checkAd

    Kinderdepot und Freibetrag

    eröffnet am 22.10.23 18:16:03 von
    neuester Beitrag 29.10.23 14:18:10 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.373.100
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.302
    Aktive User: 0


    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 29.10.23 14:18:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.702.294 von alzwo am 27.10.23 10:05:19
      Zitat von alzwo: Wie JuliaPapa und reckoner schon schrieben, ist es nicht legal, auf ein Kind übertragenes Vermögen und die Erträge daraus zum Lebensunterhalt des Kindes zu verwenden. Wird so etwas häufig aufgedeckt? Ich habe gehört, daß großes Einkommen eines Kindes schon mal mit dem Kindergeld kollidierte..


      Was du hier nennst, ist das eine. Ein zu hohes Einkommen aus Kapitalvermögen kann das Kindergeld und die Mitversicherung in der Krankenkasse betreffen. Da kenne ich mich aber nicht aus. Hier gilt wie überall: Google ist dein Freund.

      Was ich aber meinte, sind die Steuern. Kinder können ja 1.000 Euro Freibetrag bei Kapitaleinkünften plus 11.604 (allg. Steuerfreibetrag 2024) steuerfrei vereinnahmen. Da liegt es natürlich nahe, entsprechende Wertpapiere an das Kind zu übertragen, um solche Erträge steuerfrei vereinnahmen zu können.

      Das Problem ist halt dabei, dass das nur funktioniert, wenn die Papiere dem Kind auch rechtlich geschenkt werden. Mal eben kurz vor dem 18. Geburtstag alles zurückübertragen funktioniert nicht - das ist ein Wertpapierübertrag mit Gläubigerwechsel, der von der Bank automatisch ans Finanzamt gemeldet wird. Und die könnten dann nachforschen. Das Risiko würde ich nicht eingehen wollen.
      Avatar
      schrieb am 29.10.23 10:17:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      Danke Leute :-)
      Avatar
      schrieb am 27.10.23 10:05:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Seibelt,
      „....., um die Freibeträge auszunutzen.“
      Mit der Vorabpauschale von 2% (kann anscheinend auch mal 0% betragen) wird der Freibetrag des Kindes ja eher schwach ausgenutzt. 4% bis 5% sind wohl auch möglich. Deshalb vielleicht lieber einen ausschüttenden ETF. Muß es unbedingt ein ETF sein? Vielleicht direkt einige Aktien oder Anleihen.

      Wie JuliaPapa und reckoner schon schrieben, ist es nicht legal, auf ein Kind übertragenes Vermögen und die Erträge daraus zum Lebensunterhalt des Kindes zu verwenden. Wird so etwas häufig aufgedeckt? Ich habe gehört, daß großes Einkommen eines Kindes schon mal mit dem Kindergeld kollidierte.

      Mein Beispiel dürfte legal sein. Mit 18 Jahren darf sich ein Kind bei seinen Eltern Geld leihen. Es verkauft nur so viel aus dem Depot, daß noch keine Steuer anfällt. Den Rest fürs Auto leiht es sich. Im nächsten Jahr (ist zB noch Studentin) verkauft es wieder aus dem Depot bis zur Steuergrenze und zahlt an die Eltern zurück.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.10.23 23:26:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      >>>Würde ich nur in ETFs investieren, würden nur Buchwerte entstehen. Erst mit dem Verkauf ab 18 Jahren müssten die Gewinne versteuert werden.

      Deshalb wählt man in solchen Fällen auch andere Wertpapiere, etwa Dividendenaktien oder hochverzinsliche Anleihen; und sicher keine nichtausschüttenden(!) Fonds (wobei auch ausschüttende Fonds da meist nicht viel besser sind).


      >>>Also als Beispiel: Vorabpauschale 2% jedes Jahr angefallen und durch den Freibetrag aufgefangen. Ab 18 Jahre dann ETF verkauft und 25% (mal rund gemacht) Steuern zu Zahlen. Da ja bereits 2% gezahlt wurden, müssten doch nur noch 23% gezahlt werden...

      Wieso 23%? Es geht doch vermutlich um mehrere/viele Jahre, und da summieren sich die 2% doch.

      Zum "Plattmachen" fällt mir nur ein Verkauf auf mehrere Jahre verteilt ein, der dann jeweils unter dem Grundfreibetrag liegt.
      Das kann man übrigens die gesamte Zeit über machen. Ist beispielsweise bei einem 10-jährigen Kind noch Grundfreibetrag übrig und sind auch entsprechende Gewinne vorhanden, dann verkauft man und investiert neu (durchaus wieder in das selbe Produkt). Die potentielle Steuer ist dann wieder bei Null.


      >>>Und noch etwas: Bevor du ein Depot eröffnest, solltest du klären, ob das Kind ETF kaufen kann. Manche Banken lassen für Depots von Kindern keine Aktien oder Aktien-ETFs zu.

      Tipp dazu (wenn es eine dauernde Anlage sein soll): Nicht das Geld schenken, sondern die Wertpapiere.
      Damit konnte man auch schon immer das "mündelsicher" umgehen (als es noch Gesetz war).

      Stefan

      PS: Die Nachteile von Vermögen bei Kindern sollten nicht vergessen werden. Beispielsweise könnte das die Krankenversicherung sein, außerdem abgelehntes Bafög o.ä.
      Und natürlich, dass das Geld dann dem Kind gehört (wurde ja auch schon gesagt). Selbst wenn die Eltern pleite wären kämen sie legal an das Vermögen der Kinder nicht einfach ran.
      Avatar
      schrieb am 26.10.23 19:48:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.696.361 von alzwo am 26.10.23 10:50:27Hi und noch mal besten Dank!

      Okay, ich glaube ich habe verstanden. Würde das Kind nun nur in ETFs investieren, entstünden (im Idealfall) Buchgewinne und diese müssten unter Umständen mit der Vorabpauschale versteuert werden. Werden die ETFs irgendwann verkauft, dann muss der Gewinn eben versteuert werden, minus der bereits gezahlten Vorabpauschale.

      Ich wollte eigentlich nur sicherstellen, dass Kurs-Gewinne ja keine Einnahmen sind. Diese bräuchte man aber, um die Freibeträge auszunutzen.

      Hättest du Lust, noch ein paar Strichpunkte zum "Plattmachen" loszuwerden?

      Daaaanke!

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4080EUR +2,00 %
      NurExone Biologic: Erfahren Sie mehr über den Biotech-Gral! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 26.10.23 10:50:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Seibelt,
      gehen wir mal auf einige Sätze ein.

      „Würde ich nur in ETFs investieren, würden nur Buchwerte entstehen.“
      Du meinst wohl Buchgewinne. Buchverluste sind auch möglich. Beides ist nicht zu versteuern.

      „Erst mit dem Verkauf ab 18 Jahren müssten die Gewinne versteuert werden.“
      Wieso 18 Jahre? Bei tollen Einnahmen muß auch ein Kleinkind Steuern zahlen.

      „Gerade bei der NV-Veranlagung träfe dies doch zu?!“
      Die NV-Bescheinigung verhindert einen Steuerabzug durch die Depotbank. Die NVB ist kein Freibrief für riesige Gewinne. Sie muß bei deinem Finanzamt beantragt werden.

      Wenn irgendwann mal auf realisierte Gewinne Steuern gezahlt werden müssen, werden davon selbstverständlich schon vorab gezahlte Steuern abgezogen.

      Wann entlastet ein Kinderdepot die Eltern? Wenn die Eltern weniger als den Sparerpauschbetrag ausnutzen, bringt ein Kinderdepot nichts. Müssen die Eltern Steuern auf Kapitalerträge zahlen, ist es sinnvoll, Erträge auf ein Kind zu verlagern. Beispiel: Kind erzielt jedes Jahr Erträge von ca € 3.000,- . Steuerfrei. Nach einigen Jahren macht es das Depot platt und kauft sich ein Auto. Das Plattmachen kann man gestalten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.10.23 19:56:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo und vielen Dank für eure Antworten!

      Ich verstehe leider immer noch nicht den Vorteil eines Junior Depots im Hinblick auf Steuern und den Freibetrag. Würde ich nur in ETFs investieren, würden nur Buchwerte entstehen. Erst mit dem Verkauf ab 18 Jahren müssten die Gewinne versteuert werden. Aber dann könnte das Geld ja auch auf dem Eltern-Konto angelegt werden... Weil die Freibeträge während der Ansparphase ja nicht genutzt werden. Gerade bei der NV-Veranlagung träfe dies doch zu?!

      Mit der Vorabpauschale macht das mehr Sinn, aber dann müssten doch die bereits gezahlten Steuern in Form der Pauschale später vom Verkauf der ETFs und der gezahlten Steuer abgezogen werden oder? Also als Beispiel: Vorabpauschale 2% jedes Jahr angefallen und durch den Freibetrag aufgefangen. Ab 18 Jahre dann ETF verkauft und 25% (mal rund gemacht) Steuern zu Zahlen. Da ja bereits 2% gezahlt wurden, müssten doch nur noch 23% gezahlt werden...

      Oder wo habe ich den Denkfehler?
      Avatar
      schrieb am 24.10.23 10:28:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du kannst sogar eine NV-Bescheinigung hinterlegen, wenn das Kind keine anderen Einkünfte hat. Dann bekommt das Kind alle Erträge steuerfrei.

      Wichtig dabei: Das Eigentum an den Wertpapieren muss auf das Kind übergehen. Wenn du dann mit 18 Jahren die Papiere an dich zurücküberträgst, wird das Finanzamt das genau prüfen.

      Und noch etwas: Bevor du ein Depot eröffnest, solltest du klären, ob das Kind ETF kaufen kann. Manche Banken lassen für Depots von Kindern keine Aktien oder Aktien-ETFs zu.
      Avatar
      schrieb am 22.10.23 19:34:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.673.357 von Seibelt am 22.10.23 18:16:03Hier wird es gut beschrieben:

      https://www.finanztip.de/blog/thesaurierender-etf-hier-zahls…
      Avatar
      schrieb am 22.10.23 18:16:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Abend zusammen!

      Wir möchten für unser Kind ein Kinderdepot einrichten. Der Vorteil liegt ja in der Versteuerung bzw. in der Nutzung des Freibetrages durch das Kind.

      Wir wollten dafür in thesaurierende ETFs investieren. Jetzt frage ich mich aber, in wie fern diese Art der Anlage überhaupt den Freibetrag belastet? Es fallen ja keine Kapitalerträge an... Und wenn as Kind mit 18 seine Aktien verkauft, dann muss es ja wieder die 25% zahlen... Sind ja nur Buchwerte.

      Würde sich doch also nur lohnen, wenn in der Ansparphase Kapitalerträge ausgeschüttet werden oder?

      Besten Dank in die Runde!
      1 Antwort
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Kinderdepot und Freibetrag