checkAd

    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 207)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 24.05.24 16:14:45 von
    Beiträge: 5.560
    ID: 424.302
    Aufrufe heute: 4
    Gesamt: 607.742
    Aktive User: 0


    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 207
    • 556

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 18.06.15 20:47:40
      Beitrag Nr. 3.500 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.004.843 von honigbaer am 18.06.15 20:27:07Das ist in der Tat krass, es stimmt also. Danke für den Link. Ist das nicht ein Grund die noch offenen Delisting-Verfahren (ich kenne nur noch Parsytec wenn ich mich recht erinnere) in der nächsten Instanz zu versuchen? Zeit ist in diesen Fällen der einzige mögliche Freund.
      Avatar
      schrieb am 18.06.15 20:27:07
      Beitrag Nr. 3.499 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.003.625 von Freiburg123 am 18.06.15 18:35:30Varta ist diese Entscheidung hier:
      http://betriebs-berater.ruw.de/wirtschaftsrecht/collection/U…

      Krass. Tatsächlich am Ende des etwa 9. Absatzes von unten ab Folge der rückwirkenden Anwendung der Rechtsprechungsregeln ist weiter ... wird argumentiert, die Antragsteller hätten, indem sie auf die Annahme des Angebots verzichtet hätten, keinen Anspruch auf Vertrauensschutz, sondern bewiesen, dass sie ja gar kein Interesse an einem Ausscheiden aus der Gesellschaft gehabt hätten. (Vertrauensschutz, dass ein Spruchverfahren in ananlogie zu anderen strukturmaßnahmen beim Delisting statthaft ist)

      Ja und die Nicht-Antragsteller, die im Vertrauen auf die Überprüfung im Spruchverfahren die Barabfindung angenommen haben? Hätten halt nicht darauf vertrauen dürfen, dass ihre Interessen im Verfahren berücksichtigt werden. Wieso wird dann überhaupt ein Vertreter der nicht-antragstellenden Aktionäre bestellt?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.06.15 19:43:31
      Beitrag Nr. 3.498 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.003.625 von Freiburg123 am 18.06.15 18:35:30Also dass keine Varta-Aktien zur Delisting-Abfindung eigereicht wurden, da irrt das OLG. Ich mach mir da aber wenig Hoffnung.

      Die Entscheidung stünde ja trotzdem im Einklang mit der Beurteilung bei Dr. Scheller Cosmetics. Siehe Entscheidung vom 17.03.2015: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/list.py?…
      Avatar
      schrieb am 18.06.15 18:35:30
      Beitrag Nr. 3.497 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.002.203 von Kalchas am 18.06.15 16:16:45Mir wurde zugerufen dass das OLG Stuttgart im Spruchverfahren Delisting Varta AG entschied dass die ehemaligen Aktionäre die tatsächlich Aktien im Rahmen des Angebots abfanden einen Anspruch auf ein Spruchverfahren haben, aber kein Anspruch auf ein überprüfbares Angebot mehr besteht. Dann ging das OLG aber wohl davon aus dass keine Aktien im Rahmen des Angebots abgefunden wurden und wies das Verfahren als nicht mehr statthaft ab. Kann das jemand bestätigen?
      21 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.06.15 16:16:45
      Beitrag Nr. 3.496 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.001.492 von Ahnung? am 18.06.15 14:24:00Das liegt daran, dass alle Verfahren nach einem Delisting als nicht zulässig erklärt wurden.

      Hier ist das ja besonders fatal, da das Gericht im Verfahren einen Gutachter bestellt hat, der dann auf einen Wert von 1140 Euro gekommen ist statt der gebotenen 575 Euro. Dumm dran ist jetzt allerdings derjenige, der seine Aktien im Vertrauen auf das Spruchverfahren angedient hat. Der ist seine Aktien endgültig für 575 Euro los. Wenn das kein Beschiss ist, was dann?
      22 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      3,0400EUR +4,11 %
      JanOne: 700% Chance im Sog von Coinbase, Riot und Marathon?! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 18.06.15 14:24:00
      !
      Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: Veröffentlichung von Identitäten, bitte Boardregel 6 lesen!
      Avatar
      schrieb am 13.06.15 17:15:16
      Beitrag Nr. 3.494 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.969.119 von straßenköter am 13.06.15 14:29:02@Straßenköter:
      Dann leg doch bitte in gutes Wort bei den Verantwortlichen von DNick für ein faires Abfindungsangebot ein.
      Ich warte schon eine geraume Zeit darauf. :(
      Das würde meine Meinung zu Delistingaktien auf alle Fälle positiv verändern. ;)
      Avatar
      schrieb am 13.06.15 14:29:02
      Beitrag Nr. 3.493 ()
      Das Thema Delisting stellt sich immer mehr auch als Chance heraus. Nachdem schon bei Jetter ein ordentlicher Aufschlag heraus kam, toppt Swarco (ehemals MTech) dies deutlich. Es gibt laut Bundesanzeiger 6,66€. Die Aktie war zum Schluß mit 4€ aus dem Handel gegangen und dieses Niveau war am Ende schon erhöht, da doch noch ein Übernahmeangebot zu 4€ hinterher geschoben worden war. Das Delisting war im November 2014. Somit konnte man ohne großes Risiko hier über 60% verdienen. Natürlich kannte man die Höhe der Abfindungshöhe im November noch nicht, aber der Squeeze Out war ja schon mit dem Übernahmeangebot fest angekündigt. Somit wird meine erste Delisting-Spekulation erfolgreich abgeschlossen werden. Magix, Marseille, Primion und Co dürfen gern schnell folgen.

      Vielleicht ermutigen diese Beispiele auch mal den ein oder anderen nicht immer nur die negativen Aspekte bei Delistings zu beleuchten.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.06.15 19:32:30
      Beitrag Nr. 3.492 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.830.282 von Quidam_Mark am 20.01.15 19:17:55
      Zitat von Quidam_Mark:
      Zitat von Maack1: nach der Gewinnwarnung bei 685160 Saint-Gobain Oberland AG könnte nun der SO doch noch folgen


      Ein SO wäre aufgrund der Beteiligungshöhe des Großaktionärs theoretisch jederzeit möglich. Aktuell wird wieder kolportiert, dass Saint Gobain seine Behälterglassparte "Verallia" "bis März" verkaufen wolle, um die Sika-Teilakquise (ein Kapitel für sich...) zu finanzieren. Oberland ist ein Teil von Verallia. Neben einem Verkauf an einen Dritten wäre auch ein Börsengang der Sparte denkbar. Die erste Option, Mehrheitsübernahme durch einen Dritten, würde jedenfalls zunächst ein Pflichtangebot für Oberland nach sich ziehen.


      Neues von "Verallia":
      Laut Börsenzeitung von heute befindet sich Saint Gobain in exklusiven Gesprächen mit Apollo über den Verkauf der Sparte "Verallia". Der Unternehmensteil steht schon seit einiger Zeit im Schaufenster, der Verkauf der Nordamerikaaktivitäten wurde bereits 2013 angekündigt. Anscheinend soll ein Minderheitsanteil an einen frz. Staatsfonds weitergereicht werden.

      Käme es zum Vollzug, wäre ein Pflichtangebot für Saint-Gobain Oberland ("OLG") erforderlich, späterer SO nicht ausgeschlossen, da die Beteiligungshöhe der Mutter bereits jetzt 95% überschreitet. Die Aktie notierte heute bei "lebhaftem" Handel (was will man bei einem Free Float von bestenfalls 33000 Aktien schon erwarten?) fester. Operativ müsste sich OLG schon etwas strecken, um den Aktienkurs mit dem kolportierten Sparten-Multiple von 7.4xEBITDA in Übereinstimmung zu bringen; vor 5 Jahren war das noch kein Problem, für die möglicherweise bevorstehenden Maßnahmen ist es ohnehin kein Thema.
      Avatar
      schrieb am 08.06.15 23:26:47
      Beitrag Nr. 3.491 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.935.432 von 525700 am 08.06.15 20:01:31
      Zitat von 525700: Gagfah S.A. ist eine luxemburgische Gesellschaft uns unterliegt luxemburgischem Recht.


      Korrekt... Es wäre interessant zu erfahren, welche Zukunft für GFJ abseits des bevorstehenden Delistings möglich wäre. Vermutlich existiert das Analogon eines Unternehmensvertrages (BuG) im luxemburgischen Recht - mit welchen Konsequenzen für die Minderheitsaktionäre? Gibt es einen "selektiven Squeeze Out", bei dem "nur" Kleinanleger, nicht aber eine vom Hauptaktionär bestimmte Gruppe von Aktionären (ein Aktionär) zwangsweise ausgeschlossen werden können (Notwendig, um der Grunderwerbsteuer zu entgehen)?

      Mit Blick auf das Gezerre um die zunächst angekündigte, dann überraschend gestrichene und zuletzt dann doch gezahlte GFJ-Dividende steht zu befürchten, dass Annington den GFJ-Cashflow auf andere Weise als durch Gewinnausschüttungen zur Konzernfinanzierung heranziehen könnte.

      Den mir zugänglichen Daten (aggregierten Analystenschätzungen) nach handelt GFJ immer noch leicht über ihrem NAV, ist mithin also nur relativ zu anderen Immobilienwerten, nicht nach absoluten Maßstäben "billig".
      • 1
      • 207
      • 556
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !?