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    Demirbank - Zukunftsaktie mit gigantischen Potential - (4) (Seite 119)

    eröffnet am 05.03.01 08:53:38 von
    neuester Beitrag 15.10.23 22:35:23 von
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      Avatar
      schrieb am 24.07.15 16:29:56
      Beitrag Nr. 1.106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.259.141 von remmos am 24.07.15 14:50:30
      Entschädigung
      Hallo Remmos,

      die unterschiedlichen Entschädigungsansätze könnten sich mE aus unterschiedlichen Bewertungen ergeben, einmal mit EUR 1,84 aus dem letzten Börsenkurs der dt. Zertifikate (vor dem ganzen Rummel um die Verstaatlichung, mache ich eigentlich ungern EUR 1196,97 / 650 (dt. Zertifikate) ergibt EUR 1,84 je Zertifikat) und in der Spitze mit EUR 6,45 je Zertifikat wohl aus einem Übernahmeangebot.

      Nach meiner Erinnerung betrug der Wert der dt. Zertifikate (= 500 türkische Originalaktien, wenn ich mich richtig erinnere) um die EUR 2 vor der Verstaatlichung, habe aber im Internet nichts hierzu gefunden.

      Ich glaube auch, dass die Entschädigungszahlung in einer Aufstellung spezifiziert wird und das wird sicher als Unterlage anerkannt.

      Ich vertraue bei den Entschädigungsvereinbarungen unserem Vorstand und unseren Rechtsanwälten.
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.07.15 16:24:36
      Beitrag Nr. 1.105 ()
      Entschädigung
      Hoffentlich wird aus Prof. Dr. Rumpf jetzt Prof. Dr. Trumpf für uns in den weiteren Verhandlungen um die / eine Entschädigung ;)
      Avatar
      schrieb am 24.07.15 14:50:30
      Beitrag Nr. 1.104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.251.902 von Fisherman99 am 23.07.15 18:39:00
      Schadensersatzhöhe - Bewertung
      "The applicant requested compensation for pecuniary damage. To
      calculate his financial loss, he relied on three different calculation methods, the results of which differed (2,371 Euros (EUR), EUR 4,189.93, and EUR 1,196.97 respectively)"

      Das bedeutet (bei 650 Aktien): Minimal 1,94, Maximal 6,45 EUR/Aktie.
      -------------

      Ich habe die Zahlen mal durch mein Excel-sheet laufen lassen und komme zum Ergebnis, das eine Schadensersatzleistung in Höhe von 1.196 Mio € mir zu niedrig erscheint!

      Unter der Annahme, das dies einer Bewertung von ca. 1,94 je DTZ ausmacht (komme selber auf 2,30 €), entspricht dies einem Kursniveau von 0,81 € je DTZ im Jahr 2000 (mit 6% abdiskontiert)!

      Die letzte Kursfeststellung lag bei 1,15 € je DTZ!

      Warum sollte man 40% unter der letzten Kursfeststellung vom 05.12.2000 Schadenersatz fordern? Das macht doch wirklich nicht viel Sinn... oder?

      Aber das nur als reine Gedankenstütze...


      Gruß und nice weekend
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.07.15 14:17:04
      Beitrag Nr. 1.103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.254.329 von Urmel07 am 24.07.15 00:15:37
      Anwälte und Entschädigungsbewertung
      Auch ich bin der Auffassung, das die Anwälte einen gute Arbeit abgeliefert haben und sie alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft haben.

      Ich bin ein Mitglied erster Stunde und diente in mancher Situation als Referenzanleger... und alles begann mit einem Gutachten im Wert von 5.000 €, um zu prüfen, welcher Rechtsweg der beste für uns ist!

      Hinsichtlich der Höhe der Entschädigungsklage kann ich auch nur darauf hinweisen, das unsere Anwälte, beruhend der von uns vorgelegten Zahlen, eine Schadensbewertung vorgenommen haben. Es ist auch davon auszugehen, das es für unsere Anwälte, ob Deutsche oder türkische Anwälte, dies auch nicht der erste Gerichtsprozess ist, in der es um finanziellen Schadensersatz geht.

      Daher halte ich die Aussagen, das unsere Anwälte wie schweizer Käse arbeiten und jede zweite Masche fallen lassen, für nicht zu treffend!

      Die drei verschiedenen genannten Modelle der Schadensbewertung im Urteil ist auch dem Sachverhalt geschuldet, das zwei Klagefälle zusammen getragen wurden.

      Frau Cingilogliu erhebt meines wissens auch um Schadensersatz eines Demirbank-Fonds (Familienfonds), der einfach aufgelöst und die Gelder dem Staatshaushalt zugeführt wurden!

      Aber wir werden in den nächsten Tagen erfahren, wie der Prozess fortgeführt wird!

      Anmerkung:
      Es wird hier auch stets darauf verwiesen, das die Demirbank für $ 350 Mio. (412 Mio. €) an die HSBC veräußert wurde. Aber es wurden ja noch weitere Unternehmenswerte veräußert, wie z.B.:
      Demirbank: 412 Mio. €
      DemirHalk Bank: 60 Mio. €
      Grundstücke: xx Mio. €
      Bank-Hauptsitz: xx Mio. €
      Auslandstöchter: xx Mio. €

      Genaue Zahlen liegen mir nicht vor. Man kann jedoch von ca. 600 Mio. € + ausgehen!

      Zudem hatte die Zentralbank in Ihrem Rechenschaftsbericht von 2000 einen Zinsgewinn (ruinöser Refinanzierungzins von bis zu 2.000% in der Spitze) von $ 300 Mio. (350 Mio. €) nur allein durch die Zahlungen der Demirbank ausgewiesen!!!

      Der letzte Demirbank Geschäftsbericht für 2000 wies noch einen Eigenkapitalanteil von $ 300 Mio. (350 Mio. €) aus!

      Al das kann unter anderem als Bewertungsgrundlage herangezogen werden.
      Avatar
      schrieb am 24.07.15 13:09:13
      Beitrag Nr. 1.102 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.254.329 von Urmel07 am 24.07.15 00:15:37
      Kostenerstattung
      Hallo Urmel,

      bei dem Thema "Kostenerstattung" sind wir der Zeit nat. etwas voraus in diesem Stadium gerade, wo es überhaupt erst mal um den weiteren Weg geht bzgl. Entschädigung usw.

      Dennoch finde ich nat. die Abklärung solcher Fragen generell im Vorfeld schon wichtig, dass man auch vorbereitet ist an Tag X und nicht erst dann anfängt drüber zu grübeln, wie das denn nun alles aussieht steuerlich usw.

      Evtl. ist es auch wichtig das vorher zu betrachten, weil man dann ggf. im Vorfeld schon einige Forderungen so auslegt oder definiert, dass sie möglichst "günstig" für uns ausfallen steuerlich.

      Wie du schon geschrieben hast, wäre eine reine Entschädigung steuerfrei und Zinsen müssen versteuert werden. Dazu die Frage mit den Kosten für Anwälte evtl. als Gegenrechnung / Abzug . Daraus würde es ja steuerlich Sinn machen, eher eine höhere Entschädigung zu verlangen und im Gegenzug weniger Zinsen...?!

      Wenn wir unsere "Beiträge" für die Anwalts- und Prozesskosten dem Finanzamt gegenüber in Abzug bringen müssen zu den Zinserträgen, dann frage ich mich, wer uns eine anerkannte Bescheinigung über die gezahlten "Kosten-Beiträge" erstellen kann.

      Zuerst denkt man nat. an die IGDD. Wäre so eine Bescheinigung denn ausreichend und anerkannt von der " eigenen Interessengemeinschaft " oder müsste der Anwalt für alle 800 Kläger jeweils die Steuerbescheinigung austellen ?1 Das waren ja schon einige Einzelpositionen (Überweisungen an die IGDD ), die da in den 14-15 Jahren zusammengekommen sind. Mal abgesehen von den "sonstigen Kosten " für Notar, Apostille ....


      Jetzt haben wir ja noch genug Zeit, uns darüber Gedanken zu machen. Bzw. der Vorstand kann ja schon mal anfangen dies aufzuarbeiten pro Kläger.

      Ich gehe aber mal davon aus, dass der Vorstand schon eine "Excel-Tabelle" hat, worin genau aufgelistet ist, wann, wie viel und wofür jeder Kläger Geld angewiesen hat.

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      Avatar
      schrieb am 24.07.15 00:15:37
      Beitrag Nr. 1.101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.251.347 von Figo777 am 23.07.15 17:43:07
      Dank an den Vorstand
      Figo, da kann ich Dir nur zustimmen, ohne den immensen Bemühungen des Vorstands (den verstorbenen Herrn Hacker nicht zu vergessen) hätten wir keine Aussicht auf eine Geldentschädigung und ich meine, dass auch letztendlich unsere Rechtsanwälte einen guten Job gemacht haben.

      Ich hatte gedanklich meine "Dt. Demirbankaktien" bereits voll ausgebucht und ich freue mich über jeden Cent, der da noch reinkommt (Dazu sollte ich vielleicht anmerken, dass ich durch spekulationsfreie Verkäufe (ja sowas gab es mal) bei der Demirbank bereits im grünen Bereich war). Es geht bei mir durchaus um eine größere Stückzahl.

      Das IGDD Mitglied Herr Reisner hatte ja auch noch folgende Entschädigungen gefordert ( Nicht pekuniärer Schadensersatz EUR 1.000; für RA Kosten EUR 745 und für sonstige Kosten und Aufwendungen EUR 1.252).

      Bei der Entschädigung für die Enteignung gibt es mE viele Möglichkeiten, angefangen Ausgangswert in türkische Lira oder EUR bis zur Verzinsung, welcher Zinssatz, da will ich garnicht weiter spekulieren, da vertraue ich einfach der Expertise und dem Verhandlungsgeschick unseres Vorstands sowie unseren RAen.

      Die Steuerfrage wurde hier schon mal kurz angeschnitten, meine Meinung:
      1. Die Entschädigung für die Aktien ist steuerfrei
      2. Die volle Zinszahlung unterliegt der Abgeltungssteuer (Kapitalertragsteuer plus SolZ und evtl KiSt), der Zuflusszeitpunkt ist entscheidend
      3. Ersatz der RA Kosten und sonstigen Aufwendungen müsste als Kürzung der Werbungskosten bei Kapitaleinkünfte angesetzt werden(falls man diese Kosten als WK angesetzt hat), aber WK bei KAP gibt es ja seit 2009 nicht mehr (da gibt es mW aber Verfahren beim BFH, also evtl. erfolgt eine Kürzung der WK bei Kap im Jahr der Geltendmachung mit den Folgen Steuernachzahlung und Verzinsung der Est.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.07.15 19:36:26
      Beitrag Nr. 1.100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.252.337 von remmos am 23.07.15 19:31:59
      Klar
      Zitat von remmos: ...auch wenn wir von einer Entschädigung noch weit weg sind, so stellt die Forderung der IGDD nur ein Richtwert da, der auch entsprechend dokumentiert sein muss. Zudem muss das Gericht der gleichen Auffassung sein, wovon nicht auszugehen ist. Daher wird man sich im best case irgendwo in der Mitte treffen.

      Aufgelaufene Verzugszinsen sind natürlich dabei nicht berücksichtigt, da ja keiner im Jahr 2004 wissen konnte, wie lange sich der Prozess hinziehen wird.

      Zudem haben wir bei den gegenwärtig 800 Klägern auch keine Gleichverteilung der Forderungen. Es gibt sicher Kleinanleger, wie auch Investoren mit größeren Forderungsbeträge.


      ich hatte auch nur den theoretischen Schnitt genommen pro Kläger.

      In meinem Fall wäre ich bei " nur " 112.000,- € Entschädigung schon mehr als enttäuscht, gem. meines Invest damals....
      Avatar
      schrieb am 23.07.15 19:31:59
      Beitrag Nr. 1.099 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.252.169 von Force8 am 23.07.15 19:11:57
      Entschädigung
      ...auch wenn wir von einer Entschädigung noch weit weg sind, so stellt die Forderung der IGDD nur ein Richtwert da, der auch entsprechend dokumentiert sein muss. Zudem muss das Gericht der gleichen Auffassung sein, wovon nicht auszugehen ist. Daher wird man sich im best case irgendwo in der Mitte treffen.

      Aufgelaufene Verzugszinsen sind natürlich dabei nicht berücksichtigt, da ja keiner im Jahr 2004 wissen konnte, wie lange sich der Prozess hinziehen wird.

      Zudem haben wir bei den gegenwärtig 800 Klägern auch keine Gleichverteilung der Forderungen. Es gibt sicher Kleinanleger, wie auch Investoren mit größeren Forderungsbeträge.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.07.15 19:25:08
      Beitrag Nr. 1.098 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.252.127 von remmos am 23.07.15 19:05:36
      Zitat von remmos: Woher rühren deine Zahlen?

      Aus dem Urteil (Seite 15)

      Es wurden nie genaue Zahlen genannt, außer eine Gesamtforderung seitens der IGDD von 90 Mio versus 100 Mio. €, und die Zahlen rühren von 2004 her.

      Was die Verzugszinsen anbelangt, so sind diese staatlich festgesetzt! Das heißt, je länger ein Prozess andauert, desto mehr Verzugszinsen laufen auf Zeit auf. Entsprechend steigt auch die Gesamtforderung, unabhängig von der Grundforderung!

      Die Zinsen und Zinses-Zinsen und evtl andere Forderungen werden vom Gericht im Urteil festgesetzt. Falls die Zinsen jedoch nicht eingefordert werden, wird das Gericht von sich aus da wohl nicht taetig - vor Gericht bekommt man schliesslich maximal das, was man fordert...
      Avatar
      schrieb am 23.07.15 19:11:57
      Beitrag Nr. 1.097 ()
      Wenn wir
      von einer Gesamtforderung von 90 Mio. der IGDD ausgehen, dann wären das bei 800 Klägern im Schnitt 112.500,- € Entschädigung !? Das ist doch mal ein "Richtwert" .

      Immer vorausgesetzt, dass zu den 90 Mio. nicht noch Zinsen usw. kommen oder i-was abgezogen wird .....
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