ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 252)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 47.624.199 von Kalchas am 27.08.14 16:15:05
Warum sind keine Anfechtungsklagen wegen der Bewertung möglich?
Zitat von Kalchas:Zitat von nullcheck: Kann mal einer ein paar Sätze vom Gsc Bericht Design Hotel,s schreiben,Danke
So viel steht da auch nicht. Im Grunde genommen hat der Vorstand doch Narrenfreiheit. Anfechtungsklagen sind wegen der Bewertung nicht möglich. Fehler werden im Freigabeverfahren kleingeredet und ignoriert.
Offensichtlich wurden Widersprüche zu Protokoll gegeben.
Warum sind keine Anfechtungsklagen wegen der Bewertung möglich?
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.616.498 von nullcheck am 26.08.14 21:48:22
So viel steht da auch nicht. Im Grunde genommen hat der Vorstand doch Narrenfreiheit. Anfechtungsklagen sind wegen der Bewertung nicht möglich. Fehler werden im Freigabeverfahren kleingeredet und ignoriert.
Offensichtlich wurden Widersprüche zu Protokoll gegeben.
Zitat von nullcheck: Kann mal einer ein paar Sätze vom Gsc Bericht Design Hotel,s schreiben,Danke
So viel steht da auch nicht. Im Grunde genommen hat der Vorstand doch Narrenfreiheit. Anfechtungsklagen sind wegen der Bewertung nicht möglich. Fehler werden im Freigabeverfahren kleingeredet und ignoriert.
Offensichtlich wurden Widersprüche zu Protokoll gegeben.
DJ PTA-Adhoc: BWT Aktiengesellschaft: Aqua Invest beabsichtigt freiwilliges öffentliches Angebot für BWT Aktien
Adhoc Mitteilung gemäß § 48d Abs. 1 BörseG
Mondsee (pta007/27.08.2014/09:04) - Die BWT AG erhielt gestern um 23:14 Uhr
folgende Mitteilung:
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG GEMÄß § 5 (3) ÜBERNAHMEGESETZ
hinsichtlich der Absicht der Aqua Invest GmbH, ein freiwilliges öffentliches
Angebot gemäß
§§ 4 ff Übernahmegesetz an die Aktionäre der BWT Aktiengesellschaft abzugeben
Die Aqua Invest GmbH (FN 420402 p) beabsichtigt, ein freiwilliges öffentliches
Angebot
gemäß §§ 4 ff Übernahmegesetz an die Aktionäre der BWT Aktiengesellschaft (FN
96162 s)
abzugeben. Der Preis pro Aktie (ISIN AT0000737705) wird EUR 17,-- betragen. Das
Angebot wird unter der aufschiebenden Bedingung stehen, dass Annahmeerklärungen
für
zumindest 1.936.857 Aktien eingehen. Mit Eintreten dieser Bedingung würde die
Aqua Invest
GmbH zusammen mit ihren gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern zumindest 90% des
stimmberechtigten Grundkapitals der BWT Aktiengesellschaft halten (unter
Berücksichtigung
der eigenen Aktien der Gesellschaft im Sinne des § 1 GesAusG).
Die Aqua Invest GmbH ist eine direkte Tochtergesellschaft der FIBA Beteiligungs-
und
Anlage GmbH. Die FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH, die WAB Privatstiftung und
weitere mit der Aqua Invest GmbH gemeinsam vorgehende Rechtsträger im Sinne des
§ 1 Z 6
Übernahmegesetz halten bereits jetzt eine kontrollierende Beteiligung an der BWT
Aktiengesellschaft im Ausmaß von 13.147.217 Aktien (das sind 73,72% des gesamten
und
78,44% des stimmberechtigten Grundkapitals) und beabsichtigten, diese nun weiter
um
mindestens 1.936.857 Aktien auf insgesamt zumindest 90% des stimmberechtigten
Grundkapitals auszubauen. Die WAB Privatstiftung ist eine von Herrn Andreas
Weißenbacher im Sinne des Übernahmegesetzes kontrollierte Privatstiftung.
Die Aqua Invest GmbH wird die Angebotsunterlage für das freiwillige Angebot
binnen der
gesetzlichen Frist von 10 Börsetagen bei der Übernahmekommission anzeigen.
Sobald die
endgültigen Parameter des freiwilligen Angebots feststehen, wird die Aqua Invest
GmbH
dieses, sofern die Übernahmekommission die Veröffentlichung des Angebots nicht
untersagt,
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bekannt machen.
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot von Aktien noch eine Einladung dar,
Aktien an
BWT Aktiengesellschaft in einer Rechtsordnung oder von einer Rechtsordnung aus
anzubieten, in der die Stellung eines solchen Angebotes oder einer solchen
Einladung zur
Angebotsstellung oder in der das Stellen eines Angebots durch oder an bestimmte
Personen
untersagt ist.
Aqua Invest GmbH
Mondsee, 26.8.2014
(Ende)
Aussender: BWT Aktiengesellschaft
Adresse: Walter-Simmer-Straße 4, 5310 Mondsee
Land: Österreich
Ansprechpartner: Gerhard Speigner
Tel.: +43 6232 5011-1112
E-Mail: gerhard.speigner@bwt-group.com
Website: www.bwt-group.com
ISIN(s): AT0000737705 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1409123040944" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://adhoc.pressetext.com/news/1409123040944
© pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und
Finanznachrichten übermittelt durch pressetext.adhoc. Archiv:
http://adhoc.pressetext.com . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender
verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300.
(END) Dow Jones Newswires
August 27, 2014 03:04 ET (07:04 GMT)
Quelleow Jones 27.08.2014 09:04
Adhoc Mitteilung gemäß § 48d Abs. 1 BörseG
Mondsee (pta007/27.08.2014/09:04) - Die BWT AG erhielt gestern um 23:14 Uhr
folgende Mitteilung:
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG GEMÄß § 5 (3) ÜBERNAHMEGESETZ
hinsichtlich der Absicht der Aqua Invest GmbH, ein freiwilliges öffentliches
Angebot gemäß
§§ 4 ff Übernahmegesetz an die Aktionäre der BWT Aktiengesellschaft abzugeben
Die Aqua Invest GmbH (FN 420402 p) beabsichtigt, ein freiwilliges öffentliches
Angebot
gemäß §§ 4 ff Übernahmegesetz an die Aktionäre der BWT Aktiengesellschaft (FN
96162 s)
abzugeben. Der Preis pro Aktie (ISIN AT0000737705) wird EUR 17,-- betragen. Das
Angebot wird unter der aufschiebenden Bedingung stehen, dass Annahmeerklärungen
für
zumindest 1.936.857 Aktien eingehen. Mit Eintreten dieser Bedingung würde die
Aqua Invest
GmbH zusammen mit ihren gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern zumindest 90% des
stimmberechtigten Grundkapitals der BWT Aktiengesellschaft halten (unter
Berücksichtigung
der eigenen Aktien der Gesellschaft im Sinne des § 1 GesAusG).
Die Aqua Invest GmbH ist eine direkte Tochtergesellschaft der FIBA Beteiligungs-
und
Anlage GmbH. Die FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH, die WAB Privatstiftung und
weitere mit der Aqua Invest GmbH gemeinsam vorgehende Rechtsträger im Sinne des
§ 1 Z 6
Übernahmegesetz halten bereits jetzt eine kontrollierende Beteiligung an der BWT
Aktiengesellschaft im Ausmaß von 13.147.217 Aktien (das sind 73,72% des gesamten
und
78,44% des stimmberechtigten Grundkapitals) und beabsichtigten, diese nun weiter
um
mindestens 1.936.857 Aktien auf insgesamt zumindest 90% des stimmberechtigten
Grundkapitals auszubauen. Die WAB Privatstiftung ist eine von Herrn Andreas
Weißenbacher im Sinne des Übernahmegesetzes kontrollierte Privatstiftung.
Die Aqua Invest GmbH wird die Angebotsunterlage für das freiwillige Angebot
binnen der
gesetzlichen Frist von 10 Börsetagen bei der Übernahmekommission anzeigen.
Sobald die
endgültigen Parameter des freiwilligen Angebots feststehen, wird die Aqua Invest
GmbH
dieses, sofern die Übernahmekommission die Veröffentlichung des Angebots nicht
untersagt,
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bekannt machen.
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot von Aktien noch eine Einladung dar,
Aktien an
BWT Aktiengesellschaft in einer Rechtsordnung oder von einer Rechtsordnung aus
anzubieten, in der die Stellung eines solchen Angebotes oder einer solchen
Einladung zur
Angebotsstellung oder in der das Stellen eines Angebots durch oder an bestimmte
Personen
untersagt ist.
Aqua Invest GmbH
Mondsee, 26.8.2014
(Ende)
Aussender: BWT Aktiengesellschaft
Adresse: Walter-Simmer-Straße 4, 5310 Mondsee
Land: Österreich
Ansprechpartner: Gerhard Speigner
Tel.: +43 6232 5011-1112
E-Mail: gerhard.speigner@bwt-group.com
Website: www.bwt-group.com
ISIN(s): AT0000737705 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1409123040944" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://adhoc.pressetext.com/news/1409123040944
© pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und
Finanznachrichten übermittelt durch pressetext.adhoc. Archiv:
http://adhoc.pressetext.com . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender
verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300.
(END) Dow Jones Newswires
August 27, 2014 03:04 ET (07:04 GMT)
Quelleow Jones 27.08.2014 09:04
Übernahmeangebot bei BWT zu 17 Euro mit Schwellenbedingung
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.603.421 von nullcheck am 25.08.14 16:44:37Kann mal einer ein paar Sätze vom Gsc Bericht Design Hotel,s schreiben,Danke
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.602.362 von Kalchas am 25.08.14 15:17:06Ich erzähle nie was vom Pferd
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.602.212 von nullcheck am 25.08.14 15:00:40Hast Du wirklich beim Übernahmeangebot angedient? Dann betrifft Dich das ja zumindest. Die Pointe hatte ich jetzt nicht erwartet.
Von daher muss man sehen, was heraus kommt. Skeptisch bin ich schon. Die Deutsche Bank wird, auch wenn sie dieses Verfahren verlieren sollte, nach meiner Einschätzung nicht höher abfinden, obwohl es sich doch insgesamt um einen relativ kleinen Betrag handeln dürfte, wenn die nicht angedienten Aktien außen vor bleiben.
Zunächst muss man aber schauen, was das OLG Köln diesmal ausheckt.
So ein Gebilde wie die BaFin kann man gtrost vergessen. Die merken nie was.
Von daher muss man sehen, was heraus kommt. Skeptisch bin ich schon. Die Deutsche Bank wird, auch wenn sie dieses Verfahren verlieren sollte, nach meiner Einschätzung nicht höher abfinden, obwohl es sich doch insgesamt um einen relativ kleinen Betrag handeln dürfte, wenn die nicht angedienten Aktien außen vor bleiben.
Zunächst muss man aber schauen, was das OLG Köln diesmal ausheckt.
So ein Gebilde wie die BaFin kann man gtrost vergessen. Die merken nie was.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.599.974 von Kalchas am 25.08.14 11:11:43Wie schon gepostet war ich so doof,590Stück heute ca 7000E mehr Werthoffe auf Schmerzensgeld
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.582.263 von nullcheck am 22.08.14 09:18:27
Im Prinzip kann man das nicht einschätzen. Es ist ja eigentlich immer so gewesen, dass jeder in Deutschland seinen Schaden selbst einklagen muss. Dabei ist er an die gesetzlichen Fristen gebunden. Deshalb wäre es für mich verwunderlich, wenn es so wäre, dass die Frist erst mit dem Urteil des BGH beginnen soll.
Außerdem vermute ich, dass zunächst einmal nur diejenigen betroffen sein dürften, die für 25 Euro auch angedient haben.
Zitat von nullcheck: Mich wundert das niemand auch nicht im Postbankthread die Begründung des Bgh,s im Falle der Postbank aufgreift.Der Effektenspiegel hat es im neuen Heft positiv in meinen Sinne bewertet,jetzt muss nur noch das Gericht es auch so sehen
Im Prinzip kann man das nicht einschätzen. Es ist ja eigentlich immer so gewesen, dass jeder in Deutschland seinen Schaden selbst einklagen muss. Dabei ist er an die gesetzlichen Fristen gebunden. Deshalb wäre es für mich verwunderlich, wenn es so wäre, dass die Frist erst mit dem Urteil des BGH beginnen soll.
Außerdem vermute ich, dass zunächst einmal nur diejenigen betroffen sein dürften, die für 25 Euro auch angedient haben.
Bei Homag sind jetzt die Unterlagen zum Übernahmeangebot (26,35 Euro) veröffentlicht worden:
http://www.durr.com/de/investor/akquisition-homag/
Im Anschluss an das Angebot wird es einen BuG geben!
http://www.durr.com/de/investor/akquisition-homag/
Im Anschluss an das Angebot wird es einen BuG geben!