieb am 14.06.22 18:49:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.774.189 von Immo-Fan am 14.06.22 03:04:37Die 15% (6.000€) werden im Rahmen des Einkommensteuerbescheids von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen, wenn man bei der Einkommensteuererklärung die Anlage KAP unter dem Aspekt der Günstigerprüfung mit einreicht. Vielleicht hilft dies etwas weiter: Posting: 71.089.544 von HenryScheinulf am 13.03.22 00:54:01 im Thread: Wachstumsaktien - der perfekte Weg zu einem einem entspannten Ruhestand. Wenn die zu zahlende Einkommensteuer z.B. 4.000€ beträgt, dann werden auch nur 4.000€ abgezogen.
      Avatar
      schrieb am 14.06.22 10:09:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.774.189 von Immo-Fan am 14.06.22 03:04:37Der Grundfreibetrag ist der Betrag, den Du im Jahr steuerfrei beziehen darfst, darüber hinaus werden die Erträge versteuert.

      In Deinem Bsp. stehen dem ca 10.000 Euro hohen Grundfreibetrag 40.000 Euro Dividendeneinnahmen gegenüber, bei der die Differenz von 30.000 Euro versteuert werden muss.
      Zu erst fälligen Quellensteuer und Abgeltungssteuer bzw Verrechnung über die Steuererklärung kann ja vielleicht jmd. Drittes genaueres schreiben... :-)
      Avatar
      schrieb am 14.06.22 03:04:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Thema: Grundfreibetrag aufbrauchen – wie ist das bei ausländischen Dividenden mit der Quellensteuer?

      Hallo, meine Frage dreht sich um die ausländische Quellensteuer.

      Ich führe das Depot eines Familienmitglieds, welches nur Kapitaleinkünfte hat, also wirklich keine anderen Einnahmen.

      Nun ein Beispiel, habe die Zahlen hochgesetzt, um den zugrundeliegenden Effekt besser verstehen zu können:

      Eine luxemburgische Aktie schüttet 40.000 Euro Dividende aus. Normal werden hier nun 6.000 Euro Quellensteuer und 4.000 € deutsche Abgeltungssteuer (+ Soli) abgezogen.

      Stehen dem Grundfreibetrag von grob 10.000 Euro jetzt 10.000 oder nur 4.000 Euro Dividende dagegen? Wieviel Euro kriegt man raus? Ist die luxemburgische Quellensteuer verloren? Bräuchte man in diesem Szenario etwa 100.000 Euro Dividende, um den Grundfreibetrag voll ausnutzen zu können?

      Dankeschön für jeden Kommentar.
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      Grundfreibetrag aufbrauchen – wie ist das bei ausländischen Dividenden mit der Quellensteuer?