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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 442)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
    Beiträge: 5.559
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      schrieb am 17.11.10 16:17:07
      Beitrag Nr. 1.149 ()
      Interessanter Auszug aus dem GSC-HV-Bericht Geneart:

      "Die DSW, so Herr Jaeckel weiter, werde wohl ein Spruchstellenverfahren einleiten, um eine Erhöhung der Barabfindung zu erreichen. Seiner Erfahrung nach sah das hierfür zuständige OLG München Marktrisikoprämien von mehr als 2 Prozent in vergleichbaren Fällen oft als zu hoch an. Daher bat er die Verwaltung um Auskunft, welcher Unternehmenswert bei Ansetzung einer solchen Prämie von 2,0 Prozent zustande käme. Der Aktionärsvertreter monierte auch, dass der Wachstumsabschlag von 2 Prozent für ein erfolgreiches Unternehmen wie GENEART relativ hoch sei. Hier bat er um eine Berechnung des Unternehmenswerts unter Annahme eines Abschlags von 3 Prozent.

      Danach wollte Herr Jaeckel wissen, ob dem Landgericht durch den Mehrheitsaktionär neben der S&P WPG auch andere Prüfer vorgeschlagen wurden und ob diese eine vollständige eigene Prüfung durchführte oder ob lediglich die Plausibilität anhand der Angaben des Übertragungsberichts festgestellt wurde. Unverständnis äußerte der DSW-Vertreter über den ab dem Planjahr 2012 prognostizierten Umsatzrückgang trotz der Positionierung als Weltmarktführer in einem Wachstumsmarkt. Hinsichtlich der weiteren Unternehmenspolitik fragte er abschließend noch nach den Planungen für den Standort Regensburg und erkundigte sich, ob der bislang nur im Aufsichtsrat vertretene Mehrheitsaktionär auch eine Präsenz im Vorstand plant.


      Antworten

      Nach einer Unterbrechung von 45 Minuten wurden die Fragen von Herrn Jaeckel beantwortet. Dabei wies der Vorstand noch einmal darauf hin, dass die Unternehmenswertberechung unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftsprüfung und der überwiegenden Rechtsprechung durchgeführt wurde. Die Zugrundelegung einer Marktrisikoprämie von 2 Prozent, so der CFO weiter, würde diesen Vorgaben widersprechen und wurde deshalb ausdrücklich rein informatorisch berechnet. Man käme dann auf einen Wert je Stückaktie von 34,41 Euro.

      Mit den gleichen einschränkenden Erläuterungen wurde dann das Ergebnis einer Unternehmensbewertung unter Annahme eines Wachstumsabschlags von 3 Prozent bekannt gegeben. GENEART wiese dann einen Wert von 17,16 Euro je Aktie auf."
      Avatar
      schrieb am 31.10.10 23:00:11
      Beitrag Nr. 1.148 ()
      Bei Syzygy wird es eine schöne Abfindung geben. Ein klarer Kandidat für einen Squeeze Out.
      Avatar
      schrieb am 31.10.10 20:07:04
      Beitrag Nr. 1.147 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.422.841 von donaldzocker am 31.10.10 10:18:46schade, dass sich die meisten Vergleiche und Nachbesserungen in letzter Zeit um die 10% auf den Abfindungspreis (ganz grob) bewegen. Bei manchen Investments habe ich damals bis zu 10% Nachbesserungsprämie bezahlt, so dass ich in solchen Fällen nur plus minus Null rauskomme. Aber wenigstens gibts die Zinsen obendrauf ;)

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 31.10.10 10:18:46
      Beitrag Nr. 1.146 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.422.682 von PedroDelgado am 31.10.10 08:59:150,70 EUR je IBS Aktie d.h. Erhöhung von 7,30 auf 8 EUR

      ich bin etwas enttäuscht und hätte das Doppelte erwartet
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.10.10 08:59:15
      Beitrag Nr. 1.145 ()
      Hallo Freunde,

      habe Post bekommen, bei der Infor business solutions AG (622540) gibt
      es wohl einen Nachschlag durch das Spruchstellenverfahren nach Squeeze out. Leider kommt wohl die Höhe der Nachzahlung erst mit gesonderter Nachricht. Weiß da schon jemand was?

      Grüße

      Delgado
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

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      schrieb am 21.10.10 10:22:55
      Beitrag Nr. 1.144 ()
      "Der Fall zeichnet sich nach Ansicht des Senats durch die Besonderheit aus, dass über den Zusammenschluss zweier zuvor voneinander unabhängiger Konzerne zu entscheiden war, die durch ihre Vorstände nach einer freien und sachkundig unterstützten Verhandlung eine für angemessen erachtete Verschmelzungsrelation vereinbart haben und deren Verhandlungsergebnis durch die Hauptversammlung der Daimler Benz AG mit einer Mehrheit von ca. 99,9 % des vertretenen Kapitals gebilligt wurde. Derartige Vertragsverhandlungen sind naturgemäß davon geprägt, dass die Interessen aller Aktionäre einer jeden Seite auf ein möglichst günstiges Umtauschverhältnis gerichtet sind. Klein- und Großaktionäre eines Unternehmens haben in einem solchen Fall gleichgerichtete wirtschaftliche Interessen."

      Diese Passage strotzt doch nur so von Blindheit. Dass Klein-und Großaktionäre gleichgerichtete Interessen haben ist ja wohl völliger Humbug, weshalb finden dann so viele Squeeze-outs statt? Zudem weiß wohl jeder, der die Geschichte verfolgt hat, wie das Ganze geendet hat. Chrysler war nie auch nur annähernd so viel wert wie das Umtauschverhältnis suggerieren sollte. Das konnte man auch schon 1999 wissen, dass man ein marodes mit einem gesunden Unternehmen verschmilzt. Dass gewisse Leute im Größenwahn das gerne übersehen haben, weil sie danach Vorstand einer Welt-AG waren, ändert nichts an der Tatsache. Manager, die über Umtauschverhältnisse verhandeln haben sowieso völlig andere Interessen als Aktionäre. Der Satz, dass Aktionäre JEDER Seite ein möglichst günstiges Umtauschverhältnis wollen stimmt ja sogar aber die Chrysler Aktionäre haben sich offensichtlich dabei gesund gestossen und das Gericht, das dazu da ist hier einen Ausgleich zu schaffen, sieht einfach darüber hinweg....
      Avatar
      schrieb am 20.10.10 20:09:55
      Beitrag Nr. 1.143 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.335.147 von schaerholder am 16.10.10 14:15:12Mal wieder skandalöses vom OLG Stuttgart : o

      http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.daimler-altakti…



      So skandalös finde ich es gar nicht, nachdem ich die Begründung unter http://spruchverfahren.blogspot.com/ gelesen habe. Kenne allerdings nicht die Hintergründe des Verfahrens und möchte mir deshalb keine Meinung bilden.
      Avatar
      schrieb am 19.10.10 13:49:22
      Beitrag Nr. 1.142 ()
      ... und wieder verschwindet eine Aktie:

      Verfahren TA Triumph-Adler AG: Die Eintragung des Squeeze-Out-Beschlusses in das Handelsregister ist erfolgtNürnberg, den 13. Oktober 2010 – Der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der TA Triumph-Adler AG vom 20.04.2010 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der TA Triumph-Adler AG auf die Hauptaktionärin Kyocera Mita Corporation gem. § 327a ff. AktG wurde am 13. Oktober 2010 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung der Barabfindung in Höhe von 1,90 EUR je Aktie auf die Kyocera Mita Corporation übergegangen.

      Die Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft wird damit voraussichtlich in Kürze eingestellt. Der bis dahin noch stattfindende Börsenhandel ist nur ein Handel mit den Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre.

      Die Modalitäten der Auszahlung der festgelegten Barabfindung werden von der Kyocera Mita Corporation gesondert veröffentlicht.
      Avatar
      schrieb am 16.10.10 14:15:12
      Beitrag Nr. 1.141 ()
      Mal wieder skandalöses vom OLG Stuttgart:O:mad::mad:

      http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.daimler-altakti…
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.10.10 11:09:11
      Beitrag Nr. 1.140 ()
      Jetzt geht´s aber Schlag auf Schlag:

      Actris AG: Eintragung Übertragungsbeschluss

      Actris AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

      13.10.2010 09:41

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad-hoc-Mitteilung Actris AG


      Die Hauptversammlung der Actris AG (WKN 610700 und 610702, ISIN
      DE0006107006) hat am 30. August 2010 u.a. die Übertragung der Aktien der
      Minderheitsaktionäre der Actris AG auf die Hauptaktionärin ACTRIS
      Beteiligungs GmbH & Co. KG gegen Gewährung einer ange-messenen Barabfindung
      gem. §§ 327a ff. AktG beschlossen.

      Der Übertragungsbeschluss ist heute in das Handelsregister der Actris AG
      beim Amtsgericht Mannheim (HRB 9147) eingetragen worden.

      Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind
      kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung der
      Barabfindung in Höhe von EUR 4,14 je Aktie auf die ACTRIS Beteiligungs GmbH
      & Co. KG übergegangen. Die Börsennotierung der an der zum Handel im
      Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard)
      zugelassenen Actris-Aktien (WKN 610700) wird damit voraussichtlich in Kürze
      eingestellt. Der bis dahin noch stattfindende Börsenhandel ist nur noch ein
      Handel mit Barabfin-dungsansprüchen der Minderheitsaktionäre.

      Die Modalitäten der Auszahlung der festgelegten Barabfindung in Höhe von
      EUR 4,14 je Aktie wird die ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG gesondert
      veröffentlichen. Die entsprechende Bekanntmachung wird im elektronischen
      Bundesanzeiger erfolgen.

      Der Vorstand


      13.10.2010 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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