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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 406)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
    Beiträge: 5.559
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      schrieb am 06.07.12 08:51:57
      Beitrag Nr. 1.509 ()
      Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 5 S. 3 i.V.m. § 62 Abs. 3 UmwG 05.07.2012


      Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft
      München
      Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 5 S. 3 i.V.m. § 62 Abs. 3 UmwG

      Wir geben bekannt, dass eine Verschmelzung der Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft ("GK AG") mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 41043, als übertragender Rechtsträger auf die AMG Mining AG ("AMG AG") mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 198934, als übernehmender Rechtsträger erfolgen soll. Rechtliche Grundlage der Verschmelzung ist der Verschmelzungsvertrag zwischen der AMG AG und der GK AG vom 5. Juli 2012, welcher zuvor am 28. Juni 2012 im Entwurf aufgestellt wurde.

      Mit der Verschmelzung überträgt die GK AG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach den §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die AMG AG. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung soll ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der GK AG erfolgen (§ 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG). Weitere Einzelheiten sind in dem am 5. Juli 2012 geschlossenen Verschmelzungsvertrag geregelt. Die Einreichung des Verschmelzungsvertrags zum Handelsregister der AMG AG und der GK AG erfolgt jeweils am 5. Juli 2012.

      Gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 und 2 UmwG ist die Zustimmung der Hauptversammlung der GK AG zum Verschmelzungsvertrag oder seinem Entwurf nicht erforderlich in Fällen, in denen ein Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der GK AG nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG, i.V.m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG gefasst und der Übertragungsbeschluss mit einem Vermerk nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG in das Handelsregister der GK AG eingetragen wurde.

      In der Literatur wird zum Teil vertreten, dass aus § 62 Abs. 3 UmwG resultierende Informations- und Bekanntmachungspflichten aufgrund des Verweises in § 62 Abs. 5 Satz 3 UmwG auch für die übertragende Gesellschaft entsprechend gelten. Die GK AG hat sich daher entschlossen, höchst vorsorglich diesen Hinweis auf die bevorstehende Verschmelzung bekannt zu machen und den Aktionären der GK AG ab dem 5. Juli 2012 (unmittelbar nach Übermittlung der am selben Tag ausgefertigten Unterlagen) folgende Unterlagen auf der Internetseite der GK AG (www.gk-graphite.com) zugänglich zu machen:


      Den notariell beurkundeten Verschmelzungsvertrag zwischen der AMG AG als übernehmenden und der GK AG als übertragenden Rechtsträger vom 5. Juli 2012;


      die Jahresabschlüsse und Lageberichte der GK AG für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011 sowie die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der GK AG für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011;


      die Eröffnungsbilanz der AMG AG vom 24. Mai 2012;


      der nach § 8 UmwG vorsorglich erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der AMG AG und der GK AG vom 5. Juli 2012;


      der nach § 60 i.V.m. § 12 UmwG zu erstattende Prüfungsbericht des vom Landgericht München I ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers, der Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf für beide an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger über die Prüfung des Verschmelzungsvertrages zwischen der AMG AG als übernehmenden und der GK AG als übertragenden Rechtsträger.

      Die genannten Unterlagen liegen zudem ab demselben Zeitpunkt zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der GK AG, Langheinrichstr. 1, 94051 Hauzenberg, zur Einsicht der Aktionäre der GK AG aus.



      München, im Juli 2012

      Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 03.07.12 17:29:38
      Beitrag Nr. 1.508 ()
      Di, 03.07.1217:15
      DGAP-WpÜG: Kontrollerwerb; DE0008428004

      Zielgesellschaft: Mannheimer Aktiengesellschaft Holding; Bieter: deutsche internet versicherung aktiengesellschaft

      WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die Mannheimer
      Aktiengesellschaft Holding gemäß § 35 Absatz 1 i.V.m. § 10 Absatz 3 des
      Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

      Kontrollerwerber:
      deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
      Ruhrallee 92
      44139 Dortmund
      Deutschland

      eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 14652

      Zielgesellschaft:
      Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
      Augustaanlage 66
      68165 Mannheim
      Deutschland

      eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 37
      ISIN DE0008428004 (WKN 842800)

      Die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft mit Sitz in Dortmund
      ('deutsche internet versicherung ag') hat am 29. Juni 2012 57.833.230 auf
      den Namen lautende Stückaktien der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
      mit Sitz in Mannheim ('Mannheimer AG Holding') mit einem rechnerischen
      Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie (ISIN DE0008428004
      (WKN 842800)) (die 'Mannheimer AG Holding-Aktien') erworben. Damit hält die
      deutsche internet versicherung ag seitdem - einschließlich von der
      Mannheimer AG Holding gehaltener 2.436 eigener Aktien - unmittelbar und
      mittelbar einen Stimmrechtsanteil in Höhe von rund 91,69 % der Stimmrechte
      an dem in 63.080.000 Stückaktien eingeteilten Grundkapital der Mannheimer
      AG Holding.

      Damit hat die deutsche internet versicherung ag am 29. Juni 2012 die
      Kontrolle gemäß §§ 29 Absatz 2, 35 Absatz 1 WpÜG über die Mannheimer AG
      Holding erlangt.

      Mit dem vorgenannten Erwerb haben auch (i) die Continentale Holding
      Aktiengesellschaft mit Sitz in Dortmund ('Continentale Holding AG') und
      (ii) die Continentale Krankenversicherung a.G. mit Sitz in Dortmund
      ('Continentale Krankenversicherung a.G.', Continentale Holding AG und
      Continentale Krankenversicherung a.G. nachfolgend gemeinsam auch die
      'Weiteren Kontrollierenden Personen') infolge einer Zurechnung sämtlicher
      von der deutsche internet versicherung ag wie vorstehend beschrieben
      gehaltener oder zugerechneter Aktien und Stimmrechte an der Mannheimer AG
      Holding nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG am 29. Juni 2012
      mittelbar die Kontrolle über die Mannheimer AG Holding erlangt. Die
      vorliegende Veröffentlichung erfolgt daher auch zugleich im Namen der
      Weiteren Kontrollierenden Personen.

      Die Continentale Krankenversicherung a.G. hält zudem über einen rund 41,13
      %igen Miteigentumsanteil an einem Spezial-Sondervermögen im Sinne des § 2
      Abs. 3 InvG, zu dem 9.300 Mannheimer AG Holding-Aktien gehören, rund 41,13
      % der Stimmrechte an diesen 9.300 Mannheimer AG Holding-Aktien; dies
      entspricht einem rechnerischen Anteil von gerundet 3.825 Mannheimer AG
      Holding-Aktien und somit einem Stimmrechtsanteil in Höhe von rund 0,0061 %
      der Stimmrechte an der Mannheimer AG Holding. Die restlichen
      Miteigentumsanteile an diesem Spezial-Sondervermögen werden von
      Tochterunternehmen der Continentale Krankenversicherung a.G. gehalten. Die
      von diesen über das Spezial-Sondervermögen gehaltenen Mannheimer AG
      Holding-Aktien (insgesamt gerundet 5.475 Aktien) werden der Continentale
      Krankenversicherung a.G. daher gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG
      zugerechnet. Die Continentale Krankenversicherung a.G. hält daher
      unmittelbar (gerundet 3.825 Aktien) und mittelbar (gerundet 57.841.141
      Aktien (einschließlich der von der Mannheimer AG Holding gehaltenen eigenen
      Aktien)) einen Stimmrechtsanteil von rund 91,70 % des in 63.080.000
      Stückaktien eingeteilten Grundkapitals der Mannheimer AG Holding.

      Die Continentale Holding AG hält zudem über einen rund 2,24 %igen
      Miteigentumsanteil an dem vorgenannten Spezial-Sondervermögen im Sinne des
      § 2 Abs. 3 InvG rund 2,24 % der Stimmrechte an den zu dem
      Spezial-Sondervermögen gehörenden 9.300 Mannheimer AG Holding-Aktien; dies
      entspricht einem rechnerischen Anteil von gerundet 208 Mannheimer AG
      Holding-Aktien und somit einen Stimmrechtsanteil in Höhe von rund 0,00033 %
      der Stimmrechte an der Mannheimer AG Holding. Insgesamt rund 8,29 % der
      Miteigentumsanteile an diesem Spezial-Sondervermögen werden von
      Tochterunternehmen der Continentale Holding AG gehalten. Die von diesen
      über das Spezial-Sondervermögen gehaltenen Mannheimer AG Holding-Aktien
      (insgesamt gerundet 771 Aktien) werden der Continentale Holding AG daher
      gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Die Continentale Holding
      AG hält daher unmittelbar (gerundet 208 Aktien) und mittelbar (gerundet
      57.836.437Aktien (einschließlich der von der Mannheimer AG Holding
      gehaltenen eigenen Aktien)) einen Stimmrechtsanteil von rund 91,69 % des in
      63.080.000 Stückaktien eingeteilten Grundkapitals der Mannheimer AG
      Holding.

      Die deutsche internet versicherung ag wird gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG nach
      Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die
      Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Pflichtangebot an die
      außenstehenden Aktionäre der Mannheimer AG Holding veröffentlichen
      (nachfolgend das 'Pflichtangebot'). Das Pflichtangebot wird im Wege eines
      Barangebots erfolgen. Die deutsche internet versicherung ag beabsichtigt,
      den Aktionären der Mannheimer AG Holding vorbehaltlich der übrigen
      Bestimmungen der Angebotsunterlage anzubieten, die von ihnen gehaltenen
      Mannheimer AG Holding-Aktien zu einem Preis je Mannheimer AG Holding-Aktie
      in Höhe des gesetzlichen Mindestpreises, d.h. in Höhe des gewichteten
      durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der Mannheimer AG
      Holding-Aktien während der letzten drei Monate vor Veröffentlichung der
      Kontrollerlangung in bar zu erwerben.

      Die deutsche internet versicherung ag wird mit der Durchführung des
      Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der
      Weiteren Kontrollierenden Personen erfüllen. Diese werden kein gesondertes
      Pflichtangebot für die Aktien der Mannheimer AG Holding veröffentlichen.

      Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Pflichtangebot und
      weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen erfolgt im Internet
      unter

      http://www.deutscheinternetversicherung.de/mannheimer

      Wichtige Informationen:

      Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
      Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Mannheimer AG
      Holding-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das
      Pflichtangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der
      Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
      in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Mannheimer
      AG Holding-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle
      sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu
      lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige
      Informationen enthalten werden.

      Dortmund, den 3. Juli 2012

      deutsche internet versicherung aktiengesellschaft

      Ende der WpÜG-Meldung

      03.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
      ---------------------------------------------------------------------------
      Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Freiverkehr in
      Berlin, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 02.07.12 20:57:38
      Beitrag Nr. 1.507 ()
      GARANT Schuh + Mode-Aktie: Konzernverschmelzung - Höhe der Barabfindung


      Düsseldorf (www.aktiencheck.de) - Die Hauptaktionärin der GARANT Schuh + Mode Aktiengesellschaft (GARANT) (ISIN DE0005853030/ WKN 585303), die ANWR GARANT International AG (AGI), Mainhausen, hat dem Vorstand der GARANT heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT auf die AGI gem. § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG auf 13,60 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,01 (ISIN DE000A0SFSD5), 16,96 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,39 (ISIN DE000A0SFSF0), 34,00 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 (ISIN DE0005853030) und 13,51 EUR je GARANT Stammaktie (ISIN DE0005853006) festgelegt hat.

      Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre soll im Zusammenhang mit der Verschmelzung der GARANT auf die AGI erfolgen (umwandlungsrechtlicher Squeeze-out). Grundlage dieser Verschmelzung ist der am 29. Juni 2012 zwischen der GARANT und der AGI geschlossene Verschmelzungsvertrag. Ein Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die AGI als Hauptaktionärin soll, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, der ordentlichen Hauptversammlung der GARANT, die voraussichtlich am 27. August 2012 stattfinden wird, zur Abstimmung vorgelegt werden.
      Avatar
      schrieb am 01.07.12 20:35:24
      Beitrag Nr. 1.506 ()
      Ausschluss der Minderheitsaktionäre und Verschmelzung der PROCON MultiMedia Akti-engesellschaft auf die MHG Media Holdings AG wirksam

      PROCON MultiMedia AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

      29.06.2012 15:51

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      Die Verschmelzung der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft, Hamburg, auf die MHG Media Holdings AG, Düsseldorf, ist heute durch Eintragung in das Handelsregister der MHG Media Holdings AG wirksam geworden. Die PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft ist damit erloschen; gleichzeitig ist der von der außerordentlichen Hauptversammlung der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft, Hamburg, am 22. Dezember 2011 gefasste Beschluss über die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin MHG Media Holdings AG gegen Gewährung einer von der MHG Media Holdings AG zu zahlenden angemessenen Barabfindung von EUR 1,82 je PRO-CON-Aktie gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a ff. AktG wirksam geworden. Damit sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft auf die MHG Media Holdings AG übergegangen.

      Die Börsennotierung der Aktien der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft wird voraussichtlich in Kürze eingestellt werden. Ein bis dahin noch stattfindender Börsenhandel ist nur ein Handel mit Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre. Die Modalitäten der Auszahlung der Barabfindung wird die MHG Media Holdings AG gesondert veröffentlichen.

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 01.07.12 19:42:06
      Beitrag Nr. 1.505 ()
      Interessante Meldung zum Burgbad AG Squeeze Out von 2010:

      Spruchverfahren burgbad AG: Gericht regt Erhöhung der Barabfindung an

      In dem Spruchverfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) bei der burgbad AG hat das Landgericht Dortmund (Az. 18 O 106/10 [AktE]) bei der mündlichen Verhandlung am 31. Mai 2012 eine Erhöhung des Barabfindungsbetrags um EUR 5,10 im Rahmen einer vergleichsweisen Regelung angeregt. Die Aktien der Minderheitsaktionäre waren von der Hauptaktionärin, der Exzacibasi Yapi Gerecleri Sanayi ve Ticaret A.S., übernommen worden. Die Hauptaktionärin hatte lediglich EUR 19,67 je burgbad-Aktie angeboten.

      Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

      Quelle: http://spruchverfahren.blogspot.de/2012/06/spruchverfahren-b…

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      schrieb am 25.06.12 18:53:45
      Beitrag Nr. 1.504 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 3.792.464 von gholzbauer am 21.06.01 23:33:56und noch eine Ankündigung:



      Andreae-Noris Zahn AG: Mehrheitsaktionär stockt Beteiligung auf und teilt Squeeze out-Absicht mit


      Andreae-Noris Zahn AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Squeeze-Out

      25.06.2012 14:40

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Alliance Healthcare Deutschland Holdings 1 GmbH (AHDH1) hat uns heute
      mitgeteilt, dass AHDH1 weitere 1.508.462 Aktien der Andreae-Noris Zahn AG
      (ANZAG) erworben hat. Dies entspreche einer zusätzlichen Beteiligung in
      Höhe von ca. 14,1 %. Alliance Healthcare Deutschland Holdings 1 GmbH und
      Alliance Healthcare Deutschland Holdings 2 GmbH & Co. KG gehören damit
      zusammen rund 96 % des Grundkapitals unserer Gesellschaft.

      AHDH1 teilte uns weiter mit, dass nun beabsichtigt sei, bei der ANZAG einen
      Squeeze-out durchzuführen, und dass derzeit das Ausschlussverfahren gemäß
      §§ 327a ff. AktG vorbereitet werde.




      Kontakt:
      Andreae-Noris Zahn AG
      Thomas Graf
      Solmsstraße 25
      60486 Frankfurt am Main
      Telefon: 069/79203-124
      e-mail: thomas.graf@anzag.de


      25.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Andreae-Noris Zahn AG
      Solmsstraße 25
      60486 Frankfurt am Main
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)69 79203-124
      Fax: +49 (0) 69 77063-8539
      E-Mail: thomas.graf@anzag.de
      Internet: www.anzag.de
      ISIN: DE0005047005
      WKN: 504700
      Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard),
      München; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 23.06.12 20:04:51
      Beitrag Nr. 1.503 ()
      TDS Informationstechnologie AG: Handelsregister trägt Squeeze-out Beschluss ein

      TDS Informationstechnologie AG / Schlagwort(e): Delisting

      22.06.2012 18:03

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Neckarsulm, den 22. Juni 2012. Das Handelsregister des Amtsgerichts
      Stuttgart hat am 22. Juni 2012 den Beschluss der außerordentlichen
      Hauptversammlung der TDS Informationstechnologie Aktiengesellschaft (TDS
      AG) vom 18. April 2012 über die Übertragung der Aktien der übrigen
      Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der TDS AG auf die Fujitsu Services
      Overseas Holdings Limited mit Sitz in London, Großbritannien
      (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe
      von EUR 4,32 je Aktie in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

      Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind
      kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der TDS AG auf die
      Fujitsu Services Overseas Holdings Limited übergegangen.

      Die Notierung der Aktie der TDS AG wird in Kürze eingestellt.
      Avatar
      schrieb am 19.06.12 17:29:30
      Beitrag Nr. 1.502 ()
      Danke für die Einschätzung!
      Avatar
      schrieb am 19.06.12 10:01:06
      Beitrag Nr. 1.501 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.295.457 von honigbaer am 18.06.12 18:15:02Denke nun auch dass es sich nicht rentiert den gea squeeze out rückabzuwickeln. bei einem umtauschverhältnis von 15:31 kommt bei einem aktuellen kurs von 20,71 bei gea group weniger raus als bei rückzahlung der abfindung von 53,-- + 1,8 euro zinsen.
      Avatar
      schrieb am 18.06.12 18:15:02
      Beitrag Nr. 1.500 ()
      Siehe Beitrag #1480-1482
      Aber ich hätte auch nichts dagegen, wenn jemand diese Überlegungen bestätigt.
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